Fragen & Antworten

Vorfreude statt Fragezeichen

Welche Sprachreisen und Programme bietet lernen & helfen an?

Unser Angebot reicht vom klassischen Sprachkurs über Bildungsurlaub, Sprachrundreisen und Familiensprachreisen bis zu Businesskursen, Prüfungsvorbereitung und Sprachreisen mit besonderen Aktivitäten.

Sie suchen etwas Bestimmtes? Mit unserem Sprachreisen-Filter können Sie unser gesamtes Angebot gezielt durchsuchen – zum Beispiel nach Sprache, Reiseziel, Kursart, Reisezeit, Sprachniveau, Bildungsurlaub, Alter oder Aktivitäten.

So finden Sie schnell die Sprachreise, die zu Ihren persönlichen Vorstellungen passt.

Buchung & Preise

  • Wie buche ich eine Sprachreise bei lernen & helfen?
  • Kann ich mir zunächst ein unverbindliches Angebot erstellen lassen?
  • Wann ist meine Buchungsanfrage vollständig abgeschlossen?
  • Ist meine Sprachreise nach der Buchungsanfrage sofort bestätigt?
  • Ist eine Buchung für mehrere Reisende möglich?
  • Kann ich bei meiner Buchungsanfrage besondere Wünsche oder Hinweise angeben?
  • Wo finde ich die aktuellen Preise für meine Sprachreise?
  • Welche Leistungen sind im Preis enthalten?
  • Was ist das Serviceentgelt von 39 €?
  • Muss ich das Serviceentgelt bei jeder Buchung erneut bezahlen?
  • Muss bei gemeinsam reisenden Erwachsenen jede Person das Serviceentgelt bezahlen?
  • Wie kann ich meine Sprachreise bezahlen?
  • Muss ich den gesamten Reisepreis sofort bezahlen?

Ihre Sprachreise können Sie direkt über unsere Website zusammenstellen und buchen. Wenn Sie noch kein bestimmtes Angebot ausgewählt haben, können Sie mit unserem Sprachreisen-Filter nach passenden Kursorten und Sprachkursen suchen.

Haben Sie einen Sprachkurs gefunden, klicken Sie beim gewünschten Kurs auf „Auswahl“. Sie gelangen dann in unseren Angebotsrechner und können Ihre Sprachreise Schritt für Schritt zusammenstellen:

• Wählen Sie die gewünschte Anzahl der Kurswochen. Voreingestellt ist die Mindestdauer des jeweiligen Angebots, in der Regel eine Woche. Über das Auswahlfeld können Sie die gewünschte Aufenthaltsdauer erhöhen.

• Ergänzen Sie auf Wunsch eine Unterkunft und gegebenenfalls einen Transfer.

• Klicken Sie anschließend auf „Weiter“ und wählen Sie Ihren gewünschten Reisetermin sowie gegebenenfalls die Termine für Ihre Unterkunft.

Achten Sie bei der Terminauswahl auf das richtige Reisejahr: Wenn bereits Termine für zwei Jahre verfügbar sind, werden Ihnen zwei Auswahlzeilen angezeigt, zum Beispiel „Termin in 2026 wählen“ und direkt darunter „Termin in 2027 wählen“. Möchten Sie im Folgejahr reisen, klicken Sie bitte auf die entsprechende zweite Zeile. Wenn Sie im falschen Jahr suchen, wird Ihr gewünschter Termin dort nicht angezeigt.

Anschließend haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können sich Ihre Zusammenstellung zunächst als unverbindliches Angebot direkt per E-Mail zuschicken lassen oder über „Buchen“ mit der Buchungsanfrage fortfahren.

Wenn Sie buchen möchten, führen wir Sie durch den weiteren Buchungsprozess. Ihre E-Mail-Adresse wird dabei einmal über einen Link verifiziert. Anschließend fragen wir Schritt für Schritt alle Angaben ab, die wir für Ihre Sprachreise benötigen.

Bitte machen Sie insbesondere bei Ihren Sprachkenntnissen sorgfältige Angaben. Die Auswahlfelder sind zunächst mit keinem bzw. einem niedrigen Sprachniveau vorbelegt. Geben Sie deshalb bitte Ihre tatsächlichen Kenntnisse in allen abgefragten Sprachen an. Für uns sind nicht nur Ihre Kenntnisse in der Sprache wichtig, die Sie lernen möchten. Beispielsweise wird Englisch an vielen Reisezielen als Hilfs- und Verständigungssprache genutzt; auch Kenntnisse in anderen Sprachen können für unsere Beratung hilfreich sein.

Am Ende der Buchungsanfrage finden Sie außerdem ein Kommentarfeld für besondere Wünsche und Hinweise. Dort können Sie uns alles mitteilen, was wir bei Ihrer Buchung berücksichtigen sollen.

Ihre Buchungsanfrage ist erst vollständig abgeschlossen, wenn Sie den gesamten Prozess durchlaufen und am Ende auf „Verbindlich anfragen“ geklickt haben. Anschließend erhalten Sie per E-Mail eine „Zusammenfassung Ihrer angefragten Leistungen“.

Bei Bildungsurlaub gelten besondere Bedingungen: Auch nach Abschluss der Buchungsanfrage bleibt Ihre Anfrage während der Genehmigungsphase durch Ihren Arbeitgeber zunächst unverbindlich. Mehr dazu finden Sie weiter unten in unseren FAQ zum Bildungsurlaub.

Ja. Mit unserem Angebotsrechner können Sie sich jederzeit und beliebig viele unverbindliche Angebote für Ihre Sprachreise erstellen lassen.

Wählen Sie dafür beim gewünschten Sprachkurs über „Auswahl“ zunächst die Kursdauer und auf Wunsch eine Unterkunft sowie weitere Leistungen aus. Anschließend legen Sie Ihren gewünschten Reisetermin fest und klicken auf „Unverbindliches Angebot zuschicken“.

Das Angebot wird automatisch in Echtzeit erstellt und an Ihre E-Mail-Adresse versendet – unabhängig von unseren Öffnungszeiten. In der Regel sollte es innerhalb weniger Minuten, spätestens etwa fünf Minuten nach Ihrer Anfrage, in Ihrem Posteingang sein. Falls Sie es dort nicht finden, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner.

Sie können sich so viele Angebote zuschicken lassen, wie Sie möchten – zum Beispiel für unterschiedliche Kursorte, Reisetermine, Kursdauern oder Unterkünfte. So können Sie verschiedene Möglichkeiten ganz in Ruhe miteinander vergleichen.

Und keine Sorge: Wir haken anschließend nicht nach, ob Sie das Angebot buchen möchten. Wenn Sie sich ein Angebot zuschicken lassen und sich danach nicht mehr bei uns melden, fragen wir auch nicht nach. Sie können sich also in Ruhe informieren und entscheiden selbst, ob und wann Sie mit einer Buchungsanfrage fortfahren möchten.

Bewahren Sie ein interessantes Angebot deshalb am besten auf. Ihr Angebot enthält nicht nur die ausgewählten Leistungen und Preise, sondern auch ausführliche Informationen zu Ihrer Sprachreise sowie eine vollständige Beschreibung der enthaltenen Leistungen.

Besonders praktisch: In Ihrer Angebots-E-Mail finden Sie einen persönlichen Link, über den Sie das zusammengestellte Angebot direkt wieder aufrufen können. Dieser Link ist 14 Tage gültig. Entscheiden Sie sich innerhalb dieses Zeitraums für die Sprachreise, müssen Sie Kurs, Reisedauer, Termin und die ausgewählten Zusatzleistungen nicht noch einmal neu zusammenstellen.

Hinweis für Bildungsurlaub: Das automatisch erstellte Angebot ist nicht als Unterlage für Ihren Arbeitgeber gedacht. Für die Beantragung des Bildungsurlaubs erhalten Sie von uns nach Ihrer Buchungsanfrage separate Unterlagen, die speziell für die Vorlage beim Arbeitgeber zusammengestellt sind.

Das Zusenden eines Angebots ist vollkommen unverbindlich und noch keine Buchungsanfrage.

Ihre Buchungsanfrage ist erst dann vollständig bei uns eingegangen, wenn Sie den gesamten Buchungsprozess bis zum Ende durchlaufen haben.

Nachdem Sie im Angebotsrechner auf „Buchen“ geklickt haben, geben Sie zunächst Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse ein. Anschließend erhalten Sie von uns eine E-Mail zur Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse. Bitte klicken Sie auf den darin enthaltenen Link, um mit der Buchung fortzufahren.

Wichtig: Mit der Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse ist Ihre Sprachreise noch nicht gebucht.

Nach der Verifizierung gelangen Sie zurück in den Buchungsprozess. Dort fragen wir Schritt für Schritt alle Angaben ab, die wir für Ihre Sprachreise benötigen.

Am Ende des Buchungsprozesses sehen Sie den Button „Verbindlich anfragen“. Erst nachdem Sie diesen angeklickt und die Buchungsanfrage vollständig übermittelt haben, ist Ihre Anfrage bei uns eingegangen.

Sie erkennen den erfolgreichen Abschluss außerdem daran, dass Sie anschließend eine E-Mail mit dem Betreff „Zusammenfassung Ihrer angefragten Leistungen“ erhalten.

Keine E-Mail „Zusammenfassung Ihrer angefragten Leistungen“ erhalten? Dann prüfen Sie bitte zunächst Ihren Spam-Ordner. Wenn Sie auch dort keine entsprechende E-Mail finden, wurde der Buchungsprozess möglicherweise nicht vollständig abgeschlossen.

Bitte beachten Sie: Eine vollständig übermittelte Buchungsanfrage bedeutet noch nicht automatisch, dass alle angefragten Leistungen bestätigt sind.

Für Bildungsurlaub gilt eine Besonderheit: Auch wenn Sie den Buchungsprozess vollständig abschließen, bleibt Ihre Anfrage während der Genehmigungsphase durch Ihren Arbeitgeber zunächst unverbindlich.

Nein. Wenn Sie Ihre Buchungsanfrage vollständig abgeschlossen haben, ist diese zunächst bei uns eingegangen. Anschließend prüfen wir die Verfügbarkeit der von Ihnen angefragten Leistungen – insbesondere des Sprachkurses, der Unterkunft und gegebenenfalls weiterer gebuchter Leistungen.

Auch wenn ein Termin auf unserer Website buchbar ist, bedeutet das deshalb nicht automatisch, dass zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage noch alle gewünschten Leistungen verfügbar sind. Wir stimmen Ihre Anfrage mit der Sprachschule beziehungsweise unseren Partnern vor Ort ab.

Sobald uns die erforderlichen Bestätigungen vorliegen, erhalten Sie von uns Ihre Buchungsbestätigung und Rechnung. Erst dann können Sie davon ausgehen, dass die darin aufgeführten Reiseleistungen bestätigt sind.

Sollte eine gewünschte Leistung nicht mehr verfügbar sein, melden wir uns bei Ihnen und besprechen mögliche Alternativen. Wir ändern Ihre Buchung nicht einfach ohne Rücksprache.

Unser Tipp: Buchen Sie insbesondere nicht stornierbare Flüge oder andere verbindliche Anschlussleistungen erst, wenn Sie unsere Buchungsbestätigung erhalten haben.

Für Bildungsurlaub gilt eine Besonderheit: Wenn Sie bei Ihrer Buchung angeben, dass Sie den Sprachkurs als Bildungsurlaub beantragen möchten, bleibt Ihre Anfrage zunächst unverbindlich, während Sie auf die Genehmigung Ihres Arbeitgebers warten.

Bei unseren klassischen Sprachreisen erfolgt die Buchung grundsätzlich für jede erwachsene Person separat. Wenn Sie beispielsweise als Paar oder mit Freund*innen gemeinsam reisen und beide einen Sprachkurs buchen möchten, stellt daher jede Person eine eigene Buchungsanfrage.

Natürlich können Sie uns im Kommentarfeld Ihrer Buchungsanfrage mitteilen, mit wem Sie gemeinsam reisen und welche Wünsche Sie für Ihre gemeinsame Reise haben. So können wir die zusammengehörenden Buchungen entsprechend zuordnen und Ihre Wünsche bei der Organisation berücksichtigen.

Eine Ausnahme sind Familiensprachreisen. Hier können mehrere Familienmitglieder gemeinsam innerhalb einer Buchung erfasst werden, da diese Reisen speziell für gemeinsam reisende Familien konzipiert sind.

Bitte beachten Sie auch das Serviceentgelt: Reisen zwei Erwachsene erstmals mit lernen & helfen, fällt das einmalige Serviceentgelt von 39 € für jede Person an. Ist eine der beiden Personen bereits mit uns gereist, wird für diese Person kein erneutes Serviceentgelt berechnet; für die erstmals mit uns reisende Person fällt es weiterhin an.

Ja. Am Ende des Buchungsprozesses finden Sie ein Kommentarfeld, in dem Sie uns zusätzliche Informationen, Wünsche oder Besonderheiten zu Ihrer Sprachreise mitteilen können. Sie müssen uns dafür nicht zusätzlich eine separate E-Mail schicken.

Nicht jeder Wunsch lässt sich bereits direkt im Angebotsrechner auswählen. Schreiben Sie uns deshalb gerne in das Kommentarfeld, was Ihnen wichtig ist. Wir prüfen anschließend, ob und wie sich Ihr Wunsch umsetzen lässt.

Ist ein bestimmter Wunsch Voraussetzung für Ihre Buchung, schreiben Sie das bitte ausdrücklich dazu. Zum Beispiel: „Ich möchte die Reise nur buchen, wenn …“. Sollte sich diese Voraussetzung nicht erfüllen lassen, melden wir uns bei Ihnen und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Je genauer Sie uns wichtige Besonderheiten bereits bei der Buchungsanfrage mitteilen, desto besser können wir diese von Anfang an berücksichtigen.

Die aktuellen Preise finden Sie direkt beim jeweiligen Sprachkurs. In der Kursübersicht eines Kursortes haben Sie dafür zwei Möglichkeiten:

Über „Info & Preise“ erhalten Sie zunächst ausführliche Informationen zum jeweiligen Kurs. Dort finden Sie unter anderem Angaben zu Unterrichtszeiten, möglichen Sprachniveaus und – sofern relevant – zur Anerkennung als Bildungsurlaub. Außerdem zeigen wir Ihnen dort eine Auswahl der aktuellen Kurspreise.

Da viele unserer Sprachkurse für unterschiedliche Aufenthaltsdauern – häufig bis zu 24 Wochen – buchbar sind, können wir an dieser Stelle nicht jede mögliche Preisvariante übersichtlich darstellen.

Den genauen Preis für Ihre persönliche Sprachreise berechnen Sie deshalb am besten mit unserem Angebotsrechner.

Klicken Sie beim gewünschten Sprachkurs auf „Auswahl“ beziehungsweise auf den Link zum Angebotsrechner. Dort können Sie die gewünschte Anzahl der Kurswochen auswählen und auf Wunsch eine Unterkunft sowie weitere angebotene Leistungen ergänzen.

Nach einem Klick auf „Weiter“ wählen Sie Ihren konkreten Reisetermin und gegebenenfalls den Zeitraum für Ihre Unterkunft aus. Anschließend wird Ihnen der aktuelle Preis für die von Ihnen zusammengestellte Sprachreise angezeigt.

Sie können verschiedene Kursdauern, Termine und Unterkunftsvarianten ausprobieren und die Preise direkt miteinander vergleichen. Wenn Sie Ihre Auswahl speichern möchten, können Sie sich das zusammengestellte Angebot über „Unverbindliches Angebot zuschicken“ kostenlos per E-Mail senden lassen.

Hinweis für Stammkund*innen: Wenn Sie bereits mit lernen & helfen gereist sind und sich ein unverbindliches Angebot zuschicken lassen, kann darin trotzdem zunächst das Serviceentgelt von 39 € ausgewiesen sein. Beim Erstellen eines unverbindlichen Angebots sind Sie nicht in Ihrem Kundenkonto angemeldet und unser System kann deshalb noch nicht erkennen, dass für Sie kein erneutes Serviceentgelt anfällt.

Wenn Sie anschließend buchen, verwenden Sie bitte dieselbe E-Mail-Adresse, mit der Sie bereits bei uns als Kund*in registriert sind. Sobald Sie sich damit im Buchungsprozess anmelden, erkennt unser System Sie als Bestandskund*in und das Serviceentgelt von 39 € entfällt.

Welche Leistungen in Ihrer Sprachreise enthalten sind, sehen Sie bereits bei der Zusammenstellung Ihres Angebots. Nachdem Sie Kurs und Reisetermin ausgewählt haben, finden Sie weiter unten auf der Seite eine genaue Leistungsbeschreibung. Wenn Sie sich Ihr Angebot per E-Mail zuschicken lassen, ist die Leistungsbeschreibung dort ebenfalls noch einmal enthalten.

Die bei uns ausgewiesenen Kurspreise sind Endpreise. Sie sehen also vor der Buchung, welche Kosten für den ausgewählten Sprachkurs bei lernen & helfen anfallen.

Auch das Unterrichtsmaterial weisen wir transparent aus. Ist es Bestandteil des über uns berechneten Kurspreises, sehen Sie in Ihrem Angebot zusätzlich, welcher Betrag auf den Kurs und welcher auf das Unterrichtsmaterial entfällt. Wird Unterrichtsmaterial nicht über lernen & helfen berechnet, sondern muss beispielsweise direkt an der Sprachschule bezahlt werden, weisen wir darauf ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung hin.

Der Preis des Sprachkurses ist unabhängig davon, ob Sie eine Unterkunft über uns buchen. Der Kurs wird also weder günstiger noch teurer, wenn Sie eine Unterkunft hinzufügen oder Ihre Unterkunft selbst organisieren.

Ob weitere Leistungen oder beispielsweise Freizeitaktivitäten enthalten sind, hängt vom jeweiligen Angebot ab. Entsprechende Hinweise finden Sie in der Leistungsbeschreibung. Ausführlichere Informationen zum Freizeitangebot einer Sprachschule finden Sie außerdem auf der jeweiligen Kursortseite unter „Freizeit“.

Bei kursabhängigen Sonderregelungen – beispielsweise zur Mindestteilnehmerzahl, einer möglichen Anpassung des Unterrichtsumfangs bei sehr kleinen Gruppen oder besonderen Feiertagsregelungen – ist immer die Leistungsbeschreibung Ihres konkret ausgewählten Sprachkurses maßgeblich.

Unser Tipp: Schauen Sie sich vor der Buchung die Leistungsbeschreibung Ihres konkreten Angebots noch einmal in Ruhe an. Dort sehen Sie genau, welche Leistungen enthalten sind und welche gegebenenfalls zusätzlich vor Ort bezahlt werden.

Bei Ihrer ersten Buchung mit lernen & helfen fällt ein Serviceentgelt von 39 € an. Das Serviceentgelt ist keine Anzahlung auf Ihre Sprachreise, sondern ein separates Entgelt für die Bearbeitung Ihrer ersten Buchungsanfrage und die damit verbundenen organisatorischen Leistungen.

Das Serviceentgelt wird nicht auf den Kurs- oder Reisepreis angerechnet. Wenn Ihre Buchung zustande kommt und Sie später selbst stornieren, wird das bereits gezahlte Serviceentgelt ebenfalls nicht erstattet.

Eine wichtige Ausnahme gibt es: Sollten wir die von Ihnen angefragten Reiseleistungen nicht bestätigen können, erhalten Sie das gezahlte Serviceentgelt selbstverständlich vollständig zurück.

Wann wird meine Buchung bearbeitet?

Die Bearbeitung Ihrer ersten Buchung ist von der Zahlung des Serviceentgelts abhängig. Das ist insbesondere beim Bildungsurlaub wichtig, da wir die für Ihren Arbeitgeber benötigten Unterlagen erst nach Eingang des Serviceentgelts bereitstellen.

Sobald Ihre Zahlung bei uns verbucht wurde, wird sie in unserem System Ihrer Buchung zugeordnet. Die vorbereiteten Bildungsurlaubsunterlagen werden anschließend automatisch bereitgestellt und können dadurch sehr schnell versendet werden.

Sie benötigen Ihre Unterlagen besonders kurzfristig? Dann empfehlen wir, das Serviceentgelt per Echtzeitüberweisung zu bezahlen. Alternativ können Sie uns einen aussagekräftigen Überweisungsbeleg zusenden. So können wir die Zahlung bereits berücksichtigen und die Bearbeitung entsprechend vorziehen.

Ist das Serviceentgelt noch nicht eingegangen, weisen wir Sie auf die ausstehende Zahlung hin. Ohne Zahlung des Serviceentgelts können wir eine Erstbuchung nicht weiterbearbeiten. Bleibt die Zahlung auch nach unserer Erinnerung über einen längeren Zeitraum aus, kann die Buchungsanfrage wieder storniert werden.

Und wie ist es bei späteren Buchungen?

Wenn Sie bereits mit lernen & helfen gereist sind, gelten Sie als Stammkund*in und bei Ihrer nächsten Buchung fällt grundsätzlich kein erneutes Serviceentgelt an.

Das bleibt auch dann zunächst so, wenn Sie nach einer bereits durchgeführten Reise eine weitere Buchung einmal stornieren und anschließend erneut buchen.

Bei wiederholten Buchungen und anschließenden Stornierungen behalten wir uns jedoch vor, für eine weitere Buchungsanfrage erneut das Serviceentgelt von 39 € zu berechnen.

Wenn dagegen bereits Ihre allererste Buchung storniert wird und Sie noch nicht mit lernen & helfen gereist sind, fällt bei einer späteren neuen Buchung erneut das Serviceentgelt an.

Die Einzelheiten dazu finden Sie auch unter Umbuchung & Stornierung.

Nein. Wenn Sie bereits mit lernen & helfen gereist sind, fällt bei einer weiteren Buchung grundsätzlich kein erneutes Serviceentgelt an. Das einmalige Serviceentgelt von 39 € wird normalerweise nur bei Ihrer ersten Buchung berechnet.

Wichtig ist dabei der Unterschied zwischen einer Buchung und einer tatsächlich durchgeführten Reise: Wenn Sie Ihre erste Buchung stornieren und noch nicht mit lernen & helfen gereist sind, fällt bei einer späteren neuen Buchung das Serviceentgelt erneut an.

Wenn Sie dagegen bereits mit uns gereist sind und anschließend eine weitere Reise buchen, gelten Sie als Stammkund*in. Auch wenn Sie eine solche spätere Buchung einmal stornieren und danach erneut buchen, berechnen wir Ihnen zunächst kein neues Serviceentgelt.

Bei wiederholten Buchungen und anschließenden Stornierungen behalten wir uns jedoch vor, für eine weitere Buchungsanfrage erneut das Serviceentgelt von 39 € zu berechnen.

Hinweis für Stammkund*innen: Wenn Sie sich über unseren Angebotsrechner zunächst nur ein unverbindliches Angebot zuschicken lassen, kann darin trotzdem das Serviceentgelt von 39 € erscheinen. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie nicht in Ihrem Kundenkonto angemeldet und das System kann noch nicht erkennen, dass Sie bereits mit uns gereist sind.

Wenn Sie anschließend buchen, verwenden Sie bitte dieselbe E-Mail-Adresse, unter der Sie bereits bei uns registriert sind. Im Buchungsprozess erkennt unser System Sie dann als Bestandskund*in und das Serviceentgelt entfällt.

Weitere Informationen zu den Regelungen bei einer Stornierung finden Sie unter Umbuchung & Stornierung.

Ja, wenn mehrere Erwachsene zum ersten Mal mit lernen & helfen reisen, fällt das Serviceentgelt von 39 € für jede Person separat an.

Bei unseren klassischen Sprachreisen stellt jede erwachsene Person eine eigene Buchungsanfrage. Reisen beispielsweise zwei Erwachsene erstmals gemeinsam mit uns, werden daher zweimal 39 € Serviceentgelt berechnet.

Ist eine der gemeinsam reisenden Personen bereits mit lernen & helfen gereist, fällt für diese Person kein erneutes Serviceentgelt an. Nur die Person, die erstmals mit uns reist, bezahlt die 39 €.

Beispiel: Sie haben bereits eine Sprachreise mit uns gemacht und möchten nun gemeinsam mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner reisen. Sie selbst zahlen kein erneutes Serviceentgelt. Bucht Ihre Begleitung zum ersten Mal bei lernen & helfen, fällt das Serviceentgelt nur für diese Person an.

Eine Ausnahme bilden Familiensprachreisen. Da hier mehrere Familienmitglieder innerhalb einer gemeinsamen Buchung erfasst werden können, gelten dafür andere Bedingungen.

Die Bezahlung Ihrer Sprachreise erfolgt bei lernen & helfen ausschließlich per Banküberweisung. Eine Zahlung per Kreditkarte, PayPal oder anderen Zahlungsmethoden ist nicht möglich.

Bitte überweisen Sie erst, nachdem Sie von uns eine Rechnung erhalten haben. Ein unverbindliches Angebot enthält bewusst keine Bankverbindung und ist noch keine Zahlungsaufforderung. Bitte überweisen Sie daher keine Beträge auf Grundlage eines unverbindlichen Angebots. Eine solche Zahlung könnten wir keiner Rechnung zuordnen und müssten sie wieder zurücküberweisen.

Auf Ihrer Rechnung finden Sie unsere Bankverbindung, den zu zahlenden Betrag und die Zahlungsfrist. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung als Verwendungszweck immer die Rechnungsnummer an. So können wir Ihre Zahlung eindeutig und schnell zuordnen.

Für eine besonders einfache Überweisung befindet sich auf unseren Rechnungen außerdem ein QR-Code. Wenn Ihre Banking-App diese Funktion unterstützt, können Sie den QR-Code einfach einlesen und die hinterlegten Überweisungsdaten übernehmen.

Bitte bezahlen Sie mehrere Rechnungen möglichst einzeln. Wenn Sie beispielsweise zwei Rechnungen von uns erhalten haben, überweisen Sie die jeweiligen Rechnungsbeträge bitte separat und geben Sie jeweils die entsprechende Rechnungsnummer an. Das erleichtert uns die automatische Zuordnung und Verbuchung Ihrer Zahlungen.

Wichtig zum Zahlungsempfänger: lernen & helfen wird als Einzelunternehmen von Silvia Schröder geführt. Der auf Ihrer Rechnung angegebene Zahlungsempfänger lautet deshalb Silvia Schröder. Wenn Ihre Bank Ihnen bei der Empfängerprüfung diesen Namen anzeigt, ist das korrekt.

Nein. Bei unseren Sprachreisen zahlen Sie nach der Buchungsbestätigung zunächst eine Anzahlung von in der Regel 20 % des Reisepreises. Den verbleibenden Restbetrag zahlen Sie erst später.

Eine Ausnahme bilden unsere Hybridkurse. Hier beträgt die Anzahlung 50 %, da Sie nach Zahlung der Anzahlung bereits mit dem Online-Unterricht und damit mit einem Teil der gebuchten Leistung beginnen können.

Der restliche Reisepreis ist spätestens drei Wochen vor Ihrer Anreise fällig. Die für Ihre Buchung geltenden Beträge und Zahlungsfristen finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Wichtig bei Ihrer ersten Buchung: Wenn zusätzlich das Serviceentgelt von 39 € fällig ist, bezahlen Sie dieses bitte zuerst beziehungsweise separat. Das Serviceentgelt ist keine Anzahlung und wird nicht auf den Reisepreis angerechnet. Geht lediglich eine Zahlung über die Höhe der Anzahlung ein, obwohl das Serviceentgelt noch offen ist, kann die Zahlung zunächst dem Serviceentgelt zugeordnet werden. Dadurch wäre Ihre Anzahlung nicht vollständig beglichen und Sie würden dafür eine Zahlungserinnerung erhalten.

Wir versenden sowohl für ausstehende Anzahlungen als auch für die Restzahlung Zahlungserinnerungen. Eine Erinnerung an die Anzahlung kann bereits relativ kurz nach Rechnungsstellung erfolgen. Bleibt die erforderliche Anzahlung über einen längeren Zeitraum aus, können wir die Buchung nach vorheriger Ankündigung wieder stornieren.

Auch an die Restzahlung erinnern wir Sie. Bitte verlassen Sie sich dennoch nicht ausschließlich auf unsere Zahlungserinnerung, sondern beachten Sie die auf Ihrer Rechnung angegebene Zahlungsfrist.

Die vollständige Restzahlung ist auch für den Versand Ihrer endgültigen Reiseinformationen wichtig: Diese stellen wir Ihnen erst zur Verfügung, wenn der vollständige Reisepreis bezahlt ist.

Termine & Reisedauer

  • An welchen Tagen beginnen die Sprachkurse?
  • Kann ich an jedem Montag mit meinem Sprachkurs beginnen?
  • Findet der Sprachunterricht immer von Montag bis Freitag statt?
  • Wie lange kann ich einen Sprachkurs buchen?
  • Wie viele Wochen Sprachreise sind sinnvoll?
  • Kann ich auch nur eine Woche Sprachreise buchen?
  • Kann ich eine Sprachreise kurzfristig buchen?
  • Kann ich meinen Sprachkurs vor Ort verlängern?
  • Was passiert, wenn während meiner Kurswoche ein Feiertag ist?

Unsere Sprachkurse beginnen grundsätzlich montags. Das gilt auch für Sprachkurse, die Sie als Bildungsurlaub nutzen möchten.

Fällt der Montag am Kursort auf einen gesetzlichen Feiertag und findet an diesem Tag kein Unterricht statt, beginnt der Sprachkurs entsprechend am Dienstag.

Feiertage werden Ihnen bereits bei der Auswahl Ihres Starttermins angezeigt. Auch in einem unverbindlichen Angebot können Sie sehen, wenn in Ihrem gewählten Reisezeitraum ein relevanter Feiertag liegt.

Bei den meisten regulären Sprachkursen ist ein Start an jedem Montag möglich. Es gibt jedoch einige wichtige Ausnahmen.

Für komplette Anfänger*innen ohne Vorkenntnisse gelten an manchen Kursorten besondere Starttermine. Im Angebotsrechner ist zunächst ein Sprachniveau mit Vorkenntnissen voreingestellt. Wenn Sie keine Vorkenntnisse haben, wählen Sie dies bitte aktiv aus. Anschließend werden Ihnen nur die Termine angezeigt, an denen ein Einstieg für komplette Anfänger*innen möglich ist.

Die jeweiligen Anfängertermine finden Sie außerdem beim Sprachkurs unter „Info & Preise“.

Auch bei speziellen Kursen und Programmen können feste Starttermine gelten. Das betrifft beispielsweise einige 50+ Programme oder Prüfungsvorbereitungskurse. Bei solchen Angeboten ist häufig auch genau festgelegt, für welche Dauer der Kurs zu einem bestimmten Termin buchbar ist.

Die möglichen Starttermine und Kursdauern sind beim jeweiligen Angebot hinterlegt, sodass Sie im Angebotsrechner nur passende Kombinationen auswählen können.

In der Regel ja. Die meisten unserer Sprachkurse finden von Montag bis Freitag statt.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Bei einigen Kursen findet der reguläre Sprachunterricht beispielsweise nur von Montag bis Donnerstag statt. Bei bestimmten Programmen kann dafür am Freitag oder Samstag eine zusätzliche Aktivität oder ein Ausflug vorgesehen sein.

Regulären Sprachunterricht am Samstag bieten unsere Sprachschulen nicht an. Wenn bei einem Programm samstags etwas stattfindet, handelt es sich in der Regel um einen Ausflug oder eine andere Aktivität.

Die genauen Unterrichtstage sowie gegebenenfalls zum Programm gehörende Aktivitäten und Ausflüge finden Sie in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots. Wenn ein Kurs vom üblichen Unterricht von Montag bis Freitag abweicht, weisen wir dort ausdrücklich darauf hin.

Viele unserer regulären Sprachkurse können Sie für unterschiedliche Aufenthaltsdauern buchen – häufig bis zu 24 Wochen.

Die mögliche Kursdauer hängt jedoch immer vom jeweiligen Angebot ab. Bei speziellen Programmen kann die Dauer deutlich stärker vorgegeben sein. 50+ Programme werden beispielsweise häufig nur für eine oder zwei Wochen angeboten. Auch bei anderen Spezialkursen können feste Kursdauern gelten.

Im Angebotsrechner können Sie nur die Kursdauern auswählen, die für das jeweilige Angebot vorgesehen sind. So sehen Sie direkt, welche Aufenthaltsdauer bei Ihrem gewünschten Sprachkurs möglich ist.

Wir empfehlen grundsätzlich, mindestens zwei Wochen im Reiseland einzuplanen. Gerade bei einer längeren Anreise lohnt es sich, nicht nur für wenige Tage vor Ort zu sein.

Bei Fernreisen, beispielsweise nach Amerika, Australien oder Neuseeland, empfehlen wir nach Möglichkeit sogar mindestens drei Wochen Aufenthalt. Das bedeutet nicht, dass Sie während der gesamten Zeit einen Sprachkurs besuchen müssen: Sie können Ihren Sprachkurs selbstverständlich mit einer privaten Reise vor oder nach dem Kurs verbinden.

Auch für den Lernerfolg ist eine längere Kursdauer häufig sinnvoll. In den ersten Tagen gewöhnen Sie sich zunächst an den Unterricht, die Umgebung und daran, die Fremdsprache täglich aktiv zu verwenden. In einer zweiten Woche können Sie darauf aufbauen, Inhalte wiederholen und die Sprache zunehmend selbstverständlicher anwenden.

Unser Tipp aus der Beratung: Wenn der Lernerfolg für Sie im Vordergrund steht und Sie die Möglichkeit haben, eine zweite Kurswoche anzuhängen, ist diese zusätzliche Zeit häufig sehr gut investiert. Das kann auch dann sinnvoll sein, wenn Ihnen beispielsweise nur eine Woche Bildungsurlaub zur Verfügung steht und Sie die zweite Woche privat ergänzen können.

Bei weiter entfernten Reisezielen spielt außerdem das Verhältnis von Anreise und Aufenthaltsdauer eine Rolle. Auch aus Nachhaltigkeitsaspekten empfehlen wir bei langen Flugreisen einen entsprechend längeren Aufenthalt.

Ja. Die meisten regulären Sprachkurse können Sie auch für nur eine Woche buchen. Gerade beim Bildungsurlaub entscheiden sich viele Teilnehmende für einen einwöchigen Sprachkurs.

Bei einzelnen Angeboten kann jedoch eine längere Mindestdauer vorgesehen sein. Das betrifft insbesondere bestimmte Spezialprogramme.

Wenn ein Kurs nicht für nur eine Woche buchbar ist, ist dies im Angebot entsprechend hinterlegt. Der Angebotsrechner lässt dann nur die für den jeweiligen Kurs möglichen Aufenthaltsdauern auswählen.

Für unsere Sprachreisen benötigen wir grundsätzlich einen Vorlauf von mindestens drei Wochen. Reisebeginne innerhalb der nächsten drei Wochen können deshalb über unser Buchungssystem nicht regulär gebucht werden.

Dieser Vorlauf hilft uns, Ihre Sprachreise zuverlässig und in der von uns gewünschten Qualität zu organisieren. Wir möchten ausreichend Zeit haben, die Leistungen mit unseren Partnern abzustimmen, Zahlungen rechtzeitig abzuwickeln, offene Fragen zu klären und Ihnen alle wichtigen Informationen vor der Abreise rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere bei Bildungsurlaub kommen zusätzliche organisatorische Schritte und Unterlagen hinzu. Bei einem sehr kurzfristigen Reisebeginn lässt sich dieser Ablauf nicht immer in der Qualität gewährleisten, die wir unseren Kund*innen bieten möchten.

Grundsätzlich ja, sofern im gewünschten Sprachkurs noch Verfügbarkeit besteht.

Wenn Sie während Ihrer Sprachreise feststellen, dass Sie länger bleiben und Ihren Kurs verlängern möchten, können Sie dies entweder mit der Sprachschule vor Ort oder mit uns abstimmen. Manche Partnerschulen bitten darum, dass eine Verlängerung organisatorisch über lernen & helfen erfolgt.

Die Bezahlung einer kurzfristigen Verlängerung erfolgt jedoch vor Ort beziehungsweise direkt an die Sprachschule. Wir wickeln die Zahlung für eine erst während der Reise vereinbarte Verlängerung nicht nachträglich über lernen & helfen ab. So ist sichergestellt, dass die Sprachschule die Zahlung unmittelbar und rechtzeitig erhält.

An gesetzlichen Feiertagen des jeweiligen Reiselandes kann der Unterricht ausfallen. Wie mit den ausgefallenen Unterrichtsstunden umgegangen wird, unterscheidet sich je nach Sprachschule und Kursangebot.

Je nach Standort werden die Stunden beispielsweise zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt, durch zusätzlichen Onlineunterricht ausgeglichen oder entfallen. Für Einzelunterricht können eigene Regelungen gelten.

Feiertage werden Ihnen bereits bei der Auswahl Ihres Reisetermins angezeigt. Auch wenn Sie sich ein unverbindliches Angebot zuschicken lassen, können Sie dort sehen, ob in Ihrem gewählten Reisezeitraum ein relevanter Feiertag liegt. Die für Ihren konkreten Kurs geltende Feiertagsregelung finden Sie in der Leistungsbeschreibung des Angebots.

Hinweis für Bildungsurlaub: In den Unterlagen für Ihren Arbeitgeber werden die Feiertage vor Ort nicht erwähnt.

Sprachkurs, Einstufung, Sprachniveau & Lehrmaterial

  • In welcher Sprache findet der Unterricht statt?
  • Sprechen die Lehrkräfte auch Deutsch?
  • Kann ich einen Sprachkurs nur mit Grammatik oder nur mit Konversation buchen?
  • Wie viele Unterrichtsstunden habe ich pro Woche?
  • Wo finde ich Angaben zu Gruppengröße, Durchschnittsalter und Nationalitätenmix?
  • Warum gibt es an manchen Kursorten nur Gruppen- oder nur Einzelunterricht?
  • Was ist der Unterschied zwischen Standard- und Intensivkurs?
  • Was ist ein Kombi-Hybridkurs?
  • Sind die Kursbezeichnungen bei lernen & helfen die Originalbezeichnungen der Sprachschulen?
  • Welche Qualifikation haben die Lehrkräfte?
  • Ist das Lehrmaterial im Kurspreis enthalten und bekomme ich ein Lehrbuch?
  • Wie funktioniert die Einstufung vor dem Sprachkurs?
  • Erfahre ich das Ergebnis meines Einstufungstests bereits vor der Abreise?
  • Erhalte ich nach dem Sprachkurs ein Zertifikat?
  • Kann ich eine Sprachreise auch als komplette*r Anfänger*in buchen?

Der Unterricht findet grundsätzlich in der Sprache statt, die Sie lernen. So kommen Sie von Anfang an möglichst intensiv mit der Fremdsprache in Kontakt und gewöhnen sich daran, sie aktiv zu verstehen und anzuwenden.

Auch auf einem niedrigen Sprachniveau werden neue Inhalte möglichst in der Zielsprache vermittelt und beispielsweise durch einfache Formulierungen, Beispiele, Bilder, Gestik oder den Zusammenhang verständlich gemacht.

Für organisatorische oder dringende Fragen kann je nach Sprachschule zusätzlich Englisch als Verständigungssprache genutzt werden. Welche weiteren Sprachen einzelne Mitarbeiter*innen oder Lehrkräfte sprechen, unterscheidet sich von Standort zu Standort.

In der Regel nein. An unseren internationalen Sprachschulen sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Ihre Lehrkraft Deutsch spricht.

Und selbst wenn eine Lehrkraft Deutschkenntnisse hat, wird Deutsch im Gruppenunterricht normalerweise nicht als Hilfssprache verwendet. In den Kursen lernen Teilnehmer*innen unterschiedlicher Nationalitäten gemeinsam – und viele von ihnen sprechen kein Deutsch.

Der Unterricht findet deshalb möglichst konsequent in der Sprache statt, die Sie lernen möchten. Gerade das ist ein wichtiger Bestandteil einer Sprachreise: Sie gewöhnen sich von Anfang an daran, die Fremdsprache zu verstehen und sich mit den vorhandenen Sprachkenntnissen zu verständigen.

Auch Anfänger*innen müssen deshalb keine Sorge haben. Neue Wörter und Inhalte werden so vermittelt, dass sie durch einfache Formulierungen, Beispiele, Bilder, Gestik oder den Zusammenhang verständlich werden.

Das hängt vom jeweiligen Kursangebot ab. Bei den meisten Gruppenkursen bildet jedoch Allgemeinsprache den Schwerpunkt des Unterrichts. Dabei werden verschiedene sprachliche Fähigkeiten miteinander kombiniert: Grammatik, Wortschatz, Lesen, Schreiben, Hörverständnis und aktive Kommunikation.

Das ist bewusst so aufgebaut. Auch wenn Sie persönlich vielleicht besonders gerne sprechen oder sich vor allem in Grammatik verbessern möchten, lässt sich eine Sprache langfristig nicht fundiert lernen, wenn einzelne grundlegende Bereiche vollständig ausgeklammert werden.

Es gibt jedoch Sprachkurse, bei denen Sie gezielt zusätzliche Schwerpunkte setzen können. Je nach Sprachschule finden Sie beispielsweise Angebote wie „Standardkurs plus Konversation“ oder Kurse mit einem verstärkten Grammatikanteil. An einigen Sprachschulen können Sie außerdem innerhalb bestimmter Unterrichtsblöcke zwischen unterschiedlichen Schwerpunkten wählen.

Wenn ein Kurs einen solchen Schwerpunkt bietet, beschreiben wir dies beim jeweiligen Angebot entsprechend.

Der allgemeine Sprachunterricht ist auf erwachsene internationale Teilnehmer*innen ausgerichtet. Auch Grammatikunterricht bedeutet deshalb nicht automatisch klassischen Frontalunterricht. Die Sprachschulen arbeiten mit unterschiedlichen Unterrichtsformen und Materialien, und Kommunikation sowie die aktive Anwendung der Sprache spielen eine wichtige Rolle.

Das hängt vom gebuchten Sprachkurs ab. Standard-, Intensiv-, Bildungsurlaubs- und Spezialkurse können einen sehr unterschiedlichen Unterrichtsumfang haben.

Die genaue Zahl der Unterrichtseinheiten finden Sie beim jeweiligen Kurs unter „Info & Preise“ sowie in der Leistungsbeschreibung. Bitte beachten Sie dabei, dass Sprachschulen häufig mit Unterrichtseinheiten und nicht mit Zeitstunden rechnen. Auch die Dauer einer Unterrichtseinheit kann sich von Schule zu Schule unterscheiden.

Vergleichen Sie deshalb nicht nur die Bezeichnung des Kurses, sondern immer auch die angegebene Anzahl und Dauer der Unterrichtseinheiten. So sehen Sie genau, welchen Unterrichtsumfang Ihr konkretes Angebot beinhaltet.

Die maximale Gruppengröße finden Sie direkt beim jeweiligen Sprachkurs unter „Info & Preise“. Die tatsächliche Teilnehmer*innenzahl kann niedriger sein und hängt unter anderem von Kursort, Reisezeit und Sprachniveau ab.

Informationen zum typischen Durchschnittsalter und zum Nationalitätenmix finden Sie auf der jeweiligen Kursortseite unter „Mehr zur Sprachschule“. Dort beschreiben wir die Zusammensetzung der Sprachschule so konkret wie möglich.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei Durchschnittsalter und Nationalitätenmix um Erfahrungs- beziehungsweise Durchschnittswerte der jeweiligen Sprachschule handelt. Die genaue Zusammensetzung Ihrer späteren Kursgruppe lässt sich nicht vorhersagen oder garantieren.

Unsere Sprachschulen sind international ausgerichtet. Sie besuchen also keinen Kurs ausschließlich mit deutschsprachigen Teilnehmer*innen. Gerade die internationale Mischung ist ein wichtiger Bestandteil einer Sprachreise: Da viele Teilnehmer*innen keine gemeinsame Muttersprache haben, wird die gelernte Sprache schnell zur gemeinsamen Verständigungssprache.

Ein Höchstalter für die Teilnahme an unseren regulären Sprachkursen gibt es grundsätzlich nicht.

Das Kursangebot hängt vom Konzept und der Organisation der jeweiligen Sprachschule ab. Deshalb werden nicht an jedem Kursort dieselben Unterrichtsformen angeboten.

Gerade an einigen Standorten in Lateinamerika konzentrieren sich Sprachschulen beispielsweise stark auf Einzelunterricht. Dieser kann dort zu vergleichsweise günstigen Preisen angeboten werden, sodass klassischer Gruppenunterricht teilweise nicht zum üblichen Kursangebot gehört.

Umgekehrt gibt es Sprachschulen, deren gesamtes Konzept auf Gruppenunterricht ausgerichtet ist. Dort stehen Räumlichkeiten und Lehrkräfte teilweise nicht für separat buchbaren Einzelunterricht zur Verfügung. Einzelunterricht kann dann gegebenenfalls nur ergänzend zu einem Gruppenkurs gebucht werden.

Welche Unterrichtsformen am jeweiligen Kursort möglich sind, sehen Sie direkt bei den angebotenen Sprachkursen.

Der wichtigste Unterschied zwischen einem Standard- und einem Intensivkurs ist die Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Woche. Ein Standardkurs umfasst weniger Unterricht als ein Intensivkurs und lässt Ihnen entsprechend mehr freie Zeit außerhalb des Unterrichts.

Wie viele Unterrichtseinheiten ein Standard- oder Intensivkurs genau umfasst, unterscheidet sich von Sprachschule zu Sprachschule. Die Bezeichnungen sind nicht einheitlich festgelegt. Schauen Sie deshalb beim jeweiligen Angebot unter „Info & Preise“ auf den konkreten Unterrichtsumfang und die Dauer einer Unterrichtseinheit.

Bei einigen Kursen finden Sie außerdem Bezeichnungen wie „Standard Plus 5“, „Standard Plus 10“ oder „Intensiv Plus 5“. Dabei handelt es sich um den jeweiligen Gruppenunterricht in Kombination mit zusätzlichem Einzelunterricht.

Die Zahl hinter „Plus“ gibt an, wie viele zusätzliche Einheiten Einzelunterricht enthalten sind. „Standard Plus 5“ bedeutet beispielsweise Standard-Gruppenunterricht plus fünf Einheiten Einzelunterricht.

Diese Kombination kann interessant sein, wenn Sie vom Austausch in einer internationalen Gruppe profitieren und gleichzeitig bestimmte Themen oder persönliche Lernziele individuell mit einer Lehrkraft bearbeiten möchten.

Ein Kombi-Hybridkurs verbindet Gruppenunterricht am Reiseziel mit individuellem Online-Einzelunterricht. Dieses Kurskonzept bieten wir bei lernen & helfen als besondere Kombination an.

Der Sprachkurs vor Ort besteht in der Regel aus einem allgemeinsprachlichen Gruppenkurs. Sie lernen gemeinsam mit internationalen Teilnehmer*innen und profitieren während Ihrer Sprachreise von der täglichen Anwendung der Sprache.

Ergänzt wird dieser Präsenzkurs durch individuellen Online-Einzelunterricht. Je nach Angebot kann dieser vor und/oder nach Ihrer Sprachreise stattfinden. So lassen sich persönliche Lernziele gezielt bearbeiten, die in einem internationalen Gruppenkurs naturgemäß nicht für jede Person gleichermaßen berücksichtigt werden können.

Wie funktioniert ein Business-Kombi-Hybridkurs?

Auch bei unseren Business-Hybridkursen besteht der Unterricht vor Ort überwiegend aus einem allgemeinsprachlichen Standardkurs. Der Business-Schwerpunkt findet nicht im Gruppenunterricht vor Ort statt, sondern wird im individuellen Online-Einzelunterricht behandelt.

Das hat einen entscheidenden Vorteil: Business-Sprache bedeutet nicht für jede Person dasselbe. Je nach Beruf benötigen Sie beispielsweise andere Fachbegriffe, Gesprächssituationen oder kommunikative Fähigkeiten. Im Einzelunterricht kann deshalb gezielt an den Business-Themen gearbeitet werden, die für Ihren persönlichen Berufsalltag tatsächlich relevant sind.

So verbinden Sie die Vorteile eines internationalen Sprachkurses im Ausland mit einem individuell auf Ihre beruflichen Anforderungen zugeschnittenen Business-Einzelunterricht.

In der Regel nicht. Die Kursbezeichnungen bei lernen & helfen entsprechen nur selten den Originalbezeichnungen der jeweiligen Sprachschule.

Wir verwenden ein eigenes Kurssystem und wählen die Bezeichnungen so, dass sie für unsere Kund*innen möglichst verständlich und aussagekräftig sind. Gleichzeitig möchten wir Ihnen ermöglichen, Sprachkurse verschiedener Kursorte und Sprachschulen besser miteinander zu vergleichen.

Sprachschulen verwenden international sehr unterschiedliche Bezeichnungen für teilweise sehr ähnliche Kursmodelle. Ein klassischer Standard- oder Intensivkurs kann beispielsweise einen individuellen Produktnamen tragen, aus dem zunächst kaum hervorgeht, wie umfangreich der Unterricht tatsächlich ist.

Deshalb ordnen wir die Kurse nach Inhalt und Unterrichtsumfang in unser eigenes Kurssystem ein. Entscheidend für Ihre Auswahl sind der bei uns angegebene Unterrichtsumfang und die genaue Leistungsbeschreibung des jeweiligen Kurses.

Die Ausbildung und Qualifikation der Lehrkräfte kann sich je nach Reiseland und Sprachschule unterscheiden. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass es international unterschiedliche Ausbildungswege und Anforderungen für das Unterrichten einer Sprache als Fremdsprache gibt.

In einigen Ländern gibt es klar definierte Qualifikationen für den Fremdsprachenunterricht, in anderen Ländern existieren vergleichbare formale Ausbildungswege in dieser Form nicht.

Entscheidend ist für uns deshalb nicht allein die Bezeichnung eines bestimmten Abschlusses. Die Lehrkräfte unserer Partnerschulen verfügen über eine entsprechende Ausbildung und/oder langjährige Erfahrung darin, ihre Sprache als Fremdsprache zu unterrichten.

Die große Mehrheit der Lehrkräfte – etwa 95 % – unterrichtet ihre Muttersprache. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Gerade im englischsprachigen Raum, beispielsweise in Australien oder Neuseeland, unterrichten teilweise hervorragend ausgebildete Lehrkräfte, deren Muttersprache nicht Englisch ist.

Muttersprachler*in zu sein ist deshalb nicht automatisch ein Qualitätsmerkmal für guten Sprachunterricht. Eine fundierte Ausbildung, Erfahrung im Fremdsprachenunterricht, didaktische Fähigkeiten und die Fähigkeit, auf internationale Sprachschüler*innen einzugehen, sind mindestens ebenso wichtig.

Das unterscheidet sich je nach Sprachschule und Sprachkurs. Ein Sprachkurs bedeutet nicht automatisch, dass Sie ein gedrucktes Lehrbuch erhalten.

Unsere Partnerschulen arbeiten mit unterschiedlichen Formen von Unterrichtsmaterial. Je nach Schule kann beispielsweise ein festes Lehrbuch verwendet, mit Kopien und Arbeitsblättern gearbeitet, Unterrichtsmaterial digital zur Verfügung gestellt oder Material vor Ort ausgeliehen werden.

Ob das Lehrmaterial bereits im Kurspreis enthalten ist oder zusätzlich bezahlt werden muss, weisen wir beim jeweiligen Angebot aus. Muss Unterrichtsmaterial vor Ort gekauft oder bezahlt werden, finden Sie dazu einen entsprechenden Hinweis in der Leistungsbeschreibung.

Die Art des Lehrmaterials sagt nicht automatisch etwas über die Qualität des Unterrichts aus. Manche Teilnehmer*innen arbeiten besonders gerne mit einem klassischen Lehrbuch, andere bevorzugen digitale Materialien oder abwechslungsreiche Arbeitsblätter. Auch die Sprachschulen verfolgen hier unterschiedliche didaktische Konzepte.

Wenn eine Sprachschule überwiegend mit digitalem Unterrichtsmaterial arbeitet und Sie deshalb beispielsweise einen Laptop oder ein Tablet zum Unterricht mitbringen sollten, informieren wir Sie darüber rechtzeitig vor Ihrer Abreise in Ihren Reiseinformationen.

An den meisten unserer Kursorte benötigen Sie für den Unterricht keinen eigenen Laptop oder kein eigenes Tablet. Sollte dies bei Ihrem gebuchten Sprachkurs anders sein, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin.

Vor Kursbeginn stellt die Sprachschule Ihr aktuelles Sprachniveau fest, damit Sie einer möglichst passenden Kursgruppe zugeordnet werden können. Wie die Einstufung genau abläuft, unterscheidet sich je nach Sprachschule.

In den meisten Fällen erhalten Sie von uns per E-Mail einen Link zu einem schriftlichen Online-Einstufungstest. Je nach Sprachschule wird dieser Link bereits kurz nach der Buchungsbestätigung oder etwa drei Wochen vor Ihrer Anreise verschickt.

Wenn Ihre Sprachreise noch mehrere Monate entfernt ist, müssen Sie den Test nicht sofort absolvieren. Spätestens etwa drei Wochen vor Kursbeginn sollte der Einstufungstest jedoch erledigt sein.

Einige Sprachschulen führen statt eines schriftlichen Tests eine mündliche Einstufung durch. In diesem Fall erhalten Sie einen Link, über den Sie einen Termin für ein Interview vereinbaren können. Andere Schulen kombinieren einen schriftlichen Test mit einer zusätzlichen mündlichen Einstufung.

Planen Sie für einen ausführlicheren schriftlichen Einstufungstest ruhig etwas Zeit ein – teilweise kann die Bearbeitung bis zu etwa einer Stunde dauern. Diese Zeit ist gut investiert, denn das Ergebnis hilft der Sprachschule dabei, die für Sie passende Kursgruppe auszuwählen.

Was ist mit der Selbsteinschätzung bei der Buchung? Bereits bei Ihrer Buchungsanfrage fragen wir Sie nach einer groben Selbsteinschätzung Ihrer Sprachkenntnisse. Diese Angabe gibt uns und der Sprachschule einen ersten Hinweis, ersetzt aber nicht den späteren Einstufungstest.

Bitte geben Sie auch bei dieser Selbsteinschätzung Ihre Kenntnisse möglichst realistisch an. Das ist insbesondere wichtig, wenn für komplette Anfänger*innen besondere Starttermine gelten. Geben Sie bitte nicht an, dass Sie Vorkenntnisse besitzen, nur weil ein anderer Starttermin besser zu Ihrer Reiseplanung passt.

Wenn Sie tatsächlich keine Vorkenntnisse haben, buchen Sie bitte einen dafür vorgesehenen Anfängertermin. Stellt sich erst am ersten Kurstag heraus, dass die angegebenen Vorkenntnisse nicht vorhanden sind, kann die Sprachschule möglicherweise keine passende Anfängergruppe anbieten.

Auch Kenntnisse, die ausschließlich mit einer Lern-App erworben wurden, sollten Sie realistisch einschätzen. Mehrere Monate mit einer App zu lernen bedeutet nicht automatisch, dass Sie bereits auf demselben Niveau kommunizieren können wie nach entsprechendem Sprachunterricht. Wenn Sie zwar Wörter und einzelne Strukturen kennen, aber noch keine einfache Unterhaltung führen können, kann es sinnvoll sein, auf einem sehr niedrigen Niveau oder noch einmal mit den Grundlagen zu beginnen.

Beim eigentlichen Einstufungstest gilt deshalb: Bitte nicht schummeln. Verwenden Sie keine Übersetzungsprogramme, Wörterbücher oder andere Hilfsmittel. Es geht nicht um eine gute Note und Sie können den Test nicht „bestehen“ oder „nicht bestehen“. Ein möglichst ehrliches Ergebnis hilft Ihnen am meisten.

In der Regel nicht. Der Einstufungstest dient in erster Linie dazu, dass die Sprachschule Sie der passenden Kursgruppe zuordnen kann. Das Ergebnis wird deshalb normalerweise nicht vor Ihrer Abreise als separates Testergebnis an Sie verschickt.

Spätestens vor Ort erfahren Sie, welcher Kursgruppe beziehungsweise welchem Sprachniveau Sie zugeordnet wurden. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Einstufung haben oder das Gefühl haben, dass die Gruppe für Sie zu leicht oder zu anspruchsvoll ist, können Sie dies direkt am ersten Kurstag mit der Sprachschule oder Ihrer Lehrkraft besprechen.

Bitte beachten Sie auch, dass lernen & helfen das persönliche Testergebnis normalerweise nicht erhält. Der Einstufungstest wird von der jeweiligen Sprachschule durchgeführt und ausgewertet.

Ja. Am Ende Ihres Sprachkurses erhalten Sie in der Regel ein Teilnahmezertifikat der Sprachschule. Je nach Schule kann darauf beispielsweise auch das zuletzt besuchte oder festgestellte Sprachniveau angegeben sein.

Wichtig ist die Unterscheidung zu einem international anerkannten Sprachzertifikat wie beispielsweise IELTS oder einem Cambridge English Certificate. Ein solches Prüfungszertifikat erhalten Sie nicht automatisch nach einem Standard-, Intensiv- oder Bildungsurlaubskurs.

Wenn eine Sprachschule spezielle Prüfungsvorbereitungskurse anbietet, bereitet der Kurs auf die entsprechende Prüfung vor. Die Prüfung selbst muss jedoch separat abgelegt und bestanden werden, um das jeweilige international anerkannte Zertifikat zu erwerben.

Wenn Sie Ihren Sprachkurs als Bildungsurlaub nutzen, gelten für die benötigte Teilnahmebestätigung zusätzliche Anforderungen. Die dafür vorgesehene Bestätigung erhalten Sie bei unseren Bildungsurlaubsprogrammen nach Kursende von lernen & helfen.

Ja. Auch ohne Vorkenntnisse können Sie eine Sprachreise buchen. Wichtig ist allerdings, dass Sie einen Kurs beziehungsweise einen Termin auswählen, der ausdrücklich für komplette Anfänger*innen angeboten wird.

Anfängerkurse beginnen an vielen Sprachschulen nur zu bestimmten Terminen. Das liegt daran, dass Teilnehmer*innen ohne Vorkenntnisse nicht ohne Weiteres in einen bereits laufenden Sprachkurs einsteigen können.

Bitte schätzen Sie Ihre Vorkenntnisse deshalb realistisch ein. Die regelmäßige Nutzung einer Sprachlern-App bedeutet nicht automatisch, dass Sie bereits über das Sprachniveau A1 oder A2 verfügen. Unsere Erfahrung zeigt, dass Sprachlern-Apps durchaus einen guten Wortschatz vermitteln können. Häufig fehlen jedoch wichtige grammatische und kommunikative Grundlagen, die für den Einstieg in eine bereits fortgeschrittene Kursgruppe erforderlich sind.

Wenn Sie beispielsweise seit längerer Zeit mit einer App lernen, aber noch keine grundlegenden Satzstrukturen und Zeitformen sicher anwenden können, kann die Einstufung der Sprachschule deshalb trotzdem „komplette*r Anfänger*in“ ergeben.

Entscheidend für die Kurseinstufung ist nicht, wie lange Sie bereits eine Sprache lernen oder wie Sie Ihre Kenntnisse selbst einschätzen, sondern welches Sprachniveau beim Einstufungstest beziehungsweise gegebenenfalls im mündlichen Interview festgestellt wird.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kenntnisse bereits für einen Kurs mit Vorkenntnissen ausreichen, wählen Sie bitte nicht einfach ein höheres Niveau, nur weil der gewünschte Reisetermin für komplette Anfänger*innen nicht angeboten wird. Sprechen Sie uns lieber vor der Buchung an.

Was passiert, wenn ich einen Kurs mit Vorkenntnissen buche, beim Einstufungstest aber als komplette*r Anfänger*in eingestuft werde?

Wenn Sie einen Sprachkurs buchen, der bestimmte Vorkenntnisse voraussetzt, müssen diese Vorkenntnisse zum Kursbeginn tatsächlich vorhanden sein. Maßgeblich ist die Einstufung durch die Sprachschule.

Stellt sich beim Einstufungstest oder im persönlichen Einstufungsgespräch heraus, dass Ihre Kenntnisse für den gebuchten Kurs nicht ausreichen und Sie einen Anfängerkurs benötigen, versuchen wir gemeinsam mit der Sprachschule selbstverständlich, eine Lösung zu finden.

Je nach Kursort und Verfügbarkeit kann beispielsweise ein Wechsel in einen Anfängerkurs, eine individuelle Lösung oder gegebenenfalls Einzelunterricht möglich sein. Eine solche Alternative können wir jedoch nicht garantieren.

Anfängerkurse starten häufig nur zu bestimmten Terminen und können außerdem ausgebucht sein. Es kann deshalb vorkommen, dass zum gebuchten Termin kein geeigneter Sprachkurs für komplette Anfänger*innen zur Verfügung steht.

Wenn Sie bei der Buchung angegeben haben, über die für den ausgewählten Kurs erforderlichen Vorkenntnisse zu verfügen, besteht in diesem Fall kein Anspruch darauf, dass die Sprachschule kurzfristig einen zusätzlichen Anfängerkurs, Einzelunterricht oder eine andere Ersatzleistung zur Verfügung stellt. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse bei der Buchung im guten Glauben höher eingeschätzt haben.

Bitte absolvieren Sie deshalb den Einstufungstest nach Erhalt möglichst zeitnah und nehmen Sie ein gegebenenfalls zusätzlich erforderliches mündliches Einstufungsgespräch ebenfalls rechtzeitig wahr. Je früher festgestellt wird, dass das tatsächliche Niveau vom gebuchten Mindestniveau abweicht, desto größer ist die Chance, noch vor der Reise eine passende Lösung zu finden.

Wenn Sie zu einem bestimmten Termin reisen möchten, an dem kein Kurs für komplette Anfänger*innen beginnt, kann je nach Reiseziel ein Kombi-Hybridkurs eine Alternative sein. Dabei können Sie den enthaltenen Online-Einzelunterricht bereits vor Ihrer Reise absolvieren und sich gezielt auf den Einstieg in den Präsenzkurs vorbereiten.

Dafür ist ausreichend Vorlauf erforderlich. Der Online-Einzelunterricht sollte tatsächlich vor Beginn des Sprachkurses vor Ort absolviert werden. Als Orientierung können etwa 10 bis 20 Stunden Einzelunterricht notwendig sein, um die erforderlichen Grundlagen aufzubauen. Ob das anschließend für den Einstieg in den gewünschten Präsenzkurs ausreicht, hängt jedoch vom individuellen Lernfortschritt und der Einstufung durch die Sprachschule ab.

Sprachschulen & Qualitätsauswahl

  • Wie wählt lernen & helfen die Sprachschulen aus?
  • Besucht lernen & helfen die Sprachschulen persönlich?
  • Wie überprüft lernen & helfen die Qualität der Partnerschulen langfristig?
  • Sind die Sprachschulen eigene Schulen von lernen & helfen?
  • Bietet lernen & helfen an jedem Kursort nur eine Sprachschule an?
  • Warum veröffentlicht lernen & helfen die Namen der Sprachschulen nicht?
  • Kaufe ich ohne vorherige Nennung der Sprachschule nicht „die Katze im Sack“?
  • Warum sollte ich über lernen & helfen und nicht direkt bei einer Sprachschule buchen?
  • Ist eine Direktbuchung bei der Sprachschule günstiger?

Nicht jede Schule schafft es in unser Programm. Wir möchten Ihnen nicht möglichst viele Sprachschulen anbieten, sondern diejenigen, von deren Qualität wir selbst überzeugt sind.

Deshalb übernehmen wir nicht einfach Schulen, die an einem Kursort verfügbar sind oder von vielen anderen Sprachreiseveranstaltern angeboten werden. Bevor wir uns für eine Partnerschule entscheiden, schauen wir uns mögliche Schulen sehr genau an und führen in der Regel eine persönliche Schulinspektion vor Ort durch.

Dabei achten wir unter anderem auf die Qualität und Organisation des Unterrichts, die Lehrkräfte, Räumlichkeiten und Ausstattung, Atmosphäre und Betreuung sowie die Lage der Schule. Auch die angebotenen Unterkünfte und das Umfeld der Sprachschule beziehen wir in unsere Beurteilung ein.

Dabei verlassen wir uns bewusst nicht allein auf Bekanntheit, Image oder Bewertungen im Internet. Unser persönlicher Eindruck vor Ort kann durchaus von dem Bild abweichen, das eine Schule online vermittelt. Genau deshalb reisen wir selbst an die Kursorte und machen uns ein eigenes Bild.

Das bedeutet auch, dass wir uns gegen eine Zusammenarbeit entscheiden – selbst dann, wenn eine Sprachschule bekannt ist oder von zahlreichen anderen Veranstaltern angeboten wird.

Umgekehrt geben wir gerne kleineren, unabhängigen und persönlich geführten Sprachschulen eine Chance, wenn uns deren Unterricht, Betreuung und Atmosphäre überzeugen. Die Größe oder Bekanntheit einer Schule ist für uns kein Qualitätsmerkmal an sich.

Auch bei internationalen Sprachschulketten beurteilen wir jeden Standort einzeln. Überzeugt uns eine Schule einer bestimmten Organisation an einem Kursort, bedeutet das nicht automatisch, dass wir weitere Standorte derselben Organisation ebenfalls in unser Programm aufnehmen.

Unser Ziel ist eine bewusste Vorauswahl statt einer möglichst großen Auswahl. Genau diese Qualitätsauswahl ist ein wesentlicher Bestandteil der Leistung von lernen & helfen.

Ja. Bevor wir uns für eine Sprachschule entscheiden, führen wir in der Regel eine persönliche Schulinspektion vor Ort durch. Bis auf wenige Ausnahmen haben wir die Sprachschulen in unserem Programm selbst besucht und ausführlich kennengelernt.

Dabei geht es ausdrücklich nicht um einen kurzen Rundgang durch das Schulgebäude. Für eine Schulinspektion nehmen wir uns Zeit und möchten möglichst viele Bereiche kennenlernen, die später für unsere Kund*innen wichtig sind.

Wir schauen uns die Räumlichkeiten und die Ausstattung der Schule an, sprechen ausführlich mit den Verantwortlichen und verschaffen uns einen Eindruck von Organisation und Atmosphäre. Besonders wichtig ist uns der Unterricht selbst: Wir setzen uns in unterschiedliche Kurse und beobachten, wie unterrichtet wird, wie die Lehrkräfte mit den Teilnehmer*innen umgehen und wie die Atmosphäre in den Klassen ist.

Auch die Unterkunft gehört für uns zu einer Sprachreise. Deshalb lassen wir uns die angebotenen Unterkünfte zeigen und besuchen nach Möglichkeit auch ausgewählte Gastfamilien beziehungsweise Privathaushalte.

Wenn es sich anbietet, nehmen wir außerdem selbst an Aktivitäten oder am Freizeitprogramm der Sprachschule teil. Dadurch erleben wir die Schule nicht nur aus Sicht der Schulleitung, sondern können besser einschätzen, wie sich der Alltag für Sprachschüler*innen vor Ort tatsächlich anfühlt.

Eine solche Inspektion kann deshalb durchaus einen oder sogar mehrere Tage in Anspruch nehmen. Unser Ziel ist nicht, möglichst viele Schulen in möglichst kurzer Zeit zu besichtigen, sondern eine Schule wirklich kennenzulernen, bevor wir entscheiden, ob sie zu lernen & helfen und zu unseren Kund*innen passt.

Diese persönlichen Schulinspektionen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Qualitätsauswahl. Sie ermöglichen uns einen Eindruck, den eine Website, ein Katalog oder Online-Bewertungen allein nicht vermitteln können.

Mit der Aufnahme einer Sprachschule in unser Programm ist unsere Qualitätsprüfung nicht abgeschlossen. Wir möchten nicht nur, dass unsere Kund*innen mit einer Sprachschule zufrieden sind – unser Anspruch ist, dass sie möglichst begeistert zurückkommen.

Deshalb beobachten wir die Erfahrungen unserer Kund*innen mit den Partnerschulen sehr genau. Rückmeldungen zu Unterricht, Lehrkräften, Organisation, Betreuung, Atmosphäre und Unterkunft helfen uns dabei, einzuschätzen, ob eine Schule langfristig zu unserem Qualitätsanspruch passt.

Dabei werden wir nicht erst aufmerksam, wenn es Beschwerden gibt. Auch wenn die Rückmeldungen zwar grundsätzlich positiv, aber über längere Zeit nur durchschnittlich ausfallen, schauen wir genauer hin. Wir haben in der Vergangenheit auch schon Partnerschulen gewechselt, weil uns das Feedback unserer Kund*innen nicht begeistert genug war und wir an einem Kursort eine bessere Alternative gesehen haben.

Erneute persönliche Besuche sind insbesondere dann sinnvoll, wenn sich etwas Wesentliches verändert. Zieht eine Sprachschule beispielsweise an einen neuen Standort, möchten wir uns die neuen Räumlichkeiten und das Umfeld gerne wieder persönlich ansehen.

Eine Sprachschule bleibt also nicht automatisch in unserem Programm, nur weil wir uns einmal für sie entschieden haben. Entscheidend ist, ob sie uns und vor allem unsere Kund*innen auch langfristig überzeugt.

Nein. Die Sprachschulen in unserem Programm sind unabhängige Partnerschulen und gehören nicht zu lernen & helfen.

Wir betreiben bewusst keine eigenen Sprachschulen an den Kursorten. Dadurch sind wir bei unserer Auswahl unabhängig und können uns für die Partner entscheiden, deren Unterricht, Betreuung und Gesamtkonzept uns überzeugen. Wir müssen keine eigenen Schulen auslasten, sondern können unsere Auswahl danach treffen, welche Angebote wir unseren Kund*innen empfehlen möchten.

An den meisten Kursorten arbeiten wir mit etablierten Sprachschulen zusammen. Es gibt jedoch auch ausgewählte kleinere Kursorte, an denen wir direkt mit erfahrenen Privatlehrkräften zusammenarbeiten. Das kommt insbesondere dort infrage, wo wir hervorragende Lehrkräfte persönlich kennen und ein individuelles Unterrichtsangebot eine überzeugende Alternative zu einer klassischen Sprachschule darstellt.

Auch solche Angebote wählen wir sehr sorgfältig aus. Entscheidend ist für uns nicht, ob hinter einem Sprachkurs eine große Schule, eine kleine inhabergeführte Sprachschule oder eine ausgewählte Privatlehrkraft steht. Entscheidend sind die Qualität des Unterrichts, die Erfahrung der Lehrkräfte und unsere Überzeugung, das Angebot guten Gewissens empfehlen zu können.

In der Regel ja. Unser Konzept besteht nicht darin, Ihnen an einem Kursort möglichst viele Sprachschulen zur Auswahl zu stellen. Genau diese Auswahl möchten wir Ihnen abnehmen: Wir prüfen die Schulen vor Ort und wählen die Sprachschule aus, die uns insgesamt am meisten überzeugt und die wir unseren Kund*innen guten Gewissens empfehlen können.

Nur in Ausnahmefällen bieten wir an einem Kursort mehrere Sprachschulen oder Unterrichtsangebote an. Voraussetzung dafür ist, dass daraus ein echter zusätzlicher Nutzen für unsere Kund*innen entsteht.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich zwei Sprachschulen mit ihren Angeboten besonders gut ergänzen: Eine Schule eignet sich beispielsweise hervorragend für Familien, während eine andere mit ihrem Konzept und ihrer Atmosphäre besonders gut zu jüngeren Alleinreisenden passt.

An anderen Kursorten kann die sinnvolle Ergänzung darin bestehen, dass wir neben einer größeren Sprachschule zusätzlich Unterricht bei von uns ausgewählten Privatlehrkräften anbieten.

Manchmal unterscheiden sich auch die Standorte deutlich. In solchen Fällen weisen wir die verschiedenen Angebote auf unserer Website entsprechend aus – beispielsweise als „City“ und „Beach“.

Mehrere Angebote an einem Kursort nehmen wir also nicht auf, um Ihnen möglichst viel Auswahl zu präsentieren, sondern nur dann, wenn wir darin einen wirklichen Mehrwert sehen.

Ansonsten bleibt es bei unserem Grundprinzip: Ein wesentlicher Teil unseres Services besteht darin, die Sprachschulen für Sie zu prüfen und aus unserer Sicht die beste Schule am jeweiligen Kursort auszuwählen.

Die persönliche Auswahl unserer Sprachschulen ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Leistung. Wir listen nicht einfach möglichst viele Sprachschulen auf unserer Website, sondern treffen für unsere Kund*innen eine bewusste Vorauswahl.

Dafür reisen wir selbst an die Kursorte, führen Schulinspektionen durch und machen uns vor Ort ein eigenes Bild. Wir schauen uns Unterricht, Räumlichkeiten, Organisation, Betreuung, Atmosphäre, Lage und – soweit möglich – auch Unterkünfte an.

Diese Recherche, persönliche Prüfung und Auswahl erfordert viel Zeit und Erfahrung. Dieses Wissen ist Teil der Leistung, die Sie bei lernen & helfen buchen.

Natürlich können Sie Sprachschulen auch selbst im Internet recherchieren, Websites vergleichen und Online-Bewertungen lesen. Wenn Sie Ihre Sprachschule auf diese Weise vollständig selbst auswählen möchten und großen Wert darauf legen, den Schulnamen bereits vor der Buchung zu kennen, ist eine Direktbuchung möglicherweise das passendere Modell.

Unser Ansatz ist ein anderer: Wir möchten Ihnen gerade die Recherche und Qualitätsauswahl abnehmen.

Aus diesem Grund veröffentlichen wir die Namen unserer Partnerschulen nicht vorab. Den Namen und die genaue Adresse Ihrer Sprachschule erhalten Sie selbstverständlich im weiteren Verlauf Ihrer Buchung.

Was ist, wenn ich nur buchen möchte, wenn ich den Namen der Sprachschule vorher erfahre?

Wir verstehen und respektieren, wenn die vorherige Kenntnis des Schulnamens für Sie Voraussetzung für eine Buchung ist. In diesem Fall passt unser Buchungsmodell möglicherweise nicht zu Ihren Vorstellungen. Wir machen bei der Vorabnennung unserer Partnerschulen jedoch keine individuellen Ausnahmen. Wenn Sie Ihre Sprachschule vor der Buchung namentlich kennen und selbst auswählen möchten, empfehlen wir Ihnen, die für Sie passende Schule direkt zu recherchieren und zu buchen.

Diese Frage wird uns immer wieder gestellt – und wir können verstehen, dass es zunächst ungewohnt sein kann, den Namen einer Sprachschule vor der Buchung nicht zu kennen.

Aus unserer Sicht kaufen Sie damit gerade nicht „die Katze im Sack“.

Wenn Sie eine Sprachschule selbst anhand ihrer Website, ihres Images oder ihrer Bewertungen bei Google und anderen Plattformen auswählen, haben Sie die Schule vor Ihrer Reise in aller Regel ebenfalls nicht persönlich gesehen. Sie vertrauen dann auf die Informationen und Einschätzungen anderer.

Bei lernen & helfen vertrauen Sie stattdessen auf eine Vorauswahl durch einen spezialisierten Sprachreiseveranstalter, der die möglichen Partnerschulen persönlich besucht und sich intensiv mit ihnen beschäftigt.

Wir schauen uns nicht nur die Website an, sondern sitzen im Unterricht, sprechen mit den Verantwortlichen, besichtigen Räumlichkeiten und Unterkünfte und erleben – soweit möglich – auch Aktivitäten und den Alltag an der Schule. Und nicht jede Schule, die wir uns ansehen, schafft es anschließend in unser Programm.

Dabei müssen Sie uns selbstverständlich nicht blind vertrauen. Auch lernen & helfen wird von Kund*innen öffentlich bewertet. Besonders freut uns, dass wir in den Bewertungen unserer Reisenden immer wieder ausdrücklich für die sehr gute Auswahl unserer Sprachschulen gelobt werden. Für uns ist das eine wichtige Bestätigung unseres Ansatzes.

Gleichzeitig nehmen wir die Erfahrungen unserer Kund*innen nach der Reise sehr ernst. Dieses Feedback fließt wiederum in die laufende Beurteilung unserer Partnerschulen ein.

Der Name einer Sprachschule allein ist für uns deshalb noch kein Qualitätsnachweis. Entscheidend ist, was wir vor Ort erleben und welche Erfahrungen unsere Kund*innen anschließend mit der Schule machen.

Natürlich können Sie einen Sprachkurs auch direkt bei einer Sprachschule buchen. Der Mehrwert von lernen & helfen liegt in unserer persönlichen Auswahl der Sprachschulen, unserer Erfahrung und in vielen Leistungen rund um Ihre Sprachreise, die über die reine Buchung eines Sprachkurses hinausgehen.

Wir wählen die Sprachschulen für Sie aus.

Wir recherchieren nicht nur online und verlassen uns auch nicht ausschließlich auf Gespräche mit Sprachschulen auf internationalen Konferenzen oder Messen. Wir reisen selbst an die Kursorte, besuchen mögliche Partnerschulen persönlich und führen ausführliche Schulinspektionen durch. Nicht jede Schule, die wir kennenlernen, schafft es anschließend in unser Programm.

Wir kennen unsere Partnerschulen und die Menschen dahinter.

Durch unsere persönliche Auswahl und die häufig langjährige Zusammenarbeit bestehen enge und partnerschaftliche Kontakte zu den Verantwortlichen vor Ort. Davon profitieren Sie besonders, wenn während Ihrer Sprachreise einmal etwas geklärt werden muss: Wir können direkt mit unseren Ansprechpartner*innen kommunizieren, vermitteln und uns für eine schnelle und gute Lösung einsetzen.

Sie können über uns Bildungsurlaub buchen, der bei einer Direktbuchung teilweise gar nicht möglich wäre.

Gerade kleinere, unabhängige Sprachschulen verfügen häufig nicht selbst über die erforderlichen Anerkennungen und Unterlagen für den deutschen Bildungsurlaub. Die Organisation über externe Dienstleister kann für eine kleine Sprachschule mit erheblichen Kosten verbunden sein und lohnt sich für sie häufig nicht.

Hier kommt lernen & helfen ins Spiel: Wir kümmern uns um die erforderlichen Anerkennungen und Unterlagen und organisieren diesen Prozess kostenfrei für unsere Partnerschulen. Dadurch können wir auch ausgewählte kleinere Sprachschulen und besondere Kursorte als Bildungsurlaub anbieten, bei denen eine direkte Buchung als Bildungsurlaub sonst gar nicht möglich wäre.

Für Sie hat das noch einen weiteren Vorteil: Die erforderlichen Unterlagen sind bei uns professionell vorbereitet und digital hinterlegt. Dadurch können wir Ihnen die Dokumente für Ihren Arbeitgeber in der Regel sehr schnell und vollständig zur Verfügung stellen.

Vegetarische Verpflegung ist bei lernen & helfen immer ohne Aufpreis.

Sollte eine Sprachschule oder ein Unterkunftspartner für vegetarische Verpflegung einen Zuschlag berechnen, übernehmen wir diesen für Sie. Der Aufpreis wird Ihnen nicht in Rechnung gestellt.

Wir bereiten die Kursangebote so auf, dass Sie sie besser vergleichen können.

Die Originalbezeichnungen der Sprachschulen übernehmen wir nur selten. Stattdessen ordnen wir die Kurse nach Inhalt und Unterrichtsumfang in unser eigenes Kurssystem ein. Dadurch sind Bezeichnungen wie Standard-, Intensiv- oder Plus-Kurs für Sie aussagekräftiger und Angebote verschiedener Kursorte lassen sich leichter miteinander vergleichen.

Sie erhalten von uns eigene Reiseinformationen auf Deutsch.

Vor Ihrer Reise erhalten Sie nicht ausschließlich die Unterlagen der jeweiligen Sprachschule. Zusätzlich erstellen wir eigene Reiseinformationen auf Deutsch, in denen wir die für Ihre konkrete Sprachreise wichtigen Informationen übersichtlich zusammenfassen.

Natürlich geben wir Ihnen auch Unterlagen der Sprachschule weiter, wenn diese zusätzliche Informationen bereitstellt. Unsere eigenen Reiseinformationen sorgen aber dafür, dass Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrer Reise noch einmal verständlich und kompakt auf Deutsch zur Verfügung haben.

Sie buchen bei uns also nicht deshalb, weil Sie einen Sprachkurs nicht selbst direkt bei einer Schule buchen könnten. Sie buchen über lernen & helfen, wenn Sie unsere persönliche Schulauswahl, unsere Erfahrung, unsere Vorbereitung und Organisation sowie einen zusätzlichen Ansprechpartner vor und während Ihrer Sprachreise nutzen möchten.

Nicht unbedingt. Je nach Sprachschule und Angebot kann eine Direktbuchung günstiger, gleich teuer oder auch teurer sein als eine Buchung über lernen & helfen.

Das Serviceentgelt von 39 € bedeutet insbesondere nicht, dass Sie automatisch 39 € mehr bezahlen als bei einer Direktbuchung. Wir berücksichtigen das Serviceentgelt bereits bei unserer Preisgestaltung. Bei vielen Angeboten liegt unser Kurspreis deshalb unter dem offiziellen Verkaufspreis der Sprachschule, sodass eine Buchung über lernen & helfen einschließlich Serviceentgelt genauso viel oder sogar weniger kosten kann.

Eine generelle Bestpreisgarantie geben wir trotzdem bewusst nicht.

Unser Anspruch ist nicht, bei jedem Sprachkurs der günstigste Anbieter zu sein. Entscheidend ist für uns, Ihnen sorgfältig ausgewählte Sprachschulen und einen hochwertigen Service rund um Ihre Sprachreise anzubieten.

Das hat auch mit der Auswahl unserer Partnerschulen zu tun. Wir möchten nicht nur mit großen Sprachschulketten zusammenarbeiten, die hohe Vermittlungsprovisionen zahlen können. In unserem Programm finden Sie bewusst auch kleinere, unabhängige und persönlich geführte Sprachschulen, von deren Unterricht, Atmosphäre und Betreuung wir überzeugt sind.

Diese Schulen verfügen nicht immer über dieselben finanziellen Möglichkeiten wie große internationale Anbieter. Für uns wäre es der falsche Ansatz, eine sehr gute Sprachschule allein deshalb nicht in unser Programm aufzunehmen, weil sie uns keine besonders hohe Provision zahlen kann.

Gerade beim Bildungsurlaub übernimmt lernen & helfen Leistungen, die weit über die reine Vermittlung eines Sprachkurses hinausgehen. Eine Sprachschule könnte die erforderlichen Anerkennungen und Unterlagen grundsätzlich auch selbst organisieren. Für internationale Sprachschulen ist dies jedoch mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden und teilweise nur mithilfe externer Dienstleister möglich, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können.

Wir übernehmen diese Arbeit für unsere Partnerschulen und berechnen den Sprachschulen dafür keine zusätzlichen Kosten. Gerade kleineren, unabhängigen Sprachschulen ermöglichen wir damit, ihre qualitativ guten Sprachkurse auch für deutsche Bildungsurlauber*innen anzubieten, ohne dass sie selbst die komplexen Anerkennungs- und Verwaltungsprozesse in Deutschland organisieren und finanzieren müssen.

Davon profitieren gleichzeitig unsere Kund*innen: Die erforderlichen Anerkennungen und Unterlagen sind bei uns professionell vorbereitet und digital hinterlegt. Dadurch können wir die für den Arbeitgeber benötigten Dokumente in der Regel sehr schnell zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass die Unterlagen vollständig und auf die Anforderungen des Bildungsurlaubs abgestimmt sind.

Eine Bestpreis- oder Tiefpreisgarantie bieten wir deshalb bewusst nicht an. Unser Ziel ist nicht, jede Sprachschule beim Preis zu unterbieten. Wir möchten sehr gute Sprachschulen auswählen – unabhängig davon, ob es sich um einen großen internationalen Anbieter oder eine kleine unabhängige Schule handelt – und Ihnen dazu unsere Beratung, Organisation und Unterstützung bieten.

Wenn für Sie ausschließlich der niedrigste Preis entscheidend ist und Sie Sprachschule, Kurs und Organisation vollständig selbst auswählen und übernehmen möchten, kann eine Direktbuchung die passendere Möglichkeit sein. Wenn Sie dagegen Wert auf unsere persönliche Schulauswahl, unsere Erfahrung und unseren Service legen, ist genau das der Mehrwert einer Buchung über lernen & helfen.

Unterkunft & Verpflegung

  • Kann ich den Sprachkurs ohne Unterkunft buchen und diese später hinzufügen?
  • Was ist der Unterschied zwischen Gastfamilie und Privathaushalt?
  • Was ist der Unterschied zwischen Wohngemeinschaft, WG mit Locals und Residenz?
  • Was bedeutet „landestypischer Standard“ bei meiner Unterkunft?
  • Werden die Gemeinschaftsräume in einer Wohngemeinschaft oder Residenz regelmäßig gereinigt?
  • Warum werden manche Wohngemeinschaften und Residenzen nur bis 29 Jahre empfohlen?
  • Darf ich im Privathaushalt die Küche und den Kühlschrank benutzen?
  • Bezieht mich mein Privathaushalt in das Familienleben und in Freizeitaktivitäten ein?
  • Wie weit ist meine Unterkunft von der Sprachschule entfernt?
  • Kann ich mir meine konkrete Unterkunft oder Gastfamilie selbst aussuchen und besondere Wünsche angeben?
  • Wann erfahre ich die genaue Adresse meiner Unterkunft?
  • Kann ich zusätzliche Nächte buchen und später wieder stornieren?
  • Warum umfasst eine Unterkunftswoche manchmal sechs und manchmal sieben Nächte?
  • Welche Verpflegung und besonderen Ernährungsformen kann ich buchen?
  • Kann ich als alleinreisende Person ein Doppelzimmer buchen und gelten die Unterkunftspreise pro Person oder pro Zimmer?

Ja. Sie können Ihren Sprachkurs zunächst auch ohne Unterkunft buchen und Ihre Unterkunft selbst organisieren.

Das ist beispielsweise praktisch, wenn Sie zunächst Ihren Sprachkurs buchen und die Genehmigung Ihres Bildungsurlaubs abwarten möchten, bevor Sie sich für eine Unterkunft entscheiden.

Der Preis des Sprachkurses verändert sich dadurch nicht. Der Sprachkurs kostet bei uns mit oder ohne zusätzlich gebuchte Unterkunft gleich viel.

Eine Unterkunft können Sie grundsätzlich auch nachträglich zu Ihrer bestehenden Buchung hinzufügen – selbstverständlich immer vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Je länger Sie mit der Unterkunftsbuchung warten, desto eher kann es vorkommen, dass die ursprünglich angebotene Unterkunftsart zu Ihrem Reisetermin nicht mehr verfügbar ist.

Wenn Sie bereits wissen, dass Sie sehr wahrscheinlich eine bestimmte Unterkunft über uns buchen möchten, empfehlen wir deshalb, diese möglichst direkt mit anzufragen. Wenn Sie sich dagegen erst später entscheiden möchten, ist das grundsätzlich kein Problem.

Wenn Sie vor der Buchung sehen möchten, welche Unterkunftsarten zu Ihrem Sprachkurs angeboten werden, klicken Sie beim gewünschten Kurs auf „Auswahl“. Damit gelangen Sie in unseren Angebotsrechner. Dort können Sie die angebotenen Unterkunftsarten auswählen und sehen direkt den Gesamtpreis Ihrer Sprachreise.

Möchten Sie nach Ihrer Sprachkursbuchung noch eine Unterkunft hinzufügen, schreiben Sie uns bitte eine kurze E-Mail. Die nachträgliche Unterkunftsbuchung ist nicht direkt über Ihr Kundenprofil möglich. Wir senden Ihnen einen persönlichen Link, über den Sie die Unterkunft zu Ihrer bestehenden Buchung hinzufügen können. Auch hier gilt: Die Buchung ist nur möglich, sofern die gewünschte Unterkunft zu diesem Zeitpunkt noch verfügbar ist.

Im Grunde gibt es keinen. Mit „Gastfamilie“ und „Privathaushalt“ ist dieselbe Unterkunftsform gemeint. Wir verwenden bevorzugt den Begriff Privathaushalt, weil er weniger falsche Erwartungen weckt.

Der klassische Begriff „Gastfamilie“ bedeutet nämlich keineswegs automatisch, dass Sie bei einer Familie mit Mutter, Vater und Kindern wohnen. Ein Privathaushalt kann aus einer alleinstehenden Person, einem Paar, einem älteren Paar, dessen Kinder bereits ausgezogen sind, oder selbstverständlich auch einer Familie mit Kindern bestehen. Viele unserer Gastgeber*innen sind beispielsweise alleinstehende ältere Personen.

Es kann außerdem vorkommen, dass in einem Privathaushalt mehrere Zimmer an internationale Sprachschüler*innen vermietet werden. Entscheidend ist: Sie wohnen im privaten Zuhause Ihrer Gastgeber*innen. Wie dieser Haushalt familiär zusammengesetzt ist, lässt sich aus dem Begriff „Gastfamilie“ nicht ableiten.

Jeder Privathaushalt ist anders. Anders als standardisierte Hotelzimmer lassen sich Privathaushalte nicht eins zu eins vergleichen. Bei einem Haushalt begeistert vielleicht die besonders herzliche Gastgeberin, bei einem anderen das schöne Zimmer, das gute Essen oder die angenehme Atmosphäre.

Auch die Lage kann sehr unterschiedlich sein. Ein besonders guter Privathaushalt muss nicht besonders zentral liegen. Gerade in touristischen Städten sind zentral gelegene Wohnungen für eine langfristige Vermietung an Sprachschüler*innen häufig kaum verfügbar. Für Eigentümer*innen können dort andere Formen der kurzfristigen Vermietung wirtschaftlich wesentlich attraktiver sein.

Dafür finden sich gerade außerhalb des Zentrums häufig sehr engagierte Gastgeber*innen, die bewusst Sprachschüler*innen aufnehmen möchten, Zeit für ihre Gäste haben und diese Form des internationalen Austauschs schätzen. Eine längere Entfernung zur Sprachschule sagt deshalb für sich genommen nichts über die Qualität eines Privathaushalts aus.

Ein Privathaushalt ist gleichzeitig eine besonders schöne Möglichkeit, das Leben im Reiseland aus einer persönlichen Perspektive kennenzulernen. Sie wohnen bei Einheimischen und bekommen dadurch einen Einblick in den Alltag, den Sie in einem Hotel oder einer klassischen Residenz so nicht erhalten.

Gerade für Alleinreisende bietet diese Unterkunftsform häufig ein sehr gutes Verhältnis aus persönlichem Kontakt und Privatsphäre. Wenn Sie als erwachsene Person alleine buchen, wohnen Sie bei lernen & helfen immer in einem Einzelzimmer. Sie haben damit Ihren eigenen Rückzugsort und können selbst entscheiden, wie viel Zeit Sie mit Ihren Gastgeber*innen verbringen möchten.

Auch bei gebuchter Verpflegung müssen Sie selbstverständlich nicht jeden Abend am Esstisch sitzen. Wenn Sie unterwegs essen, etwas mit anderen Sprachschüler*innen unternehmen oder einfach einmal für sich sein möchten, können Sie Ihren Gastgeber*innen Bescheid geben und sich von einer Mahlzeit abmelden. Erfahrene Gastgeber*innen kennen das und erwarten nicht, dass Sie Ihre gesamte Freizeit mit ihnen verbringen.

Gleichzeitig können gerade die gemeinsamen Mahlzeiten sehr schöne Gelegenheiten für Gespräche und zusätzliche Sprachpraxis sein. Viele Sprachschüler*innen schätzen genau diese Mischung: ein eigenes Zimmer als Rückzugsort und gleichzeitig die Möglichkeit, ein Stück Alltag im Reiseland mitzuerleben.

Bei Privathaushalten werden Bettwäsche und Handtücher fast immer von den Gastgeber*innen gestellt. Es gibt jedoch einzelne Ausnahmen. Deshalb weisen wir in der Leistungsbeschreibung Ihrer Unterkunft immer ausdrücklich aus, ob Bettwäsche und Handtücher enthalten sind.

Bitte schauen Sie sich diese Angaben vor Ihrer Reise noch einmal an. Wenn Handtücher laut Leistungsbeschreibung nicht gestellt werden, bringen Sie diese bitte selbst mit.

Bei einer Wohngemeinschaft (WG) wohnen Sie komplett selbstständig mit anderen Sprachschüler*innen beziehungsweise internationalen Bewohner*innen zusammen. Küche, Bad und weitere Gemeinschaftsbereiche werden gemeinsam genutzt.

Die Bewohner*innen sind selbst für Ordnung und Reinigung der Gemeinschaftsbereiche verantwortlich. Auch Toilettenpapier, Spülmittel, Waschmittel und andere Verbrauchsartikel müssen selbst besorgt werden.

Bei einer WG mit Locals wohnen Sie gemeinsam mit einer einheimischen Gastgeberin oder einem einheimischen Gastgeber. Verpflegung ist nicht enthalten. Sie versorgen sich selbst und können die Gemeinschaftsküche mitbenutzen.

Bei einer WG mit Locals übernimmt die Gastgeberin beziehungsweise der Gastgeber die eigentliche Reinigung des Haushalts. Sie müssen den Haushalt nicht putzen, hinterlassen gemeinsam genutzte Bereiche aber selbstverständlich ordentlich. Persönlicher Kontakt kann entstehen, wird jedoch nicht garantiert.

Von einer Residenz sprechen wir, wenn die Unterkunft nach unserem Eindruck nicht mehr den klassischen Charakter einer Wohnung oder Wohngemeinschaft hat, etwa wegen ihrer Größe, mehrerer Etagen, großer Gemeinschaftsküchen, vieler gleichartig gestalteter Zimmer oder eigener Badezimmer.

Unsere Bezeichnungen entsprechen nicht zwangsläufig denen der Sprachschule. Wir wählen die Bezeichnung so, dass sie die tatsächliche Wohnform möglichst treffend beschreibt und keine falschen Erwartungen weckt.

Auch Bettwäsche, Handtücher und Wäsche gehören zum selbstständigen Wohnen. Bettwäsche wird in Wohngemeinschaften in der Regel gestellt, Handtücher dagegen nur bei einem Teil unserer Unterkünfte. Ob Bettwäsche und Handtücher enthalten sind, weisen wir in der Leistungsbeschreibung immer ausdrücklich aus.

Wenn Handtücher gestellt werden, bedeutet dies nicht, dass Sie regelmäßig frische Handtücher erhalten. Sie bekommen beispielsweise ein Handtuch und sind während Ihres Aufenthalts selbst dafür verantwortlich, dieses zu waschen. Dasselbe gilt für die Bettwäsche.

In vielen Wohngemeinschaften steht dafür eine Waschmaschine zur Verfügung. Auch die Waschmöglichkeiten beschreiben wir bei jeder Unterkunft konkret. Sie sehen dort, ob eine Waschmaschine zur eigenen Nutzung vorhanden ist und ob die Nutzung kostenfrei oder gegen Aufpreis möglich ist.

Bei einer Sprachreise wohnen Sie im Ausland. Deshalb entsprechen Unterkünfte nicht automatisch der Bauweise, Ausstattung oder den Gewohnheiten, die Sie aus Deutschland kennen.

Unterschiede können sich beispielsweise bei Fenstern, Isolierung, Heizung oder Klimatisierung, Badezimmern, Einrichtung und Architektur zeigen. Englische oder französische Fenster sind beispielsweise häufig anders isoliert als deutsche Fenster. In Lateinamerika können Häuser und Wohnungen schon aufgrund des Klimas und der regionalen Bauweise deutlich anders gestaltet sein als in Deutschland.

Zum landestypischen Wohnen gehört auch eine andere Geräuschkulisse. Gerade in südeuropäischen und lateinamerikanischen Städten kann das Leben deutlich lauter sein. In Spanien findet das Leben häufig bis spät in die Nacht statt; in vielen lateinamerikanischen Städten kann die Geräuschkulisse noch intensiver sein.

Hinzu kommt, dass Gebäude und Fenster nicht überall dieselbe Schallisolierung haben, die Sie möglicherweise aus Deutschland kennen. Wir können deshalb bei unseren Unterkünften keine besonders ruhige Lage oder eine bestimmte Lärmisolierung garantieren, sofern dies beim konkreten Angebot nicht ausdrücklich zugesagt wird.

Natürlich gibt es auch sehr ruhig gelegene Unterkünfte. Eine Unterkunft kann beispielsweise in einer ruhigen Wohngegend liegen, während eine andere mitten im städtischen Leben liegt. Die konkrete Geräuschkulisse lässt sich jedoch nicht zuverlässig vorhersagen.

Wenn Sie besonders lärmempfindlich sind, empfehlen wir deshalb, vorsorglich Ohrstöpsel mitzunehmen. Gerade bei einer Unterkunft in einer lebhaften Stadt kann das sehr hilfreich sein.

Eine Abweichung vom gewohnten deutschen Standard ist nicht automatisch ein Mangel. Entscheidend ist, ob die Unterkunft der gebuchten Beschreibung entspricht und die zugesagten Leistungen vorhanden sind.

Natürlich bedeutet „landestypisch“ nicht, dass Sie konkrete Mängel hinnehmen müssen. Fehlt eine vereinbarte Ausstattung oder funktioniert etwas nicht, sprechen Sie dies bitte direkt vor Ort an.

Nein, bis auf wenige Ausnahmen nicht. Bei unseren Wohngemeinschaften und vielen Residenzen sind die Bewohner*innen selbst für Ordnung und Reinigung der gemeinsam genutzten Bereiche verantwortlich.

Ob bei Ihrer konkreten Unterkunft ein Reinigungsservice enthalten ist, beschreiben wir ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung. Wird beispielsweise eine tägliche oder wöchentliche Reinigung der Gemeinschaftsräume angeboten, weisen wir dies dort entsprechend aus.

Steht in der Leistungsbeschreibung dagegen lediglich eine einmalige Reinigung bei Einzug, bedeutet dies, dass Ihr persönliches Zimmer vor Ihrem Einzug gereinigt wird. Eine regelmäßige Reinigung der Gemeinschaftsräume durch Reinigungspersonal ist dann nicht Bestandteil der gebuchten Leistung.

Küche, Bad, Toilette und andere gemeinsam genutzte Bereiche müssen in diesem Fall von den Bewohner*innen selbst sauber gehalten werden. Auch Verbrauchsartikel wie Toilettenpapier, Spülmittel oder Waschmittel werden von den Bewohner*innen selbst besorgt.

Auch Bettwäsche, Handtücher und Wäsche gehören zum selbstständigen Wohnen. Bettwäsche wird in Wohngemeinschaften in der Regel gestellt, Handtücher dagegen nur bei einem Teil unserer Unterkünfte. Ob Bettwäsche und Handtücher enthalten sind, weisen wir in der Leistungsbeschreibung immer ausdrücklich aus.

Wenn Handtücher gestellt werden, bedeutet dies nicht, dass Sie regelmäßig frische Handtücher erhalten. Sie bekommen beispielsweise ein Handtuch und sind während Ihres Aufenthalts selbst dafür verantwortlich, dieses zu waschen. Dasselbe gilt für die Bettwäsche.

In vielen Wohngemeinschaften steht dafür eine Waschmaschine zur Verfügung. Auch die Waschmöglichkeiten beschreiben wir bei jeder Unterkunft konkret. Sie sehen dort, ob eine Waschmaschine zur eigenen Nutzung vorhanden ist und ob die Nutzung kostenfrei oder gegen Aufpreis möglich ist.

Was ist, wenn die Gemeinschaftsräume schon bei meiner Ankunft nicht sauber sind?

Bitte melden Sie dies sofort am ersten Tag der zuständigen Person beziehungsweise der Sprachschule. Wenn Sie eine Unterkunft bereits in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand übernehmen, sollen Sie selbstverständlich nicht für Verschmutzungen verantwortlich sein, die vor Ihrer Ankunft entstanden sind.

Ab Ihrem Einzug sind Sie jedoch selbst mit dafür verantwortlich, dass die gemeinsam genutzten Bereiche sauber gehalten werden.

Wenn die Gemeinschaftsräume während des Aufenthalts nicht ausreichend gereinigt werden und deshalb Reinigungspersonal beauftragt werden muss, handelt es sich um eine kostenpflichtige Sonderreinigung. Diese ist nicht im Unterkunftspreis enthalten und wird den Bewohner*innen entsprechend in Rechnung gestellt.

Deshalb ist der Zeitpunkt Ihrer Meldung wichtig. Wird der Zustand erst nach mehreren Tagen oder Wochen beanstandet, lässt sich nicht mehr ohne Weiteres feststellen, ob die Verschmutzung bereits vor Ihrem Einzug vorhanden war oder während der gemeinsamen Nutzung entstanden ist.

Eine Wohngemeinschaft ist kein Hotel. Tägliche Zimmerreinigung, regelmäßig frische Handtücher, aufgefülltes Toilettenpapier oder ein hotelähnlicher Service gehören bei diesen Unterkunftsformen nicht zur Leistung.

Unsere Wohngemeinschaften und vergleichbaren Residenzen sind bewusst zweckmäßige und preisgünstige Unterkünfte für die Dauer des Sprachkurses. Sie sind nicht als Erholungs- oder Komfortunterkünfte konzipiert.

Wenn Ihnen Ihre Unterkunft als Rückzugs- und Erholungsort besonders wichtig ist oder Sie Wert auf regelmäßige Reinigung und einen höheren Unterkunftsservice legen, empfehlen wir Ihnen, eine eigene Unterkunft separat zu buchen. Das machen auch viele unserer Kund*innen.

Die Angabe „empfohlen bis 29 Jahre“ ist eine Empfehlung und keine feste Altersgrenze. Auch wenn Sie älter sind, können Sie eine solche Unterkunft grundsätzlich buchen.

Wohngemeinschaften und einfache Residenzen sind bewusst preisgünstig und auf selbstständiges Wohnen ausgerichtet. Die Bewohner*innen sind häufig selbst für Ordnung und Reinigung verantwortlich und müssen bei Komfort und Service eher Abstriche machen.

Naturgemäß sind auch die Mitbewohner*innen häufig jünger. Gerade weil diese Unterkünfte preisgünstig sind, werden sie besonders häufig von jüngeren Sprachschüler*innen gebucht.

Unsere Erfahrung zeigt außerdem, dass jüngere Reisende bei sehr günstigen Unterkünften häufig eher über unterschiedliche Vorstellungen von Ordnung, Sauberkeit, Ruhe oder Komfort hinwegsehen. Mit zunehmendem Alter steigen bei vielen Reisenden die Erwartungen an die Unterkunft als Rückzugs- und Erholungsort.

Genau darauf möchten wir mit unserer Altersempfehlung aufmerksam machen. Sie bedeutet nicht, dass Sie mit über 29 Jahren nicht in einer Wohngemeinschaft oder Residenz wohnen dürfen. Wenn Sie unkompliziert sind, gerne mit jüngeren Menschen zusammenwohnen und mit einer einfachen, selbst organisierten Unterkunft gut zurechtkommen, kann diese Unterkunftsform auch für Sie passen.

Wenn Ihnen dagegen Ruhe, Komfort, regelmäßige Reinigung und ein höherer Unterkunftsstandard wichtig sind, empfehlen wir Ihnen unabhängig vom Alter, eine andere Unterkunftsform beziehungsweise eine eigene Unterkunft zu wählen.

Nicht automatisch. Wenn keine Küchennutzung vereinbart ist, haben Sie keinen Anspruch darauf, die Küche Ihrer Gastgeber*innen zum Kochen zu benutzen.

Auch der Kühlschrank gehört zunächst zum privaten Haushalt. Natürlich können Sie freundlich fragen, ob Sie beispielsweise ein Getränk darin aufbewahren dürfen. Ein eigenes Kühlschrankfach oder größere Mengen eigener Lebensmittel sind nur möglich, wenn Ihre Gastgeber*innen damit einverstanden sind.

Dasselbe gilt für Lebensmittel im Haushalt. Bitte gehen Sie nicht davon aus, dass Sie sich selbstständig an Obst, Milch, Getränken oder anderen Vorräten bedienen dürfen.

Wenn Ihre Gastgeber*innen Ihnen beispielsweise ausdrücklich sagen, dass Sie sich jederzeit am Obstkorb bedienen dürfen, ist das selbstverständlich etwas anderes.

Welche Mahlzeiten und Lebensmittel zu Ihrer Unterkunft gehören, richtet sich nach der von Ihnen gebuchten Verpflegung. Alles Weitere sollten Sie freundlich mit Ihren Gastgeber*innen abstimmen.

Das kann passieren, ist aber nicht Bestandteil der gebuchten Unterkunftsleistung.

Bei gebuchter Verpflegung verbringen Sie insbesondere bei gemeinsamen Mahlzeiten Zeit mit Ihren Gastgeber*innen. Daraus können interessante Gespräche, zusätzliche Sprachpraxis und persönliche Kontakte entstehen.

Sie sollten jedoch nicht erwarten, dass Ihre Gastgeber*innen Sie regelmäßig in ihrer Freizeit mitnehmen oder Ihnen jederzeit als Gesprächspartner*innen zur Verfügung stehen. Sie führen ihren normalen Alltag, gehen arbeiten oder möchten am Abend entspannen. Ein Aufenthalt im Privathaushalt ist kein zusätzlicher kostenloser Einzelunterricht.

Umgekehrt müssen Sie auch keine Sorge haben, dass Sie während Ihres Aufenthalts ständig am Familienleben teilnehmen oder Gespräche führen müssen. Sie haben Ihr eigenes Zimmer und damit Ihren persönlichen Rückzugsort. Wenn Sie nach dem Unterricht Ruhe möchten, etwas alleine unternehmen oder einfach die Tür hinter sich schließen möchten, ist das vollkommen in Ordnung.

Auch bei gebuchter Verpflegung müssen Sie nicht jede Mahlzeit gemeinsam mit Ihren Gastgeber*innen einnehmen. Wenn Sie beispielsweise mit anderen Sprachschüler*innen ausgehen oder anderweitig essen möchten, geben Sie Ihren Gastgeber*innen einfach rechtzeitig Bescheid.

Ein Privathaushalt bietet die Möglichkeit zu persönlichem Kontakt und zusätzlicher Sprachpraxis – verpflichtet aber weder Sie noch Ihre Gastgeber*innen zu ständigem Familienanschluss.

Unser Tipp: Wenn Sie gerne mehr Zeit mit Ihren Gastgeber*innen verbringen und dabei die Sprache praktizieren möchten, ergreifen Sie ruhig selbst die Initiative. Laden Sie Ihre Gastgeberin oder Ihren Gastgeber beispielsweise auf einen Kaffee, ein Glas Wein oder zum Essen ein.

Das ist eine schöne Geste und schafft einen anderen Rahmen, als einfach zu erwarten, dass Ihre Gastgeber*innen ihre freie Zeit für Gespräche zur Verfügung stellen. Vielleicht entsteht daraus nur eine nette gemeinsame Stunde – vielleicht entwickelt sich daraus aber auch ein persönlicher Kontakt mit vielen weiteren Gesprächen.

Gerade solche ungezwungenen Begegnungen können eine wunderbare Gelegenheit sein, die Sprache außerhalb des Unterrichts ganz natürlich anzuwenden. Und wenn daraus ein schöner Abend für beide Seiten wird, ist das genau die Art von persönlicher Erfahrung, die eine Sprachreise besonders machen kann.

Die Entfernung hängt vom Kursort und der gebuchten Unterkunft ab. Bitte schauen Sie sich die Entfernungsangaben bereits vor Ihrer Buchung genau an.

In der Leistungsbeschreibung geben wir die maximale Entfernung beziehungsweise Fahrtzeit an und – sofern sinnvoll und verfügbar – zusätzlich eine durchschnittliche Entfernung. Gerade die maximale Entfernung wird manchmal überlesen und führt dann vor Ort zu Überraschungen.

Wenn beispielsweise „maximal 45 Minuten zur Sprachschule“ angegeben ist, bedeutet das nicht, dass es nur eine Unterkunft in genau dieser Entfernung gibt. Häufig stehen mehrere Häuser, Wohnungen oder Residenzen mit unterschiedlichen Entfernungen zur Verfügung. Die maximale Fahrtzeit beschreibt den Rahmen, innerhalb dessen Ihre Unterkunft liegen kann.

Eine größere Entfernung bedeutet nicht automatisch eine schlechtere Unterkunft. Eine etwas weiter entfernte Unterkunft mit direkter und häufiger Verbindung kann unkomplizierter sein als eine nähere Unterkunft mit ungünstiger Verbindung.

Bei Privathaushalten berücksichtigen wir außerdem nicht ausschließlich die Entfernung. Ebenso wichtig sind unsere Erfahrungen mit den Gastgeber*innen, Qualität, Verpflegung, Atmosphäre und Zuverlässigkeit.

Eine möglichst kurze Entfernung wünschen sich verständlicherweise viele. Deshalb können wir auch einen Buchungskommentar wie „besonders nah an der Schule“ grundsätzlich nicht als individuellen Unterkunftswunsch garantieren.

Fahrtzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind Richtwerte und können je nach Tageszeit, Verkehr, Umstieg und Taktung variieren.

Wenn die angegebene maximale Entfernung für Sie nicht infrage kommt, buchen Sie die betreffende Unterkunft bitte nicht in der Erwartung, dass Sie später automatisch eine näher gelegene Unterkunft erhalten.

Nein. Sie buchen eine bestimmte Unterkunftsart, aber nicht eine bestimmte Gastfamilie, Wohngemeinschaft, Residenz oder ein bestimmtes Zimmer.

Bei Privathaushalten übernimmt die Sprachschule die konkrete Auswahl und berücksichtigt dabei Ihre Angaben und Wünsche. Auch der Wunsch, wieder bei derselben Gastfamilie zu wohnen, kann angegeben werden und wird häufig berücksichtigt. Eine bestimmte Gastfamilie können wir jedoch nicht garantieren.

Zwischen Ihrer Buchung und Ihrer Anreise können mehrere Monate liegen. Eine ursprünglich vorgesehene Gastfamilie kann beispielsweise erkranken, verreisen oder aus anderen Gründen kurzfristig keine Sprachschüler*innen aufnehmen. Die Sprachschule muss deshalb bis zur endgültigen Zuteilung flexibel bleiben.

Dasselbe gilt für Wohngemeinschaften und Residenzen. Häufig stehen mehrere Häuser, Wohnungen oder Zimmer derselben gebuchten Unterkunftskategorie zur Verfügung. Welches konkrete Zimmer Sie erhalten, kann sich bis vor der Anreise noch ändern.

Eine bestimmte Unterkunft bereits vor der Buchung verbindlich auszuwählen, ist deshalb nicht möglich. Das wäre auch für Sie wenig sinnvoll: Würde genau diese Unterkunft später ausfallen, müsste sonst die gesamte Reise infrage gestellt werden, obwohl Sprachkurs, Bildungsurlaub und Ihre Anreise längst organisiert sein können.

Hinzu kommt insbesondere bei Privathaushalten der Datenschutz. Persönliche Daten und Adressen unserer Gastgeber*innen geben wir selbstverständlich nicht vor einer Buchung beziehungsweise Zuteilung heraus.

Im Buchungsprozess fragen wir bei Privathaushalten Wünsche ab, etwa keine Haustiere, keine Hunde, keine Katzen, Raucher*in oder Nichtraucher*in und den Wunsch nach einem Nichtraucherhaushalt. Diese Haustierangaben beziehen sich auf Privathaushalte; in Wohngemeinschaften und Residenzen gibt es keine Haustiere.

Je mehr besondere Anforderungen Sie an einen Privathaushalt haben, desto kleiner wird die Auswahl geeigneter Gastgeber*innen. Überlegen Sie deshalb insbesondere bei Haustieren, ob tatsächlich eine Allergie oder ein zwingender Grund vorliegt oder ob es sich um eine Vorliebe handelt.

Unterkunftswünsche sind grundsätzlich Wünsche und keine garantierten Eigenschaften. Muss eine zunächst passende Gastfamilie kurzfristig absagen, kann es sein, dass wir gemeinsam priorisieren müssen, welche Anforderungen zwingend notwendig sind und bei welchen Sie flexibel sind.

Für weitere Informationen steht Ihnen das Kommentarfeld zur Verfügung. Besondere Ernährungsformen, für die im Angebotsrechner eine eigene Auswahl oder ein Aufpreis vorgesehen ist, müssen jedoch separat gebucht werden; das Kommentarfeld ersetzt diese Buchung nicht.

Die genaue Adresse und die Details Ihrer Unterkunft erhalten Sie nach vollständiger Zahlung des Reisepreises und in der Regel etwa 14 Tage vor Ihrer Anreise mit Ihren Reiseinformationen.

Gerade bei Privathaushalten beziehungsweise Gastfamilien erfolgt die endgültige Zuteilung bewusst erst relativ kurzfristig. Zwischen Ihrer Buchung und Ihrer Anreise können schließlich mehrere Monate liegen. In dieser Zeit kann sich bei den Gastgeber*innen etwas verändern – beispielsweise durch Krankheit, Urlaub oder persönliche Verpflichtungen. Die Sprachschule muss deshalb bei der Zuteilung flexibel bleiben.

Auch bei Wohngemeinschaften und Residenzen können mehrere Häuser, Wohnungen oder Zimmer zur gebuchten Unterkunftskategorie gehören. Welches konkrete Zimmer für Sie vorgesehen ist, kann sich deshalb ebenfalls noch ändern.

Sie müssen mit der Beantragung einer erforderlichen Einreisegenehmigung oder eines Visums deshalb nicht warten, bis Sie Ihre endgültige Unterkunftsadresse kennen.

Bei manchen Einreiseanträgen wird bereits vor der Reise nach einer Adresse am Reiseziel gefragt. Je nach den Vorgaben des Reiselandes kann dafür beispielsweise die Adresse der Sprachschule oder eine andere zulässige Adresse am Reiseziel angegeben werden. Eine Unterkunft kann sich zwischen Antragstellung und Reise ändern.

Warten Sie deshalb nicht allein wegen der noch fehlenden Gastfamilienadresse mit wichtigen Einreiseformalitäten. Welche Angaben bei Ihrem konkreten Reiseland erforderlich sind, erklären wir in den Informationen zu Einreise und Visum.

Wichtig: Die konkrete Unterkunft wird erst nach vollständiger Bezahlung bekannt gegeben. Vorher können wir keine Adresse oder Kontaktdaten einer vorgesehenen Gastfamilie, Wohngemeinschaft oder Residenz herausgeben.

Die möglichen An- und Abreisetage sind bei der Buchung bereits hinterlegt. Alle dort auswählbaren An- und Abreisetage können Sie direkt buchen.

Wenn beispielsweise sowohl Samstag als auch Sonntag als Anreisetag möglich sind, können Sie zunächst die frühere Anreise wählen und damit eine zusätzliche Nacht buchen. Das kann sinnvoll sein, wenn Ihr Flug noch nicht feststeht.

Stellt sich nach Ihrer Flugbuchung heraus, dass Sie die zusätzliche Nacht doch nicht benötigen, können wir diese in der Regel kostenfrei wieder stornieren, sofern Sie uns spätestens 14 Tage vor Ihrer Anreise informieren. Bei kurzfristigeren Änderungen ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

Weitere Übernachtungen außerhalb der im Buchungssystem vorgesehenen An- und Abreisetage sind bei klassischen Sprachreisen außerhalb Lateinamerikas grundsätzlich nicht möglich.

Bei Sprachreisen in Lateinamerika sind die Unterkünfte teilweise flexibler. Zusätzliche Nächte können Sie dort im Kommentarfeld anfragen; wir prüfen dann die Möglichkeit.

Das hängt von der jeweiligen Sprachschule und Unterkunft ab. Die vorgesehenen An- und Abreisetage werden von unseren Partnerschulen festgelegt und von uns entsprechend übernommen.

An manchen Kursorten besteht eine reguläre Unterkunftswoche aus sechs Übernachtungen, beispielsweise von Sonntag bis Samstag. An anderen Kursorten sind sieben Übernachtungen vorgesehen.

Beides gilt bei der jeweiligen Unterkunft als vollständige Unterkunftswoche und ist bereits entsprechend im Preis berücksichtigt. Die Unterkunft wird wochenweise und nicht tageweise gebucht. Die Wochenpreise sind günstiger kalkuliert, als es eine Abrechnung einzelner Übernachtungen wäre.

Wenn Sie freiwillig früher abreisen, werden nicht genutzte Übernachtungen deshalb nicht anteilig erstattet. Wenn Ihre Unterkunft beispielsweise regulär bis Samstag gebucht ist und Sie bereits am Freitag abreisen, bleibt der Preis der gebuchten Unterkunftswoche unverändert.

Welche Verpflegung angeboten wird, hängt von der jeweiligen Unterkunft ab. Je nach Angebot können Sie beispielsweise ohne Verpflegung, mit Frühstück oder mit Halbpension buchen. Die konkret enthaltenen Mahlzeiten finden Sie in der Leistungsbeschreibung.

Vegetarische Verpflegung ist bei lernen & helfen immer ohne Aufpreis. Sollte eine Sprachschule oder ein Unterkunftspartner dafür einen Zuschlag berechnen, übernimmt lernen & helfen diesen für Sie. Das gilt auch an Reisezielen, an denen vegetarische Verpflegung bei Unterkünften keineswegs selbstverständlich ist – beispielsweise in Australien.

Andere besondere Ernährungsformen wie vegan, glutenfrei, laktosefrei oder Halal sind je nach Reiseziel und Unterkunft möglich. Dafür können zusätzliche Kosten anfallen. Nicht jede Unterkunft kann jede Ernährungsform anbieten.

Wenn für eine besondere Ernährungsform im Angebotsrechner ein Aufpreis vorgesehen ist, müssen Sie diese dort ausdrücklich hinzubuchen. Es reicht nicht aus, die normale Verpflegung zu buchen und lediglich im Kommentarfeld beispielsweise „Bitte laktosefrei“ einzutragen.

Wenn die entsprechende Sonderkost nicht gebucht wurde, können wir deren Bereitstellung nicht garantieren und die Angabe wird gegebenenfalls nicht an die Unterkunft weitergegeben.

Bitte geben Sie Allergien und medizinisch relevante Unverträglichkeiten unabhängig davon immer korrekt im Buchungsprozess an.

Wenn Sie als erwachsene Person alleine reisen, buchen Sie bei lernen & helfen immer ein Einzelzimmer. Wir vermitteln bei Erwachsenen keine halben Doppelzimmer, bei denen Sie sich ein Zimmer mit einer Ihnen unbekannten Person teilen.

Ein Doppelzimmer kann nur gemeinsam mit einer zweiten Person gebucht werden. Wenn Sie bei Ihrer Buchung ein Doppelzimmer auswählen, müssen Sie deshalb auch die mitreisende Person angeben. So stellen wir bereits im Buchungsprozess sicher, dass ein Doppelzimmer nicht versehentlich für eine alleinreisende Person gebucht wird.

Die angegebenen Preise für Einzel- und Doppelzimmer gelten immer pro Person. Reisen beispielsweise zwei Personen gemeinsam und möchten ein Doppelzimmer nutzen, müssen beide jeweils ihren Sprachkurs und das Doppelzimmer buchen. Der angegebene Doppelzimmerpreis ist also nicht der Gesamtpreis für das Zimmer.

Anders ist es bei Apartments und Studios, die als komplette Wohneinheit angeboten werden. Hier gilt der angegebene Unterkunftspreis für das Apartment beziehungsweise Studio und nicht pro Person.

Wenn beispielsweise zwei Personen gemeinsam reisen und ein solches Apartment nutzen möchten, reicht es deshalb aus, wenn eine Person den Sprachkurs und das Apartment bucht. Die zweite Person bucht nur ihren Sprachkurs. Das Apartment muss nicht zweimal gebucht und bezahlt werden.

Bitte beachten Sie dabei immer die angegebene maximale Belegung des Apartments beziehungsweise Studios.

Anreise & Reisevorbereitung

  • Welche Reiseinformationen erhalte ich von lernen & helfen – und wann?
  • Wann erfahre ich den Namen und die Adresse meiner Sprachschule?
  • Was ist das Serviceportal und welche Unterlagen finde ich dort?
  • Wie kann ich mich in mein Serviceportal einloggen?
  • Sind die Einreisebestimmungen im Serviceportal aktuell?
  • Muss ich meinen Flug selbst buchen?
  • Kann ich einen Flughafentransfer über lernen & helfen buchen?
  • Welche Anreisedaten muss ich mitteilen und wo kann ich sie eintragen?
  • Was sollte ich vor meiner Abreise noch einmal überprüfen?
  • Wie funktioniert die Betreuung während meiner Sprachreise?
  • Habe ich auch nach meiner Sprachreise noch Zugriff auf mein Kundenprofil und meine Unterlagen?

Ihre Reiseinformationen werden Ihnen schrittweise in Ihrem persönlichen Serviceportal zur Verfügung gestellt. Welche Informationen bereits freigeschaltet sind, hängt unter anderem davon ab, wie weit Ihre Buchung und Zahlung fortgeschritten sind.

Nach Eingang Ihrer Anzahlung – in der Regel 20 % des Reisepreises, bei unseren Kombi-Hybridkursen 50 % – werden die ersten konkreten Reiseinformationen freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt erfahren Sie auch den Namen und die Adresse Ihrer Sprachschule und erhalten weitere Informationen zu Ihrem gebuchten Sprachkurs.

Etwa 14 Tage vor Ihrer Anreise und nach vollständigem Eingang der Restzahlung stellen wir Ihnen die weiteren Reiseinformationen zur Verfügung. Dazu gehören – abhängig von Ihrer Buchung – beispielsweise Informationen zu Ihrer Unterkunft, zur Anreise und zu einem gebuchten Transfer sowie weitere Unterlagen und Informationsmaterialien der Sprachschule.

Ein besonderer Service von lernen & helfen: Sie erhalten von uns eigene Reiseinformationen auf Deutsch. Wir leiten Ihnen also nicht ausschließlich die Unterlagen unserer internationalen Partnerschulen weiter, sondern bereiten die für Ihre konkrete Reise wichtigen Informationen zusätzlich auf Deutsch für Sie auf.

Wenn Ihre Sprachschule eigene Flyer, Informationsblätter oder weitere Dokumente zur Verfügung stellt, erhalten Sie diese selbstverständlich zusätzlich.

Bitte schauen Sie deshalb während Ihrer Reisevorbereitung regelmäßig in Ihr Serviceportal. Dort finden Sie die jeweils für Sie freigeschalteten Informationen und Dokumente an einem zentralen Ort.

Den Namen Ihrer Sprachschule erfahren Sie nicht unmittelbar nach Ihrer Buchungsanfrage.

Nach Eingang der erforderlichen Anzahlung werden die ersten konkreten Reiseinformationen in Ihrem Serviceportal freigeschaltet. Die Anzahlung beträgt in der Regel 20 % des Reisepreises, bei unseren Kombi-Hybridkursen 50 %.

Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie auch den Namen und die Adresse Ihrer Sprachschule sowie weitere Informationen zu Ihrem gebuchten Sprachkurs.

Warum wir den Namen der Sprachschule nicht bereits vor der Buchung veröffentlichen, erklären wir ausführlich in unseren FAQ unter „Sprachschulen & Qualitätsauswahl“.

Mit Ihrer Buchung erhalten Sie ein persönliches Kundenprofil in unserem Serviceportal. Es begleitet Sie von der Buchung über die Reisevorbereitung bis nach Ihrer Rückkehr und dient als zentrale digitale Ablage für Ihre Sprachreise.

Dort finden Sie – abhängig vom jeweiligen Stand Ihrer Buchung – unter anderem:

  • Ihre Rechnungen
  • Ihre Reiseinformationen
  • Informationen zu Ihrem Sprachkurs und Ihrer Sprachschule
  • Informationen zu Unterkunft und Transfer, sofern gebucht
  • die aktuellen Einreisebestimmungen
  • Ihre Bildungsurlaubsunterlagen, sofern Sie Bildungsurlaub gebucht haben
  • weitere Dokumente und Informationen zu Ihrer Reise
  • nach Ihrer Rückkehr die entsprechenden Teilnahmeunterlagen beziehungsweise das Teilnahmezertifikat

Die Dokumente stehen Ihnen auch später noch in Ihrem Kundenprofil zur Verfügung. Wenn Sie beispielsweise Monate nach Ihrer Reise eine Rechnung oder eine andere dort hinterlegte Unterlage benötigen, können Sie diese erneut aufrufen.

Damit haben Sie die wichtigsten Dokumente zu Ihrer Sprachreise an einem zentralen Ort und müssen nicht sämtliche E-Mails nach einzelnen Anhängen durchsuchen.

Ihr persönliches Serviceportal erreichen Sie unter:

service.lernenundhelfen.de

Zusätzlich finden Sie den Link zum Serviceportal auf allen unseren Webseiten immer ganz unten rechts unter "Login Serviceportal".

Für die Anmeldung verwenden Sie dieselbe E-Mail-Adresse, mit der Sie Ihre Buchung bei lernen & helfen vorgenommen haben, sowie das Passwort, das Sie im Rahmen Ihrer Buchung vergeben haben.

Sollten Sie Ihr Passwort nicht mehr wissen, ist das kein Problem. Sie können es über die Login-Seite zurücksetzen und anschließend ein neues Passwort vergeben.

Wichtig ist, dass Sie sich mit der E-Mail-Adresse anmelden, die zu Ihrer Buchung gehört. Nur so kann Ihr Kundenprofil korrekt zugeordnet werden und Sie sehen Ihre gebuchten Reisen und die dazugehörigen Dokumente.

In Ihrem Serviceportal finden Sie anschließend Ihre Reise und die bereits für Sie freigeschalteten Unterlagen. Weitere Dokumente und Reiseinformationen werden dort im Laufe Ihrer Reisevorbereitung ergänzt.

Ja. Die Einreisebestimmungen in unserem Serviceportal werden täglich aktualisiert.

Das ist besonders wichtig, wenn zwischen Ihrer Buchung und Ihrer tatsächlichen Reise mehrere Monate liegen. Einreisevorschriften können sich verändern – deshalb sollten Sie sich nicht ausschließlich auf Informationen verlassen, die Sie zum Zeitpunkt Ihrer Buchung gelesen haben.

Wir empfehlen Ihnen, die Einreisebestimmungen auch kurz vor Ihrer Abreise noch einmal im Serviceportal aufzurufen.

Dort finden Sie die jeweils aktuellen Informationen für Ihr Reiseziel. Ausführliche Fragen zu Visum, Einreisegenehmigungen und Einreisebestimmungen behandeln wir zusätzlich in unserem entsprechenden FAQ-Bereich.

Ja. Flüge sind nicht Bestandteil unserer Sprachreisen und werden von lernen & helfen nicht gebucht. Sie organisieren Ihre An- und Abreise selbst.

Dadurch können Sie selbst entscheiden, welche Fluggesellschaft, Verbindung, Abflugzeit und welcher Abflughafen für Sie am besten passen.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Flugbuchung die für Ihre gebuchte Unterkunft vorgesehenen An- und Abreisetage. Diese finden Sie bei Ihrem Angebot beziehungsweise Ihrer Buchung.

Wenn Sie einen Transfer gebucht haben, benötigen wir anschließend Ihre konkreten Flugdaten, damit der Transfer entsprechend organisiert werden kann.

Wenn an Ihrem Kursort ein Transfer angeboten wird, können Sie diesen im Angebotsrechner zu Ihrer Sprachreise hinzubuchen.

Prüfen Sie aber ruhig, ob Sie einen organisierten Transfer tatsächlich benötigen. An vielen Kursorten können Sie Ihre Unterkunft mit Taxi, Uber oder öffentlichen Verkehrsmitteln deutlich günstiger und trotzdem unkompliziert erreichen.

Ein organisierter Transfer kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie sich nach einem langen Flug eine möglichst einfache Anreise wünschen, mit dem Reiseziel noch nicht vertraut sind oder die Anreise zur Unterkunft komplizierter ist.

Welche Transfermöglichkeiten an Ihrem Kursort angeboten werden und was diese kosten, sehen Sie bei Ihrem konkreten Angebot.

Welche Angaben wir von Ihnen benötigen, hängt davon ab, ob Sie über uns eine Unterkunft und/oder einen Transfer gebucht haben.

Sie haben einen Transfer gebucht?

Dann benötigen wir Ihre konkreten Flugdaten, damit der Transfer organisiert werden kann. Dazu gehören die für die Abholung relevanten Informationen zu Ihrer Ankunft.

Sie haben eine Unterkunft über uns gebucht, aber keinen Transfer?

Dann benötigen wir keine vollständigen Flugdaten. Wir möchten jedoch wissen, wann Sie ungefähr an Ihrer Unterkunft eintreffen werden. Gerade bei einem Privathaushalt muss Ihre Gastgeberin beziehungsweise Ihr Gastgeber schließlich wissen, wann mit Ihrer Ankunft zu rechnen ist.

Ihre Anreise- beziehungsweise Flugdaten können Sie direkt bei Ihrer gebuchten Reise in Ihrem Serviceportal hinterlegen.

Wenn die benötigten Angaben noch fehlen, fragen wir diese im Rahmen Ihrer Reisevorbereitung entsprechend ab.

Kurz vor Ihrer Reise empfehlen wir Ihnen, Ihr Serviceportal noch einmal vollständig durchzusehen.

Prüfen Sie insbesondere, ob Sie Ihre aktuellen Reiseinformationen gelesen haben und ob alle für Ihre Reise relevanten Angaben vorliegen.

Dazu gehören – abhängig von Ihrer Buchung – beispielsweise:

  • aktuelle Einreisebestimmungen
  • Adresse und Informationen zur Sprachschule
  • Unterkunftsadresse und Anreiseinformationen
  • Informationen zu einem gebuchten Transfer
  • hinterlegte Flug- beziehungsweise Anreisedaten
  • Informationen zum ersten Kurstag
  • gegebenenfalls noch offene organisatorische Hinweise der Sprachschule

Wenn Sie einen Einstufungstest erhalten haben, sollte dieser ebenfalls rechtzeitig vor Ihrer Anreise erledigt sein.

Lesen Sie insbesondere unsere deutschsprachigen Reiseinformationen noch einmal aufmerksam durch. Dort fassen wir die für Ihre konkrete Sprachreise wichtigen Punkte zusammen, damit Sie gut vorbereitet anreisen können.

Auch während Ihrer Sprachreise bleibt lernen & helfen für Sie erreichbar.

Gleichzeitig gilt: Bei Fragen oder Problemen, die unmittelbar vor Ort gelöst werden können, sind die Ansprechpartner*innen vor Ort zunächst der schnellste und sinnvollste Weg.

Wenn Sie beispielsweise das Gefühl haben, dass Ihre Kursgruppe nicht zu Ihrem Sprachniveau passt, sprechen Sie Ihre Lehrkraft beziehungsweise die Sprachschule an. Bei einem Problem in Ihrer Unterkunft wenden Sie sich zunächst an die zuständige Person vor Ort beziehungsweise an die Sprachschule.

Wenn Sie dort nicht weiterkommen oder zusätzliche Unterstützung benötigen, können Sie sich selbstverständlich an uns wenden. Wir stehen mit unseren Partnerschulen in engem Austausch und kennen viele Ansprechpartner*innen persönlich. Dadurch können wir bei Bedarf direkt mit der Schule kommunizieren und Sie bei der Klärung unterstützen.

Für dringende Situationen erhalten Sie außerdem entsprechende Notfallkontakte. Darüber hinaus ist die Inhaberin von lernen & helfen auch am Wochenende per WhatsApp erreichbar, wenn Sie bei einem dringenden Problem Unterstützung benötigen und beispielsweise den zuständigen Kontakt vor Ort nicht erreichen können.

Ausführlicher erklären wir den richtigen Ablauf bei Problemen in unserem FAQ-Bereich „Probleme vor Ort & Reklamationen“.

Ja. Ihr Serviceportal steht Ihnen auch nach Ihrer Sprachreise weiterhin zur Verfügung.

Das ist beispielsweise praktisch, wenn Sie später noch einmal eine Rechnung, Reiseunterlagen oder Dokumente zu Ihrem Bildungsurlaub benötigen.

Auch Unterlagen, die erst nach Ihrer Reise relevant werden, können dort für Sie hinterlegt werden – beispielsweise Ihr Teilnahmezertifikat beziehungsweise die entsprechenden Teilnahmeunterlagen.

Sie müssen Ihre Dokumente deshalb nicht ausschließlich lokal speichern oder alte E-Mails durchsuchen, wenn Sie später noch einmal etwas zu Ihrer Sprachreise benötigen.

Umbuchung & Stornierung

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Umbuchung und Stornierung.

Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer separaten Seite „Stornierung & Umbuchung“. Dort haben wir die Regelungen für Umbuchungen sowie die unterschiedlichen Stornierungsbedingungen ausführlich für Sie zusammengestellt.

Bitte beachten Sie ergänzend auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehungsweise Allgemeinen Reisebedingungen (ARB). Sie enthalten die vertraglichen Regelungen, die für Ihre jeweilige Buchung gelten.

Die folgenden FAQ greifen die wichtigsten Punkte daraus auf und erläutern häufige Fragen und typische Buchungssituationen. Für weiterführende Informationen und besondere Konstellationen beachten Sie bitte zusätzlich die Seite „Stornierung & Umbuchung“ sowie unsere AGB / ARB.

  • Kann ich meine Sprachreise umbuchen?
  • Kann ich meinen Reisetermin während der Genehmigungsphase für den Bildungsurlaub kostenlos ändern?
  • Was kostet eine Umbuchung nach der Buchungsbestätigung?
  • Kann ich bei einer Umbuchung auch das Reiseziel ändern?
  • Kann ich meine Sprachreise während der Genehmigungsphase für den Bildungsurlaub kostenlos stornieren?
  • Welche Stornokosten fallen bei einem Sprachkurs nach der Buchungsbestätigung an?
  • Welche Stornierungsbedingungen gelten für meine Unterkunft?

Grundsätzlich sind Umbuchungen vorbehaltlich der Verfügbarkeit möglich. Bitte kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig, damit wir die verfügbaren Optionen für Sie prüfen können.

Eine Umbuchung ist i.d.R. bis sechs Wochen vor Reisebeginn unkompliziert möglich.

Bei kurzfristigeren Umbuchungen prüfen wir individuell, ob bereits Leistungen verbindlich gebucht oder bezahlt wurden und welche Änderungen noch möglich sind. In solchen Fällen können zusätzliche Kosten entstehen.

Auch sehr kurzfristige Umbuchungen versuchen wir – sofern möglich – im Rahmen einer Kulanzregelung zu ermöglichen. Ob dies möglich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall und der Verfügbarkeit unserer Leistungspartner ab.

Ja. Solange sich Ihre Buchung noch in der Genehmigungsphase befindet und wir Ihnen noch keine Buchungsbestätigung zugesendet haben, können Sie den Reisetermin einmal kostenlos verschieben.

Dies gilt ausschließlich für den Reisezeitraum innerhalb desselben Reiseziels.

Sobald wir Ihre Buchung bestätigt haben, ist eine Umbuchung des Reisetermins – vorbehaltlich der Verfügbarkeit – gegen eine Umbuchungsgebühr von 39 € möglich.

Sollte für den neuen Reisezeitraum ein anderer Reisepreis gelten, zum Beispiel aufgrund einer Umbuchung in eine andere Saison oder in ein neues Kalenderjahr, wird die Preisdifferenz zusätzlich berechnet beziehungsweise gutgeschrieben.

Wenn Sie Ihr Reiseziel ändern möchten, handelt es sich grundsätzlich um eine neue Buchung. Die ursprünglich gebuchte Reise wird storniert und für das neue Reiseziel eine neue Buchung angelegt.

Für die Neubuchung fällt daher eine Servicegebühr von 39 € an.

Ob bereits geleistete Anzahlungen vollständig auf die neue Buchung angerechnet werden können, prüfen wir individuell. In vielen Fällen ist eine vollständige Übertragung möglich. Je nach Zeitpunkt der Umbuchung und den bereits gebuchten Leistungen kann es jedoch sein, dass einzelne Leistungen nicht mehr kostenfrei storniert werden können oder Stornokosten anfallen.

Bitte sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und finden – soweit möglich – die beste Lösung für Ihre Umbuchung.

Ja. Solange sich Ihre Buchung noch in der Genehmigungsphase befindet und wir Ihnen noch keine Buchungsbestätigung zugesendet haben, können Sie Ihre Reise jederzeit kostenlos stornieren.

Bitte beachten Sie, dass ein gegebenenfalls bereits berechnetes Serviceentgelt in Höhe von 39 € nicht erstattet wird.

Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Reise bei uns buchen – unabhängig davon, ob es sich um dieselbe oder eine andere Reise handelt –, behalten wir uns vor, das Serviceentgelt erneut zu berechnen. Diese Regelung gilt nicht für unsere Stammkund*innen, die bereits mehrfach mit uns gereist sind. In diesen Fällen entscheiden wir im Einzelfall, ob das Serviceentgelt erneut berechnet wird.

Wenn Sie Ihre Buchung stornieren möchten, benötigen wir Ihre Stornierung in schriftlicher Form.

Sie können jederzeit vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten. Alternativ können Sie eine gleichwertige Ersatzperson benennen; in diesem Fall ist der Rücktritt kostenfrei.

Andernfalls gelten folgende Stornogebühren:

bis einschließlich 30 Tage vor Kursbeginn: 20 % des Kurspreises

29 bis 22 Tage vor Kursbeginn: 35 % des Kurspreises

21 bis 15 Tage vor Kursbeginn: 50 % des Kurspreises

ab 14 Tage vor Kursbeginn, bei Kursbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des Kurspreises

Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Wenn Sie Ihre Buchung stornieren möchten, benötigen wir Ihre Stornierung in schriftlicher Form.

Das hängt davon ab, wie die Unterkunft gebucht wurde.

Bei unseren Sprachreisen innerhalb Europas vermitteln wir die Unterkunft lediglich. Der Vertrag über die Unterkunft kommt direkt mit der Sprachschule beziehungsweise dem jeweiligen Unterkunftsanbieter oder Vermieter zustande. Für die Unterkunft gelten deshalb die jeweiligen Stornierungsbedingungen dieses Vertragspartners.

Die entsprechenden Allgemeinen Geschäfts- beziehungsweise Mietbedingungen des jeweiligen Vermieters stellen wir Ihnen im Rahmen Ihrer Buchung zur Verfügung. Da diese je nach Unterkunft unterschiedlich sind, veröffentlichen wir sie nicht zentral auf unserer Website.

Sofern der Vermieter eine Stornierungsentschädigung verlangt, richtet sich diese nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Selbstverständlich können Sie nachweisen, dass dem Vermieter kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Wenn Sie bei einer Sprachreise außerhalb Europas neben dem Sprachkurs auch die Unterkunft über lernen & helfen buchen, wird die Buchung als Pauschalreise behandelt. Für Pauschalreisen gibt es keine festen Stornopauschalen. Stattdessen wird die Höhe der Entschädigung individuell berechnet.

Maßgeblich sind insbesondere der Zeitpunkt Ihrer Stornierung sowie die Aufwendungen, die uns bis dahin bereits entstanden sind und nicht mehr eingespart oder anderweitig ausgeglichen werden können.

Die Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erzielt werden kann.

Die vollständigen Regelungen für Pauschalreisen und vermittelte Unterkünfte finden Sie auf unserer Seite „Stornierung & Umbuchung“ sowie in unseren AGB / ARB.

Bildungsurlaub

Ausführliche Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie in unserem eigenen Bereich „Bildungsurlaub“. Dort beantworten wir umfassend Fragen zu Anspruch, Anerkennung, Bundesländern, Voraussetzungen und Beantragung beim Arbeitgeber.

Auch bei unseren einzelnen Reisezielen finden Sie konkrete Informationen dazu, für welche Bundesländer die jeweiligen Sprachkurse als Bildungsurlaub genutzt werden können.

Die folgenden FAQ konzentrieren sich deshalb auf einige besonders häufige praktische Fragen rund um die Auswahl und Buchung Ihrer Sprachreise als Bildungsurlaub.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub

  • Kann ich einen Sprachkurs im Ausland als Bildungsurlaub nutzen?
  • Wie erkenne ich, ob mein Sprachkurs für mein Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist?
  • Welche Unterlagen erhalte ich für meinen Arbeitgeber – und wann?
  • Sind Sprachkurse für Bildungsurlaub spezielle Kurse nur für Bildungsurlauber*innen?
  • Mein Arbeitgeber muss den Bildungsurlaub erst noch genehmigen. Muss ich trotzdem schon verbindlich buchen?

Ja. Viele unserer Sprachkurse im Ausland können als Bildungsurlaub genutzt werden.

Ob ein bestimmter Kurs anerkannt ist, hängt jedoch unter anderem von Ihrem Bundesland und den dort geltenden Voraussetzungen ab. Ein Sprachkurs kann deshalb beispielsweise für Arbeitnehmer*innen aus einem Bundesland als Bildungsurlaub geeignet sein, für ein anderes Bundesland dagegen nicht.

Entscheidend ist immer die konkrete Kombination aus Kurs, Kursort und Bundesland.

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und Regelungen der einzelnen Bundesländer finden Sie in unserem Bereich „Bildungsurlaub“.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub

Achten Sie bei unseren Sprachkursen zunächst auf das Bundesadler-Symbol. Wenn dieses Symbol bei einem Kurs angezeigt wird, kann der Kurs grundsätzlich im Rahmen von Bildungsurlaub gebucht werden.

Ob der konkrete Kurs auch für Ihr Bundesland als Bildungsurlaub möglich ist, sehen Sie direkt beim jeweiligen Kurs unter „Info/Preise“. Dort führen wir auf, für welche Bundesländer der Kurs genutzt werden kann.

Da sich die Voraussetzungen der einzelnen Bundesländer unterscheiden, kann ein Kurs beispielsweise für ein Bundesland als Bildungsurlaub möglich sein, für ein anderes dagegen nicht.

Bundesadler-Symbol = Bildungsurlaub grundsätzlich möglich. Unter „Info/Preise“ finden Sie die konkrete Information für Ihr Bundesland.

Wenn Sie Ihre Sprachreise als Bildungsurlaub buchen, erhalten Sie von uns die für die Beantragung bei Ihrem Arbeitgeber vorgesehenen Bildungsurlaubsunterlagen.

Wir bereiten diese Unterlagen entsprechend der jeweiligen Anerkennung vor und stellen sie Ihnen digital zur Verfügung. Sie können die Dokumente anschließend bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

Bitte verwenden Sie dafür nicht das automatisch erstellte Angebot aus unserem Angebotsrechner. Dieses Angebot ist für Sie bestimmt und beschreibt sehr transparent die gebuchten beziehungsweise angebotenen Leistungen und Preise. Es ist nicht als Unterlage für Ihren Arbeitgeber gedacht.

Für den Antrag auf Bildungsurlaub erhalten Sie von uns die dafür vorgesehenen Dokumente.

Wann erhalte ich meine Bildungsurlaubsunterlagen?

Bei einer Erstbuchung stellen wir Ihnen die für den Arbeitgeber benötigten Bildungsurlaubsunterlagen nach Eingang des Serviceentgelts von 39 € zur Verfügung. Sobald die Zahlung bei uns verbucht ist, werden die entsprechenden Unterlagen automatisch erstellt und per E-Mail an Sie versendet.

Wenn Sie die Unterlagen besonders kurzfristig benötigen, empfehlen wir Ihnen, das Serviceentgelt per Echtzeitüberweisung zu bezahlen. Alternativ können Sie uns einen aussagekräftigen Überweisungsbeleg zusenden, damit wir die Bearbeitung gegebenenfalls vorziehen können.

Wenn Sie bereits mit lernen & helfen gereist sind und als Stammkund*in kein erneutes Serviceentgelt zahlen müssen, erhalten Sie Ihre Bildungsurlaubsunterlagen direkt nach Eingang Ihrer neuen Buchung – in der Regel innerhalb weniger Stunden. Sie müssen also nicht erst eine Zahlung abwarten.

Die Bildungsurlaubsunterlagen werden Ihnen per E-Mail zugesendet. Zusätzlich finden Sie die Dokumente in Ihrem persönlichen Serviceportal, wo sie auch später noch für Sie hinterlegt bleiben.

Nein. Sprachkurse im Ausland sind keine eigens für deutsche Bildungsurlauber*innen zusammengestellten Kurse.

Sie nehmen an einem fortlaufenden internationalen Sprachkurs der Sprachschule teil. Manche Teilnehmer*innen besuchen diesen Kurs nur eine Woche, andere zwei oder vier Wochen und wieder andere mehrere Monate. Jeden Montag kommen neue Sprachschüler*innen hinzu und freitags beenden andere ihren Kurs.

Sie werden anhand Ihres Sprachniveaus in die Gruppe eingestuft, die am besten zu Ihren vorhandenen Kenntnissen passt. Die Unterrichtsinhalte und der Kursverlauf werden von der Sprachschule bestimmt.

Auch wenn Sie den Kurs für eine Woche Bildungsurlaub buchen, beginnt deshalb nicht am Montag ein komplett neuer Kurs speziell für Ihre Bildungsurlaubswoche.

Das ist bei Sprachkursen im Ausland üblich und steht einer Nutzung als Bildungsurlaub nicht entgegen. Entscheidend ist, dass der gebuchte Kurs die für Ihr Bundesland erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Nein. Für genau diesen Fall haben wir bei Bildungsurlaub eine Genehmigungsphase.

Sie können Ihre gewünschte Sprachreise bei uns buchen und erhalten von uns die erforderlichen Bildungsurlaubsunterlagen für Ihren Arbeitgeber, ohne dass Ihre Reise zu diesem Zeitpunkt bereits endgültig bestätigt wird.

Bei einer Erstbuchung erhalten Sie die Bildungsurlaubsunterlagen nach Eingang des Serviceentgelts von 39 €. Wenn Sie bereits mit lernen & helfen gereist sind und als Stammkund*in kein erneutes Serviceentgelt zahlen müssen, erhalten Sie die Unterlagen direkt nach Eingang Ihrer Buchung – in der Regel innerhalb weniger Stunden.

Während der Genehmigungsphase warten wir auf die Entscheidung Ihres Arbeitgebers und senden Ihnen noch keine Buchungsbestätigung zu.

Solange Sie sich in dieser Genehmigungsphase befinden und noch keine Buchungsbestätigung von uns erhalten haben, können Sie die Reise jederzeit kostenlos stornieren. Ein bereits gezahltes Serviceentgelt wird dabei nicht erstattet.

Auch eine einmalige kostenlose Verschiebung des Reisezeitraums innerhalb desselben Reiseziels ist während dieser Phase möglich.

Sie müssen also nicht erst eine verbindliche Sprachreise buchen, um die Bildungsurlaubsunterlagen für Ihren Arbeitgeber zu erhalten. Genau dafür ist unsere Genehmigungsphase vorgesehen.

Erasmus+ & weitere Fördermöglichkeiten

  • Kann ich meinen Sprachkurs über Erasmus+ fördern lassen?
  • Unterstützt lernen & helfen mich bei den Erasmus+-Unterlagen und dem Mobility Agreement?
  • Was muss ich beachten, wenn ich den QualiScheck Rheinland-Pfalz nutzen möchte?

Das kann möglich sein. Erasmus+ unterstützt unter anderem Fort- und Weiterbildungsaufenthalte von Beschäftigten im Bildungsbereich. Dazu können auch Sprachkurse zur beruflichen Weiterentwicklung im Ausland gehören.

Die Förderung wird allerdings nicht von lernen & helfen vergeben. Die Beantragung und Abwicklung von Erasmus+ erfolgt über Ihren Arbeitgeber beziehungsweise die Bildungseinrichtung oder Organisation, bei der Sie beschäftigt sind.

Wenn Sie einen Sprachkurs über Erasmus+ finanzieren möchten, klären Sie deshalb bitte zunächst mit Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise der dort für Erasmus+ zuständigen Stelle, ob eine entsprechende Förderung für Sie möglich ist.

Welche Kosten übernommen werden und in welcher Höhe eine Förderung erfolgt, richtet sich nach dem jeweiligen Erasmus+-Programm und Ihrer entsendenden Einrichtung.

Wenn Ihre Einrichtung die Förderung grundsätzlich ermöglicht, können Sie den passenden Sprachkurs anschließend bei uns buchen und wir unterstützen Sie bei den erforderlichen Unterlagen für den Sprachkurs.

Ja. Wenn Sie Ihren Sprachkurs im Rahmen von Erasmus+ durchführen, unterstützen wir Sie gerne bei der Vervollständigung des erforderlichen Mobility Agreements.

Das Mobility Agreement wird nicht von lernen & helfen ausgestellt. Sie erhalten es von Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise der für Erasmus+ zuständigen Stelle Ihrer Einrichtung.

Bitte lassen Sie uns das von Ihrem Arbeitgeber bereits vorausgefüllte Mobility Agreement zukommen. Die Angaben zu Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer entsendenden Einrichtung sollten darin bereits eingetragen sein.

Wir leiten das Mobility Agreement anschließend an die Einrichtung im Ausland weiter, bei der Ihr Sprachkurs stattfindet. Dort werden die Angaben der aufnehmenden Einrichtung ergänzt – beispielsweise die OID (Organisation ID) sowie die weiteren erforderlichen Angaben zum Sprachkurs und zur aufnehmenden Organisation.

Anschließend erhalten Sie das vervollständigte Mobility Agreement für die weitere Abwicklung Ihres Erasmus+-Antrags zurück.

Die Beantragung und Verwaltung der eigentlichen Erasmus+-Förderung erfolgt über Ihren Arbeitgeber beziehungsweise die dort zuständige Erasmus+-Stelle. lernen & helfen entscheidet weder über die Bewilligung noch über die Höhe Ihrer Erasmus+-Förderung.

Bitte informieren Sie uns unbedingt vor Ihrer Buchung, wenn Sie den QualiScheck Rheinland-Pfalz für Ihren Sprachkurs nutzen möchten.

Der QualiScheck kann über lernen & helfen nur für bestimmte Sprachkurse genutzt werden. Nicht jeder Sprachkurs, den Sie auf unserer Website finden, kann über uns im Rahmen dieses Förderprogramms angeboten werden – auch dann nicht, wenn der Kurs grundsätzlich die inhaltlichen oder zeitlichen Voraussetzungen der Förderung erfüllen würde.

Deshalb prüfen wir zunächst, ob der von Ihnen gewünschte Sprachkurs für den QualiScheck infrage kommt. Ist dies der Fall, erstellen wir Ihnen kostenlos ein speziell für den QualiScheck geeignetes Angebot mit den für die Beantragung erforderlichen Angaben.

Bitte buchen Sie den Sprachkurs daher nicht zunächst regulär über unsere Website. Nach dem aktuellen Förderverfahren muss der Förderantrag vor der Anmeldung zur Weiterbildung gestellt werden. Kontaktieren Sie uns zuerst, damit wir die Fördermöglichkeit für den gewünschten Kurs prüfen und Ihnen das passende Angebot erstellen können.

Die Beantragung und spätere Abrechnung erfolgen anschließend über das Förderverfahren des Landes Rheinland-Pfalz. Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie die erforderlichen Nachweise entsprechend den Vorgaben der Förderstelle selbst ein. Eine gesonderte Bearbeitungsgebühr von lernen & helfen fällt dafür nicht an.

Bitte beachten Sie, dass lernen & helfen nicht über die Bewilligung der Förderung entscheidet. Ob und in welcher Höhe eine Förderung erfolgt, richtet sich nach den jeweils aktuellen Voraussetzungen des QualiSchecks Rheinland-Pfalz.

Einreisebestimmungen & Visa

  • Wo finde ich die für mich geltenden Einreise- und Visabestimmungen?
  • Welches Reisedokument benötige ich und wie lange muss mein Reisepass noch gültig sein?
  • Brauche ich für meine Sprachreise ein Visum oder eine elektronische Einreisegenehmigung?
  • Ich kenne meine Unterkunft noch nicht. Welche Adresse gebe ich beim Visum oder bei der Einreisegenehmigung an?
  • Brauche ich für einen Sprachkurs in den USA ein F-1-Studentenvisum oder reicht eine ESTA-Genehmigung?
  • Ich lebe in Deutschland und habe einen Aufenthaltstitel. Kann ich damit auch nach Irland reisen?
  • Ich habe keinen deutschen Pass. Gelten für mich dieselben Einreisebestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige?
  • Soll ich meinen Flug buchen, bevor mein Visum oder meine Einreisegenehmigung erteilt wurde?

Welche Einreise- und Visabestimmungen für Ihre Sprachreise gelten, hängt insbesondere von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Reiseziel ab.

Die für Ihre Angaben relevanten Einreisebestimmungen werden Ihnen direkt im Buchungsprozess und noch vor Abschluss Ihrer Buchung angezeigt. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch. Bevor Sie Ihre Buchung abschließen können, müssen Sie bestätigen, dass Sie die Einreisebestimmungen zur Kenntnis genommen haben.

Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie keine deutsche beziehungsweise EU-Staatsangehörigkeit besitzen. Ein Wohnsitz oder Aufenthaltstitel in Deutschland bedeutet nicht automatisch, dass für Sie dieselben Einreisebestimmungen gelten wie für deutsche Staatsangehörige.

Die Verantwortung dafür, dass Sie die für Ihre persönliche Situation erforderlichen Reisedokumente, Visa und Einreisegenehmigungen besitzen und die jeweiligen Einreisevoraussetzungen erfüllen, liegt bei Ihnen als Reisende*r.

Nach Ihrer Buchung finden Sie die Einreisebestimmungen außerdem in Ihrem persönlichen Serviceportal. Die dort hinterlegten Informationen werden täglich aktualisiert. Da sich Einreisebestimmungen auch nach Ihrer Buchung ändern können, empfehlen wir Ihnen dringend, diese kurz vor Ihrer Abreise noch einmal zu prüfen.

Die aktuellen Einreisebestimmungen können Sie außerdem jederzeit über Passolution abrufen:

Aktuelle Einreise- und Visabestimmungen bei Passolution

Das hängt von Ihrem Reiseziel und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Es gibt keine einheitliche Regel zur erforderlichen Passgültigkeit, die für alle unsere Reiseziele gilt.

Je nach Reiseland kann beispielsweise ein Personalausweis ausreichen oder ein Reisepass erforderlich sein. Auch die vorgeschriebene Restgültigkeit des Reisepasses kann sich unterscheiden.

Bitte prüfen Sie deshalb die individuell für Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Reiseziel ausgegebenen Einreisebestimmungen und achten Sie insbesondere darauf, welches Reisedokument akzeptiert wird und wie lange dieses bei Einreise beziehungsweise Ausreise noch gültig sein muss.

Das hängt insbesondere von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Reiseziel, der Aufenthaltsdauer und teilweise auch vom gebuchten Sprachkurs ab.

Für verschiedene Reiseziele müssen bereits vor Reiseantritt ein Visum oder eine elektronische Einreisegenehmigung beantragt werden. Das betrifft beispielsweise – abhängig von Staatsangehörigkeit und konkreter Reise – Reiseziele wie Australien, Neuseeland, Kanada, die USA oder Großbritannien.

Bitte prüfen Sie die Einreisebestimmungen bereits vor Ihrer Buchung und beantragen Sie erforderliche Visa beziehungsweise Einreisegenehmigungen rechtzeitig. Die Bearbeitungszeiten können unterschiedlich sein und von uns nicht beeinflusst oder garantiert werden.

Bei manchen Visa- oder Einreiseanträgen müssen Sie bereits vor Ihrer Reise eine Adresse am Reiseziel angeben. Sie müssen deshalb aber nicht warten, bis Sie von uns die genaue Adresse Ihrer Gastfamilie oder Unterkunft erhalten haben.

Die endgültige Unterkunftszuteilung erfolgt bei vielen Sprachreisen erst relativ kurzfristig vor der Anreise. Eine ursprünglich vorgesehene Unterkunft kann sich zwischen der Beantragung der Einreisegenehmigung und der tatsächlichen Reise noch ändern.

Je nach den Vorgaben des jeweiligen Reiselandes können Sie bei der Beantragung beispielsweise die Adresse Ihrer Sprachschule oder eine andere zulässige Adresse am Reiseziel angeben. Teilweise kann dies beispielsweise auch die Adresse eines zunächst vorgesehenen Hotels sein.

Dass sich Ihre tatsächliche Unterkunft später noch ändert, ist grundsätzlich nichts Ungewöhnliches. Einreisegenehmigungen werden teilweise für einen längeren Zeitraum oder für mehrere Einreisen erteilt, sodass die Unterkunft nicht bei jeder Reise dieselbe sein muss.

Warten Sie deshalb nicht allein wegen der noch fehlenden endgültigen Unterkunftsadresse mit der Beantragung eines erforderlichen Visums oder einer elektronischen Einreisegenehmigung.

Welche Angaben im konkreten Antrag zulässig beziehungsweise erforderlich sind, richtet sich immer nach den Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes.

Das hängt von dem konkreten Sprachkurs ab, den Sie buchen möchten. Bitte prüfen Sie deshalb immer die Visumangabe direkt beim jeweiligen Kursangebot.

Für bestimmte Sprachkurse in den USA ist ein F-1-Studentenvisum erforderlich. Andere unserer Kurse sind so gestaltet, dass kein F-1-Studentenvisum benötigt wird. Sofern Sie aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit und persönlichen Voraussetzungen am Visa Waiver Program teilnehmen dürfen, kann für diese Kurse eine Einreise mit einer gültigen ESTA-Genehmigung möglich sein.

Für Bildungsurlaub haben wir besonders darauf geachtet, Ihnen eine unkomplizierte Einreisemöglichkeit anzubieten: An jedem unserer Kursorte in den USA finden Sie mindestens einen Bildungsurlaubskurs, für den kein F-1-Studentenvisum erforderlich ist.

Daneben können am selben Kursort weitere Sprachkurse angeboten werden, für die ein F-1-Studentenvisum erforderlich ist. Entscheidend ist deshalb nicht allein der Kursort oder die Tatsache, dass Sie Bildungsurlaub machen, sondern immer der konkret ausgewählte Kurs.

Wenn für Ihren Kurs ein F-1-Studentenvisum erforderlich ist, müssen Sie das entsprechende Visumverfahren durchlaufen. Eine ESTA-Genehmigung ersetzt ein erforderliches F-1-Studentenvisum nicht.

Bitte beachten Sie außerdem, dass ESTA nicht für jede Staatsangehörigkeit und jede persönliche Reisesituation genutzt werden kann. Prüfen Sie deshalb zusätzlich die individuell für Sie geltenden Einreisebestimmungen.

Nicht automatisch. Wenn Sie keine deutsche beziehungsweise EU-Staatsangehörigkeit besitzen, reicht ein deutscher Aufenthaltstitel oder die Berechtigung zum Aufenthalt im Schengen-Raum nicht zwangsläufig für die Einreise nach Irland aus.

Irland ist zwar Mitglied der Europäischen Union, gehört aber nicht zum Schengen-Raum und hat eigene Einreise- und Visabestimmungen. Ein Dokument, mit dem Sie sich innerhalb des Schengen-Raums bewegen dürfen, berechtigt Sie deshalb nicht automatisch zur Einreise nach Irland.

Ob Sie für Irland ein zusätzliches Visum benötigen, hängt insbesondere von Ihrer Staatsangehörigkeit und der Art Ihres Aufenthaltsdokuments ab.

Bitte prüfen Sie deshalb vor der Buchung ausdrücklich die für Ihre Staatsangehörigkeit geltenden Einreisebestimmungen für Irland. Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Reise nach Irland unter denselben Voraussetzungen möglich ist wie beispielsweise nach Spanien, Frankreich oder Italien.

Nein. Die Einreisebestimmungen richten sich insbesondere nach Ihrer Staatsangehörigkeit und dem jeweiligen Reiseland.

Dass Sie in Deutschland wohnen oder einen deutschen beziehungsweise Schengen-Aufenthaltstitel besitzen, bedeutet nicht automatisch, dass für Sie dieselben Einreise- und Visabestimmungen gelten wie für deutsche Staatsangehörige.

Je nach Reiseziel können zusätzlich die Art Ihres Aufenthaltstitels, der Reisezweck und die Aufenthaltsdauer eine Rolle spielen.

Bitte prüfen Sie deshalb immer die für Ihre eigene Staatsangehörigkeit ausgegebenen Einreisebestimmungen und verlassen Sie sich nicht auf Informationen, die für deutsche Staatsangehörige gelten.

Wenn Sie für Ihr Reiseziel vorab ein Visum oder eine elektronische Einreisegenehmigung benötigen, empfehlen wir Ihnen, diese zunächst zu beantragen und den Flug erst nach der Erteilung verbindlich zu buchen.

Auch wenn bestimmte elektronische Einreisegenehmigungen häufig sehr schnell erteilt werden, kann die Bearbeitung im Einzelfall länger dauern oder es können zusätzliche Unterlagen beziehungsweise Prüfungen erforderlich sein.

lernen & helfen hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit oder die Entscheidung der zuständigen Behörden. Mit einer Flugbuchung nach Erteilung der erforderlichen Einreisegenehmigung vermeiden Sie deshalb das Risiko, bereits einen verbindlichen Flug gebucht zu haben, obwohl Ihre Einreise noch nicht geklärt ist.

Versicherung, Gesundheit & Sicherheit auf Reisen

  • Welche Reiseversicherungen sollte ich für meine Sprachreise haben?
  • Kann ich eine Reiseversicherung über lernen & helfen abschließen und auch später noch hinzufügen?
  • Was mache ich, wenn ich während meiner Sprachreise krank werde?
  • Wie sicher ist eine Sprachreise und was sollte ich vor Ort beachten?
  • Was sollte ich insbesondere bei einer Sprachreise nach Lateinamerika zum Thema Sicherheit beachten?
  • Was mache ich bei einem Notfall während meiner Sprachreise?

Welche Versicherungen für Ihre Sprachreise sinnvoll sind, hängt unter anderem von Ihrem Reiseziel, der Reisedauer und Ihrem bereits bestehenden Versicherungsschutz ab.

Besonders wichtig ist ein ausreichender Krankenversicherungsschutz im Ausland. Prüfen Sie vor Ihrer Reise genau, welche Leistungen Ihre bestehende Kranken- beziehungsweise Auslandskrankenversicherung in Ihrem Reiseland übernimmt.

Innerhalb der EU sowie in weiteren europäischen Ländern können gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen. Diese ersetzt jedoch keine umfassende Auslandskrankenversicherung und deckt beispielsweise nicht automatisch sämtliche Kosten oder einen medizinisch notwendigen beziehungsweise gewünschten Rücktransport nach Deutschland ab.

Darüber hinaus können je nach persönlicher Situation eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sinnvoll sein.

Möglicherweise verfügen Sie bereits über einen entsprechenden Versicherungsschutz – beispielsweise über eine Jahresreiseversicherung oder eine Kreditkarte. Prüfen Sie in diesem Fall unbedingt die konkreten Versicherungsbedingungen. Bei manchen Kreditkartenversicherungen ist der Versicherungsschutz davon abhängig, dass die Reise ganz oder teilweise mit der betreffenden Kreditkarte bezahlt wurde.

Bitte beachten Sie dabei: lernen & helfen bietet keine Zahlung per Kreditkarte an. Wenn Ihre Kreditkartenversicherung eine Kreditkartenzahlung der Reise voraussetzt, sollten Sie deshalb vor der Buchung mit Ihrem Versicherer klären, ob für Ihre Sprachreise trotzdem Versicherungsschutz besteht.

Verlassen Sie sich nicht allein darauf, dass zu Ihrer Kreditkarte oder Krankenversicherung „irgendeine Reiseversicherung“ gehört. Entscheidend ist, welche Leistungen für Ihr konkretes Reiseziel, Ihre Reisedauer und die Art Ihrer Reise tatsächlich versichert sind.

Ja. Über lernen & helfen können Sie für sämtliche unserer Sprachreiseangebote eine Reiseversicherung unseres Versicherungspartners GuardMe abschließen.

Die Versicherung können Sie direkt im Rahmen Ihrer Sprachreisebuchung auswählen. Sie kann aber auch noch nachträglich abgeschlossen werden. Der Abschluss ist bis spätestens zwei Wochen vor Ihrer Abreise möglich.

Der Versicherungszeitraum kann dabei über die eigentliche Dauer Ihrer Sprachreise hinausgehen. Sie können bis zu drei Wochen vor Beginn und bis zu drei Wochen nach Ende Ihrer Sprachreise mitversichern. Das ist beispielsweise praktisch, wenn Sie Ihren Sprachkurs mit einer privaten Reise vor oder nach dem Kurs verbinden möchten.

Bitte beachten Sie, dass für den Abschluss und den Versicherungsschutz bestimmte Bedingungen gelten können, beispielsweise hinsichtlich des Höchstalters. Die jeweils geltenden Leistungen, Voraussetzungen und Versicherungsbedingungen finden Sie auf unserer Seite „Reiseversicherung“.

Die Reiseversicherung ist eine zusätzliche Leistung und keine Voraussetzung dafür, eine Sprachreise bei lernen & helfen buchen zu können.

Wenn Sie während Ihrer Sprachreise krank werden, lassen Sie sich bei Bedarf am besten direkt vor Ort medizinisch untersuchen. Ihre Sprachschule kann Ihnen in der Regel eine geeignete Arztpraxis, Klinik oder andere medizinische Einrichtung empfehlen und Ihnen bei der Organisation weiterhelfen.

Gerade bei typischen Erkrankungen des Reiselandes ist eine Behandlung vor Ort häufig besonders sinnvoll. Ärzt*innen kennen beispielsweise in Lateinamerika typische Magen-Darm-Erkrankungen, Infektionen oder andere regional häufig vorkommende Beschwerden sehr gut und wissen, welche Untersuchungen und Behandlungen vor Ort sinnvoll sind.

Wir empfehlen deshalb nicht, ausschließlich telefonisch Ihren Hausarzt in Deutschland zu konsultieren und aufgrund einer aus der Ferne gestellten Einschätzung vorschnell die Sprachreise abzubrechen. Eine medizinische Untersuchung vor Ort ermöglicht eine wesentlich bessere Einschätzung Ihrer konkreten Situation und häufig auch eine schnelle Behandlung.

Natürlich gibt es Erkrankungen oder medizinische Situationen, bei denen ein Reiseabbruch notwendig sein kann. Eine solche Entscheidung sollte jedoch möglichst auf Grundlage einer ärztlichen Untersuchung und Empfehlung vor Ort getroffen werden.

Wenn Sie die GuardMe-Reiseversicherung über lernen & helfen abgeschlossen haben und medizinische Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte möglichst zuerst den 24/7-Notfallservice von GuardMe. Die aktuelle deutschsprachige Notfallnummer finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.

Informieren Sie sich außerdem über die für Ihre Versicherung vorgesehenen Abläufe und bewahren Sie Rechnungen, ärztliche Bescheinigungen und weitere Belege sorgfältig auf.

Wenn Sie Ihren Sprachkurs als Bildungsurlaub nutzen, lassen Sie sich krankheitsbedingte Fehlzeiten zusätzlich entsprechend dokumentieren.

Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich auch während Ihrer Reise an lernen & helfen wenden. Für die unmittelbare medizinische Versorgung sind jedoch die Ärzt*innen und medizinischen Einrichtungen vor Ort die richtigen Ansprechpartner.

Reisen Sie aufmerksam, aber nicht ängstlich. Auch bei einer Sprachreise gelten grundsätzlich dieselben vernünftigen Vorsichtsmaßnahmen wie bei anderen Auslandsreisen.

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über Ihr Reiseziel und nehmen Sie die Hinweise Ihrer Sprachschule und unserer Ansprechpartner*innen vor Ort ernst. Diese kennen die örtlichen Gegebenheiten und können Ihnen beispielsweise sagen, welche Gegenden Sie nachts besser meiden oder für welche Strecken Sie lieber ein Taxi oder einen Fahrdienst nutzen sollten.

Beobachten Sie vor Ort auch, wie sich Einheimische verhalten – nicht nur andere Tourist*innen. Wenn Einheimische beispielsweise ihr Mobiltelefon an bestimmten Orten nicht offen benutzen, bestimmte Wege nach Einbruch der Dunkelheit nicht zu Fuß gehen oder für bestimmte Strecken selbstverständlich ein Taxi nehmen, ist das ein guter Hinweis darauf, sich genauso zu verhalten.

Bewahren Sie Reisepass, Zahlungsmittel und andere wichtige Dinge vernünftig auf und tragen Sie nicht unnötig große Bargeldbeträge oder sämtliche wichtigen Dokumente gleichzeitig bei sich.

Gleichzeitig besteht kein Grund, während der gesamten Reise mit Misstrauen oder Angst unterwegs zu sein. Sicherheitshinweise ernst zu nehmen und trotzdem offen auf Menschen und das Reiseland zuzugehen, widerspricht sich nicht.

Gerade weil Sie länger an einem Ort bleiben als bei einem klassischen Kurzurlaub, entwickeln Sie normalerweise schnell ein Gefühl dafür, wie der Alltag vor Ort funktioniert. Nutzen Sie dabei auch die Erfahrung Ihrer Sprachschule und der Menschen, die dort leben.

Auch in Lateinamerika gilt: aufmerksam reisen, Sicherheitshinweise ernst nehmen – aber nicht mit unnötiger Angst oder Misstrauen unterwegs sein.

Die Sicherheitslage und die sinnvollen Verhaltensweisen unterscheiden sich von Land zu Land und teilweise sogar von Stadtteil zu Stadtteil. Deshalb sind die Hinweise der Sprachschule, Ihrer Unterkunft und der Menschen vor Ort besonders wertvoll.

Orientieren Sie sich auch hier daran, wie Einheimische ihren Alltag organisieren. Wenn bestimmte Strecken nach Einbruch der Dunkelheit üblicherweise mit Taxi oder Fahrdienst zurückgelegt werden, sollten Sie dies ebenfalls tun. Dasselbe gilt für den Umgang mit Mobiltelefonen, Bargeld, Schmuck oder anderen Wertgegenständen.

Vermeiden Sie es, unnötig große Bargeldbeträge mitzuführen oder Wertgegenstände demonstrativ zu zeigen. Informieren Sie sich, bevor Sie allein in Ihnen unbekannte Stadtteile fahren, und fragen Sie im Zweifel lieber einmal mehr bei Ihrer Sprachschule nach.

Unsere Sicherheitstipps sollen Ihnen dabei helfen, sich vernünftig an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen – nicht, Ihnen Angst vor Ihrer Reise zu machen.

Für unsere Sprachreisen nach Lateinamerika stellen wir Ihnen zusätzlich ausführliche Sicherheitshinweise mit praktischen Tipps für den Alltag zur Verfügung. Lesen Sie diese bitte vor Ihrer Reise aufmerksam durch und berücksichtigen Sie zusätzlich die konkreten Hinweise Ihrer Sprachschule vor Ort.

Bei einem akuten medizinischen oder sicherheitsrelevanten Notfall wenden Sie sich bitte zunächst an die örtlichen Notdienste. In einer akuten Situation ist die Hilfe vor Ort immer der schnellste und wichtigste Ansprechpartner.

Wenn Sie die GuardMe-Reiseversicherung über lernen & helfen abgeschlossen haben und während Ihrer Reise medizinische Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte möglichst zuerst den Notfallservice von GuardMe. Dafür steht Ihnen eine deutschsprachige Notfallnummer zur Verfügung, die rund um die Uhr – 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche – erreichbar ist. Die aktuelle Telefonnummer finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.

GuardMe kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten und Ihnen beispielsweise mitteilen, was im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung und der Versicherung zu beachten ist.

Zusätzlich erhalten Sie für Ihre Sprachreise entsprechende Kontakte Ihrer Sprachschule beziehungsweise unserer Partner vor Ort. Auch die Sprachschule kann Ihnen beispielsweise dabei helfen, eine geeignete Arztpraxis oder medizinische Einrichtung vor Ort zu finden.

Auch lernen & helfen bleibt während Ihrer Reise für Sie erreichbar. Wenn Sie bei einem dringenden Problem Unterstützung benötigen oder beispielsweise den zuständigen Kontakt vor Ort nicht erreichen können, können Sie sich an uns wenden. Auch am Wochenende ist die Inhaberin von lernen & helfen für dringende Situationen per WhatsApp erreichbar.

Bei Ihrer Buchung fragen wir Sie außerdem nach einem Notfallkontakt zu Hause. Diese Angabe ist freiwillig, wir empfehlen Ihnen aber in Ihrem eigenen Interesse, eine Person anzugeben, die wir im Notfall kontaktieren können. Sollte während Ihrer Reise etwas passieren und es erforderlich sein, jemanden zu Hause zu informieren, haben wir so unmittelbar die Kontaktdaten einer von Ihnen ausgewählten Person zur Hand.

Bitte unterscheiden Sie dabei zwischen einem tatsächlichen Notfall und einer regulären Frage zu Unterricht, Unterkunft oder Reiseorganisation. Solche Fragen lassen sich während der üblichen Erreichbarkeiten am besten direkt mit der Sprachschule beziehungsweise unserem Team klären.

Bei einem Problem, das unmittelbar vor Ort gelöst werden kann, ist die Sprachschule grundsätzlich Ihr erster Ansprechpartner. Wenn Sie dort nicht weiterkommen, unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne bei der weiteren Klärung.

Probleme vor Ort & Reklamationen

  • Was mache ich, wenn während meiner Sprachreise etwas nicht in Ordnung ist?
  • Ist lernen & helfen bei einer Reklamation mein erster Ansprechpartner?
  • Ich möchte vor Ort nicht reklamieren. Kann ich das Problem erst nach meiner Rückkehr melden?
  • Was mache ich, wenn ich mit meiner Unterkunft nicht zufrieden bin?
  • Was mache ich, wenn mein Sprachkurs zu leicht, zu schwer oder anders als erwartet ist?
  • Was mache ich, wenn sich mein Problem vor Ort nicht lösen lässt?
  • Kann ich auch nach meiner Rückkehr noch reklamieren?
  • Bekomme ich bei einer Reklamation automatisch Geld zurück?

Bitte sprechen Sie Probleme immer möglichst sofort vor Ort an. Warten Sie nicht bis zum Ende Ihrer Sprachreise oder bis zu Ihrer Rückkehr.

Viele Probleme lassen sich sehr schnell und unkompliziert lösen – aber nur, wenn die zuständige Person davon weiß. Fehlt beispielsweise etwas in Ihrer Unterkunft, funktioniert eine vereinbarte Leistung nicht oder fühlen Sie sich in Ihrem Sprachkurs falsch eingestuft, geben Sie den Beteiligten bitte die Möglichkeit, darauf zu reagieren.

Und bitte haben Sie keine falsche Scheu, einen Mangel anzusprechen. Unsere Partnerschulen und Gastfamilien sind erfahrene Gastgeber und Dienstleister. Eine freundliche Rückmeldung oder Bitte muss keine unangenehme Stimmung verursachen. Im Gegenteil: Häufig lässt sich gerade dadurch erreichen, dass Sie sich anschließend wohler fühlen.

Unser wichtigstes Ziel ist nicht, nach Ihrer Rückkehr eine Reklamation zu bearbeiten, sondern ein Problem möglichst noch während Ihrer Sprachreise zu lösen.

In der Regel nein. Bitte sprechen Sie ein Problem zunächst dort an, wo es entstanden ist und unmittelbar gelöst werden kann.

Bei einem Problem mit Ihrer Unterkunft wenden Sie sich zunächst an Ihre Gastfamilie beziehungsweise die zuständige Person vor Ort und gegebenenfalls anschließend an die Sprachschule. Bei Fragen zu Unterricht, Kursgruppe oder Einstufung sprechen Sie Ihre Lehrkraft beziehungsweise die Sprachschule an. Bei Problemen mit einem Transfer oder einer anderen Leistung vor Ort nutzen Sie bitte die entsprechenden Ansprechpartner aus Ihren Reiseinformationen.

Das ist nicht nur der schnellste Weg, sondern auch für eine spätere Reklamation wichtig: Die Sprachschule beziehungsweise der betroffene Leistungspartner muss die Möglichkeit bekommen, das Problem zu prüfen und eine Lösung anzubieten.

Natürlich können Sie sich an lernen & helfen wenden, wenn Sie vor Ort nicht weiterkommen. Dann unterstützen wir Sie sehr gerne und sprechen direkt mit unseren Ansprechpartner*innen.

Bitte beachten Sie aber: Wir können eine Reklamation gegenüber einer Sprachschule nicht bearbeiten und gleichzeitig die Sprachschule aus der Reklamation heraushalten.

Manchmal bitten uns Kund*innen sinngemäß: „Bitte sagen Sie der Sprachschule nichts – dort waren alle so nett. Ich möchte die Erstattung lieber von lernen & helfen erhalten.“ So funktioniert eine Reklamation nicht. Wenn beispielsweise eine Leistung des Sprachkurses betroffen ist, muss die Sprachschule erfahren dürfen, was beanstandet wird, den Sachverhalt prüfen und Gelegenheit zur Abhilfe erhalten.

Dass Sie vor Ort einen guten persönlichen Kontakt zu den Mitarbeiter*innen aufgebaut haben, freut uns sehr. Auch wir haben zu unseren Partnerschulen persönliche und häufig langjährige Beziehungen. Viele Schulen arbeiten seit Jahren eng mit uns zusammen und schätzen diese Partnerschaft. Gerade deshalb können Probleme offen angesprochen und gemeinsam gelöst werden, ohne dass daraus automatisch eine unangenehme Situation entstehen muss.

Eine berechtigte Reklamation ist kein Angriff auf eine Sprachschule und auch kein Zeichen dafür, dass die gesamte Sprachreise schlecht war. Man kann mit einer Schule sehr zufrieden sein und trotzdem sagen: „An dieser Stelle hat eine vereinbarte Leistung nicht funktioniert.“

Das gilt auch für eine mögliche Erstattung. Wenn eine Leistung einer Sprachschule, Unterkunft oder eines anderen Partners betroffen ist, wird zunächst gemeinsam geklärt, was passiert ist und ob eine Abhilfe, Ersatzleistung oder gegebenenfalls eine Erstattung infrage kommt. Es ist nicht möglich, die betroffene Sprachschule bewusst aus diesem Prozess herauszuhalten und stattdessen ausschließlich von lernen & helfen eine Erstattung zu verlangen.

Unser gemeinsames Ziel mit unseren Partnerschulen ist immer zuerst, ein Problem während Ihrer Reise zu lösen. Deshalb gilt: Sprechen Sie es an – freundlich, konkret und möglichst sofort.

Nein. Wenn während Ihrer Sprachreise ein Problem oder Mangel auftritt, müssen Sie diesen möglichst sofort vor Ort ansprechen. Bitte warten Sie damit nicht bis zu Ihrer Rückkehr.

Bitte sprechen Sie einen Mangel auch dann an, wenn Sie die Menschen vor Ort sehr mögen und keine unangenehme Stimmung erzeugen möchten.

Wir wissen, dass das manchmal Überwindung kostet. Vielleicht ist Ihre Gastfamilie sehr nett und Sie möchten keine unangenehme Stimmung erzeugen. Oder die Mitarbeiter*innen der Sprachschule sind freundlich und Sie haben Hemmungen, etwas zu kritisieren. Das können wir gut nachvollziehen – trotzdem müssen Sie das Problem ansprechen.

Eine freundliche Reklamation beschädigt die Beziehung zur Gastfamilie oder Sprachschule nicht. Viel problematischer ist es, wenn niemand vor Ort von einem Problem erfährt und wir erst nach Ihrer Rückkehr davon hören.

Fehlt Ihnen beispielsweise Platz im Schrank, sprechen Sie Ihre Gastfamilie darauf an. Fehlt eine vereinbarte Ausstattung, melden Sie dies der Unterkunft. Ist Ihr Sprachkurs zu leicht oder zu schwierig, sprechen Sie mit Ihrer Lehrkraft oder der Sprachschule.

Bitte informieren Sie bei Problemen mit einer Gastfamilie oder Unterkunft gegebenenfalls auch die Sprachschule. Die Beteiligten vor Ort müssen die Möglichkeit bekommen, einen Mangel zu prüfen und zu beheben.

Das bedeutet auch: Bitte bitten Sie uns nicht, ein Problem zu lösen, gleichzeitig aber der Gastfamilie oder der Sprachschule nichts davon zu sagen. Wenn wir Sie unterstützen sollen, müssen wir mit den Personen sprechen dürfen, die vor Ort für eine Lösung sorgen können.

Wenn Sie einen behebbaren Mangel während Ihrer Reise nicht melden, obwohl Sie ihn kennen, können wir ihn nach Ihrer Rückkehr nicht mehr für Sie lösen. Eine nachträgliche Mitteilung schafft dann auch keine Möglichkeit mehr, die Situation vor Ort zu verbessern.

Unser Ziel ist deshalb ganz klar: Sagen Sie etwas, solange Sie vor Ort sind. Sie müssen keine Sorge haben, damit „schwierig“ oder unhöflich zu wirken. Eine freundliche, sachliche Rückmeldung ist völlig in Ordnung – und gibt allen Beteiligten die Chance, dafür zu sorgen, dass Sie Ihre weitere Sprachreise genießen können.

Bitte sprechen Sie ein konkretes Problem mit Ihrer Unterkunft sofort vor Ort an.

Wenn beispielsweise eine vereinbarte Ausstattung fehlt, etwas nicht funktioniert, Sie zu wenig Platz für Ihre persönlichen Sachen haben oder ein anderes konkretes Problem besteht, wenden Sie sich zunächst an Ihre Gastfamilie beziehungsweise die zuständige Person in der Unterkunft. Häufig lässt sich die Situation sehr schnell lösen.

Bitte geben Sie der Unterkunft die Möglichkeit, auf Ihre Rückmeldung zu reagieren und Abhilfe zu schaffen. Wenn Sie das Problem angesprochen haben und keine Lösung erfolgt, wenden Sie sich anschließend an die Sprachschule.

Sollte auch dann keine zufriedenstellende Klärung möglich sein, unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne. Ein Wechsel der Unterkunft ist jedoch nicht automatisch der erste Schritt. Zunächst sollte immer geprüft werden, ob sich das konkrete Problem in der bestehenden Unterkunft lösen lässt.

Bitte beachten Sie außerdem, dass landestypische Unterschiede oder vereinbarte Eigenverantwortung – beispielsweise bei der Reinigung von Gemeinschaftsräumen in bestimmten Wohngemeinschaften oder Residenzen – nicht automatisch einen Mangel darstellen. Diese Themen erläutern wir ausführlicher in unseren FAQ zu Unterkunft & Verpflegung.

Bitte sprechen Sie dies sofort vor Ort an – am besten bereits am ersten Kurstag.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Kursgruppe sprachlich nicht zu Ihnen passt, ist Ihre Lehrkraft beziehungsweise die Sprachschule der beste erste Ansprechpartner. Dort kann Ihre Einstufung überprüft und gegebenenfalls eine andere Kursgruppe geprüft werden.

Warten Sie bitte nicht mehrere Tage ab, wenn Sie bereits am ersten Tag deutlich merken, dass der Kurs für Sie zu leicht oder zu schwierig ist.

Auch bei anderen Problemen mit dem Unterricht gilt: Beschreiben Sie möglichst konkret, was aus Ihrer Sicht nicht passt. So hat die Sprachschule die Möglichkeit, die Situation zu prüfen und gegebenenfalls eine Lösung anzubieten.

Wenn Sie vor Ort keine Lösung erreichen, können Sie sich anschließend selbstverständlich an lernen & helfen wenden.

Wenn Sie Ihr Anliegen bereits vor Ort angesprochen haben und keine Lösung gefunden wurde, wenden Sie sich bitte zeitnah an lernen & helfen.

Wir kennen viele unserer Partnerschulen und die verantwortlichen Personen persönlich und können Ihr Anliegen direkt mit unseren Ansprechpartner*innen besprechen und bei der Suche nach einer Lösung unterstützen.

Auch außerhalb der üblichen Bürozeiten lassen wir Sie bei dringenden Problemen nicht allein. Für dringende Situationen stehen Ihnen die jeweiligen Notfallkontakte zur Verfügung. Darüber hinaus ist auch die Inhaberin von lernen & helfen am Wochenende per WhatsApp erreichbar und unterstützt Sie, wenn beispielsweise der Notfallkontakt vor Ort nicht erreichbar sein sollte.

Bitte warten Sie auch in diesem Fall nicht bis zu Ihrer Rückkehr. Je früher wir von einem Problem erfahren, desto mehr Möglichkeiten haben wir, noch während Ihrer Reise etwas zu verändern.

Natürlich können Sie uns auch nach Ihrer Reise mitteilen, wenn etwas nicht wie vereinbart funktioniert hat. Bitte warten Sie mit einem bekannten Problem aber nicht bewusst bis zu Ihrer Rückkehr.

Wenn ein Mangel während der Reise besteht, muss er möglichst vor Ort gemeldet werden, damit die zuständige Stelle die Möglichkeit erhält, ihn zu prüfen und zu beheben.

Fotos oder eine spätere Beschreibung können dabei hilfreich sein, ersetzen aber nicht die Meldung des Problems vor Ort.

Wenn Sie beispielsweise nach Ihrer Rückkehr mitteilen, dass während des gesamten Aufenthalts eine vereinbarte Ausstattung in Ihrer Unterkunft gefehlt hat, obwohl Sie dies während der Reise niemandem mitgeteilt haben, können wir die Situation rückwirkend nicht mehr korrigieren.

Unser Ziel ist deshalb immer: erst lösen, dann – falls erforderlich – reklamieren.

Nein. Eine Reklamation führt nicht automatisch zu einer Rückerstattung. Zunächst prüfen wir, was konkret gebucht und vereinbart war, was tatsächlich passiert ist und ob der Mangel rechtzeitig vor Ort gemeldet wurde.

Unser erster Ansatz ist grundsätzlich, eine gebuchte Leistung zu erbringen beziehungsweise einen Mangel zu beheben. Wenn beispielsweise Unterricht ausgefallen ist und nachgeholt werden kann, versuchen wir deshalb zunächst, den fehlenden Unterricht nachzuholen.

Anders kann es aussehen, wenn eine gebuchte Leistung tatsächlich nicht erbracht wurde und auch nicht mehr erbracht werden kann. Hat beispielsweise ein bezahlter Transfer nicht stattgefunden und wird er auch nicht nachgeholt, wird die nicht erbrachte Leistung entsprechend erstattet.

Auch wenn unsere Partner selbst keine Kompensation vorsehen, prüfen wir bei berechtigten Problemen gerne, ob wir von unserer Seite eine zusätzliche Lösung anbieten können. Ein automatischer Anspruch auf eine bestimmte Erstattung ergibt sich daraus jedoch nicht. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall.

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Die richtige Beratung trägt wesentlich zum Erfolg und Genuss einer Sprachreise bei.

Für uns ist eine ausführliche Beratung wichtig und selbstverständlich. Daher nehmen wir uns viel Zeit, für Sie die passenden Kursorte und Sprachkurse zu finden.

Die Beratung kann telefonisch, aber gerne auch persönlich in unserem Büro in Köln erfolgen.