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Bildungsurlaub - der große Ratgeber
Anspruch & Voraussetzungen
- Was ist Bildungsurlaub und wer hat Anspruch darauf?
- In welchen Bundesländern gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub?
- Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir zu?
- Kann ich Bildungsurlaub aus zwei Jahren zusammenfassen oder ins nächste Jahr übertragen?
- Ich arbeite in Teilzeit. Habe ich trotzdem Anspruch auf Bildungsurlaub?
- Ich arbeite nur drei oder vier Tage pro Woche. Muss ich trotzdem den kompletten Sprachkurs von Montag bis Freitag besuchen?
- Ich arbeite nur vier Stunden am Tag. Reicht es, wenn ich auch nur vier Stunden am Sprachkurs teilnehme?
- Ich arbeite im Schichtdienst. Wie funktioniert mein Bildungsurlaub?
- Welches Bundesland ist für meinen Bildungsurlaub maßgeblich – mein Wohnort oder mein Arbeitsort?
- Ich arbeite im Homeoffice. Welches Bundesland ist für meinen Bildungsurlaub maßgeblich?
- Gibt es Besonderheiten für Beschäftigte in kleinen Unternehmen?
- Haben Auszubildende Anspruch auf Bildungsurlaub?
- Haben Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst Anspruch auf Bildungsurlaub?
- Muss ich bereits eine bestimmte Zeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt sein?
- Ich habe während des Jahres den Arbeitgeber gewechselt. Habe ich beim neuen Arbeitgeber erneut Anspruch auf Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an einer anerkannten Weiterbildungsveranstaltung. Je nach Bundesland heißt er auch Bildungszeit, Bildungsfreistellung, Arbeitnehmerweiterbildung oder – ab 2027 in Sachsen – Qualifizierungszeit.
Während der Freistellung zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich das Arbeitsentgelt weiter. Die Kosten des Sprachkurses, der Reise und gegebenenfalls der Unterkunft trägt dagegen in der Regel der Arbeitnehmer selbst.
Wer Anspruch hat, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. In fast allen Bundesländern gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum anspruchsberechtigten Personenkreis. Je nach Bundesland sind zusätzlich Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen, Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter einbezogen oder unterliegen besonderen Regelungen.
Baden-Württemberg
Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg. Einbezogen sind außerdem Auszubildende, Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen Landesbeamtinnen und -beamte und Richterinnen und Richter. Für Auszubildende und DHBW-Studierende gelten allerdings besondere Einschränkungen hinsichtlich Umfang und Bildungszweck.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Berlin
Anspruch nach dem Berliner Bildungszeitgesetz haben Beschäftigte, deren Tätigkeitsschwerpunkt in Berlin liegt. Dazu gehören neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter anderem Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen und Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Für Beamtinnen und Beamte gelten dagegen besondere Sonderurlaubsregelungen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
Brandenburg
Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschäftigungsschwerpunkt in Brandenburg sowie weitere vom Gesetz erfasste Beschäftigtengruppen. Für Beamtinnen und Beamte besteht kein identischer Anspruch nach dem Weiterbildungsgesetz; über die Erholungsurlaubs- und Dienstbefreiungsverordnung kann jedoch eine entsprechende Dienstbefreiung beantragt werden.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Bremen
Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis seinen Schwerpunkt in Bremen hat. Das Gesetz erfasst ausdrücklich auch Auszubildende, Heimarbeitende, arbeitnehmerähnliche Personen und Beschäftigte in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter gelten entsprechende Regelungen über die Bremische Urlaubsverordnung.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Bremen
Hamburg
Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem entsprechenden Beschäftigungsverhältnis in Hamburg. Auch Teilzeitbeschäftigte können Bildungsurlaub entsprechend ihrem Beschäftigungsanteil beanspruchen. Für Hamburger Beamtinnen und Beamte bestehen entsprechende Sonderurlaubsregelungen.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hamburg
Hessen
Anspruch haben Beschäftigte mit Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen, hessische Auszubildende sowie bestimmte arbeitnehmerähnliche Personen und Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Der Anspruch gilt für Beschäftigte der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter sowie Soldatinnen und Soldaten fallen dagegen nicht unter das Hessische Bildungsurlaubsgesetz. Für sie bestehen eigene Sondervorschriften.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Anspruch haben Beschäftigte, deren Arbeits- oder Dienstverhältnis seinen Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern hat. Für Auszubildende ist der Anspruch auf bestimmte Bildungsbereiche beschränkt. Für unsere Sprachreisen besteht zusätzlich die Besonderheit, dass Sprachkurse nach der derzeitigen Anerkennungspraxis in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel nicht anerkannt werden.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen – ab 01.01.2027
Nach dem neuen Bildungszeitgesetz gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Heimarbeitende, arbeitnehmerähnliche Personen, Menschen mit Behinderung in entsprechenden Beschäftigungsverhältnissen sowie ausdrücklich auch Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter zum anspruchsberechtigten Personenkreis. Voraussetzung ist ein Beschäftigungsschwerpunkt in Niedersachsen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Niedersachsen ab 2027
Nordrhein-Westfalen
Anspruch nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis seinen Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen hat, sowie bestimmte arbeitnehmerähnliche Personen. Für Auszubildende gilt ein eigener eingeschränkter Anspruch auf politische Arbeitnehmerweiterbildung. Für Beamtinnen und Beamte gelten eigene dienstrechtliche Regelungen.
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Beschäftigte haben Anspruch auf Bildungszeit. Auch Landesbeamtinnen und -beamte sowie Richterinnen und Richter sind in die entsprechenden Regelungen einbezogen. Für Auszubildende gelten besondere Anspruchsregelungen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz
Saarland
Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Saarland liegt und deren Beschäftigungs- beziehungsweise Dienstverhältnis die gesetzliche Mindestdauer erfüllt.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland
Sachsen – ab 01.01.2027
Ab 2027 gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende einschließlich dual Studierender, arbeitnehmerähnliche Personen, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung ausdrücklich zum anspruchsberechtigten Personenkreis.
Offizielle Informationen zur Qualifizierungszeit in Sachsen
Sachsen-Anhalt
Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Gesetz zählt hierzu ausdrücklich auch Auszubildende, Heimarbeitende und ihnen gleichgestellte Personen; auch für Arbeitslose gelten die Bestimmungen entsprechend.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen sowie Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamte und Richterinnen und Richter des Landes, sofern das Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis seinen Schwerpunkt in Schleswig-Holstein hat. Bundesbeamtinnen und -beamte unterliegen dagegen den Bundesregelungen.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein
Thüringen
Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Heimarbeitende, arbeitnehmerähnliche Personen sowie Beschäftigte in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Auch Beamtinnen und Beamte des Landes sowie Richterinnen und Richter sind anspruchsberechtigt. Eine wichtige Ausnahme besteht für Beschäftigte in Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
Bayern
In Bayern gibt es derzeit kein allgemeines Landesgesetz, das einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub begründet. Freistellungen können sich jedoch beispielsweise aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, beamtenrechtlichen Regelungen oder einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ergeben.
Einen schnellen Vergleich der anspruchsberechtigten Personengruppen finden Sie zusätzlich in unserer Übersicht „Wer hat Anspruch?“.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub beziehungsweise Bildungszeit gibt es ab 1. Januar 2027 in 15 der 16 Bundesländer. Lediglich Bayern hat dann weiterhin kein eigenes Bildungsurlaubsgesetz.
Bis zum 31. Dezember 2026 ist Sachsen noch der zweite Sonderfall. Dort tritt das bereits beschlossene Sächsische Qualifizierungszeitgesetz am 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Situation nach Bundesland:
Baden-Württemberg
Ja. Beschäftigte haben nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg grundsätzlich Anspruch auf Bildungszeit. Der Regelanspruch beträgt fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Berlin
Ja. Berlin bezeichnet den Anspruch als Bildungszeit. Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen grundsätzlich fünf Tage pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
Brandenburg
Ja. Brandenburg verwendet ebenfalls den Begriff Bildungszeit. Der Anspruch umfasst grundsätzlich zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Bremen
Ja. In Bremen heißt der Anspruch Bildungszeit. Beschäftigte haben grundsätzlich zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Bremen
Hamburg
Ja. In Hamburg besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es grundsätzlich zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hamburg
Hessen
Ja. Beschäftigte mit Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen haben Anspruch auf Bildungsurlaub für anerkannte Veranstaltungen. Der Regelanspruch beträgt fünf Tage pro Kalenderjahr.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Ja. Der gesetzliche Anspruch heißt Bildungsfreistellung. Er umfasst grundsätzlich zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Für unsere Sprachreisen ist Mecklenburg-Vorpommern dennoch ein Sonderfall: Aufgrund der derzeitigen Anerkennungspraxis bieten wir aktuell keine Sprachkurse als Bildungsurlaub für Mecklenburg-Vorpommern an.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen – ab 01.01.2027
Ja. Zum 1. Januar 2027 tritt das neue Niedersächsische Bildungszeitgesetz in Kraft. Der Anspruch beträgt grundsätzlich fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Niedersachsen ab 2027
Nordrhein-Westfalen
Ja. Beschäftigte können grundsätzlich bis zu fünf Arbeitstage Arbeitnehmerweiterbildung pro Kalenderjahr erhalten. Voraussetzung ist unter anderem eine mindestens sechsmonatige Beschäftigung und grundsätzlich eine Betriebsgröße von mindestens zehn Beschäftigten.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Ja. Der Anspruch heißt Bildungszeit und beträgt grundsätzlich zehn Arbeitstage innerhalb eines Zweijahreszeitraums.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz
Saarland
Ja. Nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz können Beschäftigte grundsätzlich bis zu fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr freigestellt werden.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland
Sachsen – ab 01.01.2027
Ab 1. Januar 2027 ja. Der neue Anspruch heißt Qualifizierungszeit und beträgt grundsätzlich drei Arbeitstage pro Kalenderjahr. Das Gesetz wurde bereits beschlossen; die noch erforderlichen Umsetzungsverordnungen werden beziehungsweise wurden 2026 erarbeitet.
Offizielle Informationen zur Qualifizierungszeit in Sachsen
Sachsen-Anhalt
Ja. Beschäftigte haben Anspruch auf Bildungsfreistellung für berufliche Weiterbildung. Der Regelanspruch beträgt fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Ja. Der gesetzliche Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt grundsätzlich fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Bei mehr als fünf regelmäßigen Arbeitstagen beziehungsweise bei Wechselschicht kann er sich auf sechs Tage erhöhen.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein
Thüringen
Ja. Beschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr. Für Auszubildende gelten abweichend drei Tage.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
Bayern
Nein. Bayern verfügt weiterhin über kein allgemeines Landesgesetz, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen gesetzlichen Bildungsurlaubsanspruch gewährt.
Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Freistellung ausgeschlossen ist. Ein Arbeitgeber kann Weiterbildung freiwillig ermöglichen; daneben können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle arbeitsvertragliche Regelungen einen Anspruch beziehungsweise eine Freistellung vorsehen.
Wie viele Tage Bildungsurlaub Ihnen zustehen, richtet sich nach dem Bundesland, das für Ihr Beschäftigungsverhältnis maßgeblich ist. Häufig beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. In einigen Bundesländern besteht dagegen unmittelbar ein Anspruch von zehn Arbeitstagen innerhalb eines Zweijahreszeitraums.
Die folgenden Angaben beziehen sich grundsätzlich auf eine regelmäßige Fünf-Tage-Woche. Arbeiten Sie regelmäßig an mehr oder weniger Tagen, kann sich Ihr persönlicher Anspruch entsprechend verändern.
Baden-Württemberg
Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungszeit pro Kalenderjahr. Eine Zusammenfassung des gesetzlichen Bildungszeitanspruchs aus zwei Kalenderjahren ist nicht vorgesehen. Sie können also nicht fünf Tage eines Jahres mit fünf Tagen des nächsten Jahres zu zehn gesetzlichen Bildungszeittagen bündeln. Für einen zweiwöchigen Sprachkurs wäre für die darüber hinausgehenden Tage eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Berlin
Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche stehen fünf Arbeitstage Bildungszeit pro Kalenderjahr zu. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Ansprüche zu einer längeren Bildungszeit zusammengefasst werden; beispielsweise können Tage des Folgejahres im Voraus einbezogen werden.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
Brandenburg
Beschäftigte haben Anspruch auf bis zu zehn Arbeitstage Bildungszeit innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Die Freistellung erfolgt tageweise; zehn Tage müssen weder vollständig noch am Stück genutzt werden. Ein fünftägiger Sprachkurs kann beispielsweise mit fünf Tagen Bildungszeit belegt werden. Der persönliche Zweijahreszeitraum beginnt mit der erstmaligen Inanspruchnahme.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Bremen
Bei einer Fünf-Tage-Woche besteht ein Anspruch auf zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Die zehn Tage müssen nicht am Stück genommen werden; ein fünftägiger Sprachkurs ist möglich. Nicht genutzte Tage können nicht in den folgenden Zweijahreszeitraum übertragen werden.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Bremen
Hamburg
Beschäftigte können zehn Arbeitstage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Kalenderjahren beanspruchen. Die zehn Tage müssen nicht am Stück genommen werden; beispielsweise können fünf Tage für einen einwöchigen Sprachkurs und weitere Tage für eine andere anerkannte Veranstaltung genutzt werden. Der Zweijahreszeitraum wird nach den Hamburger Regeln bestimmt.
Offizielle Informationen zum Umfang des Bildungsurlaubs in Hamburg
Hessen
Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche besteht grundsätzlich ein Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Bei einer anderen Zahl regelmäßiger Wochenarbeitstage wird der Anspruch entsprechend angepasst. Möglichkeiten zur Übertragung beziehungsweise Zusammenfassung werden in Frage 4 erläutert.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche besteht grundsätzlich ein Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr. Für unsere Sprachreisen gilt zusätzlich: Sprachkurse werden nach der derzeitigen Anerkennungspraxis in der Regel nicht als Bildungsfreistellung anerkannt.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen – ab 01.01.2027
Der gesetzliche Anspruch beträgt fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Nicht genutzte Bildungszeit aus dem Vorjahr kann im laufenden Jahr nachgeholt werden; mit Zustimmung des Arbeitgebers können zusätzlich Ansprüche aus den beiden davorliegenden Kalenderjahren genutzt werden. Dadurch können unter den Voraussetzungen bis zu 20 Arbeitstage gebündelt werden.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Niedersachsen ab 2027
Nordrhein-Westfalen
Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche besteht ein Anspruch auf fünf Arbeitstage Arbeitnehmerweiterbildung pro Kalenderjahr. Der Anspruch zweier Kalenderjahre kann unter gesetzlichen Voraussetzungen zusammengefasst werden; dies ist kein automatisch beliebig nutzbarer Zehn-Tage-Anspruch.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Der Anspruch beträgt zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von zwei Kalenderjahren. Er ist nicht auf jeweils fünf Tage pro Kalenderjahr festgelegt und kann innerhalb des Zweijahreszeitraums grundsätzlich eingeteilt werden. Ein fünftägiger Sprachkurs ist deshalb selbstverständlich möglich. Die Zweijahreszeiträume beginnen jeweils mit einem ungeraden Kalenderjahr.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz
Saarland
Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche können Beschäftigte bis zu fünf Arbeitstage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr beanspruchen. Bei weniger regelmäßigen Wochenarbeitstagen verringert sich der Anspruch entsprechend. Übertragungs- und Zusammenfassungsmöglichkeiten werden in Frage 4 erläutert.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland
Sachsen – ab 01.01.2027
Ab 1. Januar 2027 besteht bei einer Fünf-Tage-Woche ein Anspruch auf drei Arbeitstage Qualifizierungszeit pro Kalenderjahr. Bei weniger regelmäßigen Wochenarbeitstagen reduziert sich der Anspruch entsprechend. Nicht genutzte Qualifizierungszeit kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden.
Offizielle Informationen zur Qualifizierungszeit in Sachsen
Sachsen-Anhalt
Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche besteht ein Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr. Möglichkeiten zur Zusammenfassung werden in Frage 4 erläutert.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Grundsätzlich beträgt der Anspruch bei einer Fünf-Tage-Woche fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Bei weniger Arbeitstagen reduziert er sich entsprechend; bei mehr als fünf regelmäßigen Arbeitstagen beziehungsweise Wechselschicht kann er sich auf sechs Arbeitstage erhöhen.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Thüringen
Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche besteht ein Anspruch auf bis zu fünf Arbeitstage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr. Bei einer anderen Zahl regelmäßiger Wochenarbeitstage wird der Anspruch entsprechend angepasst.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
Bayern
Bayern verfügt derzeit über kein allgemeines Bildungsurlaubsgesetz. Deshalb besteht kein landesgesetzlicher Anspruch auf eine bestimmte Zahl zusätzlicher bezahlter Weiterbildungstage.
Wichtig: Ein Anspruch von zehn Tagen innerhalb eines Zweijahreszeitraums bedeutet nicht, dass Sie eine zweiwöchige Weiterbildung besuchen müssen. Insbesondere in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz können auch kürzere anerkannte Veranstaltungen – beispielsweise ein fünftägiger Sprachkurs – innerhalb des vorhandenen Anspruchs genutzt werden.
Einen schnellen Vergleich aller Bundesländer finden Sie zusätzlich in unserer Übersicht „Anspruch im Überblick“.
Ob Sie nicht genutzten Bildungsurlaub in das nächste Jahr übertragen oder Ansprüche aus mehreren Jahren zusammenfassen können, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Besonders wichtig: Aus „fünf Tage pro Jahr“ folgt nicht automatisch, dass zehn Tage aus zwei Jahren am Stück genommen werden dürfen.
Baden-Württemberg
Eine Zusammenfassung zweier Jahresansprüche zu zehn gesetzlichen Bildungszeittagen ist nicht vorgesehen. Der Anspruch beträgt fünf Tage pro Kalenderjahr. Nicht genutzte Tage lassen sich daher nicht einfach zu einem gesetzlichen Zehn-Tage-Block aus zwei Jahren bündeln.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Berlin
Der Anspruch beträgt fünf Tage pro Kalenderjahr. Eine Zusammenfassung über zwei Jahre ist möglich. Nach den Berliner Informationen können beispielsweise Tage des folgenden Jahres im Voraus mit dem laufenden Jahr verbunden werden, sodass insgesamt zehn Tage am Stück genutzt werden können. Eine rückwirkende Hinzunahme bereits vergangener Jahresansprüche ist dagegen nicht beliebig möglich.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
Brandenburg
Hier besteht von vornherein ein Anspruch auf bis zu zehn Tage innerhalb eines persönlichen Zweijahreszeitraums. Eine gesonderte Übertragung vom ersten auf das zweite Jahr ist deshalb nicht nötig. Der Zeitraum beginnt mit der erstmaligen Inanspruchnahme. Nicht genutzte Bildungszeit aus bereits vergangenen Zeiträumen kann nicht rückwirkend angesammelt werden.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Bremen
Der Anspruch beträgt zehn Tage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Nicht genutzte Tage können nicht in den folgenden Zweijahreszeitraum übertragen werden. Werden beispielsweise nur acht Tage genutzt, verfallen die übrigen zwei Tage mit Ablauf des Zeitraums.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Bremen
Hamburg
Der Anspruch beträgt zehn Arbeitstage innerhalb des maßgeblichen Zweijahreszeitraums. Innerhalb dieses Zeitraums können die Tage genutzt werden, ohne dass für das zweite Jahr eine gesonderte Übertragung erklärt werden muss. Entscheidend ist, dass die Tage innerhalb des jeweiligen Anspruchszeitraums liegen.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hamburg
Hessen
Hessen gewährt grundsätzlich fünf Tage pro Kalenderjahr. Nicht genutzte Ansprüche können unter den hessischen gesetzlichen Voraussetzungen für eine längere Bildungsurlaubsmaßnahme zusammengefasst beziehungsweise übertragen werden. Dabei sind die vorgesehenen Erklärungs- und Fristregeln zu beachten.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Der reguläre Anspruch beträgt fünf Tage pro Kalenderjahr. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann Bildungsfreistellung für eine längere Weiterbildungsmaßnahme zusammengefasst werden. Für unsere Sprachreisen bleibt jedoch die Besonderheit bestehen, dass Sprachkurse derzeit in der Regel nicht anerkannt werden.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen – ab 01.01.2027
Niedersachsen erhält eine besonders weitgehende Regelung: Nicht genutzte Bildungszeit aus dem Vorjahr kann im laufenden Jahr nachgeholt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können zusätzlich Ansprüche aus den beiden davorliegenden Kalenderjahren genutzt werden. Dadurch können mehrere Jahresansprüche und unter den Voraussetzungen bis zu 20 Arbeitstage gebündelt werden.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Niedersachsen ab 2027
Nordrhein-Westfalen
Der Anspruch beträgt fünf Tage pro Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Wer zehn Tage aus zwei Jahren zusammenfassen möchte, muss dies nach den gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig gegenüber dem Arbeitgeber erklären. Die Veranstaltungen müssen dabei die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen; es handelt sich nicht um einen automatisch beliebig nutzbaren Zehn-Tage-Anspruch.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Hier besteht von Anfang an ein Anspruch auf zehn Tage innerhalb eines festen Zweijahreszeitraums. Eine klassische Übertragung vom ersten auf das zweite Jahr ist daher nicht erforderlich. Die zehn Tage können innerhalb des Zeitraums grundsätzlich eingeteilt werden. Nicht verbrauchte Tage können nicht beliebig über das Ende des Zweijahreszeitraums hinaus angesammelt werden.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz
Saarland
Der jährliche Anspruch kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen in das folgende Kalenderjahr übertragen beziehungsweise für eine längere Weiterbildungsmaßnahme genutzt werden. Die saarländischen Voraussetzungen sind dabei zu beachten.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland
Sachsen – ab 01.01.2027
Nicht genutzte Qualifizierungszeit kann nach dem neuen Recht in das folgende Kalenderjahr übertragen werden. Damit kann der Drei-Tage-Jahresanspruch unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit dem Anspruch des Folgejahres verbunden werden.
Offizielle Informationen zur Qualifizierungszeit in Sachsen
Sachsen-Anhalt
Der Anspruch beträgt fünf Tage pro Kalenderjahr. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Anspruch mit dem Anspruch des folgenden Kalenderjahres zusammengefasst werden, um eine längere Bildungsveranstaltung zu ermöglichen.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Nicht genutzte Bildungsfreistellung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden. Eine wichtige Sonderregel gilt nach einer arbeitgeberseitigen Versagung: Ein übertragener Anspruch kann im Folgejahr besonders geschützt sein; die früheren Versagungsgründe können nicht ohne Weiteres erneut entgegengehalten werden.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Thüringen
Der reguläre Anspruch beträgt fünf Tage pro Kalenderjahr. Nicht genutzte Bildungsfreistellung kann nicht beliebig über mehrere Jahre angesammelt werden. Soweit eine Übertragung beziehungsweise Nachholung vorgesehen ist, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
Bayern
Mangels allgemeinem Bildungsurlaubsgesetz gibt es keine landesgesetzliche Übertragungs- oder Zusammenfassungsregelung. Besteht eine Freistellung aufgrund Tarifvertrag, Betriebs-/Dienstvereinbarung oder freiwilliger Vereinbarung, richtet sich eine mögliche Übertragung nach dieser Regelung.
Wichtig: Baden-Württemberg zeigt besonders deutlich, warum man nicht von einer allgemeinen „5 + 5 = 10“-Regel ausgehen darf. Dort gibt es zwar fünf Tage Bildungszeit pro Kalenderjahr, eine gesetzliche Zusammenfassung zweier Jahresansprüche zu zehn Tagen ist aber nicht vorgesehen.
Die genaue Regelung für Ihr Bundesland finden Sie zusätzlich in unserer Übersicht „Anspruch im Überblick“.
Ja. Auch Teilzeitbeschäftigte können Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Entscheidend ist in vielen Bundesländern vor allem, an wie vielen Tagen pro Woche Sie regelmäßig arbeiten – und nicht allein, wie viele Stunden Sie pro Woche arbeiten.
Ein einfaches Beispiel bei einem Bildungsurlaubskurs von Montag bis Freitag:
5 Arbeitstage pro Woche: → in der Regel 5 Tage Bildungsurlaub → Teilnahme Montag bis Freitag.
4 Arbeitstage pro Woche: → in der Regel 4 Tage Bildungsurlaub → Teilnahme trotzdem Montag bis Freitag → für den ohnehin arbeitsfreien Tag benötigen Sie keine Freistellung.
3 Arbeitstage pro Woche: → in der Regel 3 Tage Bildungsurlaub → Teilnahme trotzdem Montag bis Freitag → für die beiden ohnehin arbeitsfreien Tage benötigen Sie keine Freistellung.
Wichtig: Entscheidend sind in vielen Bundesländern die regelmäßigen Arbeitstage und nicht allein die wöchentliche Stundenzahl. Wer beispielsweise 20 Stunden auf fünf Arbeitstage verteilt, kann deshalb einen anderen Anspruch haben als jemand, der dieselbe Wochenstundenzahl regelmäßig auf drei oder vier Arbeitstage verteilt.
Baden-Württemberg
Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen pro Woche gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Berlin
Bei fünf regelmäßigen Arbeitstagen besteht ein Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit pro Kalenderjahr. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen gearbeitet, erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Bruchteile eines Tages werden zugunsten der beschäftigten Person aufgerundet.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
Brandenburg
Der reguläre Anspruch beträgt zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen pro Woche gearbeitet, erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Bruchteile eines Tages werden zugunsten der Beschäftigten aufgerundet.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Bremen
Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zehn Tage Bildungszeit zur Verfügung. Wird regelmäßig an mehr oder weniger Tagen gearbeitet, verändert sich der Anspruch entsprechend. Bei einer regelmäßigen Drei-Tage-Woche bestehen beispielsweise sechs Tage Anspruch innerhalb von zwei Jahren.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Bremen
Hamburg
Voll- und Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich Anspruch. Teilzeitbeschäftigte können Bildungsurlaub im Rahmen ihres Beschäftigungsanteils beanspruchen.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hamburg
Hessen
Der reguläre Anspruch beträgt fünf Arbeitstage pro Jahr. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen pro Woche gearbeitet, erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Maßgeblich sind die regelmäßigen Wochenarbeitstage.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Bei weniger als fünf regelmäßigen Arbeitstagen reduziert sich der Anspruch entsprechend. Für unsere Sprachreisen ist Mecklenburg-Vorpommern ein Sonderfall, da Sprachkurse nach der derzeitigen Anerkennungspraxis in der Regel nicht als Bildungsfreistellung anerkannt werden.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen – ab 01.01.2027
Der Anspruch beträgt fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Wer regelmäßig mehr oder weniger als fünf Tage pro Woche arbeitet, erhält einen entsprechend angepassten Anspruch.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Niedersachsen ab 2027
Nordrhein-Westfalen
Der reguläre Anspruch beträgt fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen pro Woche gearbeitet, erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Der Anspruch beträgt zehn Tage innerhalb eines Zweijahreszeitraums. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen pro Woche gearbeitet, erhöht oder verringert sich dieser Anspruch entsprechend.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz
Saarland
Auch Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich Anspruch. Arbeiten sie regelmäßig an weniger als fünf Tagen pro Woche, reduziert sich der Anspruch entsprechend. 30 Wochenstunden an vier Arbeitstagen ergeben beispielsweise vier Tage Bildungsfreistellung.
Offizielle FAQ zur Bildungsfreistellung im Saarland
Sachsen – ab 01.01.2027
Der neue Anspruch beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche drei Arbeitstage pro Kalenderjahr. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen pro Woche gearbeitet, reduziert sich dieser Anspruch entsprechend.
Offizielle Informationen zur Qualifizierungszeit in Sachsen
Sachsen-Anhalt
Der reguläre Anspruch beträgt fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr und kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen für zwei Kalenderjahre zusammengefasst werden. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen pro Woche gearbeitet, erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Grundsätzlich beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen pro Woche gearbeitet, reduziert sich der Anspruch entsprechend. Wird regelmäßig an mehr als fünf Tagen gearbeitet oder in Wechselschicht, kann sich der Anspruch auf sechs Tage erhöhen.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Thüringen
Der Anspruch beträgt grundsätzlich fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen pro Woche gearbeitet, erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Bruchteile eines Tages werden zugunsten der Beschäftigten aufgerundet.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
Bayern
In Bayern gibt es derzeit keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Eine Freistellung kann freiwillig oder aufgrund anderer arbeits- beziehungsweise tarifvertraglicher Regelungen erfolgen.
Einen schnellen Vergleich finden Sie zusätzlich in unserer Übersicht „Anspruch im Überblick“.
Ja. Ihr persönlicher Anspruch auf Bildungsurlaub und die Dauer des anerkannten Sprachkurses sind zwei unterschiedliche Dinge.
Unsere Bildungsurlaubskurse finden immer von Montag bis Freitag statt. Wenn Ihnen aufgrund Ihrer regelmäßigen Arbeitstage beispielsweise nur drei Tage Bildungsurlaub zustehen, verkürzt sich dadurch der Sprachkurs nicht auf drei Tage.
In vielen Bundesländern gehört es zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Bildungsveranstaltung, dass diese an fünf aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet. Die für den jeweiligen Kurs vorgeschriebene Veranstaltungsdauer muss unabhängig davon eingehalten werden, für wie viele Tage Sie persönlich einen Freistellungsanspruch haben.
Fallen die übrigen Kurstage auf Tage, an denen Sie ohnehin nicht arbeiten, benötigen Sie dafür keine zusätzliche Freistellung. Andernfalls müssen Sie diese Tage beispielsweise durch Urlaub, Freizeitausgleich oder eine andere Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber abdecken.
Teilzeit bedeutet also nicht, dass Sie nur an den Tagen am Sprachkurs teilnehmen müssen, für die Sie Bildungsurlaub erhalten. Der Unterrichtsplan bleibt Montag bis Freitag.
Nein. Ihre tägliche Arbeitszeit bestimmt nicht, wie viele Stunden Sie am anerkannten Bildungsurlaubskurs teilnehmen müssen.
Wenn Sie beispielsweise regelmäßig fünf Tage pro Woche jeweils vier Stunden arbeiten, kann Ihnen – abhängig vom Bundesland – trotzdem der volle Anspruch auf Bildungsurlaubstage zustehen. Während des Bildungsurlaubs nehmen Sie jedoch am vollständigen anerkannten Sprachkurs teil.
Findet der Sprachkurs beispielsweise an fünf Tagen jeweils sechs Unterrichtsstunden statt, können Sie den Unterricht nicht nach vier Stunden verlassen, nur weil Ihre reguläre tägliche Arbeitszeit vier Stunden beträgt.
Die zeitlichen Anforderungen beziehen sich auf die anerkannte Bildungsveranstaltung und nicht auf Ihre persönliche tägliche Arbeitszeit.
Auch bei Schichtarbeit richtet sich Ihr persönlicher Freistellungsanspruch nach dem für Sie geltenden Landesrecht. Einige Bundesländer haben besondere Regelungen für Beschäftigte im Schicht- oder Wechselschichtdienst.
Für den Sprachkurs selbst gilt unabhängig davon: Unsere Bildungsurlaubskurse finden immer von Montag bis Freitag statt. Wenn Sie aufgrund Ihres Schichtplans einen abweichenden oder erweiterten Freistellungszeitraum benötigen, können wir diesen ergänzend in Ihrer Anmeldebestätigung aufnehmen. Der Unterrichtsplan selbst wird dadurch nicht verändert.
Baden-Württemberg
Fällt eine anerkannte Bildungsveranstaltung in die gesetzliche Ruhezeit vor oder nach der regulären Arbeitszeit, kann die davor- beziehungsweise danachliegende Schicht von der Bildungszeit erfasst werden.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Berlin
Ein Freistellungsanspruch kann auch bestehen, wenn die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung zeitlich vor oder nach der an diesem Tag zu leistenden Schicht möglich wäre.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
Brandenburg
Eine mit Baden-Württemberg oder Berlin vergleichbare ausdrückliche Sonderregelung für angrenzende Schichten ist nicht vorgesehen; maßgeblich sind insbesondere die regelmäßigen Arbeitstage.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Bremen
Der Umfang der Bildungszeit richtet sich nach der Zahl der regelmäßigen Arbeitstage. Eine allgemeine zusätzliche Freistellung allein wegen Schichtarbeit ist nicht vorgesehen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Bremen
Hamburg
Der Umfang richtet sich nach der individuellen Arbeitszeit beziehungsweise dem Beschäftigungsanteil. Eine mit Berlin oder Baden-Württemberg vergleichbare ausdrückliche Regelung für angrenzende Schichten ist nicht vorgesehen.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hamburg
Hessen
Hessen weist ausdrücklich darauf hin, dass ein ohnehin arbeitsfreier Tag bei Schichtarbeit keinen zusätzlichen Anspruch auf Freizeitausgleich an einem anderen Tag begründet.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Eine vergleichbare ausdrückliche Sonderregelung für angrenzende Schichten ist nicht vorgesehen. Für unsere Sprachreisen ist das Land zusätzlich ein Sonderfall, weil Sprachkurse derzeit in der Regel nicht anerkannt werden.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen – ab 01.01.2027
Der Anspruch wird angepasst, wenn regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen pro Woche gearbeitet wird. Eine darüber hinausgehende allgemeine zusätzliche Freistellung allein aufgrund von Schichtarbeit ist nicht vorgesehen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Niedersachsen ab 2027
Nordrhein-Westfalen
Der persönliche Anspruch richtet sich nach den regelmäßigen Arbeitstagen. Eine mit Berlin oder Baden-Württemberg vergleichbare allgemeine Sonderregelung für angrenzende Schichten besteht nicht.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Der Umfang des persönlichen Anspruchs richtet sich nach der regelmäßigen Arbeitszeit beziehungsweise der Verteilung der Arbeitstage. Eine vergleichbare ausdrückliche Sonderregelung für angrenzende Schichten ist nicht vorgesehen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz
Saarland
Bei einer von fünf Arbeitstagen abweichenden regelmäßigen Wochenarbeitszeit wird der Freistellungsanspruch entsprechend angepasst. Eine darüber hinausgehende allgemeine Sonderregelung für Schichtarbeit ist nicht vorgesehen.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland
Sachsen – ab 01.01.2027
Der Anspruch beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche drei Arbeitstage und vermindert sich bei regelmäßig weniger Wochenarbeitstagen entsprechend. Eine darüber hinausgehende allgemeine Schichtdienstregelung ergibt sich aus dem Gesetz nicht.
Offizielle Informationen zur Qualifizierungszeit in Sachsen
Sachsen-Anhalt
Eine mit Berlin oder Baden-Württemberg vergleichbare ausdrückliche Sonderregelung für Schichtarbeit ist nicht vorgesehen; maßgeblich sind die allgemeinen Regeln zur persönlichen Arbeitszeit.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Hier gibt es eine besonders relevante Regelung: Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als fünf Tagen pro Woche beziehungsweise bei Wechselschicht kann sich der Freistellungsanspruch auf sechs Arbeitstage erhöhen.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Thüringen
Eine besondere allgemeine Regelung für angrenzende Schichten ist nicht vorgesehen; der persönliche Anspruch richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der regelmäßigen Arbeitszeit.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
Bayern
In Bayern besteht kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Eine Freistellung kann freiwillig, tarifvertraglich oder aufgrund einer betrieblichen Vereinbarung ermöglicht werden.
Was bedeutet das bei ungewöhnlichen oder längeren Schichtfolgen?
Auch wenn Sie aufgrund Ihres Dienstplans beispielsweise mehrere Tage vor oder nach dem Sprachkurs regulär arbeiten müssten, verlängert sich dadurch nicht automatisch die Dauer des Bildungsurlaubskurses.
Unsere anerkannten Bildungsurlaubskurse finden von Montag bis Freitag statt. Wir können daher nicht beispielsweise zehn Kurstage oder zehn Tage Kursteilnahme bescheinigen, wenn der tatsächliche Sprachkurs nur fünf Tage dauert.
Je nach Bundesland kann es bei Schichtarbeit allerdings erforderlich sein, zusätzliche Schichten vor oder nach dem Kurs bei der Freistellung zu berücksichtigen. Besonders ausdrücklich ist dies beispielsweise in Baden-Württemberg und Berlin geregelt. Auch gesetzliche Ruhezeiten können bei unmittelbar an den Kurs angrenzenden Schichten eine Rolle spielen.
Entscheidend ist deshalb die Unterscheidung zwischen Kurszeitraum und individuellem Freistellungszeitraum: Der Kurs selbst bleibt Montag bis Freitag. Ob Sie aufgrund Ihres konkreten Dienstplans darüber hinaus von einer angrenzenden Schicht freigestellt werden müssen, richtet sich nach dem für Sie geltenden Landesrecht und Ihrem individuellen Dienstplan.
Wenn Sie einen ungewöhnlichen Schichtplan haben, empfehlen wir Ihnen, diesen frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber abzustimmen. Einen gegebenenfalls erforderlichen erweiterten Freistellungszeitraum können wir ergänzend in Ihrer Anmeldebestätigung ausweisen, ohne den tatsächlichen Unterrichtszeitraum zu verändern.
Wichtig: Auch wenn Ihr Landesrecht aufgrund von Schichtarbeit eine weitergehende Freistellung ermöglicht, findet der eigentliche Sprachkurs bei lernen & helfen immer von Montag bis Freitag statt. Die ergänzende Angabe eines abweichenden Freistellungszeitraums in unserer Anmeldebestätigung entscheidet nicht darüber, ob ein gesetzlicher Anspruch für diese zusätzlichen Zeiten besteht.
Für Ihren Bildungsurlaub ist grundsätzlich das Bundesland maßgeblich, in dem Sie arbeiten – nicht das Bundesland, in dem Sie wohnen.
Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und arbeiten in Nordrhein-Westfalen?
→ Dann gelten für Ihren Bildungsurlaub grundsätzlich die Regelungen von Nordrhein-Westfalen.
Das betrifft beispielsweise Ihren persönlichen Anspruch, die Antragsfristen und die Anforderungen, die der gewählte Bildungsurlaubskurs erfüllen muss.
Der Wohnort allein entscheidet also nicht darüber, welches Bildungsurlaubsgesetz für Sie gilt. Bei den meisten Beschäftigten ist die Zuordnung damit unkompliziert: Arbeiten Sie dauerhaft an einer Arbeitsstätte in einem bestimmten Bundesland, ist grundsätzlich dieses Bundesland maßgeblich.
Besondere Konstellationen können sich ergeben, wenn Sie vollständig im Homeoffice arbeiten, mehrere regelmäßige Arbeitsorte haben oder Ihre Tätigkeit keinem eindeutigen Arbeitsort zugeordnet werden kann. Diese Sonderfälle erklären wir in der folgenden Frage.
Schauen Sie zunächst in Ihren Arbeitsvertrag: In der Regel ist dort ein Arbeits- beziehungsweise Beschäftigungsort festgelegt. Dieser ist für die Zuordnung des Bildungsurlaubs grundsätzlich maßgeblich.
Arbeiten Sie zu 100 % im Homeoffice und ist Ihr Homeoffice als Arbeitsort vereinbart, gilt grundsätzlich das Bildungsurlaubsrecht des Bundeslandes, in dem sich dieser Arbeitsort befindet. Der Hauptsitz Ihres Arbeitgebers in einem anderen Bundesland ist dann nicht entscheidend.
Beispiel: 100 % Homeoffice
Sie wohnen und arbeiten ausschließlich in Rheinland-Pfalz. Ihr Homeoffice ist Ihr vereinbarter Arbeitsort. Der Hauptsitz Ihres Arbeitgebers befindet sich in Nordrhein-Westfalen.
→ Für Sie gelten grundsätzlich die Regelungen von Rheinland-Pfalz.
Arbeiten Sie teilweise im Homeoffice, sind aber arbeitsvertraglich einer festen Arbeitsstätte in einem anderen Bundesland zugeordnet, ist grundsätzlich diese Arbeitsstätte maßgeblich.
Beispiel: hybrides Arbeiten
Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und arbeiten regelmäßig von zu Hause, sind laut Arbeitsvertrag aber einer Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
→ Für Sie gelten grundsätzlich die Regelungen von Nordrhein-Westfalen.
Erst bei besonderen Beschäftigungsmodellen kann die Zuordnung schwieriger werden – beispielsweise wenn im Arbeitsvertrag kein eindeutiger Arbeitsort festgelegt ist, Sie regelmäßig an mehreren Standorten tätig sind oder ausschließlich mobil arbeiten. Dann kann der tatsächliche Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit entscheidend sein.
Ist Ihr Arbeitsort weder aus dem Arbeitsvertrag noch aus einer Homeoffice- oder Mobile-Work-Vereinbarung eindeutig ersichtlich, klären Sie bitte mit Ihrer Personalabteilung beziehungsweise Ihrem Betriebs- oder Personalrat, welches Bundesland für Ihr Beschäftigungsverhältnis maßgeblich ist.
In der Regel gelten die allgemeinen Bildungsurlaubsregeln unabhängig von der Unternehmensgröße. Einige Bundesländer enthalten jedoch ausdrückliche Kleinbetriebs- oder Belastungsregelungen. Nur dort kann die Betriebsgröße den gesetzlichen Anspruch beziehungsweise die Möglichkeit der Ablehnung besonders beeinflussen.
Baden-Württemberg
Für kleinere Arbeitgeber bestehen besondere Schutz- beziehungsweise Belastungsregelungen. Insbesondere kann die bereits im Betrieb in Anspruch genommene Bildungszeit eine Rolle spielen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Berlin
Bei Arbeitgebern mit höchstens 20 Beschäftigten kann eine besondere Belastungsgrenze greifen. Der Arbeitgeber kann die Freistellung ablehnen, wenn die gesetzlich relevante Quote bereits erreicht ist.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
Brandenburg
Brandenburg arbeitet mit konkreten Belastungsgrenzen für die insgesamt im Betrieb gewährten Bildungszeittage. Für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten gilt eine niedrigere Belastungsgrenze als für größere Betriebe.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Nordrhein-Westfalen
In Betrieben beziehungsweise Dienststellen mit weniger als zehn Beschäftigten besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Für Betriebe mit 10 bis 50 Beschäftigten gelten zusätzliche Belastungsregelungen.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Arbeitgeber mit weniger als fünf Beschäftigten müssen Bildungsfreistellung grundsätzlich nicht gewähren. Darüber hinaus bestehen gesetzliche Belastungsgrenzen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz
Saarland
In Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten kann eine zusätzliche Belastungsgrenze greifen. Hat bereits ein gesetzlich bestimmter Anteil der Beschäftigten Bildungsfreistellung geltend gemacht, kann dies für weitere Anträge relevant sein.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland
Thüringen
Thüringen sieht nach Betriebsgröße gestaffelte Belastungsgrenzen vor. Die Zahl der bereits gewährten Bildungsfreistellungstage kann deshalb abhängig von der Beschäftigtenzahl des Betriebs eine Rolle spielen.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
In den übrigen Bundesländern besteht keine vergleichbare allgemeine Kleinbetriebs-Ausnahme, die wir an dieser Stelle gesondert hervorheben müssten. Teilweise gibt es stattdessen andere Ausgleichs- oder Erstattungsmodelle für Arbeitgeber.
Ja, in vielen Bundesländern sind Auszubildende grundsätzlich einbezogen. Die Regelungen sind jedoch nicht überall identisch. Unterschiede gibt es insbesondere beim Umfang des Anspruchs und bei der Frage, für welche Bildungszwecke die Freistellung genutzt werden kann.
Baden-Württemberg
Auszubildende gehören grundsätzlich zum anspruchsberechtigten Personenkreis. Für sie gelten besondere Regelungen zum Umfang und zu den anerkennungsfähigen Bildungszwecken.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Berlin
Auszubildende sind grundsätzlich anspruchsberechtigt. Für jüngere Beschäftigte beziehungsweise Auszubildende gelten teilweise weitergehende Ansprüche als für ältere Beschäftigte.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
Brandenburg
Auszubildende gehören grundsätzlich zum Kreis der Anspruchsberechtigten; die konkreten Voraussetzungen richten sich nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Bremen
Auszubildende sind grundsätzlich in die Bildungszeit einbezogen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Bremen
Hamburg
Auszubildende können grundsätzlich Bildungsurlaub beanspruchen; für die konkrete Nutzung gelten die Hamburger Voraussetzungen.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hamburg
Hessen
Auszubildende gehören grundsätzlich zum anspruchsberechtigten Personenkreis. Die konkreten Voraussetzungen und Bildungszwecke richten sich nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Auszubildende können grundsätzlich in die Bildungsfreistellung einbezogen sein. Für unsere Sprachreisen ist Mecklenburg-Vorpommern jedoch unabhängig davon ein Sonderfall, weil Sprachkurse derzeit in der Regel nicht anerkannt werden.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen – ab 01.01.2027
Auszubildende gehören nach dem neuen Bildungszeitrecht grundsätzlich zum Kreis der Beschäftigten, für die Bildungszeit vorgesehen ist.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Niedersachsen ab 2027
Nordrhein-Westfalen
Hier besteht eine wichtige Sonderregelung: Auszubildende können während ihrer gesamten Berufsausbildung insgesamt fünf Tage Arbeitnehmerweiterbildung beanspruchen; diese muss der politischen Bildung dienen. Ein normaler Sprachkurs zur beruflichen Weiterbildung fällt damit nicht automatisch unter diesen besonderen Anspruch.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Auszubildende können fünf Tage pro Ausbildungsjahr beantragen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz
Saarland
Auszubildende können grundsätzlich unter die Bildungsfreistellung fallen; die konkreten Voraussetzungen richten sich nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland
Sachsen – ab 01.01.2027
Zur Berufsausbildung Beschäftigte einschließlich dual Studierender gehören ausdrücklich zum anspruchsberechtigten Personenkreis.
Offizielle Informationen zur Qualifizierungszeit in Sachsen
Sachsen-Anhalt
Auszubildende können nach den landesrechtlichen Voraussetzungen in die Bildungsfreistellung einbezogen sein.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Auszubildende gehören grundsätzlich zum anspruchsberechtigten Personenkreis des Weiterbildungsgesetzes, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Thüringen
Auszubildende gehören grundsätzlich zum anspruchsberechtigten Personenkreis.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
Bayern
Mangels allgemeinem Bildungsurlaubsgesetz besteht auch für Auszubildende kein allgemeiner gesetzlicher Bildungsurlaubsanspruch. Freistellungen können sich aber aus anderen Vorschriften, Tarifverträgen oder freiwilligen Vereinbarungen ergeben.
Wichtig für Sprachreisen: Gerade bei Auszubildenden reicht die Feststellung „Auszubildende haben Bildungsurlaub“ nicht aus. In einzelnen Bundesländern – besonders Nordrhein-Westfalen – ist der zulässige Bildungszweck eingeschränkt. Deshalb sollte vor der Buchung geprüft werden, ob ein Sprachkurs unter den konkreten Anspruch fällt.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst können grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Bei Tarifbeschäftigten gelten in der Regel dieselben landesrechtlichen Vorschriften wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft.
Bei Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern ist die Situation je nach Bundesland unterschiedlich. Teilweise sind sie unmittelbar in das jeweilige Bildungsurlaubsgesetz einbezogen, teilweise gelten eigene beamtenrechtliche Sonderurlaubsregelungen. Eine Sonderurlaubsregelung bedeutet nicht automatisch, dass jeder als Bildungsurlaub anerkannte Sprachkurs auch für Beamte freistellungsfähig ist; teilweise muss beispielsweise ein dienstlicher Nutzen bestehen.
Baden-Württemberg
Beamtinnen und Beamte sind ausdrücklich anspruchsberechtigt nach dem Bildungszeitgesetz. Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt der reguläre Anspruch fünf Arbeitstage Bildungszeit pro Kalenderjahr.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Berlin
Für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes gilt grundsätzlich das Berliner Bildungszeitgesetz. Für Beamtinnen, Beamte sowie Richterinnen und Richter gelten dagegen die Sonderurlaubsregelungen des Landes Berlin.
Nach der Sonderurlaubsverordnung kann unter bestimmten Voraussetzungen Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung gewährt werden, beispielsweise für staatspolitische Bildung sowie bestimmte fachliche, gewerkschaftliche oder beruflich relevante Veranstaltungen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Tätigkeit nicht sinnvoll außerhalb der Dienstzeit wahrgenommen werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Bestimmte Sonderurlaubsarten sind zusammen auf höchstens zwölf Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren begrenzt.
Ein normaler beruflicher Sprachkurs führt für Berliner Beamte daher nicht automatisch zum gleichen Freistellungsanspruch wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach dem Bildungszeitgesetz. Bei einem Sprachkurs sollte vor der Buchung geklärt werden, ob die Dienststelle die Voraussetzungen der Sonderurlaubsregelung als erfüllt ansieht.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
Berliner Sonderurlaubsverordnung
Brandenburg
Beamtinnen, Beamte sowie Richterinnen und Richter fallen nicht einfach unter denselben Bildungszeitanspruch wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für sie bestehen beamtenrechtliche Dienstbefreiungs- beziehungsweise Urlaubsregelungen. Für einen konkreten Sprachkurs sollte deshalb geprüft werden, ob die Voraussetzungen dieser beamtenrechtlichen Freistellung erfüllt sind.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Bremen
Das Bremische Bildungszeitgesetz gilt für Beamte und Richter nicht einfach unmittelbar wie für Arbeitnehmer. Die Bremische Urlaubsverordnung sieht jedoch vor, dass die Vorschriften des Bildungszeitgesetzes für bremische Beamtinnen, Beamte sowie Richterinnen und Richter weitgehend entsprechend angewendet werden. Den Urlaub gewährt die oder der Dienstvorgesetzte.
Hamburg
Hamburger Beamtinnen und Beamte können nach den Sonderurlaubsrichtlinien ebenfalls Bildungsfreistellung für anerkannte Veranstaltungen erhalten. Für sie gilt ein eigener beamtenrechtlicher Rahmen; der Zweijahreszeitraum wird anders berechnet als bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und beginnt bei Beamten jeweils mit einem ungeraden Kalenderjahr.
Offizielle Informationen zum Anspruch auf Bildungsurlaub in Hamburg
Hessen
Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes können Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz beanspruchen. Beamtinnen, Beamte sowie Richterinnen und Richter haben dagegen keinen Anspruch nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz. Für sie gelten eigene beamtenrechtliche Sondervorschriften. Ein nach dem HBUG anerkannter Sprachkurs kann daher nicht automatisch mit einem entsprechenden Freistellungsanspruch für hessische Beamte gleichgesetzt werden.
Offizielle Informationen zum Anspruch auf Bildungsurlaub in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Für Beamte bestehen beamtenrechtliche Sonderurlaubsregelungen. Für unsere Sprachreisen ist Mecklenburg-Vorpommern unabhängig davon ein Sonderfall: Nach der derzeitigen Anerkennungspraxis werden Sprachkurse in der Regel nicht als Bildungsfreistellung anerkannt.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen – ab 01.01.2027
Das neue Niedersächsische Bildungszeitgesetz zählt Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter ausdrücklich zum Kreis der Beschäftigten mit Anspruch auf Bildungszeit. Für sie tritt der Dienstherr an die Stelle des Arbeitgebers und die Weitergewährung der Bezüge an die Stelle der Entgeltfortzahlung. Der reguläre Anspruch beträgt fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Niedersachsen ab 2027
Nordrhein-Westfalen
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für Beamtinnen und Beamte bestehen eigene beamtenrechtliche Freistellungs- und Urlaubsregelungen.
Für Sprachreisen besonders interessant: Die Freistellungs- und Urlaubsverordnung enthält eine ausdrückliche Regelung für fremdsprachliche Aus- oder Fortbildungen im Ausland. Danach kann Urlaub von bis zu drei Monaten bewilligt werden, wenn die Ausbildung im dienstlichen Interesse liegt und ausreichende Fortschritte beim Erlernen der Fremdsprache zu erwarten sind.
Für verbeamtete Kundinnen und Kunden aus Nordrhein-Westfalen kann ein Sprachkurs im Ausland damit durchaus freistellungsfähig sein – allerdings über eine andere Rechtsgrundlage als der klassische Bildungsurlaub und unter der Voraussetzung eines dienstlichen Interesses.
Freistellungs- und Urlaubsverordnung Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz bezieht Landesbeamtinnen und Landesbeamte sowie Richterinnen und Richter ausdrücklich in die Bildungsfreistellung ein. Sie gehören damit unmittelbar zum anspruchsberechtigten Personenkreis des rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsrechts.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz
Saarland
Im Saarland gehören Beamtinnen, Beamte sowie Richterinnen und Richter ausdrücklich zum anspruchsberechtigten Personenkreis, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland
Sachsen – ab 01.01.2027
Das neue Qualifizierungszeitgesetz zählt Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ausdrücklich zum anspruchsberechtigten Personenkreis. Der Anspruch beträgt grundsätzlich drei Arbeitstage Qualifizierungszeit pro Kalenderjahr.
Offizielle Informationen zur Qualifizierungszeit in Sachsen
Sachsen-Anhalt
Beamtinnen, Beamte sowie Richterinnen und Richter gehören nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis des Bildungsfreistellungsgesetzes Sachsen-Anhalt. Für sie können stattdessen beamtenrechtliche Sonderurlaubsregelungen für Aus- und Fortbildungen relevant sein. Ein anerkannter Sprachkurs führt daher bei Beamten nicht automatisch zu demselben gesetzlichen Freistellungsanspruch wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein bezieht Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen sowie Richterinnen und Richter des Landes ausdrücklich in den gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung ein, sofern das Dienstverhältnis seinen Schwerpunkt in Schleswig-Holstein hat. Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte fallen dagegen nicht unter das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Thüringen
In Thüringen sind Beamtinnen und Beamte im Sinne des Thüringer Beamtengesetzes sowie Richterinnen und Richter ausdrücklich berechtigt, Bildungsfreistellung in Anspruch zu nehmen.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
Bayern
Bayern verfügt weiterhin über kein allgemeines Landesgesetz zum Bildungsurlaub. Beamtinnen und Beamte können deshalb nicht auf einen allgemeinen bayerischen Bildungsurlaubsanspruch zurückgreifen. Für konkrete Fortbildungen können jedoch dienstrechtliche Fortbildungs- oder Sonderurlaubsregelungen relevant sein.
Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte
Unabhängig vom Bundesland gelten für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte nicht automatisch die beamtenrechtlichen Regelungen des Bundeslandes, in dem sie arbeiten. Für sie gelten die Vorschriften des Bundes. Deshalb sollte zunächst geklärt werden, ob es sich um Landes-, Kommunal- oder Bundesbeamte handelt.
Ja, in den meisten Bundesländern entsteht der gesetzliche Anspruch erst nach einer bestimmten Beschäftigungs- beziehungsweise Dienstzeit. Die Wartezeit ist nicht überall identisch. Deshalb sollte gerade bei einem neuen Arbeitsverhältnis vor der Beantragung geprüft werden, ob der Anspruch zum geplanten Kursbeginn bereits entstanden ist.
Baden-Württemberg
Der Anspruch entsteht nach zwölf Monaten Beschäftigungs- beziehungsweise Dienstverhältnis.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Berlin
Der Anspruch besteht grundsätzlich nach sechs Monaten Beschäftigungs- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
Brandenburg
Für den gesetzlichen Anspruch ist grundsätzlich eine sechsmonatige Zugehörigkeit zum Beschäftigungsverhältnis maßgeblich.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Bremen
Der Anspruch entsteht nach der gesetzlich vorgesehenen Wartezeit; für die konkrete Beantragung sollte bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis geprüft werden, ob diese bereits erfüllt ist.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Bremen
Hamburg
Bildungsurlaub kann grundsätzlich nach sechs Monaten Beschäftigungsdauer beansprucht werden.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hamburg
Hessen
Der Anspruch entsteht grundsätzlich nach sechs Monaten Beschäftigungs- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Bildungsfreistellung kann grundsätzlich nach sechs Monaten Bestehen des Beschäftigungs- beziehungsweise Dienstverhältnisses beansprucht werden.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen – ab 01.01.2027
Auch nach dem neuen Bildungszeitrecht ist eine gesetzliche Wartezeit zu beachten. Bei einem neuen Arbeitsverhältnis sollte geprüft werden, ob sie zum geplanten Beginn bereits erfüllt ist.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Niedersachsen ab 2027
Nordrhein-Westfalen
Der Anspruch entsteht grundsätzlich nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Der Anspruch entsteht grundsätzlich nach sechs Monaten Beschäftigungs- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz
Saarland
Der Anspruch entsteht grundsätzlich nach sechs Monaten Bestehen des Beschäftigungs- beziehungsweise Dienstverhältnisses.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland
Sachsen – ab 01.01.2027
Für die Qualifizierungszeit gilt eine gesetzliche Wartezeit. Bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis sollte deshalb geprüft werden, ob der Anspruch zum geplanten Termin bereits entstanden ist.
Offizielle Informationen zur Qualifizierungszeit in Sachsen
Sachsen-Anhalt
Auch hier ist für den Anspruch eine gesetzliche Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses zu beachten.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Der Anspruch setzt eine gesetzlich bestimmte Dauer des Beschäftigungs- beziehungsweise Dienstverhältnisses voraus. Bei einem neuen Arbeitsverhältnis sollte die konkrete Wartezeit vor der Beantragung geprüft werden.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Thüringen
Der Anspruch setzt eine gesetzlich vorgesehene Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses voraus.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
Bayern
Mangels allgemeinem Bildungsurlaubsgesetz gibt es keine allgemeine landesgesetzliche Wartezeit für Bildungsurlaub. Bei freiwilligen, tariflichen oder dienstrechtlichen Freistellungen gelten die jeweiligen Vereinbarungen.
Wichtig: Wenn Sie gerade den Arbeitgeber gewechselt haben oder erst seit kurzer Zeit beschäftigt sind, prüfen Sie die Wartezeit unbedingt vor der Beantragung. Ein anerkannter Kurs allein begründet noch keinen persönlichen Freistellungsanspruch.
Nicht automatisch. Ein Arbeitgeberwechsel bedeutet nicht, dass ein im selben Kalender- oder Zweijahreszeitraum bereits genutzter Bildungsurlaubsanspruch automatisch noch einmal vollständig entsteht.
Bei einem Arbeitgeberwechsel müssen grundsätzlich zwei Fragen getrennt geprüft werden:
1. Wie viel Bildungsurlaub haben Sie im laufenden Bezugszeitraum bereits beim bisherigen Arbeitgeber genutzt?
Je nach Landesrecht kann bereits genommene Bildungszeit auf den Anspruch beim neuen Arbeitgeber angerechnet werden. Der Anspruch soll nicht dadurch verdoppelt werden, dass innerhalb desselben Bezugszeitraums der Arbeitgeber gewechselt wird.
2. Ist die erforderliche Wartezeit beim neuen Arbeitgeber bereits erfüllt?
In vielen Bundesländern entsteht der persönliche Anspruch erst nach sechs Monaten, in einzelnen Ländern erst nach zwölf Monaten oder nach einer anderen gesetzlich bestimmten Wartezeit. Ein Arbeitgeberwechsel kann deshalb dazu führen, dass beim neuen Arbeitgeber zunächst noch kein Anspruch besteht.
Sachsen – ab 01.01.2027
Das neue Qualifizierungszeitrecht regelt ausdrücklich, dass bereits bei einem früheren Arbeitgeber in Anspruch genommene Qualifizierungszeit berücksichtigt werden kann.
Offizielle Informationen zur Qualifizierungszeit in Sachsen
Praktisches Beispiel:
Sie haben beim bisherigen Arbeitgeber im laufenden Jahr bereits drei Tage Bildungsurlaub genutzt und wechseln anschließend den Arbeitgeber. Dann sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Ihnen beim neuen Arbeitgeber automatisch wieder der volle Jahresanspruch zur Verfügung steht. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Wartezeit beim neuen Arbeitgeber bereits erfüllt ist.
Wenn Sie im laufenden Bezugszeitraum den Arbeitgeber gewechselt haben, klären Sie deshalb vor der Beantragung sowohl Ihren bereits verbrauchten Anspruch als auch die Wartezeit beim neuen Arbeitgeber.
Sprachkurse als Bildungsurlaub
- Kann ich einen Sprachkurs im Ausland als Bildungsurlaub nutzen?
- Welche Anforderungen muss ein Sprachkurs erfüllen, damit er als Bildungsurlaub anerkannt wird?
- Warum unterscheiden sich die Anforderungen je nach Bundesland?
- Muss der Sprachkurs einen beruflichen Bezug haben?
- Müssen politische oder gesellschaftspolitische Inhalte Bestandteil des Sprachkurses sein?
- Kann ich einen Sprachkurs mit Yoga oder Surfen als Bildungsurlaub buchen? Sind Yoga oder Surfen Bestandteil des Bildungsurlaubs?
- Mein Sprachkurs enthält ein Kultur- oder Aktivitätsprogramm. Muss ich daran teilnehmen, wenn ich den Kurs als Bildungsurlaub nutze?
- Warum sind Sprachkurse in Mecklenburg-Vorpommern derzeit nicht als Bildungsurlaub möglich?
- Welche Sprachkurse von lernen & helfen kann ich als Bildungsurlaub buchen?
- Kann ich jeden Sprachkurs als Bildungsurlaub nutzen oder brauche ich einen speziellen Intensivkurs?
- Kann ich Bildungsurlaub auch als komplette*r Sprachanfänger*in machen?
- Kann ich auch einen Online- oder Hybrid-Sprachkurs als Bildungsurlaub machen?
- Kann ich meinen Bildungsurlaub mit Kind machen oder mit einer Familiensprachreise verbinden?
- Kann ich Erasmus+ oder eine andere Förderung mit Bildungsurlaub kombinieren?
- Muss mein Sprachkurs Business-Inhalte enthalten, damit ich ihn als Bildungsurlaub nutzen kann?
- Kann ich einen Prüfungsvorbereitungskurs als Bildungsurlaub nutzen?
Ja. Sprachkurse im Ausland können in fast allen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt werden, sofern der konkrete Sprachkurs die gesetzlichen Anforderungen des für Sie maßgeblichen Bundeslandes erfüllt und die erforderliche Anerkennung vorliegt.
Nicht jeder Sprachkurs aus unserem Gesamtprogramm ist automatisch für jedes Bundesland geeignet. Die Länder stellen unterschiedliche Anforderungen an Unterrichtsumfang, Dauer, Bildungszweck und Anerkennungsverfahren.
Baden-Württemberg
Sprachkurse im Ausland können als Bildungszeit genutzt werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. lernen & helfen ist als Bildungseinrichtung anerkannt. Bei einer fünftägigen Veranstaltung sind durchschnittlich mindestens sechs Zeitstunden Bildungszeit pro Tag erforderlich.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Berlin
Sprachkurse können als berufliche Weiterbildung anerkannt werden. Dabei ist ein beruflicher Nutzen relevant. Unsere entsprechenden Kurse sind für Berlin anerkannt.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
Brandenburg
Sprachkurse im Ausland können als Bildungszeit anerkannt werden. Zulässige Bildungsbereiche sind unter anderem berufliche, politische und kulturelle Weiterbildung. Unsere entsprechenden Kurse sind anerkannt.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Bremen
Sprachkurse im Ausland sind grundsätzlich möglich, sofern die Veranstaltung die zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt. Anerkennungsfähig sind insbesondere Veranstaltungen der allgemeinen, beruflichen oder politischen Weiterbildung.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Bremen
Hamburg
Sprachkurse im Ausland können als Bildungsurlaub genutzt werden. Hamburg kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Anerkennungen anderer Bundesländer berücksichtigen. Nicht für jede Veranstaltung ist daher zwingend ein eigener Hamburger Anerkennungsbescheid erforderlich.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hamburg
Hessen
Sprachkurse im Ausland können als Bildungsurlaub anerkannt werden. Bei beruflicher Weiterbildung müssen die hessischen zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt sein. Für unsere entsprechenden Kurse liegen Anerkennungen vor.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Hier besteht die entscheidende Ausnahme: Sprachkurse werden nach der derzeitigen Anerkennungspraxis in der Regel nicht als Bildungsfreistellung anerkannt. Deshalb bieten wir derzeit keine Sprachkurse als Bildungsurlaub für Mecklenburg-Vorpommern an.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen – ab 01.01.2027
Sprachkurse im Ausland bleiben grundsätzlich möglich. Für unsere entsprechenden Angebote werden die Anforderungen des neuen Bildungszeitrechts berücksichtigt.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Niedersachsen ab 2027
Nordrhein-Westfalen
Sprachkurse im Ausland sind möglich, allerdings gilt eine wichtige geografische Einschränkung: Der Kursort darf grundsätzlich nicht weiter als 500 Kilometer Luftlinie von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalens entfernt liegen. Maßgeblich sind dabei 500 km Luftlinie von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalens bis zum Kursort – nicht die Fahrstrecke, nicht die Fahrtzeit und auch nicht die Entfernung von Ihrem Wohn- oder Arbeitsort. Die NRW-Weiterbildungsinformationen weisen ausdrücklich auf die Berechnung nach Luftlinie hin.
lernen & helfen ist als Bildungseinrichtung anerkannt.
Liegt ein Sprachkurs weiter entfernt, besteht dafür grundsätzlich kein gesetzlich durchsetzbarer Anspruch nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW. Ihr Arbeitgeber kann einer weiter entfernten Sprachreise aber freiwillig zustimmen. Eine solche freiwillige Vereinbarung ist vom gesetzlichen Anspruch nach dem AWbG zu unterscheiden.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sprachkurse im Ausland können als Bildungszeit genutzt werden, sofern die gesetzlichen zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt sind. Unsere entsprechenden Kurse sind anerkannt.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz
Saarland
Sprachkurse im Ausland sind grundsätzlich möglich. lernen & helfen kann für entsprechende Veranstaltungen Freistellungsbescheinigungen nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz ausstellen.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland
Sachsen – ab 01.01.2027
Mit Einführung der Qualifizierungszeit können Sprachkurse grundsätzlich als berufliche Weiterbildung infrage kommen. Die materiellen Anforderungen stehen fest; das Anerkennungsverfahren wird ab 2027 umgesetzt.
Offizielle Informationen zur Qualifizierungszeit in Sachsen
Sachsen-Anhalt
Sprachkurse im Ausland können als Bildungsfreistellung anerkannt werden, wenn die Anforderungen an berufsspezifische Weiterbildung beziehungsweise berufliche Qualifikation erfüllt sind. Unsere entsprechenden Kurse sind anerkannt.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Sprachkurse im Ausland können als Bildungsfreistellung genutzt werden, wenn die gesetzlichen zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Unsere entsprechenden Kurse sind anerkannt.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Thüringen
Sprachkurse im Ausland können als Bildungsfreistellung anerkannt werden. Anerkennungsfähige Veranstaltungen müssen mindestens zwei Tage umfassen und durchschnittlich mindestens sechs Unterrichtsstunden pro Tag erreichen. Unsere fünftägigen Angebote erfüllen dies mit 30 × 45 Minuten.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
Bayern
Bayern verfügt über kein allgemeines Bildungsurlaubsgesetz. Daher gibt es keine landesgesetzliche Anerkennung eines Sprachkurses als Bildungsurlaub. Eine Freistellung kann freiwillig ermöglicht werden.
Einen schnellen Vergleich finden Sie zusätzlich in unserer Übersicht „Anforderungen & Anerkennung im Überblick“.
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Besonders wichtig sind der zeitliche Umfang, die Dauer der Veranstaltung und der zulässige Bildungszweck. Bei lernen & helfen weisen wir die Kurse, die als Bildungsurlaub genutzt werden können, entsprechend aus.
Baden-Württemberg
Bei einer fünftägigen Veranstaltung durchschnittlich mindestens sechs Zeitstunden pro Tag, also 30 × 60 Minuten.
Berlin
Mindestens 6 × 45 Minuten pro Tag; bei fünf Tagen 30 × 45 Minuten.
Brandenburg
Mindestens 6 × 45 Minuten pro Tag; bei fünf Tagen 30 × 45 Minuten.
Bremen
Bei mehrtägigen Veranstaltungen durchschnittlich mindestens 6 × 45 Minuten pro Tag; bei fünf Tagen 30 × 45 Minuten.
Hamburg
Für Sprachkurse mindestens 6 × 45 Minuten pro Tag; bei fünf Tagen 30 × 45 Minuten.
Hessen
Durchschnittlich sechs Zeitstunden pro Tag; bei fünf Tagen 30 × 60 Minuten.
Mecklenburg-Vorpommern
Für unsere Sprachreisen derzeit nicht relevant, da klassische Sprachkurse nach der aktuellen Anerkennungspraxis in der Regel nicht anerkannt werden.
Niedersachsen – ab 01.01.2027
Mindestens sechs Unterrichtsstunden pro Tag; An- und Abreisetage mindestens vier Unterrichtsstunden.
Nordrhein-Westfalen
In der Regel fünf Tage und mindestens 6 × 45 Minuten pro Tag; bei fünf Tagen 30 × 45 Minuten. Zusätzlich gilt bei Sprachkursen im Ausland die 500-km-Luftliniengrenze.
Rheinland-Pfalz
In der Regel mindestens drei Tage und durchschnittlich 6 × 45 Minuten pro Tag. Unsere fünftägigen Angebote umfassen 30 × 45 Minuten.
Saarland
Mindestens sechs Unterrichtsstunden pro Tag. Unsere entsprechenden Angebote erfüllen die Anforderungen mit 25 × 60 Minuten pro Woche.
Sachsen – ab 01.01.2027
In der Regel mindestens 6 × 45 Minuten pro Tag; Veranstaltungen können bereits ab einem Tag anerkennungsfähig sein.
Sachsen-Anhalt
Fünftägige Veranstaltungen; in der Regel acht, mindestens jedoch sechs Unterrichtsstunden pro Tag. Unsere entsprechenden Angebote umfassen 30 × 60 Minuten pro Woche.
Schleswig-Holstein
Ganztägig mindestens sieben Zeitstunden pro Tag. Davon müssen mindestens 5,5 Zeitstunden reine Unterrichtszeit sein; zusätzlich können bis zu 1,5 Stunden pädagogisch begründete Pausen berücksichtigt werden.
Thüringen
Mindestens zwei Veranstaltungstage und durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden pro Tag. Unsere fünftägigen Kurse umfassen 30 × 45 Minuten.
Wichtig: Diese Werte sind Anforderungen an die Veranstaltung. Ihre persönliche tägliche Arbeitszeit verändert sie nicht. Wenn Sie beispielsweise nur vier Stunden täglich arbeiten, dürfen Sie einen sechsstündigen anerkannten Kurstag deshalb nicht nach vier Stunden beenden.
Die vollständige Übersicht finden Sie auch in unserer Tabelle „Anforderungen & Anerkennung im Überblick“.
„Bildung ist Ländersache“ – dieser bekannte Grundsatz gilt in Deutschland auch für den Bildungsurlaub.
Es gibt kein einheitliches Bundesgesetz, das den Bildungsurlaub für alle Beschäftigten in Deutschland regelt. Stattdessen haben die Bundesländer eigene Bildungsurlaubs-, Bildungszeit- beziehungsweise Bildungsfreistellungsgesetze geschaffen. Sachsen führt ab 2027 die Bezeichnung Qualifizierungszeit.
Die heutigen Unterschiede sind historisch gewachsen. Erste gesetzliche Regelungen entstanden bereits vor mehr als 50 Jahren. Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung kam nicht zustande. Die Länder haben ihre Systeme anschließend eigenständig weiterentwickelt.
Deshalb können die Bundesländer unterschiedliche Vorgaben machen – etwa zur Anzahl der Tage, Mindestdauer, Unterrichtsstundenzahl, Bildungszwecken, Anerkennung, Sprachkursen im Ausland, Entfernung des Kursortes, Antragsfristen, Übertragung, Teilzeit, Schichtarbeit oder besonderen Personengruppen.
Die Gesetze sind außerdem unterschiedlich alt und werden nicht gleichzeitig modernisiert. Änderungen erfolgen jeweils einzeln durch die Länder. Ein aktuelles Beispiel ist Hessen, wo zum 1. Januar 2024 unter anderem Anerkennungs- und Formvorschriften geändert wurden. Sachsen führt zum 1. Januar 2027 erstmals Qualifizierungszeit ein; Niedersachsen regelt sein Bildungszeitrecht zum selben Zeitpunkt neu.
Das Ergebnis ist ein historisch gewachsenes System unterschiedlicher Landesregelungen. Für Veranstalter bedeutet das, dass Sprachkurse gegebenenfalls für mehrere Bundesländer nach unterschiedlichen Voraussetzungen anerkannt werden müssen. Für Beschäftigte bedeutet es, dass die Regel eines anderen Bundeslandes nicht automatisch auf den eigenen Bildungsurlaub übertragen werden kann.
Deshalb prüfen wir unsere Bildungsurlaubskurse für jedes Bundesland getrennt und weisen beim jeweiligen Angebot aus, für welche Bundesländer der konkrete Kurs genutzt werden kann.
Kurz gesagt: Nicht der Sprachkurs allein entscheidet darüber, ob Bildungsurlaub möglich ist – entscheidend ist immer die Kombination aus Ihrem Bundesland, dem konkreten Kurs und den dort geltenden gesetzlichen Anforderungen.
Das hängt vom Bundesland ab. In einigen Bundesländern muss ein als berufliche Weiterbildung genutzter Sprachkurs einen Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit haben. Dabei muss die Fremdsprache nicht unbedingt unmittelbar für Ihre aktuelle Tätigkeit benötigt werden – teilweise genügt auch ein mittelbarer beruflicher Nutzen.
Besonders relevant ist diese Frage in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. In anderen Bundesländern steht dagegen die ordnungsgemäße Anerkennung beziehungsweise Freistellungsfähigkeit der Veranstaltung im Vordergrund.
Unsere Bildungsurlaubskurse enthalten in den Unterrichtsplänen außerdem ca. 32 % politische beziehungsweise gesellschaftspolitische Inhalte. Dadurch wird ein als berufliche Weiterbildung anerkannter Sprachkurs jedoch nicht automatisch zu einer Veranstaltung der politischen Bildung.
Baden-Württemberg – beruflicher Nutzen relevant
Bei beruflicher Weiterbildung muss ein Bezug zur Hauptbeschäftigung bestehen. Der Nutzen muss nicht unmittelbar sein. Es genügt, wenn Kenntnisse vermittelt werden, die im Beruf zu einem auch nur mittelbar wirkenden Vorteil für den Arbeitgeber verwendet werden können. Ein nachvollziehbarer beruflicher Zusammenhang muss daher bestehen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Berlin – beruflicher Nutzen relevant
Auch Berlin verlangt einen beruflichen Bezug. Nach den offiziellen Informationen muss ein Mindestnutzen für den Arbeitgeber vorhanden sein.
Brandenburg – mittelbarer beruflicher Nutzen ausreichend
Bei beruflicher Weiterbildung ist in Brandenburg ein beruflicher Bezug erforderlich. Der Sprachkurs muss sich jedoch nicht unmittelbar auf Ihre aktuell ausgeübte Tätigkeit beziehen.
Nach § 22 Absatz 3 des Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetzes sind auch Bildungsinhalte eingeschlossen, die keinen unmittelbaren Bezug zur ausgeübten Tätigkeit haben, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil für den Arbeitgeber verwendet werden können.
Der Arbeitgeber kann deshalb nicht allein verlangen, dass die Fremdsprache für Ihre derzeitige Tätigkeit zwingend notwendig sein muss.
Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz – § 22 Bildungszeit
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Bremen – kein individueller Nutzen für den Arbeitgeber erforderlich
Beschäftigte können das Thema ihrer Bildungszeitveranstaltung grundsätzlich frei wählen. Die Veranstaltung kann einen direkten Bezug zur Arbeit haben, muss dies aber nicht. Inhaltliche Vorgaben darf der Arbeitgeber nicht machen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Bremen
Hamburg – beruflicher Nutzen relevant
Sprachkurse als berufliche Weiterbildung müssen einen beruflichen Bezug zur ausgeübten Beschäftigung haben. Die vermittelten Sprachkenntnisse müssen in der aktuellen Tätigkeit beziehungsweise im Unternehmensbereich angewendet werden können. Dabei genügt ein zumindest mittelbarer Vorteil für den Arbeitgeber. Nicht ausreichend wäre eine Weiterbildung, die ausschließlich privaten Interessen dient oder ausschließlich auf einen Stellenwechsel zu einem anderen Arbeitgeber vorbereitet.
Offizielle Anforderungen an Sprachkurse als Bildungsurlaub in Hamburg
Hessen – beruflicher Nutzen relevant
Auch in Hessen ist bei beruflicher Weiterbildung ein Berufsbezug erforderlich. Die vermittelten Inhalte müssen bei der aktuellen Beschäftigungsstelle in der ausgeübten beruflichen Tätigkeit gegenwärtig oder voraussichtlich zukünftig verwendet werden können. Bei Sprachkursen wird dieser Berufsbezug im Anerkennungsverfahren grundsätzlich angenommen; die Beschäftigungsstelle kann ihn im konkreten Freistellungsfall dennoch hinterfragen.
Hessen verlangt zusätzlich bei beruflicher Weiterbildung mindestens 20 % gesellschaftspolitische Inhalte. Unsere Unterrichtspläne enthalten ca. 32 % politische beziehungsweise gesellschaftspolitische Inhalte. Dieser Anteil ersetzt jedoch nicht den Berufsbezug und macht den Sprachkurs nicht zu politischer Bildung.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hessen
Niedersachsen – ab 01.01.2027 – kein individueller Nutzen für den Arbeitgeber erforderlich
Nach dem neuen Bildungszeitgesetz besteht der Anspruch zur Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung. Ein zusätzlicher individueller Nachweis, dass gerade der derzeitige Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar von dem Sprachkurs profitiert, ist nicht erforderlich. Entscheidend sind Anerkennung und persönliche Voraussetzungen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Niedersachsen ab 2027
Nordrhein-Westfalen – beruflicher Nutzen relevant
Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung soll die berufsbezogene Handlungskompetenz fördern und die berufliche Mobilität verbessern. Inhalte, die sich nicht unmittelbar auf die aktuelle Tätigkeit beziehen, sind nur eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil für den Arbeitgeber verwendet werden können. Zusätzlich gilt für Sprachkurse im Ausland die 500-km-Luftliniengrenze.
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz – kein individueller Nutzen für den Arbeitgeber erforderlich
Beschäftigte können unter anerkannten Veranstaltungen wählen. Ein zusätzlicher Nachweis, dass gerade der derzeitige Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar von dem Sprachkurs profitiert, ist nicht erforderlich.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz
Saarland – kein individueller Nutzen für den Arbeitgeber erforderlich
Bei einer freistellungsfähigen Veranstaltung muss nicht zusätzlich nachgewiesen werden, dass gerade der derzeitige Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar profitiert. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Freistellungsfähigkeit der konkreten Veranstaltung.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland
Sachsen – ab 01.01.2027 – kein individueller Nutzen für den Arbeitgeber erforderlich
Das neue Qualifizierungszeitgesetz definiert berufliche Weiterbildung weit und gewährt Beschäftigten die freie Wahl unter anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Ein zusätzlicher Nachweis, dass gerade der konkrete Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar profitiert, ist nicht erforderlich. Dringende betriebliche oder dienstliche Belange können dagegen relevant sein.
Offizielle Informationen zur Qualifizierungszeit in Sachsen
Sachsen-Anhalt – beruflicher Nutzen relevant
Die Bildungsfreistellung dient der beruflichen Weiterbildung. Inhalte sind auch dann eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil für das Arbeitsergebnis verwendet werden können. Fremdsprachen werden ausdrücklich als mögliches Themengebiet genannt. Ein nachvollziehbarer beruflicher beziehungsweise mittelbarer Nutzen muss daher vorhanden sein.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein – kein individueller Nutzen für den Arbeitgeber erforderlich
Schleswig-Holstein ermöglicht Bildungsfreistellung für anerkannte Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung. Ein zusätzlicher Nachweis eines unmittelbaren oder mittelbaren Nutzens gerade für den derzeitigen Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Veranstaltungen, die ausdrücklich nur im Rahmen beruflicher Weiterbildung anerkannt wurden, kann allerdings die Zugehörigkeit zum entsprechenden beruflichen Personenkreis relevant sein.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Thüringen – kein individueller Nutzen für den Arbeitgeber erforderlich
Bei einer anerkannten Bildungsveranstaltung stehen die gesetzlichen Voraussetzungen und die Anerkennung im Vordergrund. Ein zusätzlicher individueller Nachweis, dass gerade der aktuelle Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar von dem Sprachkurs profitiert, ist nicht erforderlich.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
Zusammengefasst:
Beruflicher Bezug beziehungsweise Nutzen ausdrücklich relevant: Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.
Kein zusätzlicher individueller Nutzen für den konkreten Arbeitgeber erforderlich: Brandenburg, Bremen, Niedersachsen ab 2027, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen ab 2027, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Unabhängig davon gilt: Unsere Unterrichtspläne enthalten ca. 32 % politische beziehungsweise gesellschaftspolitische Inhalte. Dadurch wird ein als berufliche Weiterbildung anerkannter Sprachkurs jedoch nicht automatisch zu einer Veranstaltung der politischen Bildung. Wir ändern deshalb weder den anerkannten Bildungszweck noch Unterrichtspläne oder Anerkennungsunterlagen, um einen Sprachkurs gegenüber einem Arbeitgeber anders darzustellen, als er tatsächlich anerkannt ist.
Nicht in jedem Bundesland. Bei einem beruflichen Sprachkurs sind politische oder gesellschaftspolitische Inhalte in den meisten Bundesländern keine zusätzliche gesetzliche Pflicht mit einem bestimmten Mindestanteil.
In den meisten Landesgesetzen stehen berufliche Weiterbildung und politische Bildung als unterschiedliche Bildungszwecke nebeneinander. Ein Sprachkurs kann deshalb als berufliche Weiterbildung anerkannt werden, ohne gleichzeitig eine Veranstaltung der politischen Bildung sein zu müssen.
Eine wichtige Ausnahme ist Hessen: Dort müssen Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung zusätzlich gesellschaftspolitische Inhalte enthalten. Die hessische Behörde verlangt hierfür einen Anteil von mindestens 20 %.
Für Veranstalter konkretisiert Hessen diese Vorgabe zusätzlich: Bei beruflicher Weiterbildung – ausdrücklich beispielsweise bei Sprach- oder EDV-Kursen – müssen gesellschaftspolitische Aspekte in einem Umfang von mindestens sechs Zeitstunden pro Woche vermittelt werden.
Unsere Bildungsurlaubskurse enthalten in den Unterrichtsplänen ca. 32 % politische beziehungsweise gesellschaftspolitische Inhalte und erfüllen damit auch diese weitergehende hessische Anforderung.
Wichtig ist jedoch: Der gesellschaftspolitische Anteil macht einen beruflichen Sprachkurs nicht zu einer Veranstaltung der politischen Bildung. Berufliche Weiterbildung und politische Bildung bleiben unterschiedliche Bildungszwecke.
Ja. Bei einigen unserer Sprachreisen können Sie einen als Bildungsurlaub anerkannten Sprachkurs mit Yoga oder Surfen kombinieren.
Für den Bildungsurlaub ist dabei ausschließlich der Sprachkursteil maßgeblich. Dieser umfasst bereits für sich genommen ausreichend Unterricht, um die jeweiligen zeitlichen Anforderungen für den Bildungsurlaub zu erfüllen.
Yoga beziehungsweise Surfen sind deshalb nicht Bestandteil der offiziellen Bildungsurlaubsveranstaltung und für die Anerkennung als Bildungsurlaub nicht erforderlich.
Sprachkurs + Yoga
→ Der Sprachunterricht erfüllt die Anforderungen des Bildungsurlaubs.
→ Das zusätzlich gebuchte Yoga gehört nicht zur offiziellen Bildungsurlaubsveranstaltung.
Sprachkurs + Surfen
→ Der Sprachunterricht erfüllt die Anforderungen des Bildungsurlaubs.
→ Das zusätzlich gebuchte Surfen gehört nicht zur offiziellen Bildungsurlaubsveranstaltung.
Sie können Yoga oder Surfen selbstverständlich als Bestandteil Ihrer Sprachreise mitbuchen. Gegenüber Ihrem Arbeitgeber wird jedoch ausschließlich der anerkannte Sprachkursteil als Bildungsurlaub ausgewiesen.
Das bedeutet nicht, dass Yoga, Resilienztraining oder vergleichbare Angebote grundsätzlich nicht als Bildungsurlaub anerkannt werden können. Es gibt spezialisierte Veranstalter, die hierfür eigene anerkannte Bildungsveranstaltungen anbieten. Bei unseren Sprachreisen bezieht sich die Bildungsurlaub-Anerkennung bei Kombinationen mit Yoga oder Surfen jedoch ausschließlich auf den Sprachkursteil.
Ja. Wenn bei Ihrem Bildungsurlaubskurs ein Kultur-, Ausflugs-, Wander- oder vergleichbares Aktivitätsprogramm Bestandteil des ausgewiesenen Kursprogramms ist, gehört dieses zum vollständigen Bildungsurlaubskurs und ist verpflichtend.
Das betrifft beispielsweise viele unserer 50plus-Programme, Sprach- & Kulturprogramme, Sprach- & Wanderprogramme und vergleichbaren Sprachkurse mit integriertem Kultur- oder Aktivitätsprogramm.
Bei diesen Kursen sind die zusätzlichen Programmbestandteile Teil des vorgesehenen Kursprogramms. Sie können deshalb bei einer Nutzung als Bildungsurlaub nicht einfach als freiwilliges Freizeitprogramm behandelt und ausgelassen werden.
Das gilt auch dann, wenn Sie eine einzelne Aktivität persönlich weniger interessiert. Ist beispielsweise bei einem 50plus-Programm am Nachmittag eine kulturelle Aktivität vorgesehen, gehört diese bei einer Buchung als Bildungsurlaub zum vollständigen Programm.
Viele dieser Programmbestandteile werden außerdem in der Zielsprache durchgeführt und ergänzen den klassischen Sprachunterricht durch praktische Kommunikation sowie landeskundliche und kulturelle Inhalte.
Wenn Sie den Kurs als Bildungsurlaub nutzen, müssen Sie deshalb grundsätzlich am vollständigen vorgesehenen Kursprogramm teilnehmen.
Bitte beachten Sie die konkrete Leistungsbeschreibung Ihres gebuchten Kurses. Dort sehen Sie, welche Leistungen und Programmbestandteile zu Ihrem Kurs gehören.
Mecklenburg-Vorpommern ist bei Sprachkursen eine Besonderheit: Nach der derzeitigen Verwaltungspraxis werden klassische Sprachkurse in der Regel nicht als Bildungsfreistellung anerkannt.
Das bedeutet nicht, dass Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung haben. Die Besonderheit liegt vielmehr darin, wie Sprachkurse inhaltlich eingeordnet werden.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) erklärt in seinen aktuellen Informationen zum Anerkennungsverfahren ausdrücklich, dass Sprachkurse in der Regel der allgemeinen oder kulturellen Weiterbildung zugerechnet werden. Allgemeine und kulturelle Weiterbildung gehören jedoch nicht zu den nach dem Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern anerkennungsfähigen Weiterbildungsbereichen.
Diese Einschränkung betrifft nicht nur Sprachkurse im Ausland. Entscheidend ist nicht, ob der Sprachkurs beispielsweise in Spanien, Frankreich oder innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns stattfindet, sondern die inhaltliche Einordnung der Veranstaltung.
Auch ein klassischer Sprachkurs innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns – beispielsweise an einer Volkshochschule – wird nicht allein deshalb als Bildungsfreistellung anerkannt, weil er im eigenen Bundesland stattfindet.
In der offiziellen Weiterbildungsdatenbank Mecklenburg-Vorpommern finden sich zwar zahlreiche Sprachkurse. Die Aufnahme eines Kurses in diese Datenbank bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Kurs nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt ist. Bei tatsächlich anerkannten Veranstaltungen wird die Anerkennung ausdrücklich ausgewiesen.
Auch ein besonders intensiver Sprachkurs löst dieses Problem nicht automatisch. Es reicht nicht aus, lediglich die erforderliche Zahl an Unterrichtsstunden zu erreichen. Auch der Bildungszweck der Veranstaltung muss anerkennungsfähig sein.
Deshalb bieten wir unsere Sprachkurse derzeit nicht als Bildungsurlaub für Mecklenburg-Vorpommern an. Sie können selbstverständlich trotzdem einen unserer Sprachkurse buchen. Wenn für Ihr Beschäftigungsverhältnis das Bildungsfreistellungsrecht Mecklenburg-Vorpommerns gilt, können wir für einen klassischen Sprachkurs derzeit jedoch keine entsprechende Anerkennung zur Verfügung stellen.
Wichtig: Die Behörde verwendet ausdrücklich die Formulierung „in der Regel“. Eine spezielle berufliche Weiterbildung, bei der Sprache lediglich Bestandteil eines anderen anerkennungsfähigen Weiterbildungskonzepts ist, kann rechtlich anders zu beurteilen sein. Für klassische Sprachkurse zum Fremdsprachenerwerb ist die derzeitige Verwaltungspraxis jedoch eindeutig.
Offizielle Informationen des LAGuS zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern
Offizielle Informationen des LAGuS zum Anerkennungsverfahren – mit den Hinweisen zu Sprachkursen
Unsere für Bildungsurlaub geeigneten Sprachkurse erkennen Sie auf unserer Website am Bundesadler-Symbol „Bildungsurlaub anerkannt“.
Das Symbol zeigt, dass der betreffende Sprachkurs grundsätzlich als Bildungsurlaubsangebot vorgesehen ist. Da die gesetzlichen Anforderungen und Anerkennungen je nach Bundesland unterschiedlich sind, bedeutet das nicht automatisch, dass der Kurs für jedes Bundesland anerkannt ist.
So finden Sie den passenden Bildungsurlaubskurs:
Wählen Sie Ihren gewünschten Kursort und Sprachkurs aus. Ist der Kurs mit dem Bundesadler-Symbol gekennzeichnet, prüfen Sie anschließend unter „Info & Preise“, für welche Bundesländer der konkrete Kurs anerkannt beziehungsweise als Bildungsurlaub nutzbar ist.
Bitte prüfen Sie immer Ihr maßgebliches Bundesland. Entscheidend ist grundsätzlich das Bundesland Ihres Arbeitsortes beziehungsweise das für Ihr Beschäftigungsverhältnis geltende Landesrecht – nicht automatisch Ihr Wohnort.
Kann ich mir vor der Buchung ein Angebot zuschicken lassen?
Ja. Über unseren Kurs-Kalkulator können Sie sich für den gewünschten Sprachkurs in Echtzeit ein unverbindliches Angebot erstellen und per E-Mail zusenden lassen. Damit können Sie Preise, Leistungen, Unterkunft und weitere Bestandteile Ihrer Sprachreise prüfen.
Wichtig: Dieses unverbindliche Angebot ist nicht zur Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber bestimmt. Für den Antrag benötigen Sie die entsprechenden Bildungsurlaubsunterlagen. Diese erhalten Sie im Zusammenhang mit Ihrer Buchung.
Muss ich also erst verbindlich buchen, bevor ich meinen Arbeitgeber fragen kann?
Nein. Wenn Sie bei uns als Bildungsurlauber*in buchen, berücksichtigen wir, dass die Reise noch von der Freistellung durch Ihren Arbeitgeber abhängt. Ihre Buchung bleibt bis zur Entscheidung Ihres Arbeitgebers über den Bildungsurlaub unverbindlich.
Sie können den gewünschten Kurs deshalb als Bildungsurlaub buchen und anschließend mit den dafür vorgesehenen Unterlagen die Freistellung beantragen. Wird der Bildungsurlaub genehmigt, kann Ihre Sprachreise wie gebucht durchgeführt werden.
Kann ich auch zwei Wochen Sprachkurs als Bildungsurlaub buchen?
Ja. Viele unserer Sprachkurse können für zwei aufeinanderfolgende Wochen gebucht werden. Ob Sie dafür tatsächlich zehn Tage Bildungsurlaub nutzen können, richtet sich jedoch nach Ihrem Landesrecht. Einige Bundesländer gewähren unmittelbar zehn Tage innerhalb eines Zweijahreszeitraums, andere ermöglichen eine Zusammenfassung oder Übertragung. In Baden-Württemberg können zwei Jahresansprüche dagegen nicht zu zehn gesetzlichen Bildungszeittagen zusammengefasst werden.
Kurz gesagt:
1. Kurs mit Bundesadler-Symbol auswählen.
2. Unter „Info & Preise“ prüfen, ob der konkrete Kurs für Ihr Bundesland geeignet beziehungsweise anerkannt ist.
3. Auf Wunsch ein unverbindliches Echtzeitangebot zusenden lassen – dieses dient Ihrer Information, nicht der Vorlage beim Arbeitgeber.
4. Den Kurs als Bildungsurlaub buchen.
5. Die vorgesehenen Bildungsurlaubsunterlagen für den Arbeitgeber verwenden.
6. Die Buchung bleibt bis zur Entscheidung des Arbeitgebers über die Freistellung unverbindlich.
Nein. Nicht jeder Sprachkurs erfüllt automatisch die Anforderungen für Bildungsurlaub.
Die Bundesländer schreiben teilweise einen bestimmten zeitlichen Umfang der Bildungsveranstaltung vor. Ein normaler Standardkurs mit beispielsweise 15 oder 20 Unterrichtseinheiten pro Woche reicht deshalb für Bildungsurlaub häufig nicht aus.
Sie müssen aber nicht selbst ausrechnen, welcher Kurs ausreichend Unterricht hat. Bei lernen & helfen weisen wir die Kurse, die als Bildungsurlaub genutzt werden können, entsprechend aus und stellen sie so zusammen, dass die Anforderungen der jeweiligen Bundesländer erfüllt werden.
Je nach Kurs und Bundesland kann ein Bildungsurlaubskurs beispielsweise aus zusätzlichem Gruppenunterricht, Einzelunterricht, speziellen Unterrichtseinheiten für Bildungsurlaub, angeleitetem beziehungsweise vorgegebenem Selbststudium oder weiteren im Unterrichtsplan vorgesehenen Bildungsbestandteilen bestehen.
Deshalb kann sich die Leistungsbeschreibung eines Bildungsurlaubskurses vom normalen Sprachkurs am gleichen Kursort unterscheiden.
Auch die Bezeichnung „Intensivkurs“ allein sagt noch nicht, ob ein Kurs für Bildungsurlaub geeignet ist. Entscheidend ist nicht der Name des Kurses, sondern ob der konkrete Kursaufbau die Anforderungen Ihres Bundeslandes erfüllt und die erforderliche Anerkennung vorliegt.
Warum unterscheiden sich die Bildungsurlaubskurse je nach Bundesland?
Weil die zeitlichen Anforderungen nicht überall gleich sind. Einige Bundesländer akzeptieren beispielsweise bei einem fünftägigen Kurs 30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, während andere einen höheren zeitlichen Umfang verlangen.
Kann ein Bildungsurlaubskurs bei geringer Teilnehmendenzahl weniger Gruppenunterricht haben?
Ja. Bei einzelnen Kursen ist bereits in der konkreten Leistungsbeschreibung geregelt, dass sich bei einer sehr kleinen Gruppe der Gruppenunterricht reduziert und dafür beispielsweise Einzelunterricht stattfindet. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Kurs dadurch seinen Status als Bildungsurlaub verliert. Entscheidend ist die für den konkreten Kurs vorgesehene und anerkannte Ausgestaltung.
Bitte beachten Sie deshalb immer die Leistungsbeschreibung Ihres konkret ausgewählten Kurses. Dort sehen Sie genau, aus welchen Unterrichts- und Leistungsbestandteilen Ihr Bildungsurlaubskurs besteht.
Wie finde ich heraus, ob mein gewünschter Kurs geeignet ist?
Kurse, die grundsätzlich als Bildungsurlaub angeboten werden, erkennen Sie bei uns am Bundesadler-Symbol „Bildungsurlaub anerkannt“. Prüfen Sie anschließend unter „Info & Preise“, ob der konkrete Kurs für Ihr Bundesland aufgeführt ist.
Wichtig: Buchen Sie für Bildungsurlaub nicht einfach einen beliebigen Standard- oder Intensivkurs und gehen Sie davon aus, dass die Zahl der Unterrichtsstunden ausreichen wird. Entscheidend sind immer der konkrete Kurs, Ihr Bundesland und die dafür vorgesehene Kursausgestaltung.
Ja. Bildungsurlaub ist grundsätzlich sowohl für komplette Anfänger*innen als auch für Teilnehmende mit Vorkenntnissen möglich.
Voraussetzung ist bei kompletten Anfänger*innen, dass zum gewünschten Termin ein entsprechender Anfängerkurs angeboten wird. Teilnehmende mit Vorkenntnissen werden entsprechend ihrer tatsächlichen Sprachkenntnisse in die passende Lerngruppe eingestuft.
Kann derselbe Bildungsurlaubskurs auch auf unterschiedlichen Sprachniveaus durchgeführt werden?
Ja. An unseren Sprachschulen finden in der Regel parallel Sprachkurse auf unterschiedlichen Niveaustufen statt. Sie werden entsprechend Ihrer tatsächlichen Sprachkenntnisse eingestuft und besuchen den für Sie passenden Kurs auf Ihrem Sprachniveau.
Der Unterrichtsplan, den Sie für Ihren Arbeitgeber erhalten, bildet die zeitliche und inhaltliche Struktur des Bildungsurlaubskurses ab. Die konkrete sprachliche Ausgestaltung des Unterrichts wird an das Niveau der jeweiligen Lerngruppe angepasst.
Das bedeutet: Auch wenn die im Unterrichtsplan genannten sprachlichen Inhalte nicht exakt Ihrem persönlichen Kenntnisstand entsprechen, werden Sie vor Ort entsprechend Ihrem tatsächlichen Sprachniveau unterrichtet.
Für die Nutzung als Bildungsurlaub ist entscheidend, dass der vorgesehene zeitliche und inhaltliche Umfang des Bildungsurlaubskurses eingehalten wird.
Weitere Informationen zu Anfängerkursen, Einstufung und geeigneten Startterminen finden Sie in unseren allgemeinen FAQ.
Ja. Bildungsurlaub ist nicht grundsätzlich auf Präsenzunterricht beschränkt. Wir bieten sowohl Online-Sprachkurse als auch Hybrid-Sprachkurse als Bildungsurlaub an und verfügen für unsere entsprechenden Kursmodelle über die erforderlichen Anerkennungen beziehungsweise Freistellungsfähigkeiten in den Bundesländern, in denen diese Durchführungsformen gesetzlich möglich sind.
Bei einem Online-Bildungsurlaub findet der Sprachunterricht vollständig digital statt. Unsere für Bildungsurlaub vorgesehenen Onlinekurse sind als Live-Unterricht konzipiert, sodass der Unterricht in Echtzeit stattfindet und ein direkter Austausch mit der Kursleitung möglich ist.
Bei einem Hybrid-Bildungsurlaub werden Präsenz- und Onlineunterricht miteinander kombiniert. Auch hierfür bieten wir speziell für Bildungsurlaub konzipierte und entsprechend anerkannte Kursmodelle an.
Viele Bundesländer lassen Online- und Hybridveranstaltungen inzwischen ausdrücklich zu. Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland. Vorgeschrieben sein können beispielsweise ein bestimmter zeitlicher Umfang, Live-Unterricht, die direkte Kommunikation zwischen Kursleitung und Teilnehmenden sowie die Nachweisbarkeit der Teilnahme.
Hamburg erlaubt beispielsweise ausdrücklich Online- und Hybridveranstaltungen. Für Online-Sprachkurse gelten dabei konkrete Anforderungen an Live-Unterricht, Interaktion und Anwesenheitskontrolle.
Offizielle Anforderungen an Online- und Hybrid-Sprachkurse in Hamburg
Auch Schleswig-Holstein ermöglicht Bildungsfreistellung für anerkannte Präsenz-, Online- und Hybridveranstaltungen.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Eine wichtige Besonderheit gilt in Baden-Württemberg:
Bei mehrtägigen Bildungszeitmaßnahmen sind E-Learning- und Blended-Learning-Elemente grundsätzlich möglich. Nach den aktuellen Vorgaben muss jedoch der Präsenzunterricht überwiegen. Für einen reinen Online-Sprachkurs besteht deshalb in Baden-Württemberg derzeit kein gesetzlich durchsetzbarer Bildungszeitanspruch. Ein entsprechend gestalteter Hybridkurs kann dagegen möglich sein.
Ihr Arbeitgeber kann einem reinen Online-Sprachkurs trotzdem freiwillig zustimmen. Die gesetzlichen Regelungen bestimmen, welche Freistellung Sie als Bildungszeit gegenüber Ihrem Arbeitgeber verlangen können. Arbeitgeber und Beschäftigte können darüber hinaus eine für die beschäftigte Person günstigere Lösung vereinbaren.
Ist Ihr Arbeitgeber mit Ihrem Online-Bildungsurlaub einverstanden, kann er Ihnen die Freistellung daher auch in Baden-Württemberg freiwillig ermöglichen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Entscheidend ist immer der konkrete Kurs und das für Sie geltende Bundesland. Wenn Sie bei lernen & helfen einen Online- oder Hybrid-Sprachkurs als Bildungsurlaub buchen möchten, erhalten Sie von uns die für den jeweiligen Kurs und Ihr Bundesland vorgesehenen Unterlagen.
Auch bei Online- und Hybridkursen gelten die Anforderungen an die ordnungsgemäße Teilnahme. Die für den Bildungsurlaub vorgesehenen Unterrichts- und Programminhalte müssen entsprechend der anerkannten Veranstaltung absolviert werden.
Ja. Sie können Ihr Kind mit zu Ihrem Bildungsurlaub nehmen und eine Sprachreise auch als Familiensprachreise organisieren.
Für Ihren Bildungsurlaubsanspruch ist grundsätzlich entscheidend, dass Sie selbst an der anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltung vollständig teilnehmen und die Voraussetzungen des für Sie geltenden Bundeslandes erfüllen. Dass Ihr Kind mit Ihnen reist, steht dem grundsätzlich nicht entgegen.
Bei einer Familiensprachreise können beispielsweise Sie Ihren Sprachkurs als Bildungsurlaub besuchen, während Ihr Kind parallel einen altersgerechten Sprachkurs besucht oder anderweitig betreut wird.
Wichtig ist, dass die Betreuung Ihres Kindes so organisiert ist, dass Sie an allen für Ihren Bildungsurlaub vorgesehenen Unterrichtsstunden und verpflichtenden Programmpunkten teilnehmen können. Die Mitreise eines Kindes ändert nichts an der Anwesenheitspflicht während des Bildungsurlaubs.
Je nach Reiseziel und Sprachschule gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: gemeinsame Unterkünfte für Familien, parallel stattfindende Sprachkurse für Erwachsene und Kinder oder spezielle Familienprogramme.
Wenn Sie Ihren Bildungsurlaub mit einer Familiensprachreise verbinden möchten, finden Sie hier unsere entsprechenden Angebote und weitere Informationen:
Ja. Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Erasmus+-Förderung erfüllen und der gewählte Kurs gleichzeitig für Ihr Bundesland als Bildungsurlaub genutzt werden kann, können Sie beides miteinander kombinieren.
Das ist besonders attraktiv, weil beide Möglichkeiten unterschiedliche Bereiche abdecken: Über den Bildungsurlaub erhalten Sie die Freistellung von Ihrem Arbeitgeber, während über Erasmus+ eine finanzielle Förderung Ihres Weiterbildungsaufenthalts möglich sein kann.
Sie können dadurch beispielsweise für die Dauer Ihres Sprachkurses Bildungsurlaub nehmen und gleichzeitig eine Erasmus+-Förderung für Ihren Auslandsaufenthalt nutzen.
Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für beide Programme unabhängig voneinander erfüllt sind. Nicht jeder Bildungsurlaubskurs ist automatisch über Erasmus+ förderfähig und eine Erasmus+-Förderung bedeutet umgekehrt nicht automatisch, dass der Kurs in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub genutzt werden kann.
Bei lernen & helfen finden Sie jedoch zahlreiche Kurse, bei denen Bildungsurlaub und Erasmus+ miteinander kombiniert werden können. In unserer Kursübersicht kennzeichnen wir entsprechend geeignete Angebote sowohl mit dem Symbol für Bildungsurlaub als auch mit dem Erasmus+-Symbol. lernen & helfen Sprachreisen
Weitere Informationen zur Förderung, zum Ablauf und zu unseren geeigneten Kursen finden Sie hier:
Erasmus+ Sprachreisen und Weiterbildungen bei lernen & helfen
Kurz gesagt: Wenn Sie für Erasmus+ förderberechtigt sind und Ihr gewählter Kurs gleichzeitig die Bildungsurlaubsvoraussetzungen Ihres Bundeslandes erfüllt, können Sie die Freistellung über Bildungsurlaub mit der finanziellen Förderung über Erasmus+ kombinieren.
Nein. Ein Sprachkurs muss nicht automatisch ein Business-Sprachkurs sein, um als Bildungsurlaub anerkannt zu werden.
Auch ein allgemeinsprachlicher Intensivkurs kann als Bildungsurlaub genutzt werden, wenn der konkrete Kurs die Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes erfüllt und entsprechend anerkannt beziehungsweise freistellungsfähig ist.
In einigen Bundesländern ist zwar ein beruflicher Bezug erforderlich. Das bedeutet aber nicht, dass ausschließlich Business-Vokabular, Geschäftskorrespondenz, Verhandlungssprache oder andere klassische Business-Themen unterrichtet werden müssen. Wie wir in der FAQ zum Berufsbezug ausführlich erläutert haben, kann je nach Bundesland beispielsweise auch ein mittelbarer beruflicher Nutzen ausreichend sein.
Allgemeine Sprachkenntnisse und beruflicher Nutzen schließen sich also nicht aus. Gerade die Verbesserung der allgemeinen Kommunikationsfähigkeit in einer Fremdsprache kann auch für das Berufsleben relevant sein.
Sind in meinem Bildungsurlaubskurs nur deutsche Arbeitnehmer*innen mit Berufserfahrung?
Nein. Unsere Bildungsurlaubskurse finden in der Regel an internationalen Sprachschulen statt und sind keine geschlossenen Kurse ausschließlich für deutsche Bildungsurlaub-Reisende.
Sie lernen gemeinsam mit internationalen Teilnehmenden, die denselben oder einen vergleichbaren Sprachkurs besuchen. Die anderen Teilnehmenden können aus unterschiedlichen Ländern kommen und ganz unterschiedliche Gründe für ihren Sprachkurs haben – beispielsweise Beruf, Studium, Ausbildung, eine längere Auslandszeit oder persönliches Interesse.
Auch Alter und Berufserfahrung können innerhalb einer Gruppe unterschiedlich sein. Die Einstufung erfolgt in erster Linie nach den Sprachkenntnissen und dem gebuchten Kurs und nicht danach, ob jemand Bildungsurlaub nimmt, aus Deutschland kommt oder bereits eine bestimmte Anzahl von Jahren Berufserfahrung hat.
Wenn Ihnen eine bestimmte Altersstruktur, ein stärker beruflich ausgerichteter Kurs oder beispielsweise ein Business-Sprachkurs besonders wichtig ist, sprechen Sie uns gerne vor der Buchung an. Wir können dann gemeinsam prüfen, welches Angebot am besten zu Ihren Vorstellungen passt.
Kurz gesagt: Bildungsurlaub bedeutet nicht automatisch Business-Sprachkurs – und Bildungsurlaub bedeutet auch nicht, dass Sie ausschließlich mit anderen deutschen Berufstätigen im Unterricht sitzen. Sie besuchen einen regulären, internationalen Sprachkurs, der die Voraussetzungen für Bildungsurlaub erfüllt.
Ja. Auch ein Prüfungsvorbereitungskurs kann als Bildungsurlaub genutzt werden, wenn der konkrete Kurs die Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes erfüllt und einen ausreichenden Unterrichtsumfang hat.
Das gilt beispielsweise für Kurse zur Vorbereitung auf international anerkannte Sprachprüfungen wie Cambridge English Qualifications oder IELTS.
Bei lernen & helfen finden Sie auch Prüfungsvorbereitungskurse, die bereits ab einer Woche buchbar sind. Dabei ist allerdings wichtig zu wissen: Eine fundierte Vorbereitung auf eine anspruchsvolle Sprachprüfung dauert in der Regel deutlich länger als fünf oder zehn Unterrichtstage.
Viele Prüfungsvorbereitungskurse laufen deshalb über mehrere Wochen, teilweise sogar über mehrere Monate. Während dieser Zeit werden die erforderlichen Sprachkenntnisse systematisch aufgebaut, Prüfungsformate und Aufgabentypen trainiert und gezielte Prüfungsstrategien entwickelt.
Wenn Sie fünf oder zehn Tage Bildungsurlaub für einen Prüfungsvorbereitungskurs nutzen, bedeutet das deshalb nicht automatisch, dass Sie damit eine vollständige Prüfungsvorbereitung absolvieren.
Je nach Kurs steigen Sie für die Dauer Ihres Bildungsurlaubs in einen bereits laufenden Prüfungsvorbereitungskurs ein und verlassen ihn nach Ihrer gebuchten Kursdauer wieder. Ihre Bildungsurlaubswoche muss daher auch nicht unmittelbar vor dem eigentlichen Prüfungstermin liegen.
Sie können die fünf oder zehn Tage beispielsweise nutzen, um intensiv an bestimmten Prüfungsformaten und den dafür erforderlichen Sprachkenntnissen zu arbeiten. Wenn Sie anschließend tatsächlich eine Prüfung ablegen möchten, kann je nach Ihrem Ausgangsniveau und dem angestrebten Examen eine weitere Vorbereitung notwendig sein.
Die eigentliche Sprachprüfung ist nicht Bestandteil des von Ihnen gebuchten Bildungsurlaubskurses. Prüfungstermin, Anmeldung und Prüfungsgebühren sind daher vom Prüfungsvorbereitungskurs zu unterscheiden.
Nicht jeder Prüfungsvorbereitungskurs erfüllt automatisch die Voraussetzungen für Bildungsurlaub. Manche Kurse haben beispielsweise nur wenige Unterrichtsstunden pro Woche. In diesem Fall kann es notwendig sein, die Prüfungsvorbereitung mit zusätzlichem Sprachunterricht zu kombinieren oder eine intensivere Kursvariante zu wählen, damit der erforderliche Unterrichtsumfang erreicht wird.
Kurz gesagt: Sie können Bildungsurlaub sehr gut für eine intensive Phase Ihrer Prüfungsvorbereitung nutzen. Fünf oder zehn Tage Bildungsurlaub ersetzen aber in der Regel keine mehrwöchige oder mehrmonatige vollständige Prüfungsvorbereitung und müssen zeitlich nicht unmittelbar vor dem Prüfungstermin liegen.
Wenn Sie uns mitteilen, auf welche Prüfung Sie sich vorbereiten möchten, können wir gemeinsam prüfen, welcher Kurs und welche Kursintensität sich für Ihren Bildungsurlaub eignen.
Anerkennung, Unterlagen & Antrag beim Arbeitgeber
- Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Bildungsurlaub bei meinem Arbeitgeber?
- Wann erhalte ich die Anmeldebestätigung, den Anerkennungsbescheid und den Unterrichtsplan für den Arbeitgeber?
- Bleibt meine Buchung unverbindlich, solange mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub noch nicht genehmigt hat?
- Warum kann ich den Anerkennungsbescheid nicht einfach auf Ihrer Website herunterladen?
- Benötige ich für Hamburg einen Anerkennungsbescheid aus Hamburg?
- Welche Antragsfristen gelten für Bildungsurlaub in meinem Bundesland?
- Wie früh sollte ich meinen Bildungsurlaub beantragen und warum empfiehlt sich eine frühzeitige Planung?
- Wie lange halten Sie meinen Kursplatz während der Genehmigungsphase frei?
- Wie lange hat mein Arbeitgeber Zeit, über meinen Antrag auf Bildungsurlaub zu entscheiden?
- Gilt mein Bildungsurlaub automatisch als genehmigt, wenn mein Arbeitgeber nicht reagiert?
- Welche Unterlagen erhalte ich nach dem Sprachkurs als Nachweis für meinen Arbeitgeber?
- Ich habe die gesetzliche Antragsfrist verpasst. Kann ich den Bildungsurlaub trotzdem noch beantragen?
Für die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs erhalten Sie von uns die erforderlichen Unterlagen zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
Nach Ihrer Buchung stellen wir Ihnen grundsätzlich folgende Unterlagen zur Verfügung:
• Anmeldebestätigung
Die Anmeldebestätigung bestätigt Ihre Anmeldung zum gebuchten Sprachkurs und enthält die wesentlichen Angaben zu Ihrer Bildungsveranstaltung.
• Anerkennungsbescheid
Sie erhalten den für Ihren Kurs beziehungsweise Ihr Bundesland maßgeblichen Anerkennungsbescheid zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
• Unterrichtsplan für den Arbeitgeber
Wenn Ihr Arbeitgeber zusätzlich nähere Angaben zu den zeitlichen und inhaltlichen Bestandteilen des Bildungsurlaubskurses benötigt, erhalten Sie von uns einen entsprechenden Unterrichtsplan für den Arbeitgeber.
Auch wenn einzelne Bundesländer für die Beantragung nicht zwingend die Vorlage des vollständigen Anerkennungsbescheids verlangen, stellen wir Ihnen diesen grundsätzlich zur Verfügung.
In Niedersachsen kann beispielsweise die Angabe des entsprechenden Aktenzeichens für den Nachweis der Anerkennung ausreichen. Sie erhalten von uns dennoch den vollständigen Anerkennungsbescheid, sodass Sie Ihrem Arbeitgeber die Anerkennung nachvollziehbar dokumentieren können.
Sie müssen deshalb nicht selbst recherchieren, welche Seiten eines Bescheids oder welche Anerkennungsnummer Ihr Arbeitgeber benötigt. Wir stellen Ihnen die Unterlagen für Ihren Bildungsurlaubsantrag vollständig zur Verfügung.
Sollte Ihr Arbeitgeber darüber hinaus weitere Informationen zum Kurs benötigen, können Sie sich selbstverständlich an uns wenden.
Ihre Bildungsurlaubsunterlagen erhalten Sie bei uns sehr schnell nach Ihrer Buchung beziehungsweise – bei einer Erstbuchung – nach Eingang des Serviceentgelts.
Wir wissen, dass für Bildungsurlaub gesetzliche Antragsfristen gelten und die Unterlagen häufig möglichst schnell beim Arbeitgeber eingereicht werden sollen. Deshalb sind unsere Abläufe darauf ausgerichtet, Ihnen die erforderlichen Dokumente kurzfristig zur Verfügung zu stellen.
Sie erhalten von uns:
• die Anmeldebestätigung
• den Anerkennungsbescheid
• auf Wunsch beziehungsweise bei Bedarf den Unterrichtsplan für den Arbeitgeber
Bei Ihrer ersten Buchung mit lernen & helfen fällt das einmalige Serviceentgelt von 39 € an. Die Bearbeitung Ihrer ersten Buchung und die Bereitstellung der Bildungsurlaubsunterlagen sind von der Zahlung dieses Serviceentgelts abhängig.
Sobald die Zahlung in unserem System verbucht und Ihrer Buchung zugeordnet wurde, werden die vorbereiteten Bildungsurlaubsunterlagen bereitgestellt. Dadurch können wir Ihnen die Dokumente sehr kurzfristig zur Verfügung stellen.
Sie benötigen die Unterlagen besonders schnell?
Dann empfehlen wir Ihnen bei einer Erstbuchung, das Serviceentgelt per Echtzeitüberweisung zu bezahlen. Alternativ können Sie uns einen aussagekräftigen Überweisungsbeleg zusenden. Dadurch können wir die Zahlung bereits berücksichtigen und die Bearbeitung entsprechend vorziehen.
Wenn Sie bereits mit lernen & helfen gereist sind, gelten Sie grundsätzlich als Stammkund*in. Bei einer weiteren Buchung fällt dann normalerweise kein erneutes Serviceentgelt an. Ihre Bildungsurlaubsunterlagen können entsprechend ohne das Warten auf eine erneute Zahlung des Serviceentgelts bereitgestellt werden.
Wichtig: Das Serviceentgelt ist keine Anzahlung auf Ihre Sprachreise, sondern ein separates Entgelt für die Bearbeitung Ihrer ersten Buchung und die damit verbundenen organisatorischen Leistungen. Es wird nicht auf den Kurs- oder Reisepreis angerechnet.
Ja. Wenn Sie bei uns Bildungsurlaub buchen, bleibt Ihre Buchung während der Genehmigungsphase durch Ihren Arbeitgeber zunächst unverbindlich.
Sie müssen also nicht warten, bis Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub genehmigt hat, bevor Sie bei uns buchen. Für den Antrag benötigen Sie die entsprechenden Bildungsurlaubsunterlagen von uns. Deshalb können Sie zunächst den gewünschten Sprachkurs buchen, erhalten die erforderlichen Unterlagen und reichen diese anschließend bei Ihrem Arbeitgeber ein.
Während Sie auf die Entscheidung Ihres Arbeitgebers warten, sind Sie noch nicht verbindlich an die gebuchte Sprachreise gebunden.
Sobald Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub genehmigt hat, teilen Sie uns dies bitte mit. Erst dann kann die Buchung entsprechend dem weiteren Buchungsablauf verbindlich fortgeführt werden.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht genehmigt?
Wird Ihr Antrag abgelehnt, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit. Wir stornieren die Buchung kostenlos.
Eine Ausnahme ist das Serviceentgelt bei einer Erstbuchung.
Bei Ihrer ersten Buchung fällt für die Bearbeitung und Bereitstellung der Bildungsurlaubsunterlagen das einmalige Serviceentgelt von 39 € an. Dieses Serviceentgelt wird in keinem Fall zurückerstattet. Das gilt auch dann, wenn Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub anschließend ablehnt und die Sprachreise deshalb nicht durchgeführt wird.
Der Grund dafür ist, dass die mit dem Serviceentgelt abgegoltenen Leistungen zu diesem Zeitpunkt bereits erbracht wurden – insbesondere die Bearbeitung Ihrer Buchung und die Bereitstellung der für Ihren Bildungsurlaubsantrag benötigten Unterlagen.
Die Unverbindlichkeit bezieht sich also auf die eigentliche Sprachreisebuchung, nicht auf das bereits angefallene Serviceentgelt.
Unsere Anerkennungsbescheide stellen wir bewusst nicht frei zum Download auf unserer Website zur Verfügung. Sie erhalten den für Ihre Buchung erforderlichen Anerkennungsbescheid direkt von uns.
Anerkennungsbescheide sind behördliche Dokumente, deren Handhabung je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Einzelne Bundesländer untersagen beziehungsweise wünschen ausdrücklich nicht, dass ihre Anerkennungsbescheide frei veröffentlicht oder unabhängig von einer konkreten Buchung weitergegeben werden.
Deshalb stellen wir Anerkennungsbescheide grundsätzlich nur im Zusammenhang mit einer konkreten Bildungsurlaubsbuchung zur Verfügung.
Das hat für Sie gleichzeitig einen wichtigen praktischen Vorteil.
Wenn Anerkennungsbescheide frei auf unserer Website heruntergeladen werden könnten, könnten Interessierte zunächst Bildungsurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen, ohne dass bei uns bereits eine Buchung für den gewünschten Kurs vorliegt.
Wir wüssten in diesem Fall weder, welcher Kurs noch welcher Termin oder welche Unterkunft gewünscht wird, und könnten während der Genehmigungsphase nichts entsprechend berücksichtigen.
Im ungünstigsten Fall wäre der Bildungsurlaub vom Arbeitgeber bereits genehmigt, der gewünschte Kurs oder die gewünschte Unterkunft wäre anschließend aber nicht mehr verfügbar.
Deshalb haben wir unseren Ablauf bewusst anders organisiert:
Sie buchen zunächst unverbindlich den gewünschten Bildungsurlaub bei uns. Anschließend erhalten Sie sehr kurzfristig die vollständigen Unterlagen für Ihren Arbeitgeber.
Damit kennen wir bereits Ihren gewünschten Kurs, den Reisetermin und gegebenenfalls Ihre Unterkunft, während Sie die Genehmigung Ihres Arbeitgebers einholen. Gleichzeitig bleibt Ihre eigentliche Sprachreisebuchung während der Genehmigungsphase unverbindlich.
Dieser Ablauf hat sich in unserer langjährigen Praxis sehr bewährt. Unsere Bildungsurlaubsunterlagen werden besonders schnell bereitgestellt und sind so zusammengestellt, dass Ihrem Arbeitgeber die für die Bearbeitung erforderlichen Informationen lückenlos vorliegen.
Wir erhalten von vielen Teilnehmenden die Rückmeldung, dass Bildungsurlaubsanträge mit unseren Unterlagen von ihren Arbeitgebern besonders schnell bearbeitet und genehmigt werden. Nach unserer Erfahrung tragen dazu insbesondere die schnelle Bereitstellung, die vollständigen Unterlagen und die klare Dokumentation der anerkannten Bildungsveranstaltung bei.
Bei einer Erstbuchung fällt für diese Bearbeitung das einmalige Serviceentgelt von 39 € an. Dieses ermöglicht unter anderem unseren besonders schnellen und vollständigen Bearbeitungsprozess. Das Serviceentgelt wird nicht zurückerstattet, wenn der Arbeitgeber den Bildungsurlaub anschließend nicht genehmigt, da die entsprechenden Bearbeitungsleistungen und die Bereitstellung der Unterlagen zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt sind.
So erhalten Sie die Unterlagen nicht nur schnell, sondern passend zu Ihrer konkreten Buchung – und vermeiden gleichzeitig, dass Sie eine Arbeitgeber-Genehmigung für einen Sprachkurs einholen, der anschließend möglicherweise gar nicht mehr verfügbar ist.
Nein. Für Ihren Bildungsurlaub in Hamburg benötigen Sie nicht zwingend einen Anerkennungsbescheid, der von der Hamburger Behörde selbst ausgestellt wurde.
Das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz regelt dies ausdrücklich in § 15 Absatz 1. Danach kann Bildungsurlaub für Veranstaltungen beansprucht werden, die entweder von der zuständigen Hamburger Behörde oder in einem anderen Bundesland nach inhaltlich mit den Bestimmungen des Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetzes übereinstimmenden Kriterien anerkannt sind.
§ 15 Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
Welchen Anerkennungsbescheid erhalte ich von lernen & helfen für Hamburg?
Für Hamburg legen wir Ihrer Anmeldebestätigung den Anerkennungsbescheid aus Hessen bei.
Hessen stellt an die Anerkennung beruflicher Sprachkurse umfangreiche Anforderungen. Dazu gehören unter anderem ein ausreichender Berufsbezug, ein durchschnittliches tägliches Arbeitsprogramm von sechs Zeitstunden und bei beruflicher Weiterbildung gesellschaftspolitische Inhalte von mindestens 20 %.
Die für unsere Sprachkurse maßgeblichen hessischen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen damit auch die für Hamburg erforderlichen inhaltlichen Kriterien. Deshalb können wir für unsere entsprechend anerkannten Sprachkurse die von § 15 Absatz 1 geforderte inhaltliche Übereinstimmung sicherstellen.
Wir bestätigen Ihnen diese Übereinstimmung zusätzlich ausdrücklich in Ihrer Anmeldebestätigung für den Arbeitgeber.
Sie erhalten für Hamburg damit von uns:
• die Anmeldebestätigung für den Arbeitgeber mit dem Hinweis auf § 15 Absatz 1 des Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetzes
• den Anerkennungsbescheid aus Hessen
• auf Wunsch beziehungsweise bei Rückfragen des Arbeitgebers den Unterrichtsplan für den Arbeitgeber
Warum beantragt lernen & helfen nicht zusätzlich einen Anerkennungsbescheid aus Hamburg?
Wir könnten für unsere Veranstaltungen grundsätzlich zusätzlich eine Anerkennung in Hamburg beantragen. Für unsere bereits entsprechend anerkannten Sprachkurse besteht dafür jedoch keine gesetzliche Notwendigkeit, wenn die Voraussetzungen des § 15 Absatz 1 erfüllt sind.
Mein Arbeitgeber meint, er könne selbst entscheiden, ob er den hessischen Anerkennungsbescheid akzeptiert. Stimmt das?
Nein. § 15 Absatz 1 räumt dem Arbeitgeber kein freies Wahlrecht ein, einen Anerkennungsbescheid aus einem anderen Bundesland allein aufgrund seiner Herkunft anzuerkennen oder abzulehnen.
Entscheidend ist die gesetzliche Voraussetzung: Die Veranstaltung muss in einem anderen Bundesland nach inhaltlich mit dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz übereinstimmenden Kriterien anerkannt worden sein. Diese Übereinstimmung bestätigen wir für unsere entsprechenden Sprachkurse in der Anmeldebestätigung und legen den hessischen Anerkennungsbescheid bei.
Eine Ablehnung allein mit der Begründung „Der Bescheid stammt aus Hessen und nicht aus Hamburg“ entspricht daher nicht der Regelung des § 15 Absatz 1.
Natürlich können unabhängig davon andere gesetzlich zulässige Gründe für eine Ablehnung des Bildungsurlaubs bestehen. Ein Arbeitgeber kann aber nicht allein deshalb einen zusätzlichen Hamburger Bescheid verlangen, weil die vorgelegte Anerkennung aus Hessen stammt.
Sollte Ihre Personalabteilung hierzu Rückfragen haben, empfehlen wir, ausdrücklich auf § 15 Absatz 1 des Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetzes sowie auf unsere entsprechende Bestätigung in der Anmeldebestätigung hinzuweisen.
Dieses Verfahren nutzen zahlreiche unserer Kundinnen und Kunden in Hamburg seit vielen Jahren erfolgreich.
Die Frist, innerhalb der Sie Ihren Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen müssen, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Entscheidend ist grundsätzlich, dass der vollständige Antrag rechtzeitig vor Beginn der Bildungsveranstaltung bei Ihrem Arbeitgeber eingeht.
Die folgenden Fristen sind die gesetzlichen Mindestfristen. Wir empfehlen Ihnen trotzdem, Ihren Bildungsurlaub möglichst früher zu beantragen und nicht bis zum letzten möglichen Termin zu warten.
Baden-Württemberg – mindestens 9 Wochen vorher
Der Antrag muss spätestens neun Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung beim Arbeitgeber gestellt beziehungsweise geltend gemacht werden.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Berlin – mindestens 6 Wochen vorher
Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber gestellt beziehungsweise geltend gemacht werden.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
Brandenburg – mindestens 6 Wochen vorher
Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung beim Arbeitgeber gestellt beziehungsweise geltend gemacht werden.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Bremen – mindestens 4 Wochen vorher
Der Antrag muss in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber gestellt beziehungsweise geltend gemacht werden.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Bremen
Hamburg – mindestens 6 Wochen vorher
Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung beim Arbeitgeber gestellt beziehungsweise geltend gemacht werden.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hamburg
Hessen – mindestens 6 Wochen vorher
Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber gestellt beziehungsweise geltend gemacht werden.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern – mindestens 8 Wochen vorher
Der Antrag muss mindestens acht Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung beim Arbeitgeber gestellt beziehungsweise geltend gemacht werden.
Für unsere Sprachreisen ist diese Regelung derzeit nur eingeschränkt praktisch relevant, da klassische Sprachkurse nach der derzeitigen Verwaltungspraxis in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel nicht als Bildungsfreistellung anerkannt werden.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen – ab 01.01.2027 – mindestens 8 Wochen vorher
Der Antrag muss mindestens acht Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung beim Arbeitgeber gestellt beziehungsweise geltend gemacht werden.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Niedersachsen ab 2027
Nordrhein-Westfalen – mindestens 6 Wochen vorher
Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber gestellt beziehungsweise geltend gemacht werden.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz – mindestens 6 Wochen vorher
Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung beim Arbeitgeber gestellt beziehungsweise geltend gemacht werden.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz
Saarland – mindestens 6 Wochen vorher
Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung beim Arbeitgeber gestellt beziehungsweise geltend gemacht werden.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland
Sachsen – ab 01.01.2027 – mindestens 12 Wochen vorher
Der Antrag muss mindestens zwölf Wochen vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung beim Arbeitgeber gestellt beziehungsweise geltend gemacht werden.
Offizielle Informationen zur Qualifizierungszeit in Sachsen
Sachsen-Anhalt – mindestens 6 Wochen vorher
Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung beim Arbeitgeber gestellt beziehungsweise geltend gemacht werden.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein – mindestens 6 Wochen vorher
Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung beim Arbeitgeber gestellt beziehungsweise geltend gemacht werden.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Thüringen – mindestens 8 Wochen vorher
Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung beim Arbeitgeber gestellt beziehungsweise geltend gemacht werden.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
Bayern
Bayern hat kein allgemeines Bildungsurlaubsgesetz. Deshalb gibt es auch keine allgemeine landesgesetzliche Antragsfrist für Bildungsurlaub. Besteht eine Weiterbildungsmöglichkeit beispielsweise aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, richtet sich die Frist nach der jeweiligen Regelung.
Wichtig: Die genannten Fristen sind Mindestfristen. Sie bedeuten nicht, dass Sie mit Ihrem Antrag bis zu diesem Zeitpunkt warten sollten. Wenn beispielsweise in Ihrem Bundesland eine Frist von sechs Wochen gilt, bedeutet dies grundsätzlich: Spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn muss Ihr Antrag beim Arbeitgeber vorliegen – Sie können und sollten ihn aber durchaus früher einreichen.
Wenn Sie die gesetzliche Antragsfrist bereits verpasst haben, bedeutet das ebenfalls nicht automatisch, dass der gewünschte Termin unmöglich ist. Ihr Arbeitgeber kann einer kurzfristigeren Freistellung freiwillig zustimmen. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Genehmigung dieses kurzfristigen Termins haben Sie dann jedoch grundsätzlich nicht mehr.
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Bildungsurlaub so früh wie möglich zu planen und zu beantragen und nicht bis zur gesetzlichen Mindestfrist zu warten.
Die gesetzlichen Antragsfristen bestimmen, bis wann Sie Ihren Bildungsurlaub spätestens bei Ihrem Arbeitgeber beantragen müssen. Sie sind jedoch nicht unbedingt der ideale Zeitpunkt für die Buchung Ihrer Sprachreise.
Ihr Arbeitgeber hat ausreichend Zeit für die Prüfung.
Auch wenn das jeweilige Landesgesetz eine bestimmte Reaktionsfrist vorsieht oder das Ausbleiben einer rechtzeitigen Ablehnung in einigen Bundesländern rechtliche Folgen hat, möchten die meisten Beschäftigten verständlicherweise die ausdrückliche Genehmigung ihres Arbeitgebers abwarten, bevor sie ihre weitere Reise verbindlich planen.
Wenn Sie Ihren Antrag frühzeitig einreichen, bleibt ausreichend Zeit für die Bearbeitung und eventuelle Rückfragen, ohne dass unmittelbar Zeitdruck entsteht.
Die Sprachschule kann Ihren gewünschten Kursplatz in Ruhe prüfen und bestätigen.
Gerade bei beliebten Kursorten, bestimmten Terminen oder besonderen Kursvarianten ist eine frühzeitige Planung sinnvoll. Je näher der Kursbeginn rückt, desto eher kann es vorkommen, dass ein gewünschter Kurs oder eine bestimmte Unterkunft bereits ausgebucht ist.
Sie haben nach der Genehmigung noch ausreichend Zeit für Ihre Reiseplanung.
Nach der Entscheidung Ihres Arbeitgebers möchten Sie gegebenenfalls noch Flüge buchen, Ihre Unterkunft organisieren oder weitere Reisevorbereitungen treffen. Je früher die Genehmigung vorliegt, desto entspannter können Sie diese Entscheidungen treffen.
Auch die weitere Abwicklung Ihrer Sprachreise kann ohne unnötigen Zeitdruck erfolgen.
Nach der Genehmigung erhalten Sie von uns die weiteren Informationen zu Ihrer Buchung und können die erforderlichen Zahlungen in Ruhe vornehmen. Gleichzeitig bleibt uns ausreichend Zeit, die Sprachschule und gegebenenfalls weitere gebuchte Leistungen rechtzeitig zu bezahlen und Ihre Reise vollständig vorzubereiten.
Kann ich Bildungsurlaub trotzdem kurzfristig buchen?
Ja. Eine kurzfristige Bildungsurlaubsbuchung kann grundsätzlich möglich sein, wenn der gewünschte Sprachkurs noch verfügbar ist und die Freistellung beispielsweise intern bereits mit Ihrem Arbeitgeber abgestimmt wurde.
Das kommt insbesondere vor, wenn der Bildungsurlaub im Unternehmen bereits besprochen ist und lediglich noch der konkrete Sprachkurs gebucht und die formalen Unterlagen eingereicht werden müssen.
Grundsätzlich empfehlen wir dennoch, Ihren Bildungsurlaub so früh wie möglich zu planen und zu beantragen. Das gibt Ihrem Arbeitgeber ausreichend Zeit für die Entscheidung und ermöglicht gleichzeitig eine zuverlässige und entspannte Organisation Ihrer Sprachreise.
Wenn Sie Bildungsurlaub mit ausreichendem Vorlauf buchen, halten wir Ihren gewünschten Kursplatz und – sofern über uns gebucht – auch die Unterkunft während der Genehmigungsphase zunächst unverbindlich für Sie frei.
Wir wissen, dass die Bearbeitung eines Bildungsurlaubsantrags beim Arbeitgeber unterschiedlich lange dauern kann. Deshalb geben wir Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ausreichend Zeit für die Entscheidung.
Bei frühzeitigen Buchungen fragen wir in der Regel etwa alle drei Wochen freundlich nach, ob Ihr Bildungsurlaub inzwischen genehmigt wurde. Sie müssen also nicht befürchten, dass Ihre Buchung bereits nach wenigen Tagen wieder freigegeben wird, nur weil die Entscheidung Ihres Arbeitgebers noch aussteht.
Was passiert, wenn die Genehmigung ungewöhnlich lange dauert?
Wenn über einen längeren Zeitraum noch keine Entscheidung vorliegt, fragen wir bei Ihnen nach, ob weiterhin mit einer Genehmigung zu rechnen ist. Solange genügend Vorlauf bis zum Kursbeginn besteht, versuchen wir, Ihnen für die Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber ausreichend Zeit zu geben.
Spätestens wenn der Kursbeginn näher rückt, benötigen wir jedoch eine verbindliche Entscheidung.
Sobald der Zeitpunkt von sechs Wochen vor Kursbeginn erreicht beziehungsweise unterschritten wird und uns noch keine Genehmigung vorliegt, melden wir uns bei Ihnen und nennen Ihnen einen konkreten Termin, bis zu dem wir Ihre Rückmeldung benötigen.
Dabei teilen wir Ihnen auch mit, wann wir die unverbindliche Buchung stornieren und den reservierten Kursplatz beziehungsweise die Unterkunft wieder freigeben müssen, falls bis dahin keine Genehmigung vorliegt.
Sie wissen damit immer konkret, bis wann wir Ihre Buchung noch unverbindlich für Sie offenhalten können.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber erst später genehmigt?
Auch nach einer Stornierung der unverbindlichen Reservierung können Sie grundsätzlich erneut buchen, sofern der gewünschte Kurs und gegebenenfalls die Unterkunft noch verfügbar sind.
Dabei gilt jedoch unser organisatorischer Mindestvorlauf: Weniger als drei Wochen vor Kursbeginn nehmen wir keine neue Buchung mehr an.
Eine erneute Buchung bedeutet außerdem, dass die Verfügbarkeit von Kurs und Unterkunft erneut geprüft werden muss. Der zuvor unverbindlich freigehaltene Platz ist nach der Stornierung nicht mehr reserviert.
Kann ich während der unverbindlichen Genehmigungsphase schon meinen Flug buchen?
Wir empfehlen, mit der verbindlichen Flugbuchung zu warten, bis Ihr Bildungsurlaub genehmigt und Ihre Sprachreise von uns bestätigt wurde.
Während der Genehmigungsphase ist die Buchung bewusst noch unverbindlich. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie nicht an die Sprachreise gebunden sind, falls Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht genehmigt.
Die Unverbindlichkeit gilt jedoch für den Buchungsstatus insgesamt. Eine unverbindlich reservierte Reise ist noch keine endgültig bestätigte Sprachreise.
Sobald Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub genehmigt hat, teilen Sie uns dies deshalb bitte mit. Wir können die Buchung dann verbindlich weiterbearbeiten, Ihnen die entsprechenden Unterlagen beziehungsweise die Rechnung zusenden und die weitere Reiseabwicklung abschließen.
Flüge und andere nicht kostenfrei stornierbare Reiseleistungen sollten Sie deshalb möglichst erst buchen, wenn Sie unsere Buchungsbestätigung erhalten haben.
Kurz gesagt: Bei rechtzeitiger Buchung geben wir Ihnen viel Zeit für die Genehmigung und halten Kurs und gegebenenfalls Unterkunft zunächst unverbindlich frei. Je näher der Kursbeginn rückt, desto wichtiger wird jedoch eine verbindliche Entscheidung. Spätestens dann erhalten Sie von uns eine klare Rückmeldefrist, sodass Sie genau wissen, bis wann Ihre unverbindliche Reservierung bestehen bleibt.
Wie schnell Ihr Arbeitgeber auf Ihren Antrag reagieren muss, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Einige Bundesländer sehen eine feste Entscheidungs- oder Ablehnungsfrist vor. Andere verlangen eine Entscheidung „unverzüglich“ oder „so früh wie möglich“. In einigen Bundesländern gilt die Freistellung außerdem automatisch als erteilt, wenn der Arbeitgeber innerhalb der maßgeblichen Frist nicht reagiert.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Antragsfrist und der Reaktionsfrist des Arbeitgebers: Die Antragsfrist bestimmt, bis wann Sie Ihren Bildungsurlaub spätestens beantragen müssen. Die Reaktionsfrist bestimmt, bis wann beziehungsweise wie schnell Ihr Arbeitgeber auf Ihren Antrag reagieren muss.
Baden-Württemberg
Der Arbeitgeber muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags entscheiden.
Reagiert der Arbeitgeber innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Bewilligung als erteilt.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Berlin
Eine Ablehnung muss so früh wie möglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang mitgeteilt werden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ablehnung, gilt die Freistellung als erteilt.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
Brandenburg
Der Arbeitgeber soll seine Entscheidung beziehungsweise eine Ablehnung so früh wie möglich mitteilen. Das Gesetz nennt hierfür grundsätzlich einen Zeitraum von zwei Wochen.
Schweigen des Arbeitgebers gilt in Brandenburg jedoch nicht automatisch als Genehmigung.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Bremen
Der Arbeitgeber soll so früh wie möglich mitteilen, ob Bildungszeit gewährt wird. Das Gesetz nennt hierfür in der Regel einen Zeitraum von einer Woche.
Dabei handelt es sich nicht um eine starre Ausschlussfrist.
Schweigen des Arbeitgebers gilt in Bremen nicht automatisch als Genehmigung.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Bremen
Hamburg
In Hamburg gibt es keine feste gesetzliche Reaktionsfrist.
Schweigen des Arbeitgebers gilt nicht automatisch als Genehmigung.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hamburg
Hessen
Will die Beschäftigungsstelle den Bildungsurlaub verweigern, muss sie dies innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Antrags in der gesetzlich vorgesehenen Form und unter Angabe der Gründe mitteilen.
Erfolgt keine form- und fristgerechte Ablehnung, gilt die Freistellung als erteilt, sofern der Bildungsurlaub ordnungsgemäß und fristgerecht beantragt wurde.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine feste gesetzliche Reaktionsfrist, die sich als bestimmte Zahl von Tagen oder Wochen angeben lässt.
Schweigen des Arbeitgebers gilt nicht automatisch als Genehmigung.
Für unsere Sprachreisen ist diese Regelung derzeit allerdings kaum von praktischer Bedeutung, da klassische Sprachkurse nach der aktuellen Anerkennungspraxis in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel nicht als Bildungsfreistellung anerkannt werden.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen – ab 01.01.2027
Nach dem neuen Bildungszeitrecht ist die Entscheidungsfrist an den Beginn der Veranstaltung gekoppelt.
Hat der Arbeitgeber spätestens vier Wochen vor Beginn der mitgeteilten Bildungsveranstaltung weder die Inanspruchnahme abgelehnt noch über die Genehmigung entschieden, gilt die Bildungszeit für den mitgeteilten Zeitraum als genehmigt.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Niedersachsen ab 2027
Nordrhein-Westfalen
Der Arbeitgeber muss eine Ablehnung innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Antrags beziehungsweise der erforderlichen Unterlagen mitteilen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ordnungsgemäße Ablehnung, gilt die Freistellung als erteilt.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Eine Ablehnung soll so früh wie möglich, in der Regel mindestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden.
Die Reaktionsfrist wird hier also vom Beginn der Veranstaltung aus betrachtet und nicht als feste Zahl von Wochen nach Antragseingang.
Schweigen des Arbeitgebers gilt in Rheinland-Pfalz nicht automatisch als Genehmigung.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz
Saarland
Die Entscheidung über den Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung mitgeteilt werden.
Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung, gilt die Freistellung als erteilt.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland
Sachsen – ab 01.01.2027
Will der Arbeitgeber die Qualifizierungszeit versagen, muss er dies innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich und unter Angabe der Gründe mitteilen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine formgerechte Versagung, gilt die Freistellung als erteilt.
Offizielle Informationen zur Qualifizierungszeit in Sachsen
Sachsen-Anhalt
Eine Ablehnung muss unverzüglich mitgeteilt werden. Das Gesetz konkretisiert dies mit „in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung“, spätestens jedoch drei Arbeitstage vor Beginn der Bildungsveranstaltung.
Schweigen des Arbeitgebers gilt in Sachsen-Anhalt nicht automatisch als Genehmigung.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Eine Ablehnung muss unverzüglich und unter Angabe des Grundes mitgeteilt werden. Eine feste Reaktionsfrist von beispielsweise zwei, drei oder vier Wochen ist nicht vorgesehen.
Schweigen des Arbeitgebers gilt in Schleswig-Holstein nicht automatisch als Genehmigung.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Thüringen
Der Arbeitgeber muss seine Entscheidung innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung mitteilen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ordnungsgemäße Entscheidung beziehungsweise Ablehnung, gilt die Zustimmung zur Bildungsfreistellung als erteilt.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
Bayern
Da Bayern kein allgemeines Bildungsurlaubsgesetz hat, gibt es keine allgemeine landesgesetzliche Entscheidungsfrist für einen Bildungsurlaubsantrag. Entsprechend gibt es auch keine allgemeine gesetzliche Regelung, nach der Schweigen des Arbeitgebers als Genehmigung eines Bildungsurlaubs gilt.
Zusammengefasst:
Schweigen kann nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Frist als Genehmigung gelten in:
Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen ab 2027, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen ab 2027 und Thüringen.
Schweigen gilt nicht automatisch als Genehmigung in:
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Wichtig: Eine automatische Genehmigung durch Schweigen setzt voraus, dass Sie Ihren Bildungsurlaub selbst ordnungsgemäß und fristgerecht beantragt und die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.
Das hängt vom Bundesland ab. In einigen Bundesländern führt das Schweigen des Arbeitgebers nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist tatsächlich dazu, dass die Freistellung als erteilt beziehungsweise der Bildungsurlaub als genehmigt gilt. In anderen Bundesländern gibt es diese automatische Genehmigungswirkung nicht.
Deshalb sollten Sie nicht allein daraus schließen, dass Ihr Bildungsurlaub genehmigt ist, nur weil Sie von Ihrem Arbeitgeber keine Antwort erhalten haben. Entscheidend ist die gesetzliche Regelung Ihres Bundeslandes.
Baden-Württemberg – Ja
Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb der gesetzlichen Entscheidungsfrist von vier Wochen, gilt die Bewilligung als erteilt.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Berlin – Ja
Wird eine Ablehnung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt, gilt die Freistellung als erteilt.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
Brandenburg – Nein
Das Gesetz verlangt eine möglichst frühe Reaktion und nennt grundsätzlich zwei Wochen, sieht bei Schweigen aber keine automatische Genehmigungsfiktion vor.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Bremen – Nein
Der Arbeitgeber soll so früh wie möglich, in der Regel innerhalb einer Woche, reagieren. Schweigen führt jedoch nicht automatisch zur Genehmigung.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Bremen
Hamburg – Nein
Es gibt keine gesetzliche Regelung, nach der Bildungsurlaub allein durch Schweigen automatisch als genehmigt gilt.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hamburg
Hessen – Ja
Erfolgt die Ablehnung nicht form- und fristgerecht innerhalb von drei Wochen, gilt die Freistellung als erteilt, sofern der Antrag ordnungsgemäß gestellt wurde.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern – Nein
Es besteht keine entsprechende gesetzliche Genehmigungsfiktion.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen – ab 01.01.2027 – Ja
Hat der Arbeitgeber vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung weder abgelehnt noch über die Genehmigung entschieden, gilt die Bildungszeit für den mitgeteilten Zeitraum als genehmigt.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Niedersachsen ab 2027
Nordrhein-Westfalen – Ja
Erfolgt innerhalb der gesetzlichen Drei-Wochen-Frist keine ordnungsgemäße Ablehnung, gilt die Freistellung als erteilt.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz – Nein
Das Landesrecht sieht keine automatische Genehmigung allein aufgrund des Schweigens des Arbeitgebers vor.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz
Saarland – Ja
Erfolgt bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn keine Mitteilung des Arbeitgebers, gilt die Freistellung als erteilt.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland
Sachsen – ab 01.01.2027 – Ja
Erfolgt die Versagung nicht formgerecht innerhalb von vier Wochen nach Antragseingang, gilt die Freistellung als erteilt.
Offizielle Informationen zur Qualifizierungszeit in Sachsen
Sachsen-Anhalt – Nein
Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, nach der Schweigen automatisch als Genehmigung gilt, besteht nicht.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein – Nein
Das Gesetz sieht keine automatische Genehmigungswirkung allein aufgrund des Schweigens des Arbeitgebers vor.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Thüringen – Ja
Erfolgt innerhalb von vier Wochen keine ordnungsgemäße Entscheidung beziehungsweise Ablehnung, gilt die Zustimmung zur Bildungsfreistellung als erteilt.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
Bayern
Da Bayern kein allgemeines Bildungsurlaubsgesetz hat, gibt es auch keine landesgesetzliche Regelung, nach der ein Antrag auf Bildungsurlaub durch Schweigen des Arbeitgebers automatisch als genehmigt gilt.
Zusammengefasst:
Schweigen kann nach Ablauf der maßgeblichen Frist als Genehmigung gelten in: Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen ab 2027, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen ab 2027 und Thüringen.
Keine entsprechende gesetzliche Genehmigungsfiktion besteht in: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Wichtig: Eine gesetzliche Genehmigungsfiktion setzt voraus, dass Sie selbst die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen – insbesondere Antragsfrist und erforderliche Unterlagen – eingehalten haben.
Nach Abschluss Ihres Bildungsurlaubskurses erhalten Sie von lernen & helfen ein Zertifikat als Nachweis über Ihre Teilnahme.
Bitte warten Sie auf dieses Zertifikat und reichen Sie für den Nachweis gegenüber Ihrem Arbeitgeber das Zertifikat von lernen & helfen ein.
Der Grund ist einfach: Auch Ihre Anmeldebestätigung und die Unterlagen für den Bildungsurlaub wurden von lernen & helfen ausgestellt. Das Zertifikat nach Abschluss des Kurses knüpft an diese Unterlagen an und ermöglicht Ihrem Arbeitgeber eine eindeutige Zuordnung der absolvierten Bildungsveranstaltung.
Sie erhalten in der Regel zusätzlich ein Zertifikat der Sprachschule vor Ort.
Dieses Zertifikat können Sie selbstverständlich ebenfalls für Ihre persönlichen Unterlagen verwenden. Für den Nachweis Ihres Bildungsurlaubs gegenüber dem Arbeitgeber empfehlen wir jedoch, nicht ausschließlich das Zertifikat der Sprachschule einzureichen.
Die Sprachschule kann auf ihrem Zertifikat unter ihrem eigenen Namen auftreten, während Ihre Anmeldebestätigung für den Bildungsurlaub von lernen & helfen ausgestellt wurde. Dadurch kann es beim Arbeitgeber zu unnötigen Rückfragen kommen, weil die Bezeichnungen auf den Dokumenten nicht übereinstimmen.
Für Ihren Arbeitgeber verwenden Sie deshalb bitte das Zertifikat von lernen & helfen. Dieses ist auf Ihre Bildungsurlaubsunterlagen abgestimmt und dient als Nachweis für die von uns bestätigte Bildungsveranstaltung.
Sollten Sie das Zertifikat der Sprachschule bereits unmittelbar am letzten Kurstag erhalten, warten Sie bitte dennoch auf unser Zertifikat, bevor Sie den abschließenden Nachweis bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
Ja, Sie können den gewünschten Bildungsurlaub weiterhin bei uns buchen. Ob Ihr Arbeitgeber einer kurzfristigeren Freistellung zustimmt, müssen Sie jedoch direkt mit Ihrer Personalabteilung beziehungsweise Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten klären.
Die gesetzlichen Antragsfristen bestimmen, bis wann Sie Ihren Bildungsurlaub spätestens geltend machen müssen, wenn Sie sich auf Ihren gesetzlichen Anspruch berufen möchten.
Haben Sie diese Frist bereits verpasst, ist Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, Ihnen den Bildungsurlaub für den gewünschten Termin noch zu gewähren.
Das bedeutet aber nicht, dass eine kurzfristigere Genehmigung ausgeschlossen ist.
In der Praxis sind durchaus kulante Lösungen möglich. Manche Arbeitgeber stimmen einem Bildungsurlaub auch dann noch zu, wenn die gesetzliche Antragsfrist bereits unterschritten wurde – insbesondere wenn die Abwesenheit betrieblich problemlos organisiert werden kann.
Andere Arbeitgeber beziehungsweise Personalabteilungen halten sich dagegen strikt an die gesetzlichen Fristen.
Sprechen Sie deshalb am besten direkt mit Ihrem Arbeitgeber, bevor Sie von einer kurzfristigen Genehmigung ausgehen.
Dabei sind beispielsweise folgende Lösungen möglich:
• Ihr Arbeitgeber genehmigt den gewünschten Termin trotz der verspäteten Antragstellung freiwillig.
• Ihr Arbeitgeber stimmt dem Bildungsurlaub grundsätzlich zu, bittet Sie aber, einen späteren Kurstermin zu wählen, bei dem die gesetzliche Antragsfrist wieder eingehalten werden kann.
• Ihr Arbeitgeber lehnt den kurzfristigen Termin ab. In diesem Fall können Sie gegebenenfalls einen späteren Bildungsurlaubstermin wählen.
Für die Buchung bei lernen & helfen ist eine bereits unterschrittene gesetzliche Antragsfrist grundsätzlich kein Hindernis. Entscheidend ist, ob Ihr Arbeitgeber bereit ist, dem gewünschten Termin trotz der kürzeren Vorlaufzeit zuzustimmen.
Wenn der Bildungsurlaub in Ihrem Unternehmen bereits intern abgesprochen ist und lediglich die formalen Unterlagen fehlen, kann deshalb auch eine kurzfristige Buchung sinnvoll sein.
Kurz gesagt: Fragen kostet nichts. Auch nach Ablauf der gesetzlichen Antragsfrist kann Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub freiwillig für den gewünschten Termin ermöglichen – einen gesetzlichen Anspruch auf diese kurzfristige Genehmigung haben Sie jedoch grundsätzlich nicht mehr.
Genehmigung oder Ablehnung durch den Arbeitgeber
- Mein Sprachkurs ist als Bildungsurlaub anerkannt. Muss mein Arbeitgeber ihn deshalb genehmigen?
- Aus welchen Gründen darf mein Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?
- Was sind dringende betriebliche oder dienstliche Gründe?
- Darf mein Arbeitgeber wegen Urlaub oder Abwesenheit anderer Kolleginnen und Kollegen ablehnen?
- Darf mein Arbeitgeber ablehnen, weil der Sprachkurs für meine berufliche Tätigkeit nicht notwendig ist?
- Darf mein Arbeitgeber bestimmen, welchen Bildungsurlaub oder Sprachkurs ich besuche?
- Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich den Bildungsurlaub zu einem anderen Termin nehme?
- Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber meinen Bildungsurlaub ablehnt?
- Kann ich einen abgelehnten Bildungsurlaub später nachholen oder auf das nächste Jahr übertragen?
- Was passiert mit meiner Buchung bei lernen & helfen, wenn mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnt?
Die Anerkennung des Sprachkurses allein reicht noch nicht aus. Für einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung müssen grundsätzlich zwei Voraussetzungen zusammenkommen:
1. Der Sprachkurs muss für Bildungsurlaub anerkannt beziehungsweise nach den Regelungen Ihres Bundeslandes als Bildungsurlaub nutzbar sein.
Damit ist sichergestellt, dass die Bildungsveranstaltung die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
2. Sie selbst müssen einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben.
Dazu gehört beispielsweise, dass für Ihr Beschäftigungsverhältnis das entsprechende Bildungsurlaubsgesetz gilt, Sie die erforderliche Wartezeit erfüllt haben, noch ausreichend Bildungsurlaub zur Verfügung steht und Sie den Antrag fristgerecht stellen.
Sind sowohl die Voraussetzungen der Bildungsveranstaltung als auch Ihre persönlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung.
Der Arbeitgeber kann den Antrag dann nicht nach freiem Ermessen genehmigen oder ablehnen. Eine Ablehnung kommt nur in Betracht, wenn das jeweilige Landesgesetz dafür einen konkreten Ablehnungsgrund vorsieht.
Kurz gesagt: Anerkannter Sprachkurs + persönlicher Anspruch auf Bildungsurlaub = grundsätzlich Anspruch auf Freistellung.
Welche gesetzlichen Gründe einer Freistellung trotzdem entgegenstehen können, erklären wir in der folgenden FAQ: „Wann darf mein Arbeitgeber meinen Bildungsurlaub ablehnen?“
Ihr Arbeitgeber darf einen bestehenden Anspruch auf Bildungsurlaub nicht nach freiem Ermessen ablehnen. Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn ein Ablehnungsgrund vorliegt, den das für Sie geltende Landesrecht vorsieht.
Besonders häufig geht es um dringende beziehungsweise zwingende betriebliche oder dienstliche Belange, bereits genehmigte oder sozial vorrangige Urlaubs- und Freistellungswünsche anderer Beschäftigter sowie besondere Belastungsgrenzen für kleinere oder bereits stark durch Bildungsfreistellungen belastete Betriebe.
Welche Gründe genau zulässig sind, unterscheidet sich nach Bundesland.
Baden-Württemberg
Der Arbeitgeber kann Bildungszeit insbesondere ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen. Dazu kann beispielsweise eine erhebliche Beeinträchtigung des Betriebsablaufs durch Urlaub oder Krankheit anderer Beschäftigter gehören.
Eine Ablehnung ist außerdem möglich, wenn bereits 10 % der den Beschäftigten insgesamt zustehenden Bildungszeit im laufenden Kalenderjahr genommen oder bewilligt wurden.
Eine weitere Besonderheit gilt für kleine Betriebe: Sind am maßgeblichen Stichtag weniger als zehn Personen beschäftigt, kann der Arbeitgeber die Bildungszeit ablehnen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Berlin
In Berlin kann Bildungszeit abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange entgegenstehen oder Freistellungsansprüche anderer Beschäftigter unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.
Für Betriebe mit höchstens 20 Beschäftigten gilt zusätzlich eine Belastungsgrenze: Eine Ablehnung ist möglich, wenn bereits 10 % der sämtlichen Anspruchsberechtigten insgesamt zustehenden Bildungszeit genommen oder bewilligt wurden.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
Brandenburg
In Brandenburg kann Bildungszeit wegen zwingender betrieblicher Belange abgelehnt werden. Dazu können beispielsweise personelle Engpässe, betriebsnotwendige Aufgaben oder die notwendige Anwesenheit der beschäftigten Person gehören.
Auch vorrangige Urlaubsansprüche anderer Beschäftigter können entgegenstehen.
Zusätzlich gilt eine konkrete Belastungsgrenze: Überschreitet die Gesamtzahl der im Betrieb gewährten Bildungszeittage im laufenden Kalenderjahr das 2,5-Fache der Beschäftigtenzahl, kann eine weitere Freistellung abgelehnt werden. Bei Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten gilt bereits das 1,5-Fache der Beschäftigtenzahl.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Bremen
In Bremen kann Bildungszeit zum gewünschten Zeitpunkt abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange entgegenstehen oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.
Eine besondere Kleinbetriebs- oder prozentuale Belastungsgrenze wie in einigen anderen Bundesländern besteht nicht.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Bremen
Hamburg
In Hamburg kann der gewünschte Zeitraum abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange entgegenstehen oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.
Eine besondere betriebliche Belastungsgrenze wie beispielsweise in Brandenburg oder Hessen ist nicht vorgesehen.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hamburg
Hessen
In Hessen kann die Beschäftigungsstelle Bildungsurlaub insbesondere ablehnen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen.
Daneben besteht eine Belastungsgrenze: Eine Ablehnung ist möglich, wenn im laufenden Kalenderjahr bereits mehr als ein Drittel der Beschäftigten an anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen teilgenommen hat.
Bei Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung kann außerdem der gesetzlich erforderliche Berufsbezug eine Rolle spielen. Darauf gehen wir in der FAQ zum Berufsbezug ausführlicher ein.
Offizielle Informationen zu Ablehnungen in Hessen
Niedersachsen – ab 01.01.2027
Nach dem neuen Niedersächsischen Bildungszeitrecht kann der Arbeitgeber insbesondere ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen oder Erholungswünsche anderer Beschäftigter unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.
Eine zusätzliche Kleinbetriebs- oder prozentuale Belastungsgrenze ist nicht besonders geregelt.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Niedersachsen ab 2027
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen darf der Arbeitgeber die Arbeitnehmerweiterbildung zum beantragten Zeitpunkt ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Beschäftigter entgegenstehen.
Daneben gelten besondere betriebliche Grenzen: In Betrieben oder Dienststellen mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein gesetzlicher Freistellungsanspruch. Bei bis zu 50 Beschäftigten entfällt der Freistellungsanspruch für das laufende Kalenderjahr, wenn bereits 10 % der Beschäftigten freigestellt wurden.
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz kann Bildungszeit wegen zwingender betrieblicher oder dienstlicher Belange einmalig abgelehnt werden.
Daneben besteht eine Belastungsgrenze: Eine weitere Bildungszeit kann abgelehnt werden, sobald die Gesamtzahl der im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommenen Bildungszeittage die Zahl der am 30. April anspruchsberechtigten Beschäftigten erreicht hat.
Arbeitgeber mit weniger als fünf Beschäftigten sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Bildungszeit zu gewähren.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz
Saarland
Im Saarland kann die Freistellung insbesondere wegen zwingender betrieblicher oder dienstlicher Belange oder wegen sozial vorrangiger Urlaubswünsche anderer Beschäftigter abgelehnt werden.
Für Arbeitsstätten mit weniger als zehn Beschäftigten gilt außerdem eine Sonderregelung: Eine Freistellung kann abgelehnt werden, wenn im laufenden Kalenderjahr bereits mehr als ein Drittel der Beschäftigten ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung geltend gemacht hat.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland
Sachsen – ab 01.01.2027
Nach dem neuen Sächsischen Qualifizierungszeitgesetz kann Qualifizierungszeit versagt werden, wenn im beantragten Zeitraum dringende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen.
Als ein solcher Belang gilt ausdrücklich auch, wenn im laufenden Kalenderjahr mehr als 25 % der Beschäftigten des Arbeitgebers Qualifizierungszeit in Anspruch nehmen.
Sächsisches Qualifizierungszeitgesetz – gültig ab 01.01.2027
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt darf die Bildungsfreistellung insbesondere abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder bereits genehmigte Urlaubsanträge anderer Beschäftigter entgegenstehen.
Zusätzlich gilt eine gesetzliche Belastungsgrenze: Eine Ablehnung ist möglich, sobald die Zahl der im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommenen Bildungsfreistellungstage die Zahl der am 30. April Beschäftigten erreicht hat.
Arbeitgeber mit weniger als fünf Beschäftigten müssen im laufenden Kalenderjahr keine Bildungsfreistellung gewähren.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein kann der Arbeitgeber Bildungsfreistellung ablehnen, wenn betriebliche oder dienstliche Gründe entgegenstehen oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.
Allein die gleichzeitige Abwesenheit mehrerer Beschäftigter reicht dabei nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob dadurch der ordnungsgemäße Betriebsablauf tatsächlich beeinträchtigt wird.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Thüringen
In Thüringen sind die gesetzlichen Ablehnungsgründe besonders konkret geregelt. Neben dringenden betrieblichen Belangen und bereits genehmigten Urlaubsanträgen anderer Beschäftigter gelten abhängig von der Betriebsgröße besondere Belastungsgrenzen.
Bei weniger als fünf Beschäftigten besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsfreistellung.
Bei 5 bis 25 Beschäftigten kann eine weitere Freistellung abgelehnt werden, wenn im Kalenderjahr bereits fünf Tage Bildungsfreistellung genehmigt oder genommen wurden.
Bei 26 bis 50 Beschäftigten liegt die Grenze bei 10 % der jährlich möglichen Freistellungstage, bei mehr als 50 Beschäftigten bei 20 %.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
Zusammengefasst:
Ihr Arbeitgeber darf einen bestehenden gesetzlichen Bildungsurlaubsanspruch nicht einfach nach Belieben ablehnen. Entscheidend ist immer, ob ein nach dem jeweiligen Landesrecht zulässiger Ablehnungsgrund vorliegt.
Besonders häufig sind dies zwingende oder dringende betriebliche beziehungsweise dienstliche Belange, konkurrierende Urlaubs- oder Freistellungswünsche anderer Beschäftigter sowie besondere Belastungsgrenzen für den Betrieb.
Ob der konkrete Sprachkurs außerdem einen Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit haben muss, ist ebenfalls vom Bundesland abhängig. Welche Anforderungen dabei gelten, erklären wir in der FAQ „Darf mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen, weil der Sprachkurs für meine Arbeit nicht notwendig ist?“
Was genau unter dringenden oder zwingenden betrieblichen beziehungsweise dienstlichen Belangen zu verstehen ist, erklären wir in der folgenden FAQ.
Dringende oder zwingende betriebliche beziehungsweise dienstliche Gründe liegen vor, wenn Ihre Abwesenheit während des beantragten Bildungsurlaubs zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebs- oder Dienstablaufs führen würde.
Es reicht grundsätzlich nicht aus, dass Ihre Abwesenheit für den Arbeitgeber lediglich ungünstig oder mit zusätzlichem organisatorischem Aufwand verbunden ist. Entscheidend ist die konkrete Situation im beantragten Zeitraum.
Mögliche betriebliche oder dienstliche Gründe können zum Beispiel sein:
• ein erheblicher personeller Engpass,
• der gleichzeitige Ausfall wichtiger Beschäftigter,
• Krankheit oder bereits genehmigter Urlaub anderer Beschäftigter, wenn dadurch der Betriebsablauf erheblich beeinträchtigt würde,
• ein außergewöhnlicher oder nicht aufschiebbarer Arbeitsanfall,
• betriebsnotwendige Aufgaben, die gerade in diesem Zeitraum erledigt werden müssen, oder
• Ihre persönliche Unabkömmlichkeit, weil eine notwendige Vertretung nicht möglich ist.
Welche Anforderungen gelten, hängt vom jeweiligen Landesrecht und vom konkreten Einzelfall ab. Die Begriffe unterscheiden sich dabei etwas: Die Landesgesetze sprechen beispielsweise von „dringenden betrieblichen Belangen“, „zwingenden betrieblichen Belangen“, „dringenden betrieblichen Erfordernissen“ oder „betrieblichen oder dienstlichen Gründen“.
Baden-Württemberg erläutert beispielsweise ausdrücklich, dass dringende betriebliche Belange zu einer nicht unwesentlichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufs führen müssen. Urlaub oder Krankheit anderer Kolleginnen und Kollegen können eine solche Situation verursachen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Brandenburg nennt als Beispiele für zwingende betriebliche Belange unter anderem personelle Engpässe, betriebsnotwendige Aufgaben und die Unabkömmlichkeit des Beschäftigten.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Auch in Hessen können dringende betriebliche Erfordernisse einer Freistellung im gewünschten Zeitraum entgegenstehen. Ein Beispiel kann sein, dass eine für den ordnungsgemäßen Betriebsablauf unbedingt notwendige Vertretung nicht sichergestellt werden kann oder ein besonderer unaufschiebbarer Arbeitsanfall besteht.
Offizielle Informationen zu Ablehnungen in Hessen
Die bloße Behauptung, dass Ihre Abwesenheit dem Betrieb Schwierigkeiten bereitet, reicht jedoch nicht automatisch aus.
Das zeigt auch ein rechtskräftiges Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 4. Dezember 2025. In dem entschiedenen Fall genügte es nicht, dass während des beantragten Bildungsurlaubs weitere Personen abwesend sein sollten. Der Arbeitgeber hatte nicht konkret dargelegt, warum gerade dadurch der Betriebsablauf so beeinträchtigt würde, dass der Bildungsurlaub versagt werden durfte.
Informationen der schleswig-holsteinischen Justiz zum Urteil des Arbeitsgerichts Kiel
Wichtig: Ob tatsächlich ein dringender oder zwingender betrieblicher beziehungsweise dienstlicher Grund vorliegt, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Es kommt auf den konkreten Betrieb, Ihre Tätigkeit, die Personalsituation und den beantragten Zeitraum an.
In mehreren Bundesländern muss der Arbeitgeber eine Ablehnung außerdem begründen beziehungsweise die entgegenstehenden Gründe darlegen. Eine allgemeine Aussage wie „Das passt betrieblich nicht“ bedeutet daher nicht automatisch, dass eine Ablehnung rechtmäßig ist.
Besondere gesetzliche Belastungsgrenzen – beispielsweise aufgrund der Betriebsgröße oder weil bereits viele Beschäftigte Bildungsurlaub genommen haben – haben wir in der vorherigen FAQ „Wann darf mein Arbeitgeber meinen Bildungsurlaubsantrag ablehnen?“ ausführlich dargestellt.
Ob bereits genehmigter Urlaub oder die Abwesenheit anderer Kolleginnen und Kollegen für sich genommen ein Ablehnungsgrund sein kann, erklären wir in der folgenden FAQ.
Ja, das kann je nach Bundesland und konkreter Situation ein zulässiger Ablehnungsgrund sein. Die bloße Tatsache, dass eine Kollegin oder ein Kollege gleichzeitig Urlaub hat, reicht aber nicht automatisch aus.
Die Landesgesetze unterscheiden sich hierbei. In mehreren Bundesländern ist ausdrücklich geregelt, dass Bildungsurlaub zum gewünschten Zeitpunkt abgelehnt werden kann, wenn Urlaubs-, Erholungs- oder andere Freistellungswünsche von Beschäftigten entgegenstehen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.
Das bedeutet: Nicht jeder bereits eingetragene Urlaub einer anderen Person hat automatisch Vorrang vor Ihrem Bildungsurlaub. Entscheidend ist, ob die konkurrierende Freistellung nach dem jeweiligen Landesrecht tatsächlich vorrangig ist.
Ausdrücklich als möglicher Ablehnungsgrund geregelt ist die Konkurrenz mit Urlaub oder anderen Freistellungsansprüchen insbesondere in:
• Berlin
• Brandenburg
• Bremen
• Hamburg
• Niedersachsen ab 01.01.2027
• Nordrhein-Westfalen
• Saarland
• Sachsen-Anhalt
• Schleswig-Holstein
• Thüringen
Berlin stellt beispielsweise auf Freistellungsansprüche anderer Beschäftigter ab, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
In Brandenburg können vorrangige Urlaubsansprüche anderer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, einer Bildungszeit entgegenstehen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Auch Bremen nennt ausdrücklich Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Bremen
Nach dem neuen, ab 01.01.2027 geltenden Bildungszeitrecht in Niedersachsen können ebenfalls Erholungswünsche anderer Beschäftigter berücksichtigt werden, wenn diese unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Niedersachsen ab 2027
Im Saarland können Urlaubswünsche anderer Beschäftigter ebenfalls entgegenstehen, wenn sie unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland
Schleswig-Holstein nennt Urlaubswünsche anderer Beschäftigter ebenfalls ausdrücklich. Die Landesinformation stellt zugleich klar, dass eine Ablehnung voraussetzt, dass ein ordnungsgemäßer Betriebsablauf nicht gewährleistet wäre.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
In anderen Bundesländern ist Urlaub oder die Abwesenheit anderer Beschäftigter dagegen nicht in gleicher Weise als eigenständiger Ablehnungsgrund hervorgehoben.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Personalsituation dort bedeutungslos ist. In Baden-Württemberg können beispielsweise Urlaub oder Krankheit anderer Beschäftigter dazu führen, dass durch Ihre zusätzliche Abwesenheit dringende betriebliche Belange entstehen. Entscheidend ist dann nicht der Urlaub der Kollegin oder des Kollegen an sich, sondern die daraus resultierende erhebliche Beeinträchtigung des Betriebsablaufs.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Auch mehrere gleichzeitige Abwesenheiten reichen nicht automatisch für eine Ablehnung aus.
Das hat das Arbeitsgericht Kiel in einem rechtskräftigen Urteil vom 4. Dezember 2025 besonders anschaulich bestätigt. Allein die Tatsache, dass während des beantragten Bildungsurlaubs weitere Personen abwesend sind, genügt danach nicht. Der Arbeitgeber muss konkret darlegen können, warum dadurch der Betriebsablauf beeinträchtigt wird.
Informationen der schleswig-holsteinischen Justiz zum Urteil des Arbeitsgerichts Kiel
Zusammengefasst: Ein gleichzeitig geplanter oder bereits genehmigter Urlaub von Kolleginnen und Kollegen bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Bildungsurlaub abgelehnt werden darf. Entscheidend sind das jeweilige Landesrecht, ein möglicher sozialer Vorrang anderer Beschäftigter und die konkrete betriebliche Situation.
Eine pauschale Begründung wie „In dieser Woche hat schon jemand Urlaub“ reicht daher nicht in jedem Fall aus.
Nicht allein deshalb, weil Ihr Arbeitgeber den Sprachkurs persönlich für Ihre aktuelle Tätigkeit nicht für notwendig hält. Entscheidend ist vielmehr, welche Anforderungen das Bildungsurlaubsrecht Ihres Bundeslandes an den beruflichen Bezug stellt.
Dabei unterscheiden sich die Bundesländer deutlich.
In einigen Bundesländern muss bei einem als berufliche Weiterbildung genutzten Sprachkurs ein beruflicher Bezug beziehungsweise Nutzen vorhanden sein. Die Fremdsprache muss dabei jedoch nicht unbedingt unmittelbar für Ihre aktuelle Tätigkeit benötigt werden. Teilweise genügt bereits ein mittelbarer beruflicher Nutzen.
In anderen Bundesländern ist dagegen kein zusätzlicher individueller Nachweis erforderlich, dass gerade Ihr derzeitiger Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar von dem Sprachkurs profitiert. Dort stehen insbesondere die Anerkennung beziehungsweise Freistellungsfähigkeit der Veranstaltung und Ihre persönlichen Anspruchsvoraussetzungen im Vordergrund.
Baden-Württemberg – beruflicher Nutzen relevant
Bei beruflicher Weiterbildung muss ein Bezug zur Hauptbeschäftigung bestehen. Der Nutzen muss nicht unmittelbar sein. Es genügt, wenn Kenntnisse vermittelt werden, die im Beruf zu einem auch nur mittelbar wirkenden Vorteil für den Arbeitgeber verwendet werden können.
Ihr Arbeitgeber kann daher nicht allein verlangen, dass Sie die Fremdsprache unmittelbar für Ihre derzeitige Tätigkeit benötigen. Ein nachvollziehbarer beruflicher Zusammenhang muss jedoch bestehen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Berlin – beruflicher Nutzen relevant
Auch Berlin verlangt bei beruflicher Weiterbildung einen beruflichen Bezug. Dieser ist jedoch nicht auf die unmittelbar ausgeübte Tätigkeit beschränkt.
Auch Bildungsinhalte, die sich nicht unmittelbar auf Ihre derzeitige Tätigkeit beziehen, können eingeschlossen sein, wenn sie zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil für den Arbeitgeber verwendet werden können.
Dass Ihr Arbeitgeber den Sprachkurs persönlich für „nicht notwendig“ hält, genügt daher nicht automatisch für eine Ablehnung.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
Brandenburg – mittelbarer beruflicher Nutzen ausreichend
Bei beruflicher Weiterbildung ist in Brandenburg ein beruflicher Bezug erforderlich. Der Sprachkurs muss sich jedoch nicht unmittelbar auf Ihre aktuell ausgeübte Tätigkeit beziehen.
Nach § 22 Absatz 3 des Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetzes sind auch Bildungsinhalte eingeschlossen, die keinen unmittelbaren Bezug zur ausgeübten Tätigkeit haben, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil für den Arbeitgeber verwendet werden können.
Ihr Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub deshalb nicht allein mit der Begründung ablehnen, dass Sie die Fremdsprache für Ihre derzeitige Tätigkeit nicht zwingend benötigen. Entscheidend ist, ob der gesetzlich erforderliche berufliche Bezug zumindest in Form eines mittelbaren beruflichen Nutzens gegeben ist.
Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz – § 22 Bildungszeit
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Brandenburg
Bremen – kein individueller Nutzen für den Arbeitgeber erforderlich
In Bremen können Beschäftigte das Thema ihrer Bildungszeitveranstaltung grundsätzlich frei wählen. Die Veranstaltung kann einen direkten Bezug zur Arbeit haben, muss dies aber nicht.
Der Arbeitgeber kann einen anerkannten Sprachkurs deshalb nicht allein mit der Begründung ablehnen, dass die Fremdsprache für Ihre derzeitige Tätigkeit nicht notwendig sei.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Bremen
Hamburg – beruflicher Nutzen relevant
Bei Sprachkursen, die als berufliche Weiterbildung genutzt werden sollen, verlangt Hamburg einen beruflichen Bezug zur ausgeübten Beschäftigung.
Die Sprachkenntnisse müssen dabei nicht zwingend unmittelbar für Ihre derzeitige Tätigkeit erforderlich sein. Ein zumindest mittelbarer Vorteil für den Arbeitgeber kann ausreichen.
Nicht ausreichend wäre dagegen eine Weiterbildung, die ausschließlich privaten Interessen dient oder ausschließlich auf einen Stellenwechsel zu einem anderen Arbeitgeber vorbereitet.
Offizielle Anforderungen an Sprachkurse als Bildungsurlaub in Hamburg
Hessen – beruflicher Nutzen relevant
Auch in Hessen ist bei beruflicher Weiterbildung ein Berufsbezug erforderlich. Die vermittelten Inhalte müssen bei der aktuellen Beschäftigungsstelle in der ausgeübten beruflichen Tätigkeit gegenwärtig oder voraussichtlich zukünftig verwendet werden können.
Bei Sprachkursen wird dieser Berufsbezug im Anerkennungsverfahren grundsätzlich angenommen. Die Beschäftigungsstelle kann ihn im konkreten Freistellungsfall jedoch hinterfragen.
Die persönliche Einschätzung des Arbeitgebers, dass eine Fremdsprache „nicht notwendig“ sei, ist deshalb nicht allein entscheidend. Maßgeblich ist, ob die gesetzlichen Anforderungen an den Berufsbezug erfüllt sind.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hessen
Niedersachsen – ab 01.01.2027 – kein individueller Nutzen für den Arbeitgeber erforderlich
Nach dem neuen niedersächsischen Bildungszeitrecht ist kein zusätzlicher individueller Nachweis erforderlich, dass gerade Ihr derzeitiger Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar von dem Sprachkurs profitiert.
Der Arbeitgeber kann einen anerkannten Sprachkurs deshalb nicht allein mit der Begründung ablehnen, dass die Fremdsprache für Ihre derzeitige Arbeit nicht notwendig sei.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Niedersachsen ab 2027
Nordrhein-Westfalen – beruflicher Nutzen relevant
In Nordrhein-Westfalen muss berufliche Arbeitnehmerweiterbildung zwar berufsbezogen sein. Sie ist aber ausdrücklich nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt.
Auch Bildungsinhalte ohne unmittelbaren Bezug zur derzeitigen Tätigkeit sind eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil für den Arbeitgeber verwendet werden können.
Der Arbeitgeber kann daher nicht verlangen, dass der Sprachkurs für Ihre momentane Tätigkeit zwingend notwendig sein muss.
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz – kein individueller Nutzen für den Arbeitgeber erforderlich
In Rheinland-Pfalz ist kein zusätzlicher individueller Nachweis erforderlich, dass gerade Ihr derzeitiger Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar von dem Sprachkurs profitiert.
Entscheidend ist insbesondere, dass es sich um eine nach dem Landesbildungszeitgesetz anerkannte beziehungsweise für die Bildungszeit geeignete Weiterbildungsveranstaltung handelt und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Arbeitgeber kann deshalb nicht allein mit dem Argument ablehnen, dass Sie die Fremdsprache an Ihrem aktuellen Arbeitsplatz nicht benötigen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz
Saarland – kein individueller Nutzen für den Arbeitgeber erforderlich
Auch im Saarland ist für die hier betrachtete Weiterbildung kein zusätzlicher individueller Nachweis erforderlich, dass gerade der derzeitige Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar von dem Sprachkurs profitiert.
Ein freistellungsfähiger Sprachkurs kann daher nicht allein mit dem Argument abgelehnt werden, dass Sie die Fremdsprache an Ihrem aktuellen Arbeitsplatz nicht benötigen.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland
Sachsen – ab 01.01.2027 – kein individueller Nutzen für den Arbeitgeber erforderlich
Nach dem ab 01.01.2027 geltenden Sächsischen Qualifizierungszeitgesetz ist kein zusätzlicher individueller Nachweis erforderlich, dass gerade Ihr derzeitiger Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar von dem Sprachkurs profitiert.
Der Arbeitgeber kann die Qualifizierungszeit deshalb nicht allein mit der Begründung ablehnen, dass er den Sprachkurs für Ihre derzeitige berufliche Tätigkeit nicht für notwendig hält.
Sächsisches Qualifizierungszeitgesetz – gültig ab 01.01.2027
Sachsen-Anhalt – beruflicher Nutzen relevant
In Sachsen-Anhalt gehört die berufsspezifische Weiterbildung zu den gesetzlich vorgesehenen Formen der Bildungsfreistellung.
Dabei können auch Bildungsinhalte eingeschlossen sein, die sich nicht unmittelbar auf die derzeit ausgeübte Tätigkeit beziehen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil für das Arbeitsergebnis verwendet werden können.
Ein Sprachkurs muss daher nicht zwingend unmittelbar für Ihre aktuelle Tätigkeit notwendig sein. Ein entsprechender beruflicher beziehungsweise mittelbarer Nutzen muss jedoch vorhanden sein.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein – kein individueller Nutzen für den Arbeitgeber erforderlich
In Schleswig-Holstein ist grundsätzlich kein zusätzlicher individueller Nachweis erforderlich, dass gerade Ihr derzeitiger Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar von dem Sprachkurs profitiert.
Ein anerkannter Sprachkurs kann deshalb nicht allein mit der Begründung abgelehnt werden, dass die Fremdsprache für Ihren aktuellen Arbeitsplatz nicht erforderlich sei.
Bei Veranstaltungen, die ausdrücklich nur im Rahmen beruflicher Weiterbildung anerkannt wurden, kann allerdings die Zugehörigkeit zum entsprechenden beruflichen Personenkreis relevant sein.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Thüringen – kein individueller Nutzen für den Arbeitgeber erforderlich
In Thüringen ist bei einer anerkannten Bildungsveranstaltung kein zusätzlicher individueller Nachweis erforderlich, dass gerade Ihr aktueller Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar von dem Sprachkurs profitiert.
Der Arbeitgeber kann die Bildungsfreistellung deshalb nicht allein mit der Begründung ablehnen, dass er den Sprachkurs für Ihre derzeitige Arbeit nicht für notwendig hält.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
Zusammengefasst:
Beruflicher Bezug beziehungsweise Nutzen relevant:
Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.
Kein zusätzlicher individueller Nutzen für den konkreten Arbeitgeber erforderlich:
Bremen, Niedersachsen ab 2027, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen ab 2027, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Die persönliche Einschätzung Ihres Arbeitgebers, dass Sie die Fremdsprache für Ihre aktuelle Arbeit „nicht brauchen“, reicht daher nicht automatisch für eine Ablehnung.
Wo ein Berufsbezug gesetzlich erforderlich ist, kommt es darauf an, ob die gesetzlichen Anforderungen an diesen beruflichen beziehungsweise mittelbaren Nutzen erfüllt sind. Dabei muss der Sprachkurs je nach Bundesland gerade nicht zwingend unmittelbar für die aktuelle Tätigkeit erforderlich sein.
Wo kein zusätzlicher individueller Nutzen für den konkreten Arbeitgeber verlangt wird, kann der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht allein deshalb ablehnen, weil er persönlich keinen Nutzen des Sprachkurses für Ihre derzeitige Tätigkeit oder seinen Betrieb sieht.
Grundsätzlich nein. Wenn Sie Ihren gesetzlichen Bildungsurlaubsanspruch nutzen, wählen Sie selbst aus, welche für Sie geeignete und nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannte beziehungsweise freistellungsfähige Veranstaltung Sie besuchen möchten.
Der Arbeitgeber darf Ihnen grundsätzlich nicht vorschreiben, welche Sprache Sie lernen, welchen Sprachkurs Sie besuchen oder welchen Anbieter Sie wählen sollen.
Besonders ausdrücklich ist dies beispielsweise in Brandenburg geregelt: Dort darf die Beschäftigungsstelle die anspruchsberechtigte Person nicht in der freien Auswahl unter den anerkannten Veranstaltungen behindern.
Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz – § 29 Wahlfreiheit und Benachteiligungsverbot
Auch Bremen stellt ausdrücklich klar, dass Beschäftigte das Thema ihrer Bildungszeitveranstaltung frei wählen können und der Arbeitgeber keine inhaltlichen Vorgaben machen darf.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Bremen
Auch den Kursort können Sie grundsätzlich selbst wählen. Ihr Arbeitgeber kann nicht allein deshalb verlangen, dass Sie einen Sprachkurs in Deutschland statt im Ausland besuchen.
Entscheidend ist, ob die konkrete Veranstaltung die gesetzlichen Voraussetzungen des für Sie geltenden Bundeslandes erfüllt und – soweit erforderlich – als Bildungsurlaub anerkannt beziehungsweise freistellungsfähig ist.
Ein Sprachkurs im Ausland ist nicht allein deshalb weniger als Bildungsurlaub geeignet, weil er an einem touristisch attraktiven Ort stattfindet. Auch ein Kurs am Meer, in einer bekannten Großstadt oder in einem beliebten Urlaubsland kann Bildungsurlaub sein, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Der Arbeitgeber kann deshalb einen ordnungsgemäß anerkannten beziehungsweise freistellungsfähigen Sprachkurs nicht allein mit der Begründung ablehnen, dass derselbe oder ein ähnlicher Sprachkurs auch in Deutschland angeboten wird oder eine Reise ins Ausland aus seiner Sicht nicht notwendig sei.
Etwas anderes ist es, wenn Ihr Arbeitgeber die Weiterbildung zusätzlich finanziert. Die Kosten des Sprachkurses, der Reise und der Unterkunft müssen beim gesetzlichen Bildungsurlaub grundsätzlich nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. Erklärt sich der Arbeitgeber freiwillig zur Kostenübernahme bereit, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam vereinbaren, für welche Weiterbildung diese zusätzliche Leistung gewährt wird.
Das ist jedoch von Ihrem gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub zu unterscheiden: Aus der Entscheidung des Arbeitgebers, einen bestimmten Kurs nicht zu bezahlen, folgt nicht automatisch, dass er einen anderen, von Ihnen selbst finanzierten und gesetzlich freistellungsfähigen Bildungsurlaub bestimmen oder allein deshalb ablehnen darf.
Kurz gesagt: Den gesetzlichen Bildungsurlaub wählen grundsätzlich Sie – solange die Veranstaltung die für Sie geltenden Voraussetzungen erfüllt. Welche freiwillig vom Arbeitgeber finanzierte Weiterbildung bezahlt wird, kann dagegen Gegenstand einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber sein.
In der Praxis bedeutet eine Ablehnung aus betrieblichen Gründen häufig: Sie suchen sich einen anderen Kurstermin und beantragen die Bildungsfreistellung für diesen Termin erneut.
Der Arbeitgeber kann jedoch nicht pauschal verlangen, dass Sie Ihren Bildungsurlaub „irgendwann anders“ nehmen. Die Ablehnung muss sich auf einen nach dem jeweiligen Landesrecht zulässigen Grund beziehen, der dem konkret beantragten Zeitraum entgegensteht.
Entfallen diese Gründe bei einem neu beantragten Termin, besteht grundsätzlich kein Anlass, auch diesen Termin wegen derselben früheren betrieblichen Situation abzulehnen.
Die häufig verwendete Faustregel „Den ersten Termin darf der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen ablehnen, den zweiten muss er genehmigen“ gilt jedoch nicht einheitlich in allen Bundesländern. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine erneute Ablehnung möglich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
In einigen Bundesländern bestehen nach einer betrieblich begründeten Ablehnung besondere Regelungen, die sicherstellen sollen, dass der Bildungsurlaubsanspruch nicht verloren geht beziehungsweise später nachgeholt werden kann.
Brandenburg regelt beispielsweise ausdrücklich, dass Bildungszeit, die wegen der gesetzlich vorgesehenen Ablehnungsgründe nicht gewährt wurde, zu einem anderen Zeitpunkt bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres zu gewähren ist.
Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz – §§ 25 und 26
Für die Praxis empfiehlt es sich daher, bei einer nachvollziehbaren betrieblichen Ablehnung gemeinsam einen Zeitraum zu suchen, in dem die Freistellung möglich ist, und den Bildungsurlaub für den neuen Kurstermin erneut einzureichen.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Bildungsurlaub ablehnt, sollten Sie zunächst prüfen, aus welchem Grund die Ablehnung erfolgt und ob dieser Grund nach dem für Sie geltenden Landesrecht überhaupt zulässig ist.
Nicht jede Begründung des Arbeitgebers rechtfertigt automatisch eine Ablehnung. Wie wir in den vorherigen FAQs erläutert haben, kommen insbesondere dringende oder zwingende betriebliche beziehungsweise dienstliche Gründe, konkurrierende Urlaubs- oder Freistellungsansprüche anderer Beschäftigter sowie bestimmte gesetzliche Belastungsgrenzen in Betracht.
1. Suchen Sie zunächst das Gespräch
In der Praxis lässt sich vieles am einfachsten im direkten Gespräch klären. Fragen Sie nach, warum genau der beantragte Bildungsurlaub nicht möglich sein soll und ob sich gemeinsam eine Lösung finden lässt.
Auch die Berliner Senatsverwaltung empfiehlt Beschäftigten nach einer Ablehnung ausdrücklich, zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
Manchmal beruht eine Ablehnung auch auf einem Missverständnis über die gesetzlichen Voraussetzungen – beispielsweise über den Berufsbezug, den Kursort oder die Anerkennung der Veranstaltung. Dann kann es bereits helfen, die entsprechenden Unterlagen oder Informationen der zuständigen Landesbehörde vorzulegen.
2. Eine freiwillige Lösung kann weiter gehen als der gesetzliche Anspruch
Die Bildungsurlaubsgesetze legen fest, welchen Anspruch Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber rechtlich durchsetzen können. Arbeitgeber und Beschäftigte können sich darüber hinaus freiwillig auf eine für den Beschäftigten günstigere Lösung einigen.
Das kann gerade bei Sprachreisen sehr hilfreich sein. Erfüllt eine Veranstaltung eine einzelne Voraussetzung für den gesetzlichen Bildungsurlaubsanspruch nicht, bedeutet das nicht automatisch, dass der Arbeitgeber die gewünschte Freistellung nicht freiwillig gewähren darf.
Ein gutes Beispiel ist Nordrhein-Westfalen: Für den gesetzlichen Anspruch nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz gelten unter anderem Vorgaben zum Veranstaltungsort. Ein Arbeitgeber kann trotzdem freiwillig zustimmen, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eine weiter entfernte Sprachreise besucht.
Der Arbeitgeber darf also großzügiger sein, als es der gesetzlich durchsetzbare Mindestanspruch verlangt.
Für den Arbeitgeber kann eine solche pragmatische Lösung durchaus sinnvoll sein: Ob ein Mitarbeiter beispielsweise einen geeigneten Sprachkurs an einem gesetzlich zulässigen Ort oder – mit freiwilliger Zustimmung – an einem weiter entfernten Ort besucht, kann für den betrieblichen Ablauf vollkommen unerheblich sein. Für den Beschäftigten kann die Wahlmöglichkeit dagegen einen erheblichen Unterschied machen.
Eine solche freiwillige Zustimmung bedeutet allerdings nicht, dass die Veranstaltung dadurch automatisch die gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzes erfüllt oder einen behördlichen Anerkennungsbescheid erhält. Die weitergehende Freistellung beruht dann auf der freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem.
Deshalb lohnt es sich bei einer Ablehnung häufig, nicht nur über die rechtliche Mindestposition zu sprechen, sondern den Arbeitgeber auch nach einer freiwilligen Lösung zu fragen.
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
3. Betriebsrat oder Personalrat einschalten
Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat oder Personalrat, kann dieser eine wichtige Anlaufstelle sein.
Er kann die konkrete Situation mit Ihnen prüfen, mit dem Arbeitgeber sprechen und gegebenenfalls auf bestehende Beteiligungs- oder Mitbestimmungsrechte hinweisen.
In Nordrhein-Westfalen stellt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz beispielsweise ausdrücklich klar, dass die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte bei der Ablehnung von Arbeitnehmerweiterbildung unberührt bleiben.
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Auch Schleswig-Holstein weist in seinen offiziellen Informationen auf die Beteiligung des Betriebs- beziehungsweise Personalrats hin.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
4. Prüfen Sie Fristen und Form der Ablehnung
Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Anforderungen daran, wann und in welcher Form der Arbeitgeber eine Ablehnung erklären muss.
Deshalb sollten Sie eine Ablehnung nicht einfach ungeprüft hinnehmen. Kontrollieren Sie insbesondere, ob sie fristgerecht erfolgt ist, ob eine Begründung erforderlich ist und ob die genannten Gründe nach dem jeweiligen Landesrecht zulässig sind.
In Nordrhein-Westfalen muss der Arbeitgeber eine Verweigerung beispielsweise innerhalb von drei Wochen schriftlich und unter Angabe der Gründe mitteilen. Erfolgt dies nicht fristgerecht in der vorgeschriebenen Form, gilt die Freistellung als erteilt.
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen – § 5
Achtung: Die Regelungen unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern. Eine solche Genehmigungswirkung darf deshalb nicht ohne Weiteres auf andere Bundesländer übertragen werden.
5. Bei Bedarf rechtlich beraten lassen
Bleibt der Arbeitgeber bei einer Ablehnung, obwohl Sie diese für unberechtigt halten, können Sie sich rechtlich beraten lassen – beispielsweise durch eine Gewerkschaft, eine arbeitsrechtliche Beratungsstelle oder eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Im Streitfall kann ein Bildungsurlaubsanspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Ein aktuelles Beispiel liefert ein rechtskräftiges Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 4. Dezember 2025. Eine Arbeitnehmerin setzte zunächst im Eilverfahren ihre Freistellung für eine Bildungsmaßnahme durch und klagte anschließend erfolgreich auch die Bezahlung der Bildungsurlaubswoche ein. Das Gericht stellte unter anderem klar, dass die bloße gleichzeitige Abwesenheit mehrerer Personen nicht genügt, wenn der Arbeitgeber nicht konkret darlegt, weshalb dadurch der Betriebsablauf beeinträchtigt wird.
Informationen der schleswig-holsteinischen Justiz zum Urteil des Arbeitsgerichts Kiel
6. Nehmen Sie den Bildungsurlaub nicht einfach eigenmächtig
Auch wenn Sie die Ablehnung für falsch halten, sollten Sie grundsätzlich nicht einfach ohne weitere Klärung der Arbeit fernbleiben. Eine eigenmächtige Selbstbeurlaubung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Eine wichtige Besonderheit besteht beispielsweise in Nordrhein-Westfalen: Verweigert der Arbeitgeber die Freistellung aus anderen Gründen als den gesetzlich vorgesehenen Gründen, enthält § 5 Absatz 4 AWbG ein besonderes Verfahren. Beschäftigte können dem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen, dass sie dennoch an der Veranstaltung teilnehmen werden.
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen – § 5
Nutzen Sie eine solche Sonderregelung im Zweifel nicht ohne vorherige Beratung.
Zusammengefasst:
Bei einer Ablehnung ist der erste Schritt meistens das Gespräch. Lassen Sie sich den konkreten Ablehnungsgrund nennen und prüfen Sie, ob sich eine pragmatische Lösung finden lässt. Denken Sie dabei auch daran, dass Ihr Arbeitgeber freiwillig mehr ermöglichen darf, als Sie nach dem Bildungsurlaubsgesetz zwingend verlangen können.
Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat, kann dieser häufig vermitteln und unterstützen. Bleibt eine aus Ihrer Sicht unberechtigte Ablehnung bestehen, können Sie die formellen und rechtlichen Voraussetzungen prüfen lassen und den Anspruch gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist möglich, sollte aber in der Praxis eher der letzte Schritt sein, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht erreicht werden kann.
Ob Sie einen abgelehnten Bildungsurlaub später nachholen oder auf ein anderes Jahr übertragen können, erklären wir in der folgenden FAQ.
Häufig ja – aber nicht in jedem Bundesland nach denselben Regeln. Wird ein ordnungsgemäß beantragter Bildungsurlaub aus betrieblichen Gründen abgelehnt, sehen viele Landesgesetze vor, dass der Anspruch nicht einfach verfällt, sondern später genutzt oder auf das Folgejahr beziehungsweise den nächsten Anspruchszeitraum übertragen werden kann.
Wichtig ist allerdings die Unterscheidung zwischen einer Übertragung wegen einer Ablehnung und dem freiwilligen Ansparen nicht genutzter Bildungsurlaubstage. Dafür gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regeln.
Versuchen Sie möglichst zuerst einen neuen Termin im selben Jahr
Wurde nur der beantragte Termin aus betrieblichen Gründen abgelehnt, sollten Sie – wenn möglich – zunächst prüfen, ob Sie den Bildungsurlaub noch im laufenden Kalenderjahr zu einem anderen Termin nehmen können.
Gerade bei Sprachkursen gibt es häufig mehrere Kurstermine im Jahr. Fällt der betriebliche Hinderungsgrund bei einem späteren Termin weg, kann der Bildungsurlaub für diesen Zeitraum erneut beantragt werden.
Das entspricht auch der gängigen Praxis: Arbeitgeber und Beschäftigte einigen sich nach einer terminbedingten Ablehnung häufig auf einen anderen Zeitraum und die Unterlagen werden für den neuen Kurstermin erneut eingereicht.
Eine Übertragung auf das nächste Jahr beziehungsweise den nächsten Anspruchszeitraum sollte daher nicht automatisch die erste Lösung sein. Gibt es noch einen geeigneten Termin im laufenden Jahr, ist es in der Regel sinnvoll, den Bildungsurlaub zunächst dafür erneut zu beantragen.
Ist eine Teilnahme im laufenden Jahr nicht mehr möglich, kommt es darauf an, welche Übertragungsregel das jeweilige Bundesland vorsieht.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg besteht grundsätzlich keine reguläre Möglichkeit, nicht genutzte Bildungszeit auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen. Der Anspruch entsteht kalenderjährlich und kann grundsätzlich nicht angesammelt werden.
Gerade hier ist es deshalb besonders sinnvoll, nach einer Ablehnung zu prüfen, ob noch im laufenden Kalenderjahr ein anderer geeigneter Kurstermin möglich ist.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg
Berlin
Wurde die Bildungszeit trotz rechtzeitiger Beantragung wegen zwingender betrieblicher Belange oder vorrangiger Freistellungsansprüche anderer nicht gewährt, muss die Freistellung bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres bevorzugt gewährt werden.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Berlin
Brandenburg
Wurde die beantragte Bildungszeit wegen der gesetzlich vorgesehenen Ablehnungsgründe nicht gewährt, geht der Anspruch nicht verloren. Die Bildungszeit ist zu einem anderen Zeitpunkt bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres zu gewähren.
Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz
Bremen
In Bremen besteht der Bildungszeitanspruch innerhalb eines Zweijahreszeitraums. Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche stehen grundsätzlich zehn Arbeitstage innerhalb zweier aufeinanderfolgender Kalenderjahre zur Verfügung.
Nicht genutzte Bildungszeittage können jedoch nicht in den darauffolgenden Zweijahreszeitraum übertragen werden.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Bremen
Hamburg
Wurde Bildungsurlaub aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen abgelehnt, bestehen besondere Regelungen zur späteren Nutzung beziehungsweise Übertragung des Anspruchs.
Je nach Art der Weiterbildung kann sich die Übertragung auf das folgende Kalenderjahr beziehungsweise bei beruflicher Weiterbildung auf den folgenden Zweijahreszeitraum beziehen.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Hamburg
Hessen
Hessen hat eine besonders klare Regelung: Haben Sie Bildungsurlaub ordnungsgemäß beantragt und wurde die Freistellung von der Beschäftigungsstelle abgelehnt, wird der Anspruch automatisch auf das folgende Kalenderjahr übertragen.
Eine zusätzliche Erklärung zur Übertragung ist dafür nicht erforderlich.
Der Anspruch kann allerdings nur einmal übertragen werden. Ein Ansammeln über mehrere Jahre ist nicht möglich.
Offizielle Informationen zur Übertragung in Hessen
Niedersachsen – ab 01.01.2027
Nach dem neuen niedersächsischen Bildungszeitrecht kann nicht genutzte Bildungszeit aus dem Vorjahr im laufenden Kalenderjahr nachgeholt werden.
Mit Zustimmung des Arbeitgebers können darüber hinaus zusätzlich Ansprüche aus zwei weiteren vorangegangenen Kalenderjahren genutzt werden.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Niedersachsen ab 2027
Nordrhein-Westfalen
Wurde die Arbeitnehmerweiterbildung wegen zwingender betrieblicher oder dienstlicher Belange oder entgegenstehender Urlaubsanträge anderer Beschäftigter abgelehnt, wird der Anspruch bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis einmalig auf das folgende Kalenderjahr übertragen.
Auch hier bietet es sich in der Praxis zunächst an zu prüfen, ob noch im laufenden Jahr ein anderer Kurstermin möglich ist.
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Wird Bildungszeit wegen zwingender betrieblicher oder dienstlicher Belange abgelehnt, wird der Anspruch auf den nächsten Zweijahreszeitraum übertragen.
Besonders wichtig: Für den übertragenen Anspruch ist eine nochmalige Ablehnung aus zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Belangen nicht zulässig.
Offizielle Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz
Saarland
Wurde die Bildungsfreistellung aus einem zulässigen Grund versagt und ist die Teilnahme an einer vergleichbaren Weiterbildungsveranstaltung im laufenden Kalenderjahr nicht mehr möglich, geht der Anspruch auf das folgende Kalenderjahr über.
Gerade die Formulierung „im laufenden Kalenderjahr nicht mehr möglich“ zeigt, warum es sinnvoll ist, nach einer Ablehnung zunächst nach einem anderen Termin im selben Jahr zu suchen.
Davon zu unterscheiden ist eine geplante Übertragung zur Teilnahme an einer längeren Bildungsmaßnahme. Dafür gelten eigene Voraussetzungen und die Zustimmung des Arbeitgebers kann erforderlich sein.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland
Sachsen – ab 01.01.2027
Nach dem neuen Sächsischen Qualifizierungszeitgesetz wird ein Anspruch bei einer Versagung der Freistellung und fortbestehendem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis einmalig auf das folgende Kalenderjahr übertragen.
Auch ein ansonsten verbleibender Anspruch kann auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden. Dafür gelten eigene gesetzliche Voraussetzungen beziehungsweise Mitteilungspflichten.
Sächsisches Qualifizierungszeitgesetz – gültig ab 01.01.2027
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt sollte nach einer Ablehnung zunächst geprüft werden, ob die Bildungsfreistellung noch zu einem anderen Termin innerhalb des laufenden Kalenderjahres genommen werden kann.
Eine allgemeine automatische Übertragung nicht genutzter Bildungsfreistellungstage allein aufgrund einer Ablehnung lässt sich aus den offiziellen Informationen nicht in derselben Form ableiten wie beispielsweise in Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Wurde Bildungsfreistellung für das laufende Kalenderjahr aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen abgelehnt, verfällt der Anspruch nicht, sondern wird auf das folgende Kalenderjahr übertragen.
Besonders wichtig: Die offizielle Landesinformation stellt ausdrücklich klar, dass die entsprechenden Versagungsgründe dem übertragenen Anspruch nicht noch einmal entgegengehalten werden können.
Davon zu unterscheiden ist die freiwillige Übertragung beziehungsweise „Verblockung“ für eine längere Veranstaltung. Dafür gelten eigene Voraussetzungen und Fristen.
Offizielle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Thüringen
In Thüringen kann Bildungsfreistellung einmalig in dem Umfang auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden, in dem der Arbeitgeber einen ordnungsgemäß geltend gemachten Anspruch aus bestimmten gesetzlich vorgesehenen Gründen abgelehnt oder eine bereits erteilte Zustimmung zurückgenommen hat.
Wichtig ist hier: Die Übertragung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
Zusammengefasst:
Eine Ablehnung bedeutet in vielen Bundesländern nicht, dass Ihre Bildungsurlaubstage einfach verloren sind.
Wurde lediglich der gewünschte Termin aus betrieblichen Gründen abgelehnt, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie noch im selben Jahr einen anderen geeigneten Kurstermin finden und den Bildungsurlaub dafür erneut beantragen können. Gerade bei Sprachkursen mit mehreren Startterminen ist das in der Praxis häufig die einfachste Lösung.
Ist das nicht möglich, sehen viele Landesgesetze eine Übertragung auf das Folgejahr oder den nächsten Anspruchszeitraum vor. Die Regelungen unterscheiden sich allerdings deutlich: Teilweise erfolgt die Übertragung automatisch, teilweise müssen Sie selbst tätig werden und einige Bundesländer arbeiten ohnehin mit Zweijahreszeiträumen.
Gehen Sie deshalb nach einer Ablehnung weder davon aus, dass Ihre Bildungsurlaubstage automatisch verfallen, noch davon, dass sie automatisch ins nächste Jahr übertragen werden. Prüfen Sie zunächst einen neuen Termin im laufenden Jahr und anschließend die konkrete Übertragungsregel Ihres Bundeslandes.
Ihre Buchung bei lernen & helfen ist bis zur Genehmigung des Bildungsurlaubs durch Ihren Arbeitgeber unverbindlich.
Lehnt Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub ab und Sie können die Sprachreise deshalb nicht antreten, können wir Ihre Buchung kostenlos stornieren.
Falls Sie bereits unser Serviceentgelt in Höhe von 39 € gezahlt haben, wird dieses bei einer Stornierung nicht erstattet. Darüber hinaus entstehen Ihnen für die Stornierung bei lernen & helfen keine Kosten.
Bevor Sie die Reise vollständig absagen, lohnt es sich allerdings häufig, noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen. Ist lediglich der gewünschte Zeitraum das Problem, können Sie gegebenenfalls auf einen anderen Kurstermin umbuchen und den Bildungsurlaub erneut beantragen.
Wichtig: Warten Sie mit zusätzlichen verbindlichen Reisebuchungen – insbesondere Flügen oder anderen separat gebuchten Leistungen – möglichst, bis Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub genehmigt hat.
Kurz gesagt: Sie können Ihren Bildungsurlaub bei uns in Ruhe beantragen. Wird er vom Arbeitgeber nicht genehmigt, stornieren wir Ihre Buchung kostenlos; lediglich ein bereits gezahltes Serviceentgelt von 39 € wird nicht erstattet.
Unterricht, Teilnahme und Nachbereitung
- Muss ich während des Bildungsurlaubs an allen Unterrichtstagen und Programmpunkten teilnehmen?
- Was passiert, wenn vor Ort keine Gruppe auf meinem Sprachniveau zustande kommt?
- Kann mein bestätigter Bildungsurlaubskurs wegen zu geringer Teilnehmendenzahl abgesagt werden?
- Was passiert, wenn ich während meines Bildungsurlaubs krank werde?
- Von wem erhalte ich nach dem Bildungsurlaub meine Teilnahmebescheinigung?
- Kann ich die Kosten für meinen Bildungsurlaub von der Steuer absetzen?
- Was muss ich nach meinem Bildungsurlaub noch erledigen?
Ja. Während eines Bildungsurlaubs müssen Sie grundsätzlich an allen vorgesehenen Unterrichtstagen und verpflichtenden Programmpunkten der anerkannten Veranstaltung teilnehmen.
Bildungsurlaub ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer anerkannten Weiterbildungsveranstaltung. Voraussetzung dafür ist deshalb, dass Sie die Veranstaltung auch tatsächlich entsprechend dem anerkannten Programm besuchen.
Das gilt nicht nur für den klassischen Sprachunterricht. Gehören beispielsweise Workshops, Exkursionen oder andere Aktivitäten zum offiziellen Bildungsurlaubsprogramm, sind auch diese Bestandteil der Veranstaltung und grundsätzlich verpflichtend.
Sie sollten deshalb einzelne Unterrichtsstunden oder Programmpunkte nicht aus privaten Gründen auslassen – beispielsweise für Ausflüge, Besichtigungen oder eine frühere Abreise.
Wenn Sie sich während des Kurses kurzfristig nicht wohlfühlen, ist natürlich Ihre Gesundheit wichtiger. Manchmal ist es sinnvoller, beispielsweise die letzten Unterrichtsstunden eines Tages auszusetzen, sich auszuruhen und am nächsten Tag wieder vollständig am Programm teilnehmen zu können. Informieren Sie in diesem Fall bitte die Sprachschule und holen Sie versäumte Inhalte soweit möglich nach.
Wenn Sie allerdings merken, dass Sie nicht nur kurzfristig, sondern krankheitsbedingt länger am Unterricht fehlen werden, sollten Sie die Situation nicht einfach als Fehlzeit im Bildungsurlaub weiterlaufen lassen. Informieren Sie die Sprachschule und Ihren Arbeitgeber und lassen Sie Ihre Erkrankung beziehungsweise Arbeitsunfähigkeit vor Ort ärztlich feststellen.
Wie Sie in diesem Fall genau vorgehen sollten, erklären wir in der FAQ „Was passiert, wenn ich während meines Bildungsurlaubs krank werde?“.
Wichtig: Für die Teilnahmebescheinigung muss die ordnungsgemäße Teilnahme an der Bildungsurlaubsveranstaltung nachgewiesen werden können. Eine Bildungsurlaubswoche ist daher keine Kombination aus einzelnen frei wählbaren Unterrichtstagen und zusätzlicher Freizeit, sondern eine zusammenhängende Bildungsveranstaltung.
Keine Sorge: Wenn Ihr Bildungsurlaubskurs von uns bestätigt wurde, findet Ihr Sprachkurs auch dann statt, wenn vor Ort keine ausreichend große Gruppe auf Ihrem Sprachniveau zustande kommt.
In diesem Fall finden wir gemeinsam mit der Sprachschule eine geeignete Lösung. Je nach Sprachschule und gebuchtem Kurs kann der Unterricht beispielsweise in einer kleineren Gruppe oder als Einzelunterricht durchgeführt werden.
Da Unterricht mit sehr wenigen Teilnehmenden oder Einzelunterricht wesentlich intensiver ist und schneller voranschreitet als Unterricht in einer größeren Gruppe, kann sich dabei die Zahl der Unterrichtsstunden reduzieren. Das vorgesehene Unterrichtsprogramm wird bei der höheren Unterrichtsintensität entsprechend in kürzerer Zeit durchgeführt.
Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Wenn aufgrund einer zu kleinen Gruppe auf Ihrem Sprachniveau eine solche alternative Unterrichtslösung notwendig wird, zahlen Sie für Ihren bereits gebuchten Sprachkurs keinen Aufpreis.
Welche Regelung für Ihren konkreten Sprachkurs gilt, können Sie auch der jeweiligen Leistungsbeschreibung entnehmen. Dort weisen wir auf kursabhängige Besonderheiten zur Mindestteilnehmerzahl und einer möglichen Anpassung des Unterrichtsumfangs bei kleinen Gruppen hin.
Wichtig für Ihren Bildungsurlaub: Eine kleinere Gruppe oder die Umstellung auf eine intensivere Unterrichtsform bedeutet nicht, dass Ihr bereits bestätigter Bildungsurlaubskurs deshalb ausfällt. Wir sorgen dafür, dass das vorgesehene Unterrichtsprogramm in einer geeigneten Unterrichtsform durchgeführt wird – ohne Aufpreis für Sie.
Nein. Einen von uns bereits bestätigten Bildungsurlaubskurs sagen wir nicht einfach ab, weil die Mindestteilnehmendenzahl für den regulären Gruppenunterricht nicht erreicht wird.
Gerade beim Bildungsurlaub ist Planungssicherheit besonders wichtig: Sie haben die Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber beantragt, möglicherweise bereits eine Reise organisiert und sich auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Deshalb suchen wir gemeinsam mit der Sprachschule nach einer geeigneten Lösung, wenn für den gebuchten Kurs oder Ihr Sprachniveau nicht genügend Teilnehmende zusammenkommen.
Wie in der vorherigen FAQ beschrieben, kann der Unterricht dann beispielsweise in einer kleineren Gruppe oder als Einzelunterricht stattfinden. Aufgrund der höheren Unterrichtsintensität kann sich dabei die Anzahl der Unterrichtsstunden reduzieren. Das vorgesehene Unterrichtsprogramm wird entsprechend in kürzerer Zeit durchgeführt.
Für diese Anpassung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Sie können sich deshalb darauf verlassen: Wenn wir Ihren Bildungsurlaubskurs bestätigt haben, wird er nicht allein wegen einer zu geringen Teilnehmendenzahl abgesagt.
Wenn Sie während Ihres Bildungsurlaubs krank werden, kommt es vor allem darauf an, wie lange Sie ausfallen und ob versäumte Unterrichtsinhalte noch während Ihres Aufenthalts nachgeholt werden können.
Wenn Sie sich beispielsweise an einem Nachmittag nicht gut fühlen, kann es sinnvoller sein, die letzten Unterrichtsstunden auszusetzen, sich auszuruhen und am nächsten Tag wieder am Programm teilzunehmen. Informieren Sie in diesem Fall bitte die Sprachschule. Versäumte Unterrichtsinhalte sollten – soweit möglich – nachgeholt werden.
Manchmal können einzelne versäumte Unterrichtseinheiten auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Wenn Sie nach dem eigentlichen Bildungsurlaub noch länger vor Ort bleiben, kann die Sprachschule beispielsweise prüfen, ob ein Nachholen während Ihres weiteren Aufenthalts organisatorisch möglich ist. In besonderen Einzelfällen kann möglicherweise auch ein einzelner versäumter Unterrichtstag unmittelbar vor oder nach dem ursprünglich vorgesehenen Kurszeitraum nachgeholt werden.
Ob das möglich ist, entscheidet die Sprachschule anhand des konkreten Kursablaufs. Bitte stimmen Sie solche Änderungen immer mit der Sprachschule und lernen & helfen Sprachreisen ab. Nur so können wir sicherstellen, dass das für den Bildungsurlaub vorgesehene Programm tatsächlich absolviert und anschließend korrekt bescheinigt werden kann.
Wenn Sie wegen einer Erkrankung einen größeren Teil des Kurses nicht besuchen und die versäumten Inhalte nicht nachholen können, informieren Sie bitte die Sprachschule und lernen & helfen Sprachreisen. Lassen Sie eine länger andauernde Erkrankung außerdem vor Ort ärztlich feststellen und beachten Sie die gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltenden Melde- und Nachweispflichten.
Je nach Bundesland werden ärztlich nachgewiesene Krankheitstage nicht auf den Bildungsurlaubsanspruch angerechnet. Das bedeutet: Die Tage gelten dann grundsätzlich nicht als verbrauchte Bildungsurlaubstage und können – soweit das jeweilige Landesrecht dies vorsieht – zu einem späteren Zeitpunkt erneut für Bildungsurlaub genutzt werden.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sich der bereits genehmigte Bildungsurlaub um die Krankheitstage verlängert. Sie können die ausgefallenen Tage also nicht einfach eigenständig an den Kurs oder einen anschließenden privaten Aufenthalt anhängen. Soll der Bildungsurlaub später nachgeholt werden, müssen die Voraussetzungen des jeweiligen Landesrechts beachtet und gegebenenfalls eine neue beziehungsweise angepasste Freistellung mit dem Arbeitgeber geklärt werden.
Offizielle Informationen zur Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Wie funktioniert eine Krankschreibung im Ausland?
Wenn Sie während Ihrer Sprachreise länger erkranken und Ihre Arbeitsunfähigkeit gegenüber Ihrem Arbeitgeber nachweisen müssen, beachten Sie bitte, dass eine im Ausland ausgestellte Krankschreibung in der Regel nicht über das deutsche elektronische eAU-Verfahren übermittelt wird.
Sie müssen Ihren Arbeitgeber deshalb unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Bei einer Erkrankung im Ausland müssen Sie außerdem die Adresse Ihres Aufenthaltsortes mitteilen. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie grundsätzlich auch Ihre Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren.
§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz – Anzeige- und Nachweispflichten
Lassen Sie sich die Arbeitsunfähigkeit vor Ort ärztlich bescheinigen und bewahren Sie die Bescheinigung sorgfältig auf. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse, in welcher Form und auf welchem Weg die ausländische Bescheinigung eingereicht werden soll.
Informationen zur eAU und zu Krankschreibungen aus dem Ausland
Werden mir die Kurskosten erstattet, wenn ich krank werde?
Nein. Eine Erkrankung während der Sprachreise führt grundsätzlich nicht dazu, dass bereits gebuchte und bereitgestellte Kursleistungen erstattet werden.
Die Sprachschule hält den gebuchten Kurs und Ihren Unterrichtsplatz für Sie bereit. Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht teilnehmen können, entsteht deshalb grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der nicht wahrgenommenen Unterrichtsstunden.
Wenn die Sprachschule versäumte Einheiten nachholen kann, versuchen wir selbstverständlich, gemeinsam eine praktikable Lösung zu finden.
Für das finanzielle Risiko einer Erkrankung vor oder während einer Reise kann – abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang – eine Reiserücktritts- beziehungsweise Reiseabbruchversicherung relevant sein.
Wichtig für die Teilnahmebescheinigung: Wir können nur die Teilnahme bescheinigen, die tatsächlich stattgefunden hat beziehungsweise ordnungsgemäß nachgeholt wurde. Bei erheblichen Fehlzeiten kann daher keine vollständige Teilnahme bescheinigt werden, wenn die erforderlichen Unterrichtsinhalte nicht absolviert wurden.
Kurz gesagt: Ein kurzfristiger krankheitsbedingter Ausfall ist häufig lösbar, insbesondere wenn versäumte Unterrichtseinheiten noch nachgeholt werden können. Bei einer längeren Erkrankung müssen die Fehlzeiten dagegen korrekt dokumentiert werden. Die Kurskosten werden aufgrund einer Erkrankung grundsätzlich nicht erstattet.
Nach Abschluss Ihres Bildungsurlaubs erhalten Sie die für Ihren Arbeitgeber bestimmte Teilnahmebescheinigung von lernen & helfen Sprachreisen.
Die Sprachschule vor Ort stellt Ihnen in der Regel ebenfalls ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung über Ihren Sprachkurs aus. Dieses Dokument bestätigt Ihre Teilnahme am Sprachkurs, ist aber nicht die Bescheinigung, die Sie für Ihren Bildungsurlaub beim Arbeitgeber einreichen sollten.
Der Grund: Die Anerkennung der Bildungsurlaubsveranstaltung läuft über lernen & helfen Sprachreisen. Deshalb stellen wir Ihnen nach Abschluss der Reise die entsprechende Teilnahmebescheinigung für Ihren Bildungsurlaub aus.
Sie erhalten Ihre Teilnahmebescheinigung von uns automatisch einen Tag nach Ihrer Rückreise. Sie müssen diese nicht gesondert bei uns anfordern.
Auf der Bescheinigung bestätigen wir Ihre ordnungsgemäße Teilnahme an der Bildungsurlaubsveranstaltung. Voraussetzung dafür ist, dass Sie entsprechend dem vorgesehenen Programm am Kurs teilgenommen haben. Bei erheblichen Fehlzeiten können wir eine vollständige Teilnahme nur bescheinigen, wenn die versäumten Unterrichtsinhalte ordnungsgemäß nachgeholt wurden.
Ist mein Sprachniveau auf der Teilnahmebescheinigung angegeben?
Nein. Das absolvierte beziehungsweise erreichte Sprachniveau wird auf unserer Teilnahmebescheinigung standardmäßig nicht angegeben. Nicht alle Reisenden möchten diese Information gegenüber ihrem Arbeitgeber offenlegen, und für den Nachweis der ordnungsgemäßen Teilnahme am Bildungsurlaub ist die Angabe des Sprachniveaus grundsätzlich nicht erforderlich.
Wenn Sie möchten, können wir Ihr Sprachniveau aber auf Wunsch ergänzen. Schreiben Sie uns dafür einfach eine E-Mail. Wir stimmen die Angabe mit der Sprachschule ab und stellen Ihnen anschließend eine entsprechend ergänzte Teilnahmebescheinigung aus.
Wichtig: Reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber für den Nachweis des Bildungsurlaubs bitte die Teilnahmebescheinigung von lernen & helfen Sprachreisen ein. Das zusätzliche Zertifikat Ihrer Sprachschule können Sie selbstverständlich für Ihre eigenen Unterlagen aufbewahren.
Was Sie nach Erhalt der Teilnahmebescheinigung noch erledigen müssen, erklären wir in der folgenden FAQ.
Ja, das kann möglich sein. Wenn Ihr Sprachkurs beruflich veranlasst ist, können insbesondere die Kurskosten als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Entscheidend ist dabei nicht allein, dass der Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt wurde. Für die steuerliche Absetzbarkeit kommt es darauf an, ob ein ausreichender Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit besteht.
Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich entschieden, dass auch die Kosten eines Sprachkurses im Ausland als Werbungskosten abzugsfähig sein können, wenn die erworbenen Sprachkenntnisse beruflich genutzt werden. Dabei können grundsätzlich auch allgemeine Fremdsprachenkenntnisse ausreichen, wenn sie für die berufliche Tätigkeit relevant sind.
Bundesfinanzhof: Werbungskosten bei einem Sprachkurs im Ausland
Was ist mit Flug, Unterkunft und weiteren Reisekosten?
Auch weitere Kosten der Sprachreise können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn sie beruflich veranlasst sind. Dazu können je nach Einzelfall beispielsweise Fahrt- beziehungsweise Flugkosten, Unterkunft oder weitere Reisekosten gehören.
Bei Sprachreisen ins Ausland werden diese zusätzlichen Kosten allerdings häufig strenger geprüft als die eigentlichen Kurskosten.
Der Bundesfinanzhof weist darauf hin, dass die Wahl eines auswärtigen Sprachkursortes auch privat beziehungsweise touristisch mitveranlasst sein kann. Bei einer Verbindung von beruflichen und privaten Reisegründen kann deshalb eine Aufteilung der Reisekosten erforderlich sein.
Bundesfinanzhof: Steuerliche Behandlung einer Sprachreise ins Ausland
Das entspricht auch unserer Erfahrung: Die reinen Sprachkurskosten lassen sich bei einem nachvollziehbaren beruflichen Zusammenhang häufig leichter als Werbungskosten geltend machen als sämtliche Kosten der dazugehörigen Sprachreise.
Wir empfehlen trotzdem, die Belege für Ihre Kurs- und Reisekosten sorgfältig aufzubewahren und die beruflich veranlassten Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Ob und in welcher Höhe das Finanzamt die einzelnen Kosten anerkennt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
§ 9 Einkommensteuergesetz – Werbungskosten
Tipp: Ihre Unterlagen finden Sie jederzeit in unserem Serviceportal
Für Ihre Steuererklärung sollten Sie insbesondere Ihre Rechnungen, die Teilnahmebescheinigung und gegebenenfalls weitere Unterlagen zum Bildungsurlaub aufbewahren.
Keine Sorge, wenn Sie eine E-Mail oder einen Anhang später nicht mehr finden: Ihre Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen werden auch in unserem Serviceportal hinterlegt. Dort können Sie Ihre Unterlagen jederzeit selbst einsehen und erneut herunterladen.
Serviceportal von lernen & helfen Sprachreisen
Wichtig: Die Anerkennung als Bildungsurlaub bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Kosten der Reise steuerlich absetzbar sind. Die steuerliche Beurteilung erfolgt unabhängig davon nach Ihren persönlichen Umständen und dem beruflichen Zusammenhang der Weiterbildung.
Bei Unsicherheit – insbesondere wenn Sie neben den Kurskosten auch Flug, Unterkunft, Verpflegung oder einen privaten Reiseanteil geltend machen möchten – empfehlen wir, die konkrete steuerliche Behandlung mit einer Steuerberatung oder dem zuständigen Finanzamt zu klären.
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie vor allem daran denken, Ihre Teilnahmebescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber einzureichen.
Die für den Bildungsurlaub relevante Teilnahmebescheinigung erhalten Sie von lernen & helfen Sprachreisen automatisch einen Tag nach Ihrer Rückreise. Sie müssen diese nicht gesondert bei uns anfordern.
Reichen Sie die Bescheinigung anschließend bei Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise der zuständigen Personalabteilung ein. Damit weisen Sie nach, dass Sie an der beantragten Bildungsurlaubsveranstaltung ordnungsgemäß teilgenommen haben.
Bitte verwenden Sie dafür die Teilnahmebescheinigung von lernen & helfen Sprachreisen und nicht ausschließlich das Zertifikat der Sprachschule vor Ort. Da die Anerkennung der Bildungsurlaubsveranstaltung über uns läuft, ist unsere Bescheinigung für diesen Nachweis vorgesehen.
Ihre Unterlagen bleiben außerdem in unserem Serviceportal für Sie verfügbar. Dort finden Sie unter anderem Ihre Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen und können diese jederzeit selbst einsehen und herunterladen. Falls Sie eine E-Mail von uns später nicht mehr finden, müssen Sie die Unterlagen also nicht erneut bei uns anfordern.
Serviceportal von lernen & helfen Sprachreisen
Bewahren Sie Ihre Unterlagen auch für Ihre Steuererklärung auf. Bei einem beruflich veranlassten Sprachkurs können insbesondere die Kurskosten als Werbungskosten berücksichtigt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der vorherigen FAQ.
Kurz gesagt: Teilnahmebescheinigung von lernen & helfen beim Arbeitgeber einreichen, Unterlagen für die Steuer aufbewahren – und falls Sie später etwas nicht mehr finden, stehen Ihre Dokumente weiterhin in unserem Serviceportal zum Download bereit.
Bildungsurlaub im Ausland mit Sprachkurs
Englisch, Spanisch, Französisch, Portugiesisch & Italienisch lernen
Bildungsurlaub mit Kindern
Machen Sie doch aus Ihrer Sprachreise mit Bildungsurlaub eine Familiensprachreise mit Bildungsurlaub! So verbinden Sie mühelos berufliche Weiterbildung mit wertvollen Momenten in der Familie. Belegen Sie einen für Bildungsurlaub anerkannten Sprachkurs und verbessern Sie Ihre Sprachkenntnisse auf Englisch, Französisch oder Spanisch. Ihre Kinder nehmen zeitgleich an kindgerechten Sprachkursen teil - die Nachmittage verbringen Sie zusammen in Ihrem Urlaubsort! Ob Strand, Sightseeing, Theater oder Freizeitpark - verbringen Sie Ihren Familienurlaub ganz nach Ihren Vorstellungen.
Dazu gewinnen Sie mind. fünf zusätzliche freie Tage im Jahr, zu denen Sie Ihr Arbeitgeber freistellt. Mit Ausnahme von wenigen Bundesländern haben Sie dank Bildungsurlaub Anspruch auf bis zu 10 Tage zusätzlichen Urlaub im Jahr zum Zweck einer Weiterbildung. Dazu zählen auch Sprachkurse im Ausland mit einem Umfang von 30 Wochenstunden. Für noch mehr gemeinsame freie Zeit vor Ort, empfehlen wir besonders unsere Hybridkurse! Dies ermöglicht Ihnen, vor Ort nur Vormittagsunterricht zu belegen und die restlichen Lektionen zeitflich flexibel zu nutzen - auch vor oder nach Ihrer Reise.
Kurzum: Sprachreisen für Familien sind ideal, um Ihre Karriere voranzutreiben, Ihren Kindern eine hochwertige Sprachbildung zu ermöglichen und unvergessliche Erinnerungen mit der Familie zu schaffen - und dazu haben Sie die Möglichkeit dank Bildungsurlaub eine bezahlte Freistellung zu erhalten!
- Eltern-Kind-Sprachreisen Englisch
Familiensprachreisen in England, Irland, Malta oder Südafrika
Eltern-Kind-Sprachreisen Spanisch
Familiensprachreisen in Spanien
Weiterbildung: wichtig! - Keinen einzigen Tag Urlaub dafür opfern? Perfekt!
Planen Sie ruhig schon mal Ihr Strandoutfit, denn Sie können Ihren Bildungsurlaub auch am Meer verbringen!
Wir übernehmen inzwischen für Sie die mühselige Arbeit zu überprüfen, welche Fortbildungsmaßnahmen in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sind.
Außerdem sorgen wir dafür, dass Ihnen alle nötigen Unterlagen für Ihren Arbeitgeber bereitstehen. Mit über 20 Jahren Erfahrung in diesem Bereich wissen wir genau, auf was bei den Unterlagen zur Beantragung zu achten ist und welche Fristen eingehalten werden müssen.
Also nichts wie los! Und verbringen Sie Ihren Bildungsurlaub auf einer Sprachreise am Meer.
Sprachreisen im Ausland als Bildungsurlaub? Genial!
Mit über 20 Jahren Erfahrung zählt lernen & helfen zu den Experten bei der Organisation von anerkanntem Bildungsurlaub im Ausland durch Sprachreisen und Sprachrundreisen. Hier kommen unsere sorgfältig erstellte Angebote für Ihren Bildungsurlaub:
Sprachkurse als Bildungsurlaub
Wir arbeiten mit Sprachschulen in den spannendsten Destinationen zusammen und kennen fast alle Direktor*innen der Schulen persönlich. Wir bevorzugen kleine, von den Inhaber*innen selbst geführte Sprachschulen, die großen Wert auf qualitativ hochwertigen Unterricht und beste Serviceleistungen legen.
Die Qualität der Ausbildung steht bei der Wahl der Sprachschule im Vordergrund. Alle Lehrkräfte sind Muttersprachler*innen und zeichnen sich durch Ihre Ausbildung und langjährige Erfahrung aus.
Unsere Schulen genießen einen sehr guten Ruf und haben sich über Jahre vor Ort etabliert. Durch ihre Professionalität, aber auch durch ihre Flexibilität erhalten Sie eine optimale, individualisierte Ausbildung.
Ein ansprechendes Freizeitprogramm und eine Unterkunft, in der Sie sich wie zuhause fühlen, werden Ihren Aufenthalt abrunden. Natürlich gibt es hier große Unterschiede zwischen Ländern, Anbietern und Erwartungen der Kundinnen und Kunden. Lassen Sie sich beraten, um das passende Paket für Sie zu finden. Hier finden Sie alle Sprachkurse im Überblick.
Sprachrundreisen Bildungsurlaub
Englisch, Spanisch oder Portugiesisch lernen, keinen Urlaubstag dafür opfern und dabei reisen? Diesen Traum vom perfekten Bildungs- und Sprachurlaub erfüllen wir Ihnen mit unseren Sprachrundreisen. Sie können dabei die angebotenen Kursorte und Länder frei kombinieren. Und das zu fairen Preisen, sogar für Einzelreisende. Ideal für alle, die hauptsächlich Land und Leute kennen lernen wollen.
Auf unseren Sprachrundreisen erhalten Sie Einzelunterricht von einer qualifizierten Lehrkraft, die Ihnen gleichzeitig als Reiseleitung die Highlights des Landes zeigt. Sie erhalten also exklusive Einzelbetreuung. Durch die Kombination von theoretischen und praktisch-kommunikativen Elementen stellen wir sicher, dass die Anforderungen des Bildungsurlaubs erfüllt sind. Außerdem profitieren Sie so auch längerfristig von Ihrem Sprachunterricht.
So abwechslungsreich können Sprachreisen sein! Stöbern Sie in unseren Angeboten zu Sprachrundreisen und lassen sich inspirieren.
Kombikurs online & „analoger“ Unterricht als Bildungsurlaub
Sie haben bedenken, dass Sie der Anspruch des Bildungsurlaubes überfordern könnte? Wir sehen kein Problem. Durch unsere flexiblen Angebote ermöglichen wir Ihnen die Aufstockung des „analogen“ Unterrichts in einer Gruppe vor Ort durch Online Unterricht. Diesen können Sie natürlich auch zusätzlich vor und nach dem Bildungsurlaub privat weiterführen. So vertiefen Sie bereits gelerntes bzw. können den meisten Erfolg aus dem intensiven Bildungsurlaubsprogramm herausholen. Hier geht es zu unseren Kombikursen / Hybridkursen.
Lockern Sie die strikten Regelungen der Anforderungen auf und gönnen sich Pausen zwischen den Unterrichtseinheiten. Daher ist der online Unterricht besonders praktisch, weil die Lehrkräfte flexibler die Unterrichtsstunden planen können.
Viele unserer Kund*innen sind begeistert vom problemlosen Ablauf und der einfachen Handhabung und Planung dieser Unterrichtsform.
Onlinekurse als Bildungsurlaub
Sie möchten gar nicht verreisen und den Bildungsurlaub lieber als Onlinekurs wahrnehmen? Auch dies ist möglich. Die meisten Bundesländer und Arbeitgeber*innen haben diese Möglichkeit in den letzten Jahren zur Verfügung gestellt.
Für unsere Onlinekurse haben wir unsere besten Sprachschulen ausgewählt.
Unsere Lehrkräfte sind allesamt Muttersprachler*innen und verfügen über mehrjährige Erfahrung im Unterrichten ihrer Sprache als Fremdsprache. Es stehen zahlreiche Materialien zur Verfügung. Texte und Übungen können online verschickt, ausgefüllt und zurückgesendet werden. Links zu Filmen, Musik, etc. bereichern ebenfalls den Unterricht.
Sie werden überrascht sein, wie vielfältig die Möglichkeiten sind.
Probieren Sie es einfach aus! Hier geht es zu unseren Onlinekursen.
lernen & helfen Sprachreisen
Im Jahre 2003 hat Silvia Schröder, Diplom-Kauffrau und Beruf(ung)s-Reisende, nach einer mehrmonatigen Auszeit in Lateinamerika das Projekt lernen & helfen Sprachreisen ins Leben gerufen.
Seither berät sie unsere Kund:innen persönlich und erstellt mit viel Erfolg und hohem Engagement individuelle, effektive & abwechslungsreiche Sprachreisen.
Die wertvollen Begegnungen mit Menschen aus aller Welt, persönliche Kontakte aus zahlreichen Reisen vor Ort und ein sicheres Gefühl für hervorragenden Sprachunterricht – das macht die hohe Motivation und gleichzeitig die gute Qualität in der Zusammenstellung unserer Sprachreisen aus.
Qualität in Zahlen
Jahre Erfahrung
Google Bewertung*
Weiterempfehlung
Kundenwachstum pro Jahr
*Unsere Google-Bewertung liegt bei 4.8/5 Sternen mit derzeit ca. 254 Bewertungen.
Geprüfte Qualität. Persönliche Beratung. Seit 2003.
Qualität & Erfahrung
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Spezialist für Sprachreisen seit 2003
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DIN-geprüfte Qualitätsstandards
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Mitglied in zahlreichen Fachverbänden
Bildungsurlaub
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Vollständige Unterlagen innerhalb weniger Stunden
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Umfangreiches Bildungsurlaubs-Angebot in 5 Sprachen
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Anerkennung in allen relevanten Bundesländern
Sprachschulen
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Schulbesuche weltweit durch unser Team
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Unterricht und Lernumfeld vor Ort sorgfältig geprüft
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Nicht jede Schule schafft es in unser Programm
Beratung & Service
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Persönliche Ansprechpartner:innen
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Individuelle und ehrliche Beratung auf höchstem Niveau
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Kundenservice auch am Wochenende
Was zeichnet uns noch aus?
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Förderung von Bildung und Jugendhilfe
In Zusammenarbeit mit dem Verein LUH Sprachreisen e.V. -
TourCert-zertifizierte Nachhaltigkeit seit 2011
Engagement für Klimaschutz mit atmosfair
Von Kund:innen empfohlen
-
Google Bewertungen
4,8 von 5 Sternen
basierend auf 262 Bewertungen -
Trustpilot Bewertungen
4,5 von 5 Sternen
basierend auf 46 Bewertungen
- Anschrift
- Kleine Spitzengasse 2-4, 50676 Köln
- Telefonische Beratung
- Montag - Freitag: 9.00-18.00 Uhr
- Telefon
- +49 (0) 221 / 474 21 36
- team@lernenundhelfen.de
Die richtige Beratung trägt wesentlich zum Erfolg und Genuss einer Sprachreise bei.
Für
uns ist eine ausführliche Beratung wichtig und selbstverständlich. Daher nehmen wir uns viel
Zeit, für Sie die passenden Kursorte und Sprachkurse zu finden.
Die Beratung kann
telefonisch, aber gerne auch persönlich in unserem Büro in Köln erfolgen.