Umbuchung

Grundsätzlich sind Umbuchungen vorbehaltlich der Verfügbarkeit möglich. Bitte kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig, damit wir die verfügbaren Optionen für Sie prüfen können.


Umbuchung des Reisetermins


Während der Genehmigungsphase (nur Bildungsurlaub)

Solange sich Ihre Buchung noch in der Genehmigungsphase befindet und wir Ihnen noch keine Buchungsbestätigung zugesendet haben, können Sie den Reisetermin einmal kostenlos verschieben. Dies gilt ausschließlich für den Reisezeitraum innerhalb desselben Reiseziels.


Nach der Buchungsbestätigung

Sobald wir Ihre Buchung bestätigt haben, ist eine Umbuchung des Reisetermins – vorbehaltlich der Verfügbarkeit – gegen eine Umbuchungsgebühr von 39 € möglich.

Sollte für den neuen Reisezeitraum ein anderer Reisepreis gelten (z. B. aufgrund einer Umbuchung in eine andere Saison oder in ein neues Kalenderjahr), wird die Preisdifferenz zusätzlich berechnet bzw. gutgeschrieben.


Kurzfristige Umbuchungen

Eine Umbuchung ist grundsätzlich bis sechs Wochen vor Reisebeginn unkompliziert möglich.

Bei kurzfristigeren Umbuchungen prüfen wir individuell, ob bereits Leistungen verbindlich gebucht oder bezahlt wurden und welche Änderungen noch möglich sind. In solchen Fällen können zusätzliche Kosten entstehen.

Auch sehr kurzfristige Umbuchungen versuchen wir – sofern möglich – im Rahmen einer Kulanzregelung zu ermöglichen. Ob dies möglich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall und der Verfügbarkeit unserer Leistungspartner ab.


Änderung des Reiseziels

Wenn Sie Ihr Reiseziel ändern möchten, handelt es sich grundsätzlich um eine neue Buchung. Die ursprünglich gebuchte Reise wird storniert und für das neue Reiseziel eine neue Buchung angelegt.

Für die Neubuchung fällt daher eine Servicegebühr von 39 € an.

Ob bereits geleistete Anzahlungen vollständig auf die neue Buchung angerechnet werden können, prüfen wir individuell. In vielen Fällen ist eine vollständige Übertragung möglich. Je nach Zeitpunkt der Umbuchung und den bereits gebuchten Leistungen kann es jedoch sein, dass einzelne Leistungen nicht mehr kostenfrei storniert werden können oder Stornokosten anfallen.

Bitte sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und finden – soweit möglich – die beste Lösung für Ihre Umbuchung.



Stornierung

Wenn Sie Ihre Buchung stornieren möchten, benötigen wir Ihre Stornierung in schriftlicher Form. Je nach gebuchter Leistung gelten unterschiedliche Stornierungsbedingungen.


Sprachkurse

Sie können jederzeit vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten. Alternativ können Sie eine gleichwertige Ersatzperson benennen; in diesem Fall ist der Rücktritt kostenfrei.

Andernfalls gelten folgende Stornogebühren:

• bis einschließlich 30 Tage vor Kursbeginn: 20 % des Kurspreises

• 29 bis 22 Tage vor Kursbeginn: 35 % des Kurspreises

• 21 bis 15 Tage vor Kursbeginn: 50 % des Kurspreises

• ab 14 Tage vor Kursbeginn, bei Kursbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des Kurspreises

Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


Pauschalreisen (u.a. Sprachrundreisen, Schülersprachreisen)

Sie können Ihre Pauschalreise jederzeit vor Reisebeginn schriftlich stornieren.

Individuelle Entschädigung

Für Pauschalreisen gibt es keine festen Stornopauschalen. Stattdessen wird die Höhe der Entschädigung individuell berechnet. Maßgeblich sind insbesondere der Zeitpunkt Ihrer Stornierung sowie die Aufwendungen, die uns bis dahin bereits entstanden sind und nicht mehr eingespart oder anderweitig ausgeglichen werden können.

Die Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erzielt werden kann.


Unterkünfte (von lernen & helfen Sprachreisen vermittelt)

Für die von lernen & helfen Sprachreisen vermittelten Unterkünfte gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen des Unterkunftsanbieters bzw. Vermieters.

Die entsprechenden Allgemeinen Geschäfts- bzw. Mietbedingungen des jeweiligen Vermieters stellen wir Ihnen im Rahmen Ihrer Buchung zur Verfügung. Da diese je nach Unterkunft unterschiedlich sind, veröffentlichen wir sie nicht zentral auf unserer Website.

Sofern der Vermieter eine Stornierungsentschädigung verlangt, richtet sich diese nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Selbstverständlich können Sie nachweisen, dass dem Vermieter kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


Gastschulaufenthalte

Sie können Ihren Gastschulaufenthalt jederzeit vor Aufenthaltsbeginn schriftlich stornieren.

Individuelle Entschädigung

Für Gastschulaufenthalte gibt es keine festen Stornopauschalen. Stattdessen wird die Höhe der Entschädigung individuell berechnet. Maßgeblich sind insbesondere der Zeitpunkt Ihrer Stornierung sowie die Aufwendungen, die bis dahin bereits entstanden sind und nicht mehr eingespart oder anderweitig ausgeglichen werden können.

Die Entschädigung richtet sich nach dem Aufenthaltspreis abzüglich der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch eine anderweitige Verwendung der Leistungen erzielt werden kann. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen die Berechnung der Entschädigung.

Bitte beachten Sie, dass eine Rücktrittsentschädigung nur erhoben werden kann, wenn die Voraussetzungen gemäß unseren Teilnahmebedingungen erfüllt sind.