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Diese Allgemeinen Reisebedingungen von lernen
und helfen sprachreisen gelten für alle
Reiseleistungen, die bei lernen und helfen
gebucht werden.
1. Für eine Anmeldung verwenden Sie bitte das
Anmeldeformular und schicken es per Post oder
Fax an uns oder Ihre Buchungsstelle.
2. Die Buchung der Reise wird für „lernen und
helfen sprachreisen" (nachfolgend „lernen und
helfen“ genannt) erst verbindlich, wenn diese
dem Reiseteilnehmer bzw. der von ihm
eingeschalteten Buchungsstelle gegenüber von
„lernen und helfen“ schriftlich bestätigt worden
ist.
3. Nach Eingang der Reiseanmeldung bei uns
erhalten Sie umgehend eine schriftliche
Bestätigung. Der Reisebestätigung liegt ein
Sicherungsschein nach §651k Abs. 3 BGB bei.
1. Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich
aus der Buchung des Reisenden und unserer
Buchungsbestätigung. Einbezogen in den
Reisevertrag sind diese Reisebedingungen sowie
die Leistungsbeschreibungen und sonstigen
Erläuterungen zu den einzelnen Reisen aus Ihrem
persönlichen Angebot und der
Buchungsbestätigung.
2. Für Buchungsstellen gilt: Änderungen oder
ergänzende Abreden zu den im Angebot
beschriebenen Leistungen sowie zu den
Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen
schriftlichen Vereinbarung mit „lernen und
helfen“.
3. Vermittelt „lernen und helfen“ im fremden
Namen nur einzelne Leistungen, z.B. Flüge,
Hotelaufenthalte im Anschluss, Mietwagen,
Fährtransporte etc., so richtet sich das
Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt
nach den jeweiligen Bedingungen des fremden
Vertragspartners, die auf Anforderung zur
Verfügung stehen.
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1. Unmittelbar nach Erhalt unserer
schriftlichen Reisebestätigung inklusive des
Sicherungsscheins nach §651k Abs. 3 BGB
überweisen Sie uns bitte eine Anzahlung in Höhe
von 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf
den Reisepreis angerechnet.
2. Der Restbetrag ist 3 Wochen vor Reiseantritt
fällig. Die Reiseunterlagen werden nach
Zahlungseingang verschickt.
3. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des
gesamten Reisepreises erfüllt, so besteht für
den Reiseteilnehmer ohne Zahlung des gesamten
Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der
Reiseleistung durch „lernen und helfen“.
4. Für den Fall, dass „lernen und helfen“ die im
Reisepreis enthaltenen Spenden bei
Rechnungsstellung erstattet (i.d.R. EUR 50),
verpflichtet sich der Reiseteilnehmer zur
Zahlung der Spenden vor Ort in Landeswährung und
in voller Höhe, entweder an die Projektleitung
im Falle eines Besuches oder an die Schule, die
sich verpflichtet, diese Spenden weiterzuleiten.
Im Falle einer Weigerung des Reiseteilnehmers
zur Zahlung behält sich lernen und helfen vor,
die Reiseleistung um den Wert der Spende zu
reduzieren und den Gegenwert in bar zu spenden.
1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart
sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Katalog.
2. Nimmt der Reiseteilnehmer wegen vorzeitiger
Rückreise aus nicht von „lernen und helfen“ zu
vertretenden Gründen Reiseleistungen nicht in
Anspruch, so besteht für den Reiseteilnehmer
lediglich ein Anspruch auf Erstattung der
ersparten Aufwendungen, nicht jedoch auf
anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Die
ersparten Aufwendungen werden zurückerstattet,
sobald und soweit sie „lernen und helfen“ von
den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich gut
gebracht werden.
3. Im Angebot genannte Möglichkeiten zu
fakultativen Programmen (z.B. Freizeit,
Ausflüge) sind nicht Bestandteil der vertraglich
geschuldeten Leistungen.
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1. Bis 31 Tage vor Reiseantritt nehmen wir Ihre
Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reisetermins,
der Unterkunfts- bzw. der Kursart gern entgegen.
Sollte die Umbuchung möglich sein, wird ein
Entgelt von 25 Euro berechnet.
2. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von
der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei „lernen und
helfen“. Es wird dringend empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
3. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder
tritt er die Reise nicht an, so kann „lernen und
helfen“ anstelle der konkreten Berechnung der
Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte
Stornoentschädigung geltend machen:
a) bis inkl. 30. Tag vor Reiseantritt: 20% des
Reisepreises
b) ab 29. bis inkl. 22. Tag vor Reiseantritt:
35% des Reisepreises
c) ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reiseantritt:
50% des Reisepreises
d) ab 14. bis inkl. 8. Tag vor Reiseantritt: 60%
des Reisepreises
e) ab 7. bis inkl. 2. Tag vor Reiseantritt: 80%
des Reisepreises
f) 1 Tag vor Reisebeginn, am Tag des
Reisebeginns, bei Nichtantritt der Reise bzw.
Stornierung nach Reisebeginn: 100% des
Reisepreises
Die pauschalierte Stornoentschädigung ist unter
Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und des durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich
möglichen Erwerbes ermittelt worden. Dem
Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines
niedrigeren Schaden unbenommen.
4. Bis Reisebeginn kann der/die
Reiseteilnehmer/in verlangen, dass statt seiner
eine dritte Person an der Reise teilnimmt,
sofern dem nicht besondere Gründe
entgegenstehen. Für den Reisepreis und die durch
den Wechsel in der Person entstehenden Kosten
haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer
als Gesamtschuldner.
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1. „lernen und helfen“ behält sich vor, die
ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung von Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie z.B. Steuern, oder
eine Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern,
wie sich die Erhöhung oder die Änderung der
Wechselkurse pro Person auf den Reisepreis
auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und
dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen.
2. Im Fall einer solchen nachträglichen
Änderung des Reisepreises hat „lernen und
helfen“ den Reiseteilnehmer unverzüglich,
spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt,
davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen
nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
3. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen, ist
der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten, oder die
Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn „lernen und helfen“ in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem
Programm anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat
dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von
„lernen und helfen“ über die Preiserhöhung
geltend zu machen.
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„lernen und helfen“ hat seine Leistungen mit
der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns zu erbringen. „lernen und helfen“
schuldet dem Reiseteilnehmer insbesondere
1. die gewissenhafte Vorbereitung der Reise
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
4. die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, sofern
„lernen und helfen“ selbst Reiseveranstalter
oder Leistungserbringer im eigenen Namen ist.
1. Die vertragliche Haftung von „lernen und
helfen“ für Schäden aus dem Reisevertrag, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder soweit „lernen und
helfen“ für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
2. „lernen und helfen“ haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit den vor
Ort von den Schulen angebotenen
Freizeitprogrammen. Diese werden vor Ort nicht
von „lernen und helfen“ durchgeführt, sondern
von örtlichen Schulen veranstaltet oder
vermittelt.
3. Kommt „lernen und helfen“ die Stellung eines
vertraglichen Luftfrachtführers zu, so haftet
„lernen und helfen“ insoweit ausschließlich nach
den Bestimmungen der internationalen Abkommen,
insbesondere der Abkommen von Warschau und
Guadalajara, neben dem ausführenden
Luftfrachtführer (Fluggesellschaft). Diese
Abkommen sehen Haftungsbeschränkungen zu Gunsten
des Luftfrachtführers vor.
4. „lernen und helfen“ wählt Transportmittel vor
Ort sorgfältig aus. Die Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel erfolgt jedoch auf eigene Gefahr
des Reisenden.
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1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Jeder
Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende
ist insbesondere verpflichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung bzw. Sprachschule oder „lernen und
helfen“ in Deutschland zur Kenntnis zu geben.
2. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber „lernen und
helfen“ geltend zu machen. Im übrigen verjähren
Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem vertragsgemäßen Ende
der Reise.
1. „lernen und helfen“ informiert im Katalog
bzw. in den Reiseunterlagen über die
Einreisebestimmungen, die für das jeweilige
Reiseland gültig sind. Diese Informationen
gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen
keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In
der Person des Reisenden begründete persönliche
Verhältnisse (z.B. Doppelbürgerschaft,
Staatenlosigkeit) können dabei nicht
berücksichtigt werden, soweit sie „lernen und
helfen“ nicht ausdrücklich mitgeteilt worden
sind.
2. „lernen und helfen“ wird den Reisenden über
wichtige Änderungen der in der
Reiseausschreibung wiedergegebenen Vorschriften
vor seiner Reiseanmeldung informieren.
3. Soweit „lernen und helfen“ seiner
Hinweispflicht entsprechend den vorstehenden
Bestimmungen nachkommt, ist der Reisende zur
Einhaltung dieser Bestimmungen selbst
verpflichtet, es sei denn, dass sich „lernen und
helfen“ ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger
Visa, Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
„lernen und helfen“ haftet, auch dann, wenn sie
im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat,
nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, dass
„lernen und helfen“ die Verzögerung zu vertreten
hat.
XI. Rücktritt und Kündigung durch den
Reiseveranstalter
1. „lernen und helfen“ kann den Reisevertrag
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die
Durchführung der Reise trotz einer
entsprechenden Abmahnung durch „lernen und
helfen“ vom Reisenden
nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn
sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. „lernen und
helfen“ behält jedoch den Anspruch auf den
Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die
Rückbeförderung trägt der Störer selbst. „lernen
und helfen“ muss sich jedoch den Wert ersparter
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht
in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden
einschließlich evtl. Erstattungen durch
Leistungsträger.
2. „lernen und helfen“ kann bis 5 Wochen vor
Reiseantritt von der Reise zurücktreten bei
Nichterreichen einer in der jeweiligen
Leistungsbeschreibung und in der
Reisebestätigung angegebenen
Mindestteilnehmerzahl. „lernen und helfen“
informiert Sie selbstverständlich, sofern zu
einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis
umgehend zurück. Ein Rücktrittsrecht von „lernen
und helfen“ besteht jedoch nicht, wenn er die
dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B.
Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände
nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung
wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.
3. Im Fall des Rücktritts von „lernen und
helfen“ nach Ziffer XI.2 ist der Reisende
berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn
„lernen und helfen“ in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat
dieses Recht unverzüglich nach der
Rücktrittserklärung von „lernen und helfen“
diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der
Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer
gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht,
erhält er den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück.
XII. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
1. Wegen der Kündigung des Reisevertrages in
Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j
BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss
nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl der Reiseveranstalter als auch der
Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser
Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so
findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1
und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von den Parteien je
zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die
Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
2. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten
Sie im Internet unter "www.auswaertiges-amt.de"
oder unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
XIII. Gültigkeit des Angebots
Naturgemäß kann das Angebot nur die zu diesem
Zeitpunkt feststehenden Termine, Preise und
sonstigen Angaben anführen. Änderungen insoweit
sind daher möglich und bleiben vorbehalten.
Maßgebend hinsichtlich der Termine und
Reisezeiten etc. ist daher der Inhalt der
Buchungsbestätigung in Verbindung mit der
Buchung und sonstigen, wirksam getroffenen
Abreden. Mit diesem Angebot werden alle
Reiseankündigungen in früheren Angeboten
ungültig.
XX. Gerichtsstand
Für den Fall, daß der Reisende nach
Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder
dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
ist, wird für Ansprüche von „lernen und helfen“
gegen den Reisenden der Gerichtsstand Köln
vereinbart.
XXI. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages einschließlich dieser
Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge. Ergänzend
gelten insbesondere die Bestimmungen des
Reisevertragsgesetzes, des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) §§ 651a bis l soweit „lernen
und helfen“ nicht nur Vermittler von einzelnen
Reiseleistungen oder Reiseprogrammen fremder
Reiseveranstalter ist.
Die
Kundengeldabsicherung
gem. § 651 k BGB
besteht über
TRAVELSAFE GmbH,
Neuburger Str.
102f, 94036
Passau, Tel.:
0851-52152 bei
der ZURICH
Versicherungsgruppe
Deutschland AG.
Die
Reise-Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung
besteht über
TRAVELSAFE GmbH,
Neuburger Str.
102f, 94036
Passau bei der
HDI-Gerling
Firmen und
Privat
Versicherung AG.
XXII.
Online-Kurse
1.
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.
2.
Eine Unterrichtsstunde beträgt
60 Minuten.
3. Die
notwendigen
Unterrichtsmaterialien werden elektronisch zur Verfügung gestellt und sind in der Kursgebühr erhalten. Lehrbücher sind in der Kursgebühr nicht enthalten und müssten
auf Wunsch vom Teilnehmer selbst angeschafft werden.
4.
Als Anmeldung und verbindliche Buchung gilt das ausgefüllte Anmeldeformular
sowie der Eingang des Rechnungsbetrags.
5. Auf die Wahl der Schule
haben Sie aus Kapazitätsgründen und auch aus
Gründen der Fairness keinen Einfluss.
6. Stornierung
Die Stornierung
des Kurses ist
schriftlich per
Brief oder Fax
einzureichen. Tritt der
Teilnehmer vom
Kurs zurück oder
nimmt er am Kurs
nicht teil, so kann „lernen und
helfen“ anstelle der konkreten Berechnung der
Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte
Stornoentschädigung geltend machen:
a) bis inkl. 10. Tag vor Kursbeginn: EUR 15
b) ab 9. bis inkl. 2. Tag vor Kursbeginn: 50%
der Kursgebühren
c) 1 Tag vor
Kursbeginn, am Tag des
Kursbeginns, bei Nichtantritt des Kurses bzw.
Stornierung nach Kursbeginn: 100% der
Kursgebühren
Ausnahmeregelung
bei
Unzufriedenheit
(Zufriedenheitsgarantie):
Nach der ersten Stunde
(55 min) kann
der Kurs vom
Teilnehmer bei Unzufriedenheit abgebrochen werden.
lernen und
helfen sprachreisen
erstattet in
diesem Fall die die komplette Kursgebühr
zurück.
Danach ist eine Kündigung nicht mehr möglich und
bereits gezahlte
Kursgebühren werden nicht zurückerstattet.
Eine erneute
Buchung durch
denselben
Teilnehmer ist
auch zu einem
späteren
Zeitpunkt nicht
möglich, weder
bei lernen und
helfen
sprachreisen
noch bei seinen
Vertragspartnern,
den
Sprachschulen.
7. Bezahlter
Unterricht muss
spätestens 120 Tage nach der
ersten
Unterrichtsstunde
beendet werden; danach verfällt der Anspruch darauf.
8. In
Ausnahmefällen
(Krankheit,
etc.) kann der
Teilnehmer
Lektionen
verschieben. Der
Bedarf muss
jedoch
spätestens 24
Stunden vor
Lektionsbeginn
entweder lernen
und helfen
sprachreisen
oder dem Lehrer
direkt
mitgeteilt
werden.
9.
Angaben auf der Website können jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung abgeändert werden.
10.
lernen und helfen sprachreisen schließt jegliche Haftung und Verantwortlichkeiten für Nachteile oder Schäden aus, die
den Teilnehmern im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Webseite und deren Angebote und Dienstleistungen entstehen könnten.
11.
Bei Kommunikationsproblemen und technischen Schwierigkeiten
auf Seiten des
Teilnehmers, die außerhalb des Kontrollbereiches von lernen und helfen sprachreisen liegen, kann lernen und helfen sprachreisen nicht verantwortlich gemacht werden (z.B. Skype, Windows Live Messenger etc.)
und aus diesem
Grund
ausgefallene
Stunden können
nicht erstattet
werden. Der
Teilnehmer ist
verpflichtet, die
"technischen
Voraussetzungen"
auf seiner Seite
zu überprüfen
und sicher zu
stellen.
Bei technischen Schwierigkeiten infolge von Systemproblemen bei lernen und helfen sprachreisen oder unserer Partnerschulen erhalten Sie die ausgefallene Zeit gutgeschrieben.
lernen und helfen sprachreisen
Inhaberin: Dipl.-Kffr. Silvia Schröder
Kleine Spitzengasse 2-4
50676 Köln
Telefon 0221 / 474 21 36
Telefax 0221 / 474 21 37
team@lernenundhelfen.de
www.lernenundhelfen.de
Stand: Mai 2010
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